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⇦ S. 114: §. 22 |
S. 114 (Forts.) |
Beym Cap. 2. |
Scan 1000 |
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§.23. |
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Dieses capitel, was eines teutschen Fürsten schuldigkeit
gegen Käyserl. Majestät und das Reich sey, könnte zwar noch viel weiter
ausgeführet werden, weil aber der scopus dißmal dahin fürnemlich nicht, sondern
auff die land-sachen gerichtet ist, mag es bey denen im text befindlichen
generalibus bleiben. Indessen wäre hoch zuwünschen, und ist zu erhaltung der
gemeinen Reichs-ruhe und wohlfarth gantz unentbehrlich, daß das band und
harmonie zwischen oberhaupt und gliedern des Reichs von tag zu tag vielmehr
gestärcket, als geschwächet werde. Es fehlet auch ohne zweiffel an redlichen
leuten hin und wieder nicht, welche so wol die mängel, als die remedia,
anzeigen; Sie præstiren aber vielleicht wenig, daß sie besorgen, es werde nicht
besser, sondern, leider! Immer gefähr- |
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S. 115 |
Von Respect gegen Kayserl. Maj. §. 24. |
Scan 1001 |
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licher und schlimmer ergehen. GOtt erwecke die seulen des
vaterlandes, welche ansehen und vermögen haben, die gemeine wohlfarth zu
fördern, daß sie dieselbe zu hertzen nehmen und mit hindansetzung anderer
respecten, die ehre GOttes und das allgemeine auffnehmen des Reichs, zu dem
hohen ruhm und glückseligem regiment der römischen Käyserl. Majestät, unsers
Allergnädigsten Herrn, und sämtlicher stände, befördern; Die geringen und
schwachem können wenig darbey thun, so geschäfftig sie sich auch stellen
wolten. |
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- - Procerum motus hæc cuncta sequuntur,
Humanum paucis
vivit genus! |
S. 115 §. 24 ⇨ |