HIS-Data
Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-5-11
Additiones > §. 11
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Von dem mißbrauch bey einziehung der geistlichen güther
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    ⇦ S. 72: §. 10
S. 72 (Forts.) Beym 4. Cap. §. 4.
  §. 11.
  VOn einziehung und bestellung der geistlichen güter, welcher massen solche in unterschiedlichen landen geschehen, und nun durch den Westphälischen frieden-schluß gut geheissen worden, möchte viel zu schreiben seyn: Man versiret aber
S. 73 Von eingezogenen geistl. Güthern. §. 11.
  in diesem capitel allein in materialischer beschreibung der stände des Landes, und ist sonst dieser punct von solcher wichtigkeit, daß er grosser betrachtung und ausführung würdig wäre, worzu man in diesen additionibus keine gnugsame gelegenheit hat; Doch etwas zu berühren, so werden im text des capitels dreyerley art, wie geistliche güter verändert worden, angezeiget; Bey dem ersten weg, da man fürstliche ämter aus den clöstern gemacht, sind gleichwol an den meisten orten ansehnliche stifftungen auff solche gewesene clöster, und nunmehrige ämter oder collecturen, zu besoldung der kirchen und schul-diener gewiedmet, die solten nur billig vor allen andern ausgaben abgeführet werden. Denn es wolte wider die natürliche erbarkeit lauffen, dasjenige, was die vorfahren so bedächtlich versprochen, und unter welchem klaren beding, mit grossem schein und anziehung des alten mißbrauchs, die veränderung solcher güter vorgenommen, auch deren jetzigen besitzern mit diesem onere in erbschafften und theilungen zugeschlagen worden, dermassen auffzuheben, und unerfüllet zu lassen. Man verlöhre auch damit ein grosses stück der reputation bey den unterthanen im lande. Denn diesen gehen die klagen der unbezahlten kirchen- und schul-diener sehr zu gemüthe, pflegen sich daran zu ärgern, und hernach auff den nothfall bey milden sachen desto unwilliger zu erweisen, auch wol auff die saumseligkeit und restanten der geistlichen güter zu beruffen. So wollen auch die benachbarten, sonderlich von der widrigen religion, daraus offenbar zu schliessen
S. 74 Additiones zum 1. T. C. 4 §. 4.
  vermeynen, es sey den vorfahren und nachfolgern bloß um das geld und einkünffte, und keines weges um die abschaffung der mißbräuche zu thun gewesen: Wird also aus der guten intention ein lediges gespött Und ist sich nicht zu verwundern, wenn allerhand unseegen solchenfalls sich ereignet, und die also vermehrte renthen nicht so viel gedeyens haben, als vordessen wol die helffte derselben ersprießlich mit sich geführet. Etliche haben auch allzu grosse præsumtion von dem ertrag solcher güter, und schätzen sie höher, als sie werth sind; Da doch nicht zu vergessen, daß vor der reformation viel clöster und stifftungen, die nun eingezogen worden, solchen nutz und ertrag nicht gehabt, als anitzo nach der einziehung; Dessen könten mancherley ursachen angezeiget werden. Denn es sind zu der zeit viel onera und unkosten, mit leistung allerhand dienste, zehrung- und atzungen, auf den geistlichen gütern gewesen, man hat auch dero unterthanen und hintersassen nicht gleich andern ohnmittelbahren leuten des Landes-herrn gefördert. Der haußhalt in den conventen hat auch das meiste weggenommen, man hat um bequemlichkeit willen jetzo manches stück darzu geschlagen, welches vor diesem nicht darbey gewesen, und dergleichen mehr.
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Stand: 12. August 2017 © Hans-Walter Pries