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Allgemeine Encyclopädie HIS-Data
5139-1-18-175-2
Erste Section > Achtzehnter Theil
Werk Bearb. ⇧ 18. Th.
Artikel: CÖLN, das Kurfürstenthum
Textvorlage: Göttinger Digitalisierungszentrum 183 : 175
Siehe auch: HIS-Data Coe
Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Bearbeitung
Inhalt:
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CÖLN ⇨

   
Forts. S. 175 Sp. 1 CÖLN, das Kurfürstenthum. Als der Gründer der Cölnischen Kirche wurde vormals der H. Maternus, in welchem man den Jüngling von Nain wieder zu finden glaubte, betrachtet. Er soll zugleich Bischof von Trier und Tongern gewesen, und 128 in einem Alter von 115 Jahren verschieden seyn. Als seine Nachfolger nent man die Bischöfe St. Paulinus, Märtyrer, um 170, Charentinus 175, St. Aquilinus, der um das J. 237, in der Zeit, in welcher die heil. Ursula die Marterkrone empfing, lebte. Mit besserm Grunde begint man aber die Reihenfolge der Cölnischen Bischöfe mit einem Maternus, der  
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  314 die Kirchenversamlung von Arles besuchte.♦  
  Ihm folgte, doch nicht unmittelbar 2) Euphrates, von 346 — 355.♦  
  3) St. Severinus (23. Oct.), früher Bischof zu Bordeaux, † 408.♦  
  4) St. Evergislus (24. October), wurde 418 von den Ungläubigen erschlagen.♦  
  5) Aquilinus, 418 — 440.♦  
  6) Solinus, 440 — 470.♦  
  7) Simonäus, 470 — 500.♦  
  8) Domitianus, 500—560.♦  
  9) Charentinus, 560 — 580.♦  
  10) Evergislus II., 580—600.♦
  11) Remedius, 600— 622.♦  
  12) St. Cunibertus (12. November), aus einem der größten fränkischen Geschlechter, und früher Archidiakon der Trierischen Kirche. Er vergabte seine Güter Zeltingen und Rachtig an der Mosel, Rhense und was er in Boppard besaß, an sein Bisthum, und starb 663.♦  
  13) Bocaldus, 663 — 674.♦  
  14) Stephan, 674 — 680.♦  
  15) Adelwinus, 680 — 695.♦  
  16) Giso, 695 — 708.♦  
  17) Anno, 708 — 710.♦  
  18) Pharamundus, 710, † 711.♦  
  19) S. Agilolphus, (den 9. Juli), zugleich Abt von Stabbo. Papst Zacharias I. soll ihm 745 die erzbischöfliche Würde, doch nur als eine persönliche Auszeichnung, verliehen haben. Er starb von Mörderhänden bei Ambleve 746, und ist der einzige einheimische Bischof, welchen die Cölnische Kirche in der Litanei von allen Heiligen unter den Märtyrern anruft.♦  
  20) Raginfredus, † 747.♦  
  21) St. Hildegarus wurde 753 von den Sachsen, an die ihn König Pipin mit Friedensvorschlägen abgesendet, getödtet.♦  
  22) Hildebertus, † 762.♦  
  23) Bertholinus, 762 — 772.♦  
  24) Richolfus, früher Mönch im Kloster St. Pantaleon, 772 — 782.♦  
  25) Hildeboldus, 782 — 819. Er war Karls des Großen Erzcaplan gewesen, und hatte als solcher sich der Päpste Hadrians und Leos Gunst zu erwerben gewußt. Diese Gunst benutzte er, um zwischen 794 und 799 das bisherige Bisthum Cöln zu einem Erzbisthum, welchem die Bischöfe von Utrecht, Münster, Osnabrück und Minden untergeordnet wurden, erheben zu lassen.♦  
  26) Hadebaldus, 819 — 846.♦  
  27) Günther, 851 — 865.♦  
  28) Willibertus, 870—890.
  29) Hermann I., † 925.♦  
  30) Wichfried, † 953.♦  
  31) Bruno I., Kaiser Otto des Großen Bruder, erw. 953, muß als der Gründer des Cölnischen States betrachtet werden. Er war zugleich Abt von Lorsch, Herzog in Ober- und Nieder-Lothringen, und starb 965. Die Kirche von Tournay hat seinem Andenken den 11. Oct. geheiligt, und feiert denselben als ein Fest von 9 Lectionen, die Cölnische Kirche zählt ihn aber nur zu den Seligen.♦  
  32) Volkmar, † 969.♦  
  33) St. Gero (28. Juni), † 976.♦  
  34) Warinus, † 984.♦  
  35) Evergerus, † 997.♦  
  36) St. Heribertus, (16. März), ein Graf von Rothenburg, in Ostfranken, Dompropst zu Worms und Kaiser Otto III. Erzkanzler, gründete die Abtei Deuz und starb 1021. Matthias Agritius, ein Trierischer Dichter des 16ten Jahrhunderts, hat uns eine Handschrift, Vita S. Heriberti, archiepiscopi Coloniensis, in 16 Gesängen, hinterlassen.♦  
  37) Piligrim, St. Heriberts Neffe, Propst zu St. Burkard in Würzburg, und des Kaisers Capellan, † 1036.♦  
  38) Hermann II., des Pfalzgrafen Ezzo zu Aachen Sohn, † 1056.♦  
  39) St. Anno (4. December; er, und die HH. Severin, Cunibert, Evergisil und Heribert werden, nach dem Gebrauche der Cölnischen Kirche, in der Litanei von Allen Heiligen, unter den Bischöfen namentlich angerufen),  
S. 176 Sp. 1 CÖLN ⇧ Inhalt 
  nach der gewöhnlichen Meinung ein Graf von Sonnenberg, wahrscheinlicher aber ein Graf von Dassel, war zugleich Propst zu Goslar, Abt zu Cornelismünster, Stablo und Vilich, auch der Erzieher Kaiser Heinrichs VI., den er durch List in seine Gewalt bekommen; indessen ist er nicht sowol nach den Resultaten seiner Erziehung, als nach dem, was er für sein Erzstift gethan, zu beurtheilen: seine finstere Strenge konte nur nachtheilig auf den feurigen Prinzen wirken.♦  
  St. Anno, der seine Kirche so sehr erhöhet, daß ihr keine im ganzen Reiche zu vergleichen war, und zugleich einer der größten Eiferer für Kirchenzucht, vergaß demungeachtet seine Familie nicht; seinem Bruder Wezilo gab er das Erzbisthum Magdeburg, seinem Neffen Bucco das Bisthum Halberstadt, einem andern Neffen, Kuno, das Erzbisthum Trier, (er wurde von den Trierern ermordet, weil sie durch seine Ernennung ihre Wahlfreiheit verletzt glaubten). St. Anno, der Gründer der Abtei Siegburg, starb den 4. December 1075. Zu seinen Ehren wurde der berühmte Lobgesang in teutscher Sprache gedichtet. (S. Anno. Bd. 4.)♦  
  40) Hildolphus, Propst zu St. Peter in Goslar, † 1079.♦  
  41) Sigewinus, vorher Domdechant, † 1089.♦  
  42) Hermann III., Graf von Nothheim, d. i. Nöthen bei Münstereifel, nicht aber von Nordheim. In einer Urkunde von 1084 nent er den Grafen Gerhard von Hostaden seinen Bruder; Nothheim muß ihm demnach in der Theilung der väterlichen Verlassenschaft zugefallen seyn, und er wird, nach damaliger Sitte, den Namen davon angenommen haben. Er starb 1099.♦  
  43) Friedrich I., nach einigen ein Graf von Jülich, was jedoch nicht wahrscheinlich ist, nach andern ein Markgraf von Friaul. Er stiftete das herrliche Kloster Altenkamp, Cisterzienserordens, und starb auf Wolkenburg den 1. Nov. 1131.♦  
  44) Bruno II., des Grafen Adolf III. von Berg Sohn, früher Propst zu St. Gereon, starb zu Bari in Apulien, 1138.♦  
  45) Hugo, Graf von Sponheim, bisher Domdechant, erwählt und † 1138.♦  
  46) Arnold I., Graf von Geldern, † 1148.♦  
  47) Arnold II., Graf von Wied, der Stifter des Klosters Schwarz-Rheindorf, erwarb Odenkirchen und die Vogtei zu Woringen, und starb 1156.♦  
  48) Friedrich II., Graf von Berg, 1157 – 1159.♦  
  49) Reinald, Graf von Dassel, Dompropst zu Hildesheim, und Kaiser Friedrichs I. Erzkanzler durch Italien, ließ sich von der seligen Hilgundis die Grafschaft Meer schenken, überbrachte die Leiber der HH. drei Könige aus Mailand nach Cöln, stritt für die Gegenpäpste Victor III. und Pascal III. gegen Alexander III., erfocht als kaiserlicher Statthalter in Italien bei Tusculum den herrlichen Sieg über 40,000 Römer, erhielt zur Belohnung dafür den Königshof in Andernach und das Kammergut Eckenhagen (den 30. Juli 1167; ein früheres Geschenk Kaiser Friedrichs I., ohne Zweifel bestimt, den Erzkanzler von Italien zu dotiren, und in einem bedeutenden Landstriche zwischen Mailand und dem Ticino, mit den Ortschaften Ro, Arconate, Inveruno, Turbigo, Nossate, Castano, Magnano und Busio-Arsicio, in den Gütern, Treccate, Galliate und Mommo, in Novarese, dann Tronzano, unweit Santhia, bestehend, ging bald wieder verloren), und starb an der Pest 1167.♦  
  60) Philipp von Heinsberg, früher Dom-  
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  propst und Stiftsverweser, bekleidete, gleich seinem Vorgänger, das Amt eines Erzkanzlers durch Italien, versöhnte sich in dem Lateranensischen Concilium mit der Kirche, erhielt 1180, gegen Zahlung von 80,000 Mark, das von Heinrich dem Löwen verwirkte Herzogthum Engern und Westphalen, erkaufte noch viele andere Güter (im Gesamtbetrage von 40,500 Mark), und starb in der Belagerung von Neapel, den 13. August 1191.♦  
  51) St. Bruno III., des Grafen Adolf IV. von Berg Sohn, resignirt 1193, um in Altenberg der Andacht zu leben, und stirbt 1196.♦  
  52) Adolf I., Graf von Altena, des H. Bruno Neffe, erwählt 1193, hatte den vornehmsten Antheil an der Kaiserwahl Ottos IV., ward aber, nachdem er späterhin Philipps von Schwaben Partei ergriffen, vom Papst Innocenz III. 1205 abgesetzt, und starb zu Rom 1207.♦  
  53) Bruno IV., Graf von Sayn, erwählt 1205, † den 2. Nov. 1208.♦  
  54) Theoderich I. von Heinsberg, erbauet 1212 die Burg Godesberg, wird 1214, als Otto IV. Anhänger, doch mit einer Pension von 300 Mark, abgesetzt, und stirbt zu Rom 1224.♦  
  55) St. Engelbert (7. Nov.), des Grafen Engelbert von Berg Sohn, und einer der größten Männer des Jahrhunderts, wird nach dreijähriger Sedisvacanz den 28. Februar 1216 zum Erzbischof erwählt, und den 7. Nov. 1225 von seinem Vetter, dem Grafen Friedrich von Isenburg, beim Gevelsberg, unweit Schwelm, mit 47 Wunden ermordet. (Vergl. seinen Art.)♦  
  56) Heinrich von Mülenark, Propst zu Bonn, rächt, nach dem bei seiner Wahl geleisteten Eide, den an seinem Vorfahrer verübten Frevel und stirbt den 26. März 1237.♦  
  57) Conrad, ein Graf von Duras, und nicht von Hostaden, umgibt 1240 Bonn mit Mauern, läßt sich von seinem Stiefbruder, dem Grafen Friedrich von Hostaden, die Grafschaften Hostaden, Are und Harth (1246), von der Gräfin Mechthilde von Sayn ihre sämtlichen Erbgüter, Alten-Wied, Rennenberg, Linz, Breidbach, Windeck (1250) schenken, legt 1248 den ersten Stein zu dem herrlichen Dome, und stirbt den 28. Sept. 1261.♦  
  58) Engelbert II. von Valkenburg, hatte Zeitlebens mit den Bürgern von Cöln zu streiten. In dem Treffen bei Lechenich, 1267, wurde er von ihrem Verbündeten, dem Grafen Wilhelm IV. von Jülich, zum Gefangenen gemacht, und seine Befreiung, nach beinahe dreijährigem hartem Gefängnisse, kostete dem Erzstifte schwere Opfer; † 1275.♦  
  59) Siegfried von Westerburg muß, gleich seinem Vorgänger, mit dem Grafen von Jülich kämpfen. Als dieser in Aachen erschlagen worden, erobert Siegfried die ganze Ortschaft, zerstört die Burg Jülich, und erbauet in Zülpich eine neue Veste; endlich wird er doch von Papst Martin IV. gezwungen, das Eroberte zurückzugeben. In der Schlacht bei Worringen, 1288, wurde er des Grafen Adolf VIII. von Berg Gefangener, doch schon nach 7 Monaten befreiet. Späterhin nahm er an dem Grafen, welchen Verrath in seine Gewalt gebracht, unmenschliche Rache. Er starb 1297.♦  
  60) Wichhold von Holte, erwählt im März 1298, † 1303.♦  
  61) Heinrich II., Graf von Virnenburg, erwählt 1303, bestätigt 1306, nachdem sein Gegenbischof, Wilhelm von Jülich, gestorben, erkauft 1322 die Grafschaft Hülcherath, befestigt Linz und Werdingen, erbauet um 1330 die  
S. 177 Sp. 1 CÖLN ⇧ Inhalt 
  Stadt Lechenich, und stirbt 1331.♦  
  62) Walram, Graf von Jülich, vollendet 1342 den Burgbau zu Lechenich, läßt sich im nämlichen Jahre, Mittwoch nach Martini, von Lambert von Rheinbach, dem letzten seines Geschlechts, die Herrschaft Rheinbach schenken, bauet 1347 die Burg zu Brühl, erkauft 1349 Ödt, samt der Vogtei zu Kempen, und stirbt im nämlichen Jahre 1349 zu Paris.♦  
  63) Wilhelm von Gennep, † 1362.♦  
  64) Adolph II., Graf von der Mark, erwählt 1363, nachdem des Grafen Johann von Virnenburg Wahl, als ein Werk der Gewalt, für ungiltig erklärt worden, resignirt aber nach 11 Monaten, um zu heirathen.♦  
  65) Engelbert III., Graf von der Mark, früher Bischof zu Lüttich, postulirt im J. 1364, nimt 1367 den Kuno von Falkenstein zu seinem Coadjutor an, und stirbt den 16. August 1366.♦  
  66) Kuno von Falkenstein, Erzbischof von Trier, Administrator und Vicarius des Erzstiftes Cöln, regirt nur bis zum J. 1371, erwirbt aber in der kurzen Zeit das Wichtigste, was seit Philipp von Heinsberg zu dem Erzstifte gekommen, die Grafschaft Arnsberg; tilget seiner Vorfahrer Schulden, namentlich diejenige, um welche Zülpich verpfändet gewesen, züchtigt die unruhigen Andernacher, reformirt seinen Klerus, und übergibt endlich das in allen seinen Theilen verjüngte Erzstift seinem Neffen, dem Grafen Friedrich von Saarwerden.♦  
  67) Friedrich, Graf von Saarwerden, erwirbt 1393 von dem Grafen von Cleve Linn und sein Gebiet, und stirbt den 8. April 1414.♦  
  68) Theoderich II., Graf von Mörs, löset 1424 von dem Grafen Gerhard von Cleve Kaiserswerth mit dem Zolle ein, verliert durch einen unglücklichen Krieg die Stadt Soest, und stirbt den 13. Februar 1462.♦  
  69) Ruprecht, Pfalzgraf bei Rhein, erwählt im März 1463, sieht sich durch die ungeheure Schuldenlast, welche der Soestische Krieg hinterlassen, genöthigt, was allerdings der Erblandes-Vereinigung vom 26. März 1463 zuwider seyn mochte, einige Steuern auszuschreiben: hierüber geräth er in Uneinigkeit mit der Landschaft, und der Domherr, Landgraf Hermann von Hessen, weiß diese so geschickt zu benutzen, daß zuerst die Stadt Neuß, dann das übrige Erzstift dem Kurfürsten den Gehorsam aufsagt, er aber zum Stiftsverweser ernant wird. Ruprechts Alliirte, die Burgunder, können ihm nicht helfen, und müssen die Belagerung von Neuß aufheben; der unglückliche Kurfürst fällt dem Landgrafen von Hessen in die Hände, und. stirbt nach zweijähriger Haft auf der Burg Blankenstein, den 16. Juli 1480.♦  
  70) Hermann IV., Landgraf von Hessen, Erzbischof den 11. August 1480, bezwingt 1496 die rebellischen Andernacher, und stirbt zu Poppelsdorf den 27. Sept. 1508.♦  
  71) Philipp II. von Daun und Oberstein, † den 3. August 1515.♦  
  72) Hermann V., Graf von Wied, wird 1532 auch als Bischof von Paderborn postulirt, und zeichnet sich anfangs durch besondern Eifer gegen die Reformation aus, wie er dann 1519 Luthers Schüler, Peter von Fleisteden und Adolf von Clarenbach, zu Cöln verbrennen ließ. Dieser Eifer erkaltete jedoch allgemach, und bereits 1542 durfte Bucer in Bonn Luthers Lehre öffentlich verkündigen, und es wurde Melanchthons Katechismus in dem nahen Buschhoven gedruckt. Der Versuch, die Reformation vollständig einzuführen, scheiterte an dem Wider-  
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  stande der Geistlichkeit, und den 13. April 1546 wurde Hermann von dem Papste abgesetzt. Er starb, 90 Jahre alt, auf der Burg Wied den 15. August 1662.♦  
  73) Adolf III., Graf von Schauenburg, nimt Besitz den 24. Januar 1547, beschäftigt sich vornehmlich, alle Spuren der Reformation zu vertilgen, und stirbt zu Brühl den 20. September 1556.♦  
  74) Anton, Graf von Schauenburg, des Vorigen Bruder, † den 18. Juni 1558 zu Godesberg.♦  
  75) Johann Gebhard, Graf von Mansfeld, erw. den 26. Juli 1558, † den 2. November 1562 zu Brühl.♦  
  76) Friedrich IV. Graf von Wied, erw. den 19. November 1562, kann seine Bestätigung aus Rom nicht erlangen. Dieses und die ungeheure Schuldenlast, welche auf dem Erzstifte haftete, und um welcher über 2⁄3 der Kammergüter verpfändet waren, bewegen ihn, gegen ein Jahrgeld von 3000 Goldgulden, am 23. December 1567 zu resigniren. Er stirbt den 25. October 1568.♦  
  77) Salentin, Graf von Isenburg, wird den 21. April 1574 als Bischof nach Paderborn postulirt, lösete viele Pfandschaften ab, z. B. das Haus zur Netten, bei Andernach, die Veste Recklinghausen, um 17,550 Goldgulden, Wichterich, Ürdingen, Erprath, Neheim, Brilon; resignirt jedoch den 13. Sept. 1577, und verheirathet sich den 10. Dec. des nämlichen Jahres mit der Gräfin Antonia Wilhelmina von Aremberg.♦  
  78) Gebhard II., Truchseß von Waldburg, erw. den 5. Dec. 1577. Sein Roman mit der Gräfin Agnes von Mansfeld, seine Religionsveränderung (19. Dec. 1582), und das ungeheure Elend, welches er hiedurch über das Erzstift gebracht, sind allgemein bekant. Gebhard, der sich den 2. Februar 1583 die Gräfin hatte antrauen lassen, wurde den 22. März des nämlichen Jahres von dem Papste Gregor XIII. excommunicirt und abgesetzt, und Alexander Farnese kam mit einem furchtbaren Heere aus den Niederlanden, die Sentenz zu vollstrecken. Gebhard widerstand mehre Jahre, bis die Schlacht bei Zütphen seine letzte Hoffnung vernichtete. Er starb zu Straßburg, wo er die Domdechanei besaß, den 21. Mai 1606.♦  
  79) Ernst, Prinz von Baiern, erw. den 23. Mai 1583, war seit 1565 Bischof zu Freysingen, zu Hildesheim seit 1575, zu Lüttich seit 1581, Abt zu Stablo seit 1581, ward auch 1585 zum Bischof von Münster erwählt. Den Besitz der Cölnischen Inful mußte sein Bruder, der Herzog Ferdinand, ihm durch Ströme von Blut erkaufen. Er starb zu Arnsberg, den 7. Februar 1612.♦  
  80) Ferdinand, Prinz von Baiern, Coadjutor zu Cöln, den 31. März 1595, zu Lüttich und zu Münster 1600, war auch Bischof von Hildesheim und Paderborn, Abt von Stablo und Propst von Brechtesgaden (seit 1595). Seinem Bruder, dem großen Maximilian, in allen Dingen ähnlich, durch die herzlichste Zuneigung ihm angehörend, war er den ganzen 30jährigen Krieg hindurch eine der Hauptsäulen der katholischen Liga. Er starb zu Arnsberg den 13. September 1650.♦  
  81) Maximilian Heinrich, Prinz von Baiern, zum Coadjutor erw. im J. 1642, wofür das Kurhaus Baiern am 20. April 1643 dem Erzstifte eine Summe von 1,600,000 Thaler Cöln., welche dasselbe noch von dem Truchsessischen Kriege her schuldete, erließ; war zugleich Bischof zu Lüttich und Hildesheim, Abt zu Stablo und Propst zu Berchtesgaden. Seine Lieb-  
S. 178 Sp. 1 CÖLN ⇧ Inhalt 
  linge, die Fürstenberge, und mancherlei Beleidigungen, so er von den Holländern empfangen, wie sie denn unter andern die Stadt Rheinbergen seit 1633 dem Erzstifte vorenthielten, bewogen ihn zu einem Bündnisse mit Ludwig XIV., und kölnische Völker befanden sich bei dem Heere, welches 1672 Holland überschwemmte. Dafür aber mußte Maximilian schwer büßen; das ganze Erzstift wurde von den Kaiserlichen und Holländern eingenommen, und der Kurfürst mußte sich vom 14. Oct. 1673 an zu Cöln in der Abtei St. Pantaleon aufhalten. Der Nimweger Frieden gab ihm endlich seine Lande, auch Rheinbergen zurück, und er starb zu Bonn den 3. Juni 1688, nachdem er kurz vorher, den 7. Januar, den Prinzen Wilhelm von Fürstenberg von einem Theile des Domcapitels zu seinem Coadjutor hatte erwählen lassen. Maximilian Heinrich, von welchem das Cölnische Landrecht, oder die Erzstift Cölnische Rechtsordnung, dann die Bergordnung von 1669 herrühren, hinterließ an gemünztem und ungemünztem Golde und Silber 6,679,200 Rthlr.♦  
  82) Joseph Clemens, des Kurfürsten Ferdinand Maria von Baiern Sohn, erw. den 19. Juli 1688 durch 9 Stimmen, während 13 Stimmen den Prinzen von Fürstenberg postulirten. Der Papst Innocenz XI. erklärte aber am 15. Sept. die Postulation für ungiltig, nachdem das kanonische Recht zu einer solchen wenigstens 2⁄3 der Stimmen erfodert, und Joseph Clemens ließ den 12. October durch den Herzog von Croy im Dom zu Cöln Besitz ergreifen, der Prinz von Fürstenberg hingegen bemächtigte sich der Schätze des verstorbenen Kurfürsten, und öffnete die wichtigsten Plätze des Erzstiftes seinen Freunden, den Franzosen. Die schrecklichste Verheerung des Rheinthales war die Folge dieses Schrittes; bald aber eilte der große Kurfürst von Brandenburg herbei, sich den Reichsfeinden in Person zu widersetzen. Linn, Zons und Neuß wurden zuerst von seinen Truppen besetzt, Rheinbergen ergab sich den 16. Mai, Kaiserswerth den 26. Juni 1689, Bonn, von 15,000 Franzosen hartnäckig vertheidigt, hielt sich bis zum 15. October.♦  
  Joseph Clemens war nun auch der That nach Kurfürst von Cöln. Den 8. Januar 1694 wurde er zum Coadjutor von Hildesheim, den 20. April des nämlichen Jahres zum Bischof von Lüttich erwählt, wogegen er auf die Bisthümer Regensburg und Freisingen resigniren mußte, das Domcapitel zu Regensburg postulirte ihn aber neuerdings den 9. Mai 1695. (Berchtesgaden besaß er seit 1688.) Im J.1693 erbauete er in der Hofmark Berg am Laim, bei München, die des Kurfürsten Max Heinrichs Bruder, der Bischof Albrecht Sigismund von Freysingen, samt der Hofmark Ammerland, von denen von Lerchenfeld erkauft, und zu einem Familienfideicommisse gewidmet, die St. Michaelskirche, aus welcher später die Ordenscapelle des von Joseph Clemens 1699 gestifteten Ordens der Beschützer göttlicher Ehre unter dem Patrocinium des Erzengels Michael, gewöhnlich der St. Michaelsorden genant, geworden ist.♦  
  Bald erhoben sich aber neue Stürme. Der Kurfürst von Baiern ergriff in dem spanischen Successionskriege die Partei Ludwigs XIV., und Joseph Clemens, der den Bruder über alles  
S. 178 Sp. 2 CÖLN  
  liebte und ehrte, that ein Gleiches, trotz der Protestationen des Domcapitels und der Landstände. Französische Völker wurden in Lüttich, Neuß, Zons, Kaiserswerth, Rheinbergen, Linn, Ürdingen und Bonn eingeführt, und in ihrem Gefolge erneuerten sich alle die Übel, welche 1673 und 1689 das Erzstift betroffen. Kaiserswerth wurde den 15. Juni 1702, nach einer hartnäckigen Belagerung, von den Alliirten, Rheinbergen im Februar 1703 von den Preußen eingenommen, die Hauptfestung Bonn ergab sich der unter Marleboroughs Befehlen vereinigten engländisch-holländischen Armee, 12 Tage nach Eröffnung der Laufgräben, den 15. Mai 1703.♦  
  Der Kurfürst selbst hatte sich bereits im Herbste nach Luxemburg geflüchtet: am 29. April 1706 wurde zu Wien, den 10. und 11. Mai zu München und Regensburg, die Reichsacht gegen ihn und gegen seinen Bruder verkündigt. Damals befand er sich bereits zu Ryssel, woselbst er am Christtage des nämlichen Jahres die Priesterweihe, den 1. Mai 1707 von Fénélon, dem Erzbischofe von Cambray, die erzbischöfliche Consecration, und den 11. Juli 1707 das Pallium empfing. Er hielt sich, nach dem Falle von Ryssel, in Valenciennes auf, bis die Friedensschlüsse von Utrecht, Rastadt und Baden ihm seine Staten, die bisher von den Domcapiteln regirt worden, zurückgaben.♦  
  Nach zwölfjähriger Abwesenheit hielt Joseph Clemens den 25. Februar 1715 seinen feierlichen Einzug in die Stadt Bonn: nicht leicht hat ein Fürst zu seinen Unterthanen gesprochen, wie er an diesem Tage. Schon früher, den 31. December 1714, hatte er das Bisthum Hildesheim, welches seit 1702 erledigt, in Besitz genommen. Im J. 1716 resignirte er zu Gunsten seines Neffen, des Prinzen Clemens August, auf das Bisthum Regensburg. Er starb in dem Schlosse zu Bonn, welches er beabsichtigte, von Grund auf neu zu erbauen, den 13. November 1723.♦  
  Joseph Clemens war ein sehr geistreicher, edler und liebenswürdiger Fürst; das erstere beurkunden noch heute einige sehr artige französische Theaterstücke, die wir von ihm in der Handschrift besitzen. Seine Verbindung mit Frankreich machte ihn und seine Unterthanen unglücklich, indessen hat es vor und nach ihm in Teutschland geistliche Fürsten gegeben, die sich in ihrer politischen Absicht irrten: das Interesse der geistlichen Fürsten war von dem Östreichs unzertrennlich. Joseph Clemens wird auch dadurch entschuldigt, daß er nur um den Bruder den Kurfürsten vergaß. Nach seiner Restauration war er eifrig bemüht, die Wunden zu heilen, die er geschlagen, und in seiner Handlungsweise, als Fürst und als Bischof, gleich musterhaft.♦  
  Dem Geiste der Zeit gemäß, war er ein eifriger Diener der Etikette, seine zahlreichen Verordnungen in dieser Hinsicht tragen aber sämtlich ein Gepräge von Genialität, möchten wir sagen, und Vollständigkeit, wie sie anderwärts kaum zu finden. Auf sein Geheiß erschien einer der ersten Statskalender in Teutschland, unter dem Titel: Chur-Cölnischer Hof-Calender auff das Jahr nach der Gnadenreichen Gebuhrt unseres Erlösers Jesu Christi 1717. Von Ih. Churf. Durchl. zu Cöllen etc. Cammer-Fourier Mathia Biber der Kir-  
S. 179 Sp. 1 CÖLN ⇧ Inhalt 
  chen- und Hoff-Ceremonien Liebhaberen, zum erstenmahl gefertiget. 12. S. 116.♦  
  88) Clemens August Maria Hyacinth, des Kurfürsten Maximilian Emanuel von Baiern Sohn, Coadjutor zu Regensburg den 19. Dec. 1715 (resignirt auf dieses Bisthum 1719 zu Gunsten seines Bruders, des Prinzen Johann Theodor), Bischof zu Münster den 26., und zu Paderborn den 27. März 1719, Coadjutor zu Cöln den 9. Mai 1722, Kurfürst 1723, Bischof zu Hildesheim den 8. Februar 1724, zu Osnabrück den 4. Nov. 1728, Teutschmeister den 7. Juli 1732, Großmeister des St. Michaelordens, wird den 10. Nov. 1727 zu Viterbo vom Papst Benedict XIII. als Erzbischof consecrirt, und erlangt durch die Lage und den Umfang seiner Staten, durch eine wohlgeordnete Kriegsmacht von 12,000 Mann, eine Wichtigkeit für das europäische Statensystem, wie sie vor und nach ihm kein Kurfürst von Cöln gehabt. Östreich, Frankreich, England, Holland, buhlten um seine Freundschaft.♦  
  Sein Bruder, der Kurfürst Karl Albrecht, verdankte ihm zum Theil die Kaiserkrone, und groß waren die Opfer, die Clemens August brachte, um sie in seinem Hause zu erhalten. Als aber von Baiern und seinen Verbündeten zum ersten Male das Wort Säcularisation ausgesprochen wurde, erkante er sofort seinen Irthum, er näherte sich neuerdings dem Wiener Hofe, und trat in die engste Verbindung mit England, indem er 1743 seine Truppen in dessen Sold gab.♦  
  In dem 7jährigen Kriege machte Clemens August gemeinschaftliche Sache mit dem teutschen Reiche: er bezog von Frankreich bedeutende Subsidien, mußte aber, samt seinem Erzstifte, vieles Ungemach von den streitenden Heeren erleiden. Der Sieg der Franzosen bei dem Kloster Kamp gab ihm einige Ruhe, er wollte sie benutzen, um den Carneval in München zuzubringen, erkrankte aber auf der Reise und starb in Ehrenbreitstein, den 6. Februar 1761.♦  
  Clemens August, ohne die glänzenden Geistesgaben seines Vorgängers zu besitzen, war ein Fürst im wahren Sinne des Wortes, wie das alte baierische Haus deren so viele auszuweisen hat; standhaft in Glück und Unglück, mild, gerecht, fromm, großmüthig beinahe im Übermaße. Er liebte die Pracht, wie dieses die von ihm erbauten Schlösser zu Bonn, Poppelsdorf, Brühl und Röttgen, der Kreuzberg bei Bonn u. a. m. zur Genüge beweisen; er war aber auch eifrig bemüht, seiner Unterthanen Wohl zu befördern: hieher gehören vornehmlich die Chaussirung aller Landstraßen in dem Erzstifte, die Anlegung mehrer Fabriken, verschiedene sehr heilsame Verordnungen.♦  
  Rhense, welches seit 1445 in fremden Händen war, hat er 1729 eingelöset, die Herrschaft Odenkirchen aber erkauft, und beides, in seinem Testamente dem Erzstifte hinterlassen. Zu allen diesen Ausgaben fand er die Mittel in den Einkünften seiner reichen Pfründen, und in den Subsidien fremder Mächte; weil er aber überhaupt ein Glückskind war, so mußte er noch die Eröffnung der eisernen Truhe erleben, in welcher die Gesamt-Einkünfte des teutschen Ordens von Jahr zu Jahr aufgehäuft wurden, um sie, jedesmal nach Verlauf von 100 Jahren, unter die wirklichen Ordensglieder zu vertheilen. Des Kur-  
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  fürsten Antheil soll in dieser Austheilung, welche die letzte der Art gewesen, indem nachher der Termin des Sammelns von 100 auf 25 Jahre herabgesetzt worden, einige Millionen betragen haben.♦  
  Mit ihm endigt sich die Reihe der baierischen Prinzen, die von 1583 an, also 178 Jahre lang, das Erzstift beherrscht, mehrmals vom Untergange gerettet, und bleibende Spuren ihres Daseyns hinterlassen haben: eine der rühmlichsten ist der Gemeingeist und die Vaterlandsliebe, die noch heute die Cölner auszeichnen. Diese Tugenden können sich in Wahlstaten nicht erzeugen; das Kurfürstenthum hatte aber beinahe aufgehört, ein Wahlstat zu seyn.♦  
  84) Maximilian Friedrich, Graf von Königseck-Aulendorf, erw. vornehmlich durch preußischen Einfluß, den 6. April 1761, Bischof zu Münster den 16. Sept. 1762, Domkämmerer zu Straßburg, muß sich 1768 die Einlösung von Kaiserswerth gefallen lassen, stiftet am 31. Mai 1777 aus dem Fonds des aufgehobenen Jesuitercollegiums in Bonn eine Akademie, sorgt überhaupt für Verbesserung des Schulunterrichts, regirt übrigens nur durch seine Minister, und stirbt den 16. April 1784.♦  
  85) Maximilian Franz, Erzherzog von Östreich, Coadjutor zu Cöln den 7., zu Münster, den 16. Aug. 1780, Teutschmeister den 23. October 1780. In allen Dingen seinem Bruder, dem Kaiser Joseph II. ähnlich, war es sein vornehmstes Bestreben, durch sich selbst zu regiren, und man kann nicht leugnen, daß er Proben eines seltenen Herrschertalents gegeben. Indessen ist eben so wenig zu leugnen, daß er durch seine Theilnahme an dem Congresse zu Ems bewiesen, daß er seine Stellung als ein Fürst der Kirche nicht begreife, und daß sein Abscheu vor Etikette und Zwang wesentlich beigetragen, den Nimbus zu zerstören, der bisher die Großen umgab.♦  
  Am 20. November 1786 verwandelte er die bisherige Akademie zu Bonn in eine förmliche Hochschule. Die Annäherung der Franzosen im October 1794 nöthigte ihn, das Erzstift zu verlassen; er starb den 27. Juli 1801. Das Domcapitel, in der Hoffnung, seine und des Erzstiftes Existenz zu retten, gab ihm einen Nachfolger in der Person des Erzherzogs Anton Victor; die Wahl blieb jedoch ohne Folgen, und der Reichsdeputationsschluß überwies, was noch von dem rheinischen Erzstifte übrig (mit Ausnahme der Ämter Alten-Wied und Neuerburg, welche an Wied-Runkel fielen), an Nassau-Usingen, Westphalen an Darmstadt, Recklinghausen an Aremberg.  
Erzbischof Der Erzbischof von Cöln war Primas in Germania secunda, oder in Ripuarien; vermöge Privilegiums vom Papst Leo IX. vom J. 1052, perpetuus et S. Romanae ecclesiae cardinalis tit. S. Joannis ante portam Latinam, und Erzkanzler der römischen Kirche; durch Verleihung von Innocenz IV. geborner Legat des H. Apostolischen Stuhles, und seit Karls des Großen Zeiten Erzcaplan der kaiserlichen Hofcapelle zu Aachen. Seine Suffraganbischöfe waren die von Münster, Osnabrück, Lüttich, Utrecht und Minden; doch hatten die beiden letztern Bisthümer sich seit dem 16ten Jahrhundert von der Cölnischen Provinz getrent. Der Erzbischof von Cöln hatte ferner, als der dritte geistliche Kurfürst, in dem Kurfürstenrathe die dritte Stelle, so zwar, daß er, vermöge Vergleich von 1653, in der Session mit Kur-Trier ⇧ Inhalt 
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  abwechselte. Er war, seit Pilgrims Zeiten, des H. R. Reichs durch Italien Erzkanzler, oberster Stuhlrichter des Heimlichen Gerichts in Westphalen, dann, wegen der Grafschaft Arnsberg, des H. R. Reichs Vorfechter zwischen Weser und Rhein. Diese Vorzüge berechtigten ihn zu folgendem Titel: Wir... von Gottes Gnaden Erzbischof zu Cöln, des H. R. Reichs durch Italien Erzkanzler und Kurfürst, geborner Legat des H. Apostolischen Stuhles zu Rom, in Westphalen und zu Engern Herzog, Herr zu Odenkirchen u. s. w.  
  Das Wapen bestand aus einem gevierteten Schilde: l) ein schwarzes Kreuz im silbernen Felde, wegen Cöln; 2) ein springendes silbernes Pferd im rothen Felde, wegen Westphalen; 3) drei goldene Herzen oder Seeblumenblätter im rothen Felde, wegen Engern; 4) ein silberner Adler im blauen Felde, wegen Arnsberg.  
Domkapitel Das Domcapitel bestand aus 50 Präbenden, wovon Papst und Kaiser jeder eine besaßen, und daher den Obersitz im Chor, eigene Stallen und Vicarien hatten; von den übrigen 48 waren 24 Capitular-, die andern Domicellar-Präbenden. Unter jenen befanden sich sieben Prälaten, der Dompropst, Domdechant, Afterdechant, Chorbischof, Scholaster, Diaconus senior und Diaconus junior, welche die Domicellar-Präbenden nach dem Turnus vergaben, dann 8 Priesterpräbenden, in deren Erlangung ein auf einer katholischen Universität genommener Gradus zu der Gottes- oder Rechtsgelehrtheit erfoderlich war. Zwei derselben waren der Universität zu Cöln, unter dem Titel: primae et secundae gratiae zugetheilt. Außerdem wurden nur Fürsten, Reichsgrafen oder Dynasten in dieses Domcapitel aufgenommen. ⇧ Inhalt 
Landesverfassung Nach der Landesverfassung bildete das Domcapitel, der einzige Repräsentant der Geistlichkeit, den Status primarius, welcher zu dem Landtage zwei gräfliche und zwei Priesterherren samt seinem Syndikus deputirte. Den zweiten Stand bildeten die Besitzer der 11 gräflichen Sitze, nämlich Odenkirchen, der Thurm zu Ahrweiler, Bedburg, Alfter, Hackenbroich, Erp, Sassenberg, Wevelinghoven, Helfenstein, die Erbvogtei Alpen. Zu dem dritten Stande oder der Ritterschaft gehörten die Inhaber der 211 adelichen Sitze: sie wurden sämtlich berufen, allein nur die ritterbürtigen, vorschriftmäßig aufgenommenen Besitzer (38 im J. 1759, im I. 1794 aber 77) durften erscheinen. Der vierte Stand beruhete auf den Deputirten der Städte Andernach, Neuß, Bonn, Ahrweiler, Linz, Kempen, Rheinberg, Zülpich, Brühl, Lechenich, Unkel, Zons, Linn, Ürdingen, Rheinbach, Meckenheim, Rhense.♦ ⇧ Inhalt 
  Das Haupt-Grundgesetz war die Erblandesvereinigung des rheinischen Erzstiftes Cöln (denn auch Westphalen hatte eine solche), Unio patriae Rhenanae, 1463 und 1550 errichtet, und von allen folgenden Erzbischöfen bestätigt, ob sie gleich die Befugnisse der Landesherren auf eine merkwürdige Weise einschränkt. So soll er z. B. ohne Wissen und Willen des Capitels und der gemeinen Landschaft keinen Krieg anfangen. Die Steuern wurden nach dem Simpelfuße erhoben und auf dem Landtage jedes Mal bestimt, wie viel Simpla für das nächste Jahr zu erheben: von den städtischen Häusern allein be-  
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  trug das Simplum, oder das sogenante Quantum intra muros, nach dem alten Fuße 2911 Cölnische Gulden (à 24 Albus), nach dem seit 1773 beliebten Fuße 1455 ½ Gulden. Im J. 1779 betrug der Status unius simpli 26,658 Gulden 14 Albus 6 7⁄10 Heller, und da, in Gemäßheit der landesherrlichen Proposition, 18 Simpla erfodert wurden, so mußte das Land, mit Einschluß von Westphalen und Recklinghausen, welche zusammen zu 2⁄3 concurrirten, dann mit Einschluß der von einigen Ortschaften zu leistenden Quantae annuae fixae (832 Gulden 4 Alb.), 480,687 Gulden 2 3⁄5 Albus, oder 147,903 Rthlr. 56 3⁄5 Alb. aufbringen. Davon erhielt der Kurfürst an Subsidien 70,000, zum Schloßbaue 10,000 Rthlr. u. s. w.♦  
  Nach dem Catastrum von 1669 waren 76 domcapitularische, gräfliche und übliche Sitze vollkommen steuerfrei, 124 nur zur Hälfte und 26 gänzlich steuerbar. Die Domainen waren großentheils verschuldet oder verpfändet, des Kurfürsten Einkommen beruhete daher hauptsächlich auf den Regalien, insbesondere auf den sehr bedeutenden Rheinzöllen zu Andernach, mit welchem ein Licent für die Tuffsteine verbunden, Linz, Bonn und Ürdingen, und dem Licent zu Ürdingen, der vormals in Kaiserswerth erhoben wurde. Den Zoll zu Rheinberg, der ebenfalls nach Ürdingen verlegt worden, trat Kurfürst Maximilian Heinrich, samt der Administration desselben, an das Domcapitel ab, jedoch so, daß dasjenige, was über 4458 ½ Goldgulden einginge, der erzbischöflichen Tafel verbleiben solle; von den Zollgefällen zu Linz bezog das Domcapitel, ohnehin schon Eigenthümer des Zolles zu Zons, seit Kurfürst Ferdinands Zeiten die Hälfte.♦  
  In Ansehung der Verwendung der landschaftlichen Subsidien hatte der Kurfürst durchaus freie Hände; den großen Ersparnissen, welche Maximilian Franz darauf gemacht, und für die Zeiten der Noth zurückgelegt hatte, verdankte es das Erzstift, daß es in dem Laufe des Revolutionskrieges, in den drangvollen Jahren 1793 und 1794, statt 50 Simpla, wie das benachbarte Triersche, nur 26 aufbringen durfte.  
Hofstaat Der Hofstat war nicht unbedeutend, und, wie gewöhnlich, unter die vier Hofstäbe vertheilt. Unter den Obrist-Hofmeister gehörten die kurfürstl. Capelle, die Leibgarde, wobei 4 Officiere, 6 Unterofficiere und 36 Gemeine, die Leibärzte, die Schlösser mit ihren Burggrafen, und Hausmeistern, das Gardemeuble, das Obristjäger- und Forstmeisteramt, das Bauamt, die Gärtnerei, die Hofkünstler und Arbeiter; unter dem Obrist-Kämmerer standen die Kammerherren (129 im J. 1794), Kammerdiener, Kammerportiers; unter dem Obrist-Hofmarschall der Hofmarschall, die Truchsesse, der Hoffourier, die Ritterportiers, die Ökonomie-Commission, Küche, Keller, Conditorei, Silberkammer; unter dem Obrist-Stallmeister die Kammer- und Edelknaben, die Lakaien, Läufer, die Reitschule, der Kutschenstall, das Futteramt, die Hofjagd. — ♦  
  Das Erbhofmeisteramt bekleideten die Grafen von Belderbusch, und vor ihnen die Grafen von Manderscheidt, das Erbmarschallamt war bei den Grafen von Salm-Reifferscheid, das Erbschenkenamt bei den Herzogen von Aremberg (frühere Inhaber waren die von Kerpen und die Grafen von Virnenburg), das Erbkämmereramt bei den Grafen von Plettenberg.  
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  Die oberste Leitung der Geschäfte ging von der geheimen Statskanzlei aus, in welcher der Stats- und Conferenzminister den Vorsitz führte, und zwei geheime Referendarien, für das weltliche und geistliche Departement, unter sich hatte. Die obersten Justizbehörden waren das Officialat, das Ober-Appellationsgericht, der Hofrath, zugleich Regirung, das weltliche Hofgericht. Der Hofkammer, an deren Spitze ein Präsident, war die Landrentmeisterei und das rheinische Bergamt Alten-Wied untergeordnet. Die Münze befand sich seit dem großen Brande zu Bonn, 1777, in dem Schlosse zu Poppelsdorf.♦  
  Das Militär stand unter dem Hofkriegsrath, und obgleich der ganze Kriegsstat sich auf ein Infanterieregiment von 2 Grenadiercompagnien, à 78, und 12 Füsiliercompagnien, à 65 Mann, dann auf eine zur Sicherheit der Landstraßen errichtete Husarencompagnie beschränkte, so zählte man doch nicht weniger als 3 Generallieutenants und 3 Generalmajors. Für die Verbesserung der Landschulen war eine besondere Commission angeordnet. Wie zahlreich unter den baierischen Kurfürsten die Dienerschaft gewesen, erhellet daraus, daß die Landrentmeisterei im Jahr 1761 an Salarien 79,375 Rthlr. Spec. 34 Kr. auszahlte, und zwar ausschließlich des Militärs und Stallamtes.  
Land Das Land, das rheinische Erzstift, gebildet aus den Erwerbungen so vieler Fürsten, hatte eine durchaus unregelmäßige Gestalt, bei einer Länge von mehr als 20 Meilen manchmal keine halbe Meile Breite, und wurde von den Herzogthümern Jülich, Berg und Geldern, dem Fürstenthum Mörs, und den Arembergischen, Trierschen, Wiedischen, Saynischen, Manderscheidtischen, und so vielen andern Gebieten vielmehr durchschnitten, als begrenzt, daß man dasselbe schon öfter einer Inselgruppe im offenen Meere verglichen. Die ewigen Grenzstreitigkeiten abgerechnet, hatte dieses aber in der guten alten Zeit nicht so viel auf sich. Der Flächenraum wird gewöhnlich zu 60 Quadratmeilen angegeben: darauf wohnten 1797, nach einer offiziellen Zählung, 199,020 Köpfe, auf dem linken Rheinufer allein 180,120.♦ ⇧ Inhalt 
  Außer dem Rheine, der das Erzstift in einer Länge von etwa 20 Meilen berührt, fließen hier die Nette, Ahr, Erfft und Niers. Der Boden ist sehr verschieden: das höhere Ahrthal, eine Fortsetzung der Eifel, ist, gleich dieser, rauh und unfruchtbar, das untere Ahrthal, die Bergreihe, die von Andernach an den Rhein begleitet, liefert die herrlichsten Weine, daß selbst in der Nähe von Bonn vor nicht so gar langer Zeit der Ackerbau kaum dem Weinbaue weichen durfte; die Ebenen im Westen von Bonn und das Niedererzstift, gehören zu den fruchtbarsten Getreideländern Teutschlands, wie schon die dort einheimischen Thierarten, Trappe und Hamster, andeuten. Auch der Flachsbau ist in dem Niedererzstifte sehr bedeutend. Bei Breidbach wird ein Kupferwerk betrieben, weiter landwärts auf Silber und Eisen gebauet: Anbrüche von Blei und Kupfererz finden sich an mehren Stellen der Eifel. An-dernach, Königswinter und Unkel sind durch ihre Tuff-, Grau-und Basaltsteine, Tönnisstein, Godesberg und Roisdorf durch ihre Gesundbrunnen bekant.  
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  Nach dem jüngsten Catastrum von 1669 enthielten:  
  die kurfürstlichen Tafelgüter. . 5030 ¾
die Ländereien des Domcapitels 7570 ¾
des in- und ausländischen Klerus 90758
der gräflichen und üblichen Höfe 59875 ¾
der gräflichen und üblichen Sitze 32516
der Städte ....... 21122
der Bauern . . . . . . . 131119
überhaupt ....... 347,992 ¼ Morgen.
 
  Die Lage der Stadt Cöln bestimt die Eintheilung des Erzstiftes in das obere und in das niedere. Zu dem Obererzstifte gehören die Ämter Ahrweiler (2432 Selen), Altenahr (3796 Selen), Andernach (4589 Selen), Bonn (24,866 S.), Brühl (13,110 S.), Godesberg und Mehlem (4696 S.), Harth (5781 S.), Lechenich (10,887 S.), Nürburg (7560 S.), Rhense (1147 S.), Rheinbach (1033 S.), Zülpich (2091 S.). Alken, an der untern Mosel, (war ganz von Trierschem Gebiete umgeben und mit Trier gemeinschaftlich), Zeltingen und Rachtig, an der obern Mosel, Altenwied und Linz, samt den Schultheißereien Dattenberg und Lahr, Unkel und Breidbach und Neuerburg (diese drei Ämter liegen auf dem rechten Rheinufer), die Gerichte Keldenich, Ödingen und Weilerschwist, die Kellereien Bacharach und Honnef.♦  
  Zu dem Niedererzstifte gehörten die Ämter Cöln und Deutz, Hülch- und Erprath (20,892 S.), Kempen und Ödt (17,098 S.), Liedberg (13,247 S.), Linn und Ürdingen (14,333 S.), Neuß (10,344 S.) und Rheinbergen (7792 S.), dann die Herrlichkeiten Odenkirchen (3047 S.), Neersen und Hulsdunk.♦  
  Die Stadt Cöln wurde von dem Kurfürsten nicht als eine Reichsstadt, sondern als eine landsässige Stadt betrachtet, indessen beschränkte sich seine Landeshoheit auf den Besitz sehr ansehnlicher Regalien und Hoheiten. Kurfürstliche Gerichtsbarkeiten im Umfange der Stadt waren das Untergericht Ayrsbach, das Dillesgericht, das erbvogteiliche Gericht St. Gereon und Eigelstein, das erbvogteiliche Hagdgericht, das Hohe Weltliche Gericht, die Mühlentafel, das Niedericher Gericht, das Gericht Unterlehn, das Weinstraßengericht. Auch die Wage und das Obereigenthum der Rheinbrücke waren kurfürstlich. Der Salzvasallen zählte man 12. —♦  
  Noch gehörte zu dem Erzstifte die niederländische Herrschaft Valkenburg, als eine Pfandschaft von Österreich. Sein Matrikularanschlag betrug 60 zu Roß und 277 zu Fuß, oder 1828 Gulden. Zu einem Kammerzieler gab dasselbe 1014 Rthlr. 51 Kr., früher nur 811 Rthlr. 58 ½ Kr. *).
 
  • *) Literatur: Hazheim (Jos.) Bibliotheca Coloniensis, Col. Agripp. 1747, fol. — Archi-Dioeceseos Coloniensia descriptio historico-poetica per ordines et status digesta, Authore Martino Henriquez a Strevesdorff. Editio tertia, auctior et emendatior. Col. Agr. 1740. 8. S. 176 samt 13 Kupfertafeln. — De Electorum ecclesiasticorum Archi-Episcoporum ac Episcoporum Coloniensium origine et successione a primo religionis Christianae exordio usque in praesens saeculum historica tractatio, nec non rerum ab iisdem laudabiliter gestarum succincta narratio. Authore F. Petro Merssaeo. Minorita, S. Theol. Bacc. olim edita, nunc denuo recusa. Col. Agr. 1736. 8. S. X und 198. (Frühere Ausgaben sind von 1580, 1597, 1688). Meshovius, Arn., de bello Coloniensi. 1620. 8. Michaelis ab Isselt, de bello Coloniensi, libri {1} quatuor. Hoc est, rerum ab electione Gebhardi Truchsessii in Archiepiscopum Coloniensem, usque ad recuperatam ab Ernesto Duce Bavariae ejus successore, Westphaliam, tota dioecesi gestarum, vera et succincta narratio, Col. Agr. 1584. 8. XXIII. und 464.— Arn. Meshovs und Mich. von Isselt, Religionsgeschichte der kölnischen Kirche unter dem Abfall der zwei Churfürsten Herman Grafen von Wied und Gebhard Grafen von Truchses. Köln 1764. 2 Thle. 8. — Mich. Mörkens: conatus chronologicus ad catalogum episcoporum, archiepiscoporum, cancellariorum, archicancellariorum et electorum Coloniae Claudiae Augustae Agrippinensium. Col. 1745. 4. — Historisch-geographische Beschreibung des Erzstiftes Cöln. Frankfurt 1785. 8. S. 212. — Materialien zur geistlichen und weltlichen Statistik des niederrheinischen und westphälischen Kreises und der angrenzenden Länder, nebst Nachrichten zum Behuf ihrer ältern Geschichte. Erlangen 1781 —1783. 4 Bde. 8. — Jos. Harzheim: historia rei numariae Coloniensis. Col. 1754. 4. — Vollständige Sammlung deren die Verfassung des hohen Erzstifts Cöln betreffender Stücken, mit denen benachbarten hohen Landes-Herrschaften geschlossener Concordaten und Verträgen, den in Regal- und Cameral-Sachen, in Justiz-, Polizei- und Militair-Wesen vor- und nach ergangener Verordnungen und Edicten. Cöln 1772. 2 Bde. fol. — Herman Crombach, S. J. Annales ecclesiastici et civiles archiepiscopatus Coloniensis. Msp. fol.Henr. Turk: historia sacra praecipue archidioeceseos Coloniensis et vicinarum regionum, ab initio aerae Christianae ad ann. 1650. 6 t. fol. Msp. Vor allem aber machen wir aufmerksam auf das sogenante Museum Alfterianum, von dem verstorbenen Vicarius Bartholomäus Joseph Blasius Alfter zusammengetragen, und gegenwärtig in der Bibliothek des Gymnasiums zu Cöln aufgestellt. Es besteht diese handschriftliche Samlung, die größte, die vielleicht ein einzelner Mensch für die Geschichte eines einzelnen Landes veranstaltet hat, aus folgenden Theilen: 1) Deductiones Colonienses. 5 t. fol. 2) Diplomata Coloniensia et acta publica varia. 4 t. fol. 3) Collectio diplomatum et aliarum chartarum. 27 t. fol. 4) Diplomatarium Spirensis ecclesiae. fol. 5) Matriculae 6 a prima fundatione Universitatis Colon. quae fuit 6. januarii 1389 usque ad 11. octobris 1807. fol. 6) Acta rectoralia Universitatis Colon. 2 t. fol. 7) Privilegia et documenta Universitatis Colon. et litterae ad alios et aliorum ad Universitatem expeditae. 2 t. fol. 8) Eisslia illustrata. 2 t. fol. 9) Ge. Braun rapsodiae Colonienses. 10) Jac. Krizraedt annales Gangettenses. fol. 11) Stadt Cölnische Statuten, Gesetze, Ordnungen, Privilegien, Verbund- und Transfix-Briefe. fol. 12) Colonensia, seu inscriptiones, epitaphia, monumenta sepulchralia, quae in locis et ecclesiis archidioecesis Colon. olim legebantur, aut adhucdum extant. fol. 13) Collectio der Stadt Cölnischen Sachen: a) Extractus der abgelößten Erb- und Leibrenten, b) Von dem schrecklichen Auflauf im Jahr 1513. c) Unterschiedliche Privilegia, und Aufruhr vom Jahr 1481, 2 t. fol. 14) Varia statuta et privilegia civitatis Colon. fol. 15) Samlung von Gesetzen, Statuten und merkwürdigen Gebräuchen und Vorgängen, die kölnische Geschichte betreffend. fol. 16) Stadt Cölnische Gesetze und Statuten, mit einem Register der Bürgermeister, von 1396 —1769. fol. 17) Topographische Bibliothek, oder systematisches Verzeichniß von Schriften, die das Erzstift Cöln, die Herzogthümer Westphalen, Jülich, Berg, Cleve, das Märkische und Mörsische, und die Städte Cöln, Aachen und Dortmund betreffen, vom Jahr 1790, fol. 18) Aktenstücke zum cölnischen Toleranzstreit, wegen Verstattung eines protestantischen Bet-, Schul- und Predigerhauses, auch in Betreff des Ver- {2} gleichs zwischen Magistrat und Bürgerschaft von 1787 — 1789. 8. 19) Status omnium beneficiorum, tam curatorum, quam simplicium duc. Juliae, et Mont. eorumque collatorum. fol. 20) Status unius simpli de 1691, cum factis mutationibus usque 1774. fol. 21) Supplicatio solennis eucharistica PP. Soc. Jesu, cum in novam et perpetuam sedem migraret, fol. 22) Acta legationis apostolicae Dom. Caes. Alberici Lucine, Archiep. Nicaeani, S. Sedis ad Rheni partes nuntii ab a 1760 usque 1762. fol. 23) Trips quinquennalis seditio Colon. sub Gulichio. Trips poesis, Mörkens in vitam S. Brunonis fol. 24) Wahrhafte Lehr- und Lebensbeschreibung derer Wiedertäufer zu Münster in Westphalen und umliegenden Städten. fol. 25) Collectio inscriptionum, epitaphiorum, lapidum sepulchralium ex variis authoribus. 4. 26; Decreta S. congregationis concilii Tridentini. fol. 27) Registrum diplomatum Coloniensium, ordine chronologico confectum, additis in fine diplomatibus, fol. 28) Geographisch-historisches Lexicon des Erzstifts Cöln, Westphalen, Jülich und Berg. 4 Bde. fol. 29) Archidioecesis Colon, illustrata, sive conatus historico-critico-diplomaticus pro concinnanda historia archidioec. Colon. 4. 30) Altfränkisch und teutsches diplomatisches Wörterbuch. 2 Bde. fol. 31) Series praepositorum, decanorum et praelatorum metrop. Colon. ecclesiae, nec non collegiatarum ecclesiarum Xantensis, Bonnensis, Gereonis, Severini, Cuniberti, Andreae, Apostolorum, Georgii et B. M. V. ad gradus, cum adjecto registro vicariorum generalium, officialium et sigilliferorum curiae Colon. fol. 32) Centuriae quatuor signorum notarialium. 5 partes. 8. 33) Collectio von 242 illuminirten Wapen der ältesten rheinischen Familien. 4. 34) Collectio von 260 niederrheinischen adlichen Wapen. 4. 35) Samlung der von Kaisern, Päpsten und Bischöfen der cölnischen Klerisey ertheilten Privilegien. 5 Bde. 4. 36) Liber adscriniationum domuum civitatis Colon. 4. 37) De aera fundatae ecclesiae Treverensis et tempore episcopatus S. Materni, disquisitio historico-critica ad Rev. D. Jos. Hartzheim, S. J. fol. 38) Statuta collegiatae ecclesiae S. Andreae Coloniae. fol. 39) Series decanorum et praepositorum S. Andreae, ab a. 1193 usque 1775. 4. 40) Notationes Cunibertinae ab anno 1654. fol. 41) Samlung von Aufschwörungen von Fräuleins in Rheindorf. 4. 42) Aufschwörungen der westphälischen Ritterschaft von 1676. 4. 43) Inscriptiones et epitaphia. 4. 44) Charta fraternitatis de 1247. fol, 45) Chronicon praesulum et archiepiscoporum Coloniensium. 19 t. 4. 46) Genealogia familiarum illustr. archid. et civit. Colon. Juliae, Montium, Cliviae, Marcarum. 30 t. 4 47) Siegelsamlung. fol. 48) Canonicorum eccl. Colon. elenchus, de 1104 — 1798. fol. 49) Die apostolischen Legaten und Nuncien in Cöln. fol. 50) Eine kölnische Chronik. fol. 51) Series suffraganorum Colon. et abbatum S. Martini. fol. 52) Collectio pastorum et sacellanorum in civit. Colon. fol. 53) Geographisch-historische Beschreibung aller Abteien und Klöster in Cöln und im cölnischen Erzstift. fol. 54) Stadt Cölnische Statuta, fol. 55) De origine et religione Ubiorum. 4. 56) Genealogische Beschreibung der gräflichen und adlichen Familien. 4. 57) Ordnung der Brüderschaft der Waidmenger in Cöln, 1334. 58) Diarium historiae Truchsessianae. 4. 59) Über die teutschen Gesetze, von dem Domherrn von Hillesheim. 3 Bde. 60) Rolle der Payements-Herren, des Klagmeisters etc. 4. 61) Urbis Colon. nova gubernatio, poetica descriptio aut. Freymundt Veronensi. 8. 62) Catalogus abbatum coenobii D. Martini majoris ab anno 975. 63) Register der Renten der armen Findlingskinder. 64) Collectio sigillorum. 65) Collectio von 49 Originalurkunden.
{1] Fußnote ergänzt von S. 182 Sp. 1
{2} Fußnote ergänzt von S. 182 Sp. 2
S. 182 Sp. 1 ⇩  
HIS-Data 5139-1-18-175-2: Allgemeine Encyclopädie: CÖLN, das Kurfürstenthum HIS-Data Home
Stand: 24. März 2018 © Hans-Walter Pries