Provinz Westfalen

HIS-Data 2259

Amt (1841)

Provinz Westfalen
Amt (1841)

Art:

-
  • staatlicher Verwaltungsbezirk
  • Kommunalverband (optional)
§ 12, 13

Rechtsgrundlage:

31.10.1841Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen Preuß. Ges. Slg. 1841 S. 297

Beginn:

1843-1845 individuell für jedes Amt in einem mehrstufigen Verfahren eingeführt. Bei den einzelnen Ämtern wird als Datum der Einführung jeweils das Datum der abschließenden Bekanntmachung im Amtsblatt aufgeführt. Z.B. Amtsbl. Reg. Münster 1843-45 passim

Vorgänger:

  Bürgermeisterei § 12, 14

Zugehörigkeit:

 Oberaufsicht durch die Regierungen und den Landrat des Kreises § 123

Umfang:

 Ein Amt besteht aus einer oder mehreren Gemeinden nebst Rittergütern. § 12

Ende:

1850-1853teilweise Einführung der Samtgemeinde (Preußen 1850). -
20.03.1856 generelle Aufhebung durch Einführung des Amtes (1856) -

Bestand

- siehe bei den einzelnen Kreisen Verzeichnis: Leesch 1993 S. 371-377
Stand: 25. Juli 2016 © Hans-Walter Pries