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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-5-23
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Von der nöthigen harmonie zwischen Kayserl. Maj. und die Stände
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S. 114 (Forts.) Beym Cap. 2.
  §.23.
  Dieses capitel, was eines teutschen Fürsten schuldigkeit gegen Käyserl. Majestät und das Reich sey, könnte zwar noch viel weiter ausgeführet werden, weil aber der scopus dißmal dahin fürnemlich nicht, sondern auff die land-sachen gerichtet ist, mag es bey denen im text befindlichen generalibus bleiben. Indessen wäre hoch zuwünschen, und ist zu erhaltung der gemeinen Reichs-ruhe und wohlfarth gantz unentbehrlich, daß das band und harmonie zwischen oberhaupt und gliedern des Reichs von tag zu tag vielmehr gestärcket, als geschwächet werde. Es fehlet auch ohne zweiffel an redlichen leuten hin und wieder nicht, welche so wol die mängel, als die remedia, anzeigen; Sie præstiren aber vielleicht wenig, daß sie besorgen, es werde nicht besser, sondern, leider! Immer gefähr-
S. 115 Von Respect gegen Kayserl. Maj. §. 24.
  licher und schlimmer ergehen. GOtt erwecke die seulen des vaterlandes, welche ansehen und vermögen haben, die gemeine wohlfarth zu fördern, daß sie dieselbe zu hertzen nehmen und mit hindansetzung anderer respecten, die ehre GOttes und das allgemeine auffnehmen des Reichs, zu dem hohen ruhm und glückseligem regiment der römischen Käyserl. Majestät, unsers Allergnädigsten Herrn, und sämtlicher stände, befördern; Die geringen und schwachem können wenig darbey thun, so geschäfftig sie sich auch stellen wolten.
  - - Procerum motus hæc cuncta sequuntur,
Humanum paucis vivit genus!
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Stand: 27. August 2017 © Hans-Walter Pries