Provinz Westfalen

HIS-Data 2264

Gemeinde (1856)

Provinz Westfalen
Gemeinde (1856)

Art:

 Bezirk der Korporation § 2

Rechtsgrundlage:

19.03.1856 Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen Preuß. Ges. Slg. 1856 S. 265

Gültigkeit:

20.03.1856 In Kraft getreten § 84-85
01.04.1934abgelöst -

Vorgänger:

  § 84

Nachfolger:

  -

Zugehörigkeit:

  Mehrere Gemeinden, nebst den, den Gemeinden gleichgestellten Gütern bilden einen Verwaltungsbezirk ( Amt)... doch kann das Amt auch aus einer Gemeinde bestehen. § 4

Umfang:

  ..zum Gemeindebezirk [gehören] alle Grundstücke, welche demselben bisher angehört haben. § 2
 Seit 1872 wird für jede Gemeinde in Preußen ein Grundbuch angelegt, in dem die zur ihr gehörigen Grundstücke eingetragen werden. § 1 Grundbuchordung vom 05.05.1872: Preuß. Ges. Slg. 1872 S. 446

Verzeichnisse

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Stand: 25. Juli 2016 © Hans-Walter Pries