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⇦ S. 124: §. 28 |
S. 124 (Forts.) |
Beym §. 9. et seq dieses 4. Cap. |
Scan 1010 |
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§. 29. |
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VOn beschreibung und haltung der land-täge ist allhier nur
ein unverfänglich modell aus würcklicher observantz einiger vornehmer Länder
und Fürstenthümer genommen und beschrieben worden, wormit das herkommen anderer
orten nicht ungebilliget wird, wenn es sich gleich in etlichen stücken anders
verhielte. Nicht undienlich aber ist es, wenn jedes orts der gewöhnliche proceß
fleißig bey den gemeinen cantzeleyen abgefasset und niedergeschrieben wird, und
man sich nicht auf die blosse wissenschafft und erfahrung der jedesmal lebenden
räthe verlässt. Denn wegen vielheit der geschäffte oder unvermutheter änderung
leicht eine vergeßlichkeit sich ereignen, und in gering-scheinenden
äusserlichen dingen und ceremonien ein fehler begangen werden kan, der wohl in
grossen sachen hinderlich ist, und die gemüther der stände, denen die änderung
des herkommens also bald in die augen scheinet, ohne noth zu argwohn oder
bestürtzung veranleitet. |
S. 124 §. 30 ⇨ |