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Allgemeine Encyclopädie HIS-Data
5139-1-07-134-1-6
Erste Section > Siebter Theil
Werk Bearb. ⇧ 7. Theil
Artikel: BAIERN II. I.
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Inhalt: Übersicht
 
  • Baiern II. Mittlere und neuere Geographie und Statskunde.
    • I: Baiern, als Herzogthum; Gränzen, und Umfang im Mittelalter.
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BAIERN II. II. ⇨

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Forts. S. 163 Sp. 2 Baiern II. Mittlere und neuere Geographie und Statskunde.  
  I: Baiern, als Herzogthum; Gränzen, und Umfang im Mittelalter.  
  Die wechselnden Marken und der unbestimmte Umfang des Landes in und zu welchem sich die den Namen der Bajoarier erwählenden Stämme zusammenschlossen , während dieses Ereignisses und in der ganzen Übergangszeit der Allesbewegenden Völkerwanderung, gehört nicht zu dieser Untersuchung. (S. Art.. Alemannen B. III. S. 9). Erst von da an, als das Land der Baiern zwischen Italien, Alemannien, Thüringen (beides bald darauf minder oder mehr in fränkischer  
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  Abhängigkeit), slavischen Völkerschaften, oder den Weideplätzen avarischer Horden, eine bestimmte Lage bekommen hatte, beginnt seine Geographie des Mittelalters, und kann die Rede davon seyn, seine Gränzen zu stecken. Wir dürfen also so wenig die uns gleichgütigen Mahlsteine der römischen Provinzen Noricum und Vindelicien abschreiten 1), welche nun zur Verwirrung der Ansichten in die Untersuchung gezogen sind, als noch weniger in die modernden Gräber fabelhafter bojischer Schattengestalten herabsteigen. Selbst das Nebelgewoge der thüringischen Herrschaft irret uns wenig.  
  Von dieser Zeit hergestellter Ruhe (der erste Fürst der Baiern wird um 554 genannt) bis zur gänzlichen Einverleibung in das Frankenreich (788), und dann wieder bis zum Untergang der Gauverfassung finden wir im Ganzen das Land und spätere Reichsherzogthum Baiern in den folgenden Gränzen begriffen.  
  Im Abend trennten diesen Stamm von den Alemannen 2) der Lech 3) von seinen Quellen bis zur Einmündung in die Donau. Dort auf das nördliche Ufer derselben überschreitend, der noch nicht ausgemittelte Punkt, wo das bei Donauwörth an den alemannischen Rießgau gränzende Sualafeld 4) und der Nordgau mit den baierischen Landstrichen zusammenstießen 5).♦  
  Vor ihm liegt in Mitternacht die Gränze an der dunkeln Scheidung zwischen jenen, später ostfränkischen Zubehörungen und dem baierischen Chelsgau, Westermann, Donaugau, die Altmühl, Naab und zehn kleine Bäche durchschneidend, hin, wo der Regen sich im starken Bogen der südlichen Donau zuwendet, alles im Mittag und Morgen dieser Linie liegende Land Baiern zuweisend, das nördlich liegende dem Nordgau: der nordöstliche Theil allmählige und darum unbemerkte Eroberungen aus dem herabgerückten Slavenlande, welche dem Nordgau (wie den nachbarlichen Radenzgau), die ungewöhnlich weite Ausdeh-
 
 
  • l) Also auch mit dem Sinn der dem heil. Hieronymus (?) (starb 420) zugeschriebenen, unverständlichen Nachricht von der Begränzung Germaniens und der östlichen Provinzen in einem Codex des 8ten Jahrh. zu Wessobrun (Mon. Boic. VII. 374.), dem nämlichen, der uns auch den Spuk des Kazungali gebracht hat, uns nicht zu quälen.
  • 2) Regio Suavorum ab oriente Bajobaros habet. Jornandes c. 55. (um 552); Noricorum provincia , quam Bajoariorum populus inhabitabat, habet ab oriente Pannoniam, ab occidente Suaviam, a meridie Italiam, ab aquilonis vera parte Danubii fluenta. Paulus Diaconus r. Long. l. 3. c. 31. Mitte des 8ten Jahrh. jedoch von der Zeit um 558 redend. Offenbar wollte er den neuesten Zustand beschreiben, nicht das römische Noricum, das nur seine Gelehrsamkeit herführte.
  • 3) Drauum Norico, Oenum Breonis, Liccam Boioaria, Danubium Alemannia, Rhenum Germania transiens in Galliam. Venant. Fortunatus (um 564.) dedicat. ad Gregor. ep. Turon. und in der Reiseroute, die er seinem Büchlein vom Lech an vorschreibt:
    Pergis ad Augustam, quam Vindo, Lycusque fluentant.
    Si vacat ire viam, neque te
    Baioarius obstat,
    Qua vicina sedent Breonum loca, perge per alpem,
    Ingrediens rapido qua gurgite
    voluitur Oenus,
    Norica rura petens, ubi Byrrus nectitur undis.
    Lechus — is fluvius Bajoarios ab
    Alemannis dividit. Eginhard Vit. Caroli c. XI. Für die spätern Zeiten ist kein Beweis weiter nöthig.
  • 4) S. oben B. III. S. 9.
  • 5) Wenn der nordgauische Hof Ingoldestadt (Theil. Karls 806) das heutige Ingolstadt an der Donau wäre, so hätte sich der Nordgau allerdings bis zur Donau herabgestreckt, und Sualafeld und Chelsgau getrennt. Es ist aber zweifelhaft.
 
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  nung verschafft haben. An dem Regen ferner herauf, wo er den Nordgau und Donaugau und Chambrich trennt, bis Cham, das schon Thassilo gehorchte. Von hier auf der auch noch nicht erforschten, doch kurzen Linie zum großen Nord- (Böhmer-) Walde 6).♦  
  Im Morgen an diesem, von den Quellen des Mains und der Saale bis zu den Marken Mährens, den gleichen Namen führenden Walde, im weitern oder engern Raum, je nachdem das Glück oder die Kriegskunst der Baiern oder Slaven größer war, doch früh auf der natürlichen Scheidung der Höhen und der Wassertheilung laufend 7), bis etwa gegenüber der Einmündung der Enns{1} in die Donau 8). Dann zu dieser in südlicher Richtung herab in jene 9). An ihr, (doch vielleicht noch das Thal der bei dem steiermärkischen Altenmarkt in sie einfließenden Salza, einschließend) her-
{1} korrigiert aus: Ems
 
  • 6) Die Höhen des Fichtelberges heißen Nordwald 1017. Ussermann Germ. sac. ep. Bamberg. Cod. S. 25. Am Regen in sylva communi Nordwald proprietatem Steniningam (Stephaning über Zwiesel? Am Regen lag der Ort nach der vorhergehenden Urkunde, und das oberpfälzische Steffling, wie Ried will, kann es nicht seyn, weil der Nordwald doch wol nicht an dieser Stelle bis zum Regen herunter ging). 991. Pez thes. I. 3. 103. Ried Cod. Ratisbon. I. 112. Ecclesiam in eremo Nortwald a Gunthero constructam Rininchnaha 1040. Mon. Boic. XI. 147. (Rinchnach bei Regen). Portionem sylvae quae vocatur Nordwald in longitudine a fonte fluminis, quod dicitur Iltsa (die bei Passau in die Donau geht), sursum ad terminum praedictae sylvae, qui separat duas terras Bavariam scilicet et Bohemiam et ita usque ad fontem fluvii qui dicitur Rotala (Rottal in Osterreich, eine große Ausdehnung), in latitudine vero decursus eorundem fluminum scilicet Ilzsae et Rotilae usque ad fluvium Danubii. Heinr. 2. an Niederburg zu Passau 1010. Predium Zwetl in Nortica sylva 1139. Ludwig Rel. MS. IV. 25. vergl. was Kurz Beitr. IV. 512 ff. im Einzelnen auf der österreichischen Gränze nachgewiesen.
  • 7) Meginfrid (nicht Aribo), Anfang des 11. Jahrh. Leben des heil. Emmeram, Canisius, Basnage III. 95. — Emmeramus in Bajoarios fines, qui meridiem versus Alpibus, ad orientem Ungris, ad aquilonem vero Hircano nemori limitem Germaniae protendunt, devenit. Daß er Ausdrücke hineinlegt, die Aribo, den er abschrieb, nicht kennen konnte, thut an sich so wenig, als daß er die Himmelsgegenden verschiebt, und vom Westen ganz schweigt. Was er will, ist klar. Heinr. 4 Urk. über die eigentlichen Gränzen des Bisthums Prag 1086. bei Cosmas Prag., Pelzl et Dobrowsky ff. I. 168. Deinde in ea parte, quae meridiem respicit — usque ad fluvium Wag, et ad mediam sylvam, cui nomen est Madre, et ejusdem montis, eadem parochia tendit, qua Bavaria limitatur; Cosmas Prag. ib. S. 120. Caesar (Henricus 3) pertransiens castrum Kamb cum admoveret aquilas sylvae, quae dirimit Bawariam atque Bohemiam, und die Anmerk. 6. ausgezogene Urk. v. 1010.
  • 8) Ungefähr müssen die Ufer wol gleich abgetheilt gewesen seyn, aber über das Genauere ist auf der Nordseite keine Nachricht geblieben, das Machlund (östlicher Theil des Unter-Mühl-Viertels) gehörte nach der Urk. 1076 Mon. Boic. IV. 298. zum Marchionatus Leupoldi marchionis terre australis, so die Riedmark, (Kurz Beitr. 4. 502 ff.) der westliche Theil dieses Bezirks, nach der durch v. Hormayr im Auszuge mitgetheilten Urk. von 1115. (Taschenbuch 1813. S. 106.) zu der Herrschaft des heil. Leopold. (Aber zur Mark?)
  • 9) Prima castra super Anesum posita sunt. Nam is fluvius inter Bajoariorum atque Hunnorum terminos medius currens, certus duorum regnorum limes habebatur. Eginhard Ann. ad 791. Bouq. V. 210. — — Sic ad fluvium rex venit Anesum, qui medius Bajoarios sejungit et Hunnos. Poeta Saxo ib. 155. Die avarischen Eroberungen Karls wurden eine eigene Provinz, und deshalb blieb die Enns auch im 9ten Jahrh. Gränzstrom {1} Baierns, und als jene dann verloren ging, brach an der Enns alten und neuen Wällen die Wuth der Ungern, und an sie lehnte sich, nach dem Sieg von 955, die neue, größere Ostmark, Osterreichs Wiege.
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  auf 10), zu den Gebirgen des Herzogthums Karantanien 11), (nun in Steiermark).♦  
  Im Morgen dieser Linie auf beiden Ufern der Donau, dehnten seit der Mitte des 10ten bis zum Ende des 11ten Jahrh. die kräftigen Babenberger allmählig mit der Mark Österreich mittelbar und statsrechtlich zur March und Leitha 12) die Gränzen des Herzogthums Baiern aus, bis in den Streit, um den Besitz des letztern, der große Hohenstaufe diese Mark und einen unmittelbaren Landstrich im Abend der Enns, davon trennte, und beide zu einem eigenen Herzogthum erhöhte. —♦  
  Auf der Scheidungslinie der steierschen, salzburgschen, kärnthenschen Alpen fort 13), wie die Wasser zur Enns, Traun, Salza, oder zur Murr, Drau und Sau abfließen, wo an den Quellen der Drau mit den Grafschaften Lurno, Catubria (Cadore) und Pustrissa (Pusterthal), Kärnthen, Italien 14) und Baiern sich scheiden 15).♦  
  Auf diesen Höhen nach Abend weiter, südlich unter Brixen weg, und unter Botzen zur Etsch 16) und zu
 
 
  • 10) Westlich der Enns lag der alte baierische Traungau von den Agilolfingern bis die Gaueintheilung aufhört.
  • 11) Montana Carinthiam respicientia Konrad 2. 1033. Meichelb. hist. Frising. I. 227. — decimationes novaliumex utraque parte fluminis Ybisae (Ibisa in orientali parte) et ad occidentem usque ad Karinthischneide contulimus ecclesiae Seitenstetten, Bischof Ulrich von Passau 1116. Pez ss. rer. Austr. 2. 302. Die Mark später von Steier benannt, war kärnthnerisch, (marchio karentinorum Leopoldus Chron. Leob. an. Pez. ss. 1. 780. Chron. Austral. ap. Freher ss. I. 444.) aber die" Privatgüter der Aribone und Ottokare schlossen an diese ein Gebiet nördlich dieser Berge, und in einer fremden Provinz (Steier lag im Wungau, wovon schon 1072 Oezo marchio de Styre benannt wird), aus welcher die Mark die Benennung holte, welches aber mit der Mark selbst keine Verbindung hatte. Von Kärnthen selbst siehe unten.
  • 12) Heinricus rexPannonias petensregnique usque Leitha flumen partem accipiensHerrmann. Contr. ad 1043. ed. S. Blas. S. 211. Die Leithe ist noch nicht an diesem Theil die Gränze — während die kärnthnerischen Marken bis zur Raab gingen. Vallem, Baumgartenthal sursum usque ad notas definitas Ungaricorum terminorum (Baumgarten bei Marcheck an der March), Heinrich 4. an Passau 1056. Hansiz Germ. sacra I. 251. Villa Tyensfurt, et transitum ipsius fluminis, quod dicitur Maracha et infra haec loca : Baumgarten, Staperich, (Stapfenreit nach Hormayr, Modzulla (Motsiedel desgl.), quod est praedium Arnesti, marchionisin pago Austriae in marchia Arnesti marchionisHeinr. 4. an Passau 1067. ( desgl. S. 257.) Also die March schon damals die Gränze.
  • 13) Thassilo schenkte 769 an Freisingen locum India (Innichen), quod vulgus Campo-Gelau vocatura rivo quae vocatur Tesido, usque ad terminos sclavorum, id est ad rivolum montis Anarasi. (Arras im Pusterthal, welcher Bach gemeint sey, läßt sich schwerlich noch ausmitteln). Meichelbek hist. Fris. I. 2. 38.
  • 14) A meridie Italiam Paulus Diac. (Anmerk. 2.)
  • 15) Quaedam loca, in medio horum comitatuum constituta, qui vulgo vocantur Pustrissa, Larno, Catubria 974. Otto 2. Resch. Annal. lib. I. 179. Unirzohah (Vierschach, der nächste Ort östlich von Innichen an der Drau) in partibus Karantaniae 965. Hormayr Beitr. 1. 97.
  • 16) Hic (Alahis) dum dux esset in Tridentina civitate cum comite Bajoariorum, qui Bauzanum, et reliqua castella regebat, conflixit. Paulus Diac. l. 5. c. 36. Daß Trident stets longobardisch war, davon viele Stellen Paulus, Aribo Leben S. Corbinian's c. 12. 16. 17. 18. Meichelbek hist. Fris. I. 2. 9. 12. Von Trident kam dieser Heilige ad fines Bojoariorum. Qui dum Majensem castrum {1} intrasset, captus est de custodibus Grimoaldi ducis (Bajoar.). Kurz darauf aber Magies (Mays südl. v. Meran) — quia in eodem castro dominabantur tunc in tempore Longobardi (c. 29. S. 16). Der öftere Wechsel im Einzelnen kann hier nicht nachgewiesen werden. Siehe deshalb Hormayr Beitr. I. 43 ff.
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  Val di Non, wo von der Longobarden Zeit bis zu Friedrich dem Rothbart, die Endsäulen Baierns und Teutschlands standen 17), noch in den Namen der Orte bewahrt 18).♦  
  Von da nach Abendwärts auf den Felsenkuppen, welche zwischen Ultenthal, Val di Non, Val di Sol und dem Etschthal 19) des baierischen Vintschgaus 20), der mit seinen Namen zwischen alter und neuer Geographie inne steht, sich erheben, dann mit ihm gen Mitternacht an Rhätiens furchtbaren Firsten (mit dem himmelhohen Ortles diese westlich, die Ferner östlich lassend) über den Inn zum Arlberg, und den Quellen des gränzenscheidenden Lechs.  
  1) Daß Baiern je über den Lech herübergegangen, und im Abend desselben ein Westbaiern gelegen habe, träumte nur von Pallhausen 2l), und ist eine so von aller Begründung entblößte Meinung, daß sie keiner Widerlegung bedarf. Braun (Gesch. d. Bisch, v. Augsburg. Vorr. B. 4.), hat einiges auf dieses Hochstift Bezügliche bestritten.  
  2) Es wäre nothwendig, den berühmten Streit über die nördliche Ausdehnung Baierns, und die des Nordgaus insbesondere, wie den über des letztern Angehörung zu Baiern oder Franken hier zu erörtern, und diesen Abschnitt hier zum Theil vorwegzunehmen, weil die oben im Norden und Osten der Donau gezogene Scheidung sonst nicht begründet und deutlich werden kann, da sie von allen bisherigen Annahmen abweichend ausfallen mußte. Allein es fehlt an Platz, und wir können nur das Folgende erzählen, und müssen die Ausführung einer andern Gelegenheit vorbehalten.♦  
  Über die geographischen und volksstammlichen Verhältnisse des Landes im Norden und Osten der Donau, von der Brenz zum Inn, in der ersten Hälfte des Mittelalters, herrschen nämlich zwei einander entgegenlaufende Meinungen. Die eine will, daß Baiern ursprünglich in zwei große Hälften, den Süd- (Sund-) Gau und den Nordgau, abgetheilt gewesen sey, deren Scheidungslinie die Donau gebil-
 
 
  • 17) Per Tridentumad Bauzanum usque pervenit (Fridericus I.). Haec villa in termino Italiae Bajoariaeque positaOtto Frising. De gest. Frid. 1. l. 2. c. 26. Urstis. I. 468. ed. 1670.
  • 18) Mezo tedesco, Mezo Lombardo, Teutsch und Welsch Metz. Daß damit wirkliche Landesgränzen angedeutet werden, läßt sich hier nicht läugnen. Das Genauere ist nicht nachzuweisen, wie Hormayr Beitr. I. 21. gezeigt hat.
  • 19) Wir verweisen deshalb bloß auf Hormayr a. a. O. 162 ff.
  • 20) Dieser Schriftsteller und Lang sehen den Vintschgau für rhätisch an. Allein, daß er zum Gurer Sprengel gehörte, ein rhätischer Graf auch über ihn gebot, daß selbst ein Theil des comitatus rhaetiae (967) in das Vintschthal hineinging, kann nicht als entscheidend angesehen werden. Das letztere allein deutet auf eine frühere Verbindung, über welche bei dem Wechsel der Dinge in diesen Gegenden, und dem Mangel an Nachrichten sich nichts bestimmen läßt. Das übrige erfodert noch nähere Untersuchung, und ist von Pallhausen richtig bemerkt (Nachtrag 266), es sey mehr als zweifelhaft, ob das 824 genannte Amatia das Vintschgauische Matsch? Vielmehr weisen die andern Orte der Urkunden auf das Veltlin'sche Mazzo an der Adda hin.
  • 21) Nachtrag. S. 78. und Urgesch. S. 17.
 
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  det habe. Das eigentliche Baiern, im engern Sinn, habe also eine Hälfte ausgemacht, die andere jener Nordgau, der aber eben deshalb, auch ohne im Namen dieß gleich anzudeuten, ein ergänzender und nothwendiger, auch mit der andern Hälfte in Hinsicht des Umfangs im Verhältniß stehender Theil Baierns, im weitern Sinn, gewesen sey.♦  
  Falkenstein 22) seine Narisker Gränzen ungebührlich herbeiziehend und identifizirend, gibt diesem Nordgau eine solche Ausdehnung, daß Koburg, Baireuth, Anspach, die Ober-Pfalz, Eichstädt, Neuburg, Öttingen und alles baierische Land im Osten und Norden der Donau bis zur Enns unter diesen Namen begriffen werden.♦  
  Pfeffel 23), wenn er gleich die Gränze im Osten bis zum nördlichen Ende des Passauer Sprengels und den Quellen des Regen zurückzieht, und den Quiezingau, Schweinachgau, und die noch östlichern, als eigentlich baierische ausscheidet, schreitet im Nordwesten doch noch weiter vor, und nimmt alles Land zwischen der Donau, dem Regen, dem Böhmer- und Thüringer-Walde, dem Spessart, Main, der Tauber, Jagst, dem Kocher und der Brenz als Nordbaiern, als nothwendige Zubehörung seines großen Nordgau's, in Anspruch 24). Damit ist ganz Ostfranken verschlungen, und eine hochwichtige Reichsprovinz in der Geographie des Mittelalters gelöscht.♦  
  Falkensteins Annahme wurde zwar oft ungeprüft wiederholt und vorgeschoben, doch im Grunde, nach dem Rufe dieses Schriftstellers, wenig beachtet. Erst als Pfeffel die seinige unter dem Schilde der neuen, geehrten Akademie, mehr trotzig als kühn hinstellte, erregte sie Aufmerksamkeit, und zwar selbst bei ruhigern und mehr kritischen baierischen Forschern bedeutende Widersprüche, doch wer Anspruch darauf machte, patriotischer Baier zu heißen, trat zu ihm. In der ersten öffentlichen Sitzung der Akademie, nach ihrer Erneuerung 25), 9 Jahre nach Schultes, wurde gesagt: Pfeffel habe ein dokumentirtes Bild vom Umfange des Nordgaus aufgestellt, „eine von den Arbeiten, die der historischen Classe einer Akademie der Wissenschaften zur unvergänglichen Ehre gereichen", und in den Krämpfen Pallhausens sieht man den hohen Werth der Lehre von der Spessart-Gränze für gleichgesinnte Gemüther.  
  Andere bestreiten diese Annahme überhaupt, sie geste-
 
 
  • 22) Antiq. et memor. Nordgav. vet. II. 138. sowol in der, diesem Werk beigelegten Karte des Nordgaus im 9ten und 10ten Jahrh. 1735., als der beim Codex antiq. Nordgav.in ep. Aureat. im 11ten und 12ten Jahrh., 1733, welche letztere die Homann'sche Officin auch illuminirt einzeln in den Buchhandel gebracht hat, gehen im Osten nicht so weit.
  • 23) Abh. der baier. Akademie der Wissensch. Bd. 1. S. 153 — 170. mit einem Kärtchen, Bd. 2. S. 183 — 216. Antwort auf Mederers Bestreitung. Unkritisch und durchaus nicht in der Reihe anderer Pfeffelscher Arbeiten (wie die über die angebliche Zersplitterung Baierns nach Heinrich des Löwen Fall in Westenrieders Beitr. 1. 31.) Was bewiesen werden muß, setzt er voraus, vermischt die Markgrafschaft mit dem Nordgau, die markgräflichen Besitzungen mit diesem, wo er denn freilich noch weiter, als bis zur Reichsstadt Gelnhausen und dem Isenburgschen Sulbold gelangen kann.
  • 24) „Der Nordgau liegt jenseit der Donau vom Inn zum Lech gegen Mitternacht bis zum Fichtelberg." Pallhausen Nachtrag S. 171. 25) So lautet der Titel. München 1807. 8. S. 25.
 
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  hen nur einen Landstrich, Nordgau genannt, im Norden der Donau zu, im Umgang des Bisthums Eichstädt, der aber nur kurze Zeit einmal mit Baiern verbunden gewesen, läugnen selbst, daß der Name Bezug auf Baiern und seine Hälften habe.♦  
  Kremer (1778) 26) wenn gleich nicht mit triftigen Gründen, welche allein die alten Keßlerbezirks-Gränzen nie seyn können, schloß den größten Theil Ostfrankens und das Land zwischen Altmühl und Donau aus, ließ aber die weiten Gränzen Pfeffels an der andern Seite, und suchte sie noch zu bestätigen; dann trat von Schultes (1798) auf 27), stellte das zerrissene Ostfranken völlig her, wobei er die Gränzen des Nordgaus im Mitternacht diplomatisch und kritisch bestimmte. Aber im Westen wie im Osten sind seine Untersuchungen nicht eindringend genug, seine Karte ungenau.♦  
  Mannert 28), nicht immer mit gleich vollgiltigen Gründen, erklärte ihn darauf (1807), wenn gleich ursprünglich für baierisches, doch seit der Mitte des 8ten Jahrh. für ganz fränkisches Land, die Oberpfalz als menschenleeres während der Herrschaft der Agilolfinger in Baiern abscheidend, und beschränkte ihn auf das Fürstenthum Eichstädt und die umliegenden Bezirke.♦  
  Ihm folgte von Lang 29) (1812) überall: nie sey der Nordgau ein baierisches Land, oder baierische Zubehörung gewesen, stets ostfränkisches Gebiet, dessen Markgrafschaft den nordöstlichen (größten) Theil desselben ausgefüllt habe, und durch deren unmittelbares Land er ebenfalls bis zum Regen vorgeschritten, und durch die zu demselben gehörigen Gaue Chambrich, Bogenau und Horevun das nordöstliche Donauufer, Regensburger Sprengels, bis Deggendorf sich angeeignet habe. Damit reicht nun, im Wechsel, Ostfranken bis zum Passauer Sprengel. Auch im Nordwesten dieses Landstrichs werden die als eigene Gauen vorkommenden Chelsgau, Westermann, als Untergauen des Nordgau's betrachtet.  
  Die Wahrheit liegt, wie gewöhnlich, auch hier in der Mitte! Baiern hat sich nicht zum Spessart ausgedehnt, hat Ostfranken nicht verschlungen, der Nordgau war seine Domaine nicht, aber auch Ostfranken, im eigentlichen Sinn, gehörte er nicht zu, dessen Markgrafschaft hat nicht alles überdonauische Land begriffen, wenn solches gleich später meistentheils in den Händen mehrer markgräflichen Familien sich befand.♦  
  Der Nordgau, mit dem angränzenden Sualafeld 30), war eine besondere und eigen-
 
 
  • 26) Geschichte des rheinischen Franziens. Mannheim 1778. 4. S. 184 ff. — durch den Tod des Verf. wurde die Vollendung gehindert.
  • 27) Historische Schriften. 1. Bd 1798. S. 1 — 16. ohne die Beilagen, und seine Karte dazu im 2. Bde.
  • 28) Die älteste Geschichte Bajoariens 1807. S. 266.
  • 29) Die Vereinigung des baierischen Stats in den Denkschriften der Münchner Akademie für 1811 und 1812. S. 99 — 116. Dazu wird die Mannertsche Karte von Baiern (1811) in zwei Blättern besonders illuminirt gelegt. S. den Art. Gaukarten. In den Denkschriften für 1813 erschien die zweite Abtheilung über die einzelnen Gebiete, worin das Königreich Baiern 1180 zertheilt war, ebenfalls mit einer solchen, nach diesen 91 Herrschaften illuminirten Karte.
  • 30) Alles, was ihn betrift, s. d. Art., woselbst auch die Stelle des fuldischen Annalisten (Freher 1, 49. Bouq. VII. 183.) [der die Zusammenkunft der Söhne Ludwig des D. 876. in den pagus Retiense verlegt, welche andere An- {1} nalisten (Regino, Pistor, Struv 1. 79.) in den locus Sualifeld setzen welches beides Pallhausen gleich zusammenwirft (S. 114. 131.), wie er auch eine, dies sagen sollende Urkunde Arnulfs von 898 förmlich einschwärzt], erklärt wird.
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  thümliche Reichsprovinz, wie Hessen von Franken, wie (später) Thüringen von Sachsen, wenn gleich (wie auch ersteres) mit keiner besondern Würde, gleich den noch größern Hauptlanden ausgestattet. Der ursprüngliche Nordgau ging nur bis zur Gränze des Eichstädter Sprengels, also zu dem Höhenzug zwischen Laber und Pegniz einerseits und der Vils andererseits, auf deren Quellen Bamberg's, Regensburg's und Eichstädt's Sprengel zusammentreffen.  
  3) Ein nicht minder berühmter und durch politische Ansichten und Trennungen vielfach verwirrter Streit, dauert ebenfalls in unsern Tagen noch unentschieden fort – über Österreichs Verhältnisse zu Baiern bis 1156. Auch darüber kann hier nicht so ausführlich gesprochen werden, als nöthig ist, um unsere obige Ansicht zu begründen, und ihr den Beifall billiger österreichischer Schriftsteller zu erwerben. Das Nöthigste wird im Art. Österreich vorkommen.  
  4) Kärnthen kann nicht anders mit Baiern verbunden geachtet werden, als in dem kurzen Zeitraum von 772 bis 758, doch weiß man auch davon nicht, ob Thassilo solches dem ältern Lande einverleibte, oder in welcher Form er diese slavische Eroberung beherrschte. Karl legte Kärnthen unter Friaul, es wurde aber immer als eine selbständige Provinz betrachtet, wie die Theilung von 817. (Bouq. VI. 406.), die Annal. Eginhard. ad 819. (das. S. 179.), und die Fuldens. bei 820. (das. S. 207) beweisen. Später wurde Karlmann, Herzog von Kärnthen, (Annal. fuld. (das. S. 169. bei 863.) es erhielt zwar darauf einen Gebieter mit Baiern, dieß war aber keine Realverbindung, bis seit 976, auch eine solche persönliche Vereinigung nicht weiter Statt gehabt hat. In der baierischen Geographie des Mittelalters kann also Kärnthen auch keine Stelle finden.  
  5) In welche Gaue das obenbeschriebene Herzogthum Baiern in der agilolfingischen Zeit vertheilt gewesen, hat Appell zu erforschen gesucht 31); bei der Untersuchung der von ihnen so wesentlich verschiedenen Grafschaften, hat Zirngibl für die karolingische Zeit gelegentlich, wenn auch untereinander werfend, mit aufzuhellen versucht 32). Von Lang's Abhandlung und Karten (Anm. 29.), umfaßten das ganze Mittelalter für das 1811 bestehende Königreich, so auch ihr Begleiter von Pallhausen. (Anm. 20).
 
  • 31) Abh. der Baiersch. Akad. d. Wiss. B. 7. S. 356 — 464.
  • 32) Neue Abh. ders. B. 2. S. 3 – 374., beide ohne alle Karten, deren Entwerfung manchen Irrthum verhindert haben würde.
 
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Stand: 11. Dezember 2017 © Hans-Walter Pries