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Allgemeine Encyclopädie HIS-Data
5139-1-1-070-1
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Artikel: ABENBERG
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I. I. Die alte Grafschaft, und die Grafen von Abenberg. Die alte Grafschaft Abenberg liegt in Teutschlands vorigem fränkischen Kreise an der Rezat, und führte ihren Namen von der Burg Abenberg zwischen Spalt und Schwabach. Sie gehörte zum alten Nordgaue; Falkenstein führt sie in der Charte bei dem cod. diplom. seiner nordgauischen Alterthümer in einer Unterabtheilung des Rangaues auf. —♦
  v. Lang (Vereinigung des bair. Staats aus seinen Bestandtheilen 1814 S. 143) rechnet zum Gebiet dieser alten Grafschaft: Abenberg, Marienburg, Wernfels, Spalt, Pleinfeld, Sandsee, Roth, Eckersmühlen, Wallisau, u. s. w. —♦
  Mit Zurechnung der dazwischen liegenden Orte würde das heutige bair. Landgericht Pleinfeld im Rezatkreise den größten Theil dieser alten Grafschaft enthalten. Nach den Bestandtheilen derselben wie sie das Bisthum Eichstädt von dem Burggrafen Conrad von Nürnberg 1296 erkaufte, erstreckte sich deren Zubehör einerseits bis an (nicht über) die Rezat, zumal da nach dem Chron. Gottwic. die Rezat den Rangau begränzte; — und anderseits bis an die Schwabach, und bis Heilsbronn, (welchen Ort die Grafen von dem Bisthum Bamberg als Dienstlehen besessen zu haben scheinen) und weiterhin bis Windsheim.
  Über die Abstammung, und die Familienglieder der alten fränkischen Grafen von Abenberg herrscht noch viele Dunkelheit. Sie sind oft (wie von Falkenstein) mit den baierischen Grafen v. Abensberg und mit den Grafen v. Babenberg im Rednitzgau verwechselt worden, und es ist noch ungewiß, ob sie mit den Burggrafen von Nürnberg und nachherigen Markgrafen von Brandenburg, von welchen das an einer Urkunde v. J. 1246 hängende Siegel Conrads Burggrafen von Nürnberg die Umschrift „et comitis in Zollre“ und jene seines Bruders des Burggrafen Friedrichs die Umschrift „et de Abinberc“ enthält, desselben Stammes seyen, oder ob, nach der gewöhnlichen Meinung, die im Vornamen nicht beurkundete Schwester des im J. 1230 gestorbenen letzten Grafen Friedrich II. von Abenberg das väterliche Erbe dieser Grafschaft mit der Schirmvogtei über das Kloster Heilsbronn auf die mit ihrem Gemahl Friedrich Burggrafen von Nürnberg gezeugten Söhne übertragen habe? denn 1260 datirt ein Burggraf Conrad eine Urkunde aus seinem Schlosse Abenberg, und in der Urkunde von 1283 über den Verkauf von Mönchsontheim an das Kloster Ebrach erscheint unter den Zeugen c. Burgravius de Abenberg.♦
  Mit Übergehung der Nachrichten Falkensteins, der um Stammbäume und Herleitung nie verlegen war, und es daher leicht findet die fränkischen Grafen v. Abenberg von den baierschen Grafen von Abensberg abzuleiten, bemerken wir bloß die beurkundeten. Beurkundet sind: 1132 Adalbert und Conrad von Abenberg; sie verzichteten auf ihre Ansprüche an Heilsbrunn, als der Bischof Otto von Bamberg dem neugestifteten Zisterzienser Mönchs-Kloster Heilsbrunn seine Besitzungen daselbst überließ; — dann 1147 Rapoto, als er Besitzun-
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  gen zu Großenhaslach, Eichenbach, Kettelndorf, Petersaurach und Seeligenstadt an dieses Kloster stiftete; er war des Klosters Schirmvogt und kommt als solcher und als Comes in Rangowe in einer Urkunde Kaiser Friedrich I. von 1160 vor. In einer andern Urkunde desselben Kaisers für Würzburg v. J. 1168 erscheinen unter den Zeugen: Rapoto de Abenberc, et Fridericus Filius ejus. Dieser Friedericus ist derselbe, der nach dem Cronicon montis Sereni 1183 zu Erfurt bei einer Fürstenversammlung umkam.♦
  Jene beurkundeten Grafen v. Abenberg scheinen also das castrum dieses Namens mit Zubehörde als erbliches Sold- Lehen ihres Amtes der Burghut in Bamberg, und des Gaugrafenamts im Rangau, besessen, und letzteres insbesondere von dem Bisthum Bamberg, Lehnsweise innegehabt zu haben, wozu nachher auch die erbliche Schirmvogtei über das Kloster Heilsbrunn kam: und da Abenberg auch Amberg, und zum Unterschiede des oberpfälzischen Amberg Kleinabenberg hieß: so dürfte dieses castrum Abenberg mit Zubehörde jenes von Kaiser Heinrich II. an das Bisthum Bamberg gestiftete Eigenthum zu Amberg gewesen seyn, welches die Kirche zu Bamberg 1034. wieder Lehensweise einem nordgauischen Dynasten überließ.♦
II. II. Das bischöfliche Eichstädtische Pflegamt Abenberg.Conrad d.j., Burggraf von Nürnberg, verkaufte, mit seiner Gemahlin Agnes, castrum et oppidum Abenberg mit aller Zubehörde und allen Gerechtsamen, nur die Mannlehen, wozu Wenigenabenberg, Dürrmungenau u.a. gehörten, und einige Fischerey- Gerechtsame ausgenommen, am 7. März 1296 um 4000 Pfund Heller an den Bischof Reimbotto von Eichstädt, der ehmalige feste Sitz Wenigenabenberg, (jetzt Kleinabenberg) wurde 1326 und 1356 hinzugekauft, und hievon das Burggrafthum nürnbergischer Lehnbarkeit 1360 abgelöst, endlich verschiedene einzelne Güter und Gefälle nach und nach durch Kauf erworben. —♦ ⇧ Inhalt 
  Auf solche Weise entstand das bisch. eichstädt. Pfleg- und Kastenamt Abenberg, welches auf ½ Quadratmeilen 1903 Einwohner in den 16 ungemischten Orten: Abenberg (Städtchen und Schloß) Küchelbach (Weiler), Marienburg (voriges Augustiner- Nonnenkloster), Kleinabenberg, Losenau und Bechhofen (Weiler), dann die Einöden: Spiegel-, Ziegel- und Glashütte, und die Schnepfenmühle, — diese Orte im jetzigen k. bair. Landgerichte Pleinfeld; — in den Landgerichten Heilsbronn und Schwabach aber das Pfarrdorf Veitsaurach, bis auf einen anspachischen Unterthan, Kettersbach, Leiperslohe, Lanzendorf, (Weiler), und die Bucken- und Neumühlen; — in andern 24 gemischten Orten dieser jetzigen 3 Landgerichtsbezirke aber 57 Unterthanen und verschiedene Rechte, besaß. (Vgl. Hirschings allgemeines Archiv der Länder- und Völkerkunde I. B. S. 129 und Barth's Art. Abenberg im Topogr Lex. von Franken Th. I. S. 3).♦
  Die Schicksale desselben in neueren Jahren, durch die Maßregeln Preußens in Franken 1796, durch den Reichsdeputationsreceß 1803 etc. sind in der Geschichte des Bisthums Eichstädt und des Königreichs Baiern nachzulesen.♦
III. III. Das Städtchen Abenberg. Der Eichstädtische Bischof Conrad II., ein Edler von Pfeffenhausen (von 1227— ⇧ Inhalt 
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  1305) ließ noch zu Ende des XIII. Jahrh. den damaligen Flecken Abenberg mit Mauern und Thoren umgeben, und verband die Stadtmauern mit dem Berg-Schlosse, welches die Pflegerswohnung wurde. — Der Flecken erhielt Stadtrechte, eine Munizipal-Verfassung, und ein eigenes Wappen, (s. Top. Lex. v. Franken I. B. S. 6 und 7.) Das Städtchen enthält mit seiner Zubehörde 195 Häuser, 286 Familien und 1063 Einwohner. — Die Flurmarkung begreift 1347. Jucherte eines sandigen und hügligen Bodens, worauf jede Fruchtgattung, und seit einiger Zeit auch guter Hopfen und Taback gebaut werden. Im vorigen Jahrhunderte war zu Abenberg eine Glas- und Spiegelfabrik, welche guten Absatz hatte, wegen Holzmangels aber in neuerer Zeit einging. Jetzt sind für den Ort noch 22 Nadler bemerkenswerth. — Der Ort ist der Sitz eines Steuerdistrikts. — Das dazu gehörige Nonnenkloster Marienburg enthielt bei der Aufhebung im J. 1803 noch 23 Nonnen, die 7000 Fl. Einkünfte hatten. (Vgl. Topogr. Lexicon von Franken III. 419).
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Stand: 30. Oktober 2017 © Hans-Walter Pries