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⇦ S. 183: §. 37 |
S. 183 (Forts.) |
Beym andern Theil des siebenden Capitels. |
Scan 1069 |
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§. 38. |
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VOn den tugenden eines Regenten ist im text auch viel
geredet, und in diesen Additionen schon hin und wieder so viel angeführet
worden, daß es dabey wohl bewenden kan. Indessen mag man es wohl für keine
geringe straffe GOttes, und nicht für so gar ungefehr geschehen achten,
wenn |
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S. 184 |
Additiones zum II. T. C. 7. §. 7. |
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die Regenten nicht aller orthen gerathen, und daß leidige
carmen offt wahr gemacht werden will: Virtus et summa potestas non coeunt. Nun
solchen falls müssen unterthanen leiden und beten, oder wo sie privilegiret,
und in gewissen stücken eximiret sind, wie es in Teutschland zwar wider die
reguln der schul-politic, und der gewonheit anderer vollkömmlich beherrschten
nationen,* in vielen Provincien sich ereignet, müssen sie sich also der
freyheit dermassen gebrauchen, daß sie das kind nicht mit dem bade ausschütten,
und von menschen zu teuffeln kommen, ferenda regum ingenia; Jedoch werden
diejenige, welche ihren hohen stand mit schändlichen lastern beflecken, bevorab
aber ihre gewalt zur ungerechtigkeit mißbrauchen, ein eigen recht haben, und an
ihrer armen unterthanen unlust ihre lust suchen, derselben noth und elend
nimmer gnugsam behertzigen, oder auch unter gedichteter angemasseter
scheinheiligkeit nichts desto minder ungerecht und widersinnisch sich
erzeigen, ihre schwere verantwortung auch haben, und wohl auch noch in dieser
welt die hand GOttes fühlen, und ihren staat und interesse schwerlich mit
bestand behaupten und ausführen: Aufer impietatem de vultu regis, et firmabitur
iustitia thronus ejus. Proverb. 25 Denn die tugend ist der verständigen
Regenten bester und fürtrefflichster zierath, auch grosser schutz und trutz.
Von verständigen Regenten sage ich. Denn wo das regiment nicht verstanden wird,
ist die albere frömmigkeit ohne nutz. Die Tugenden müssen und können bey dem
wah- |
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S. 185 |
Von den Tugenden der Regenten. §. 38. |
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ren interesse des regiments stehen, sonsten sind es
gemahlte, aber gebrechliche gläser und schöne tulpen, die aber weder geruch
noch nutzen haben. Das könte mit vielen exempeln wahr gemacht werden, neue sind
gefährlich. Man lieset fast mit Jammer, wie ein gütiger und vernünfftiger Herr
der letzte Perser König Darius (der historien-schreiber bericht nach) gewesen
sey, alldieweil er aber mit dem kriege kindisch umgieng, und den treuen rath
eines weisen fremdlings verachtete, kam er um scepter und cron, leib und leben.
Zedekias, der Jüdische König, so offt er mit dem Propheten Jeremia allein
redete, erzeigete er sich sehr gütig und fein, daß man auch mitleiden mit ihm
haben möchte, er wuste aber die zeit nicht zu treffen, noch die opinion der
schande zu überwinden, daß er sich den Chaldäern ergeben solte, und fehlet ihm
an der haupt-tugend der gottesfurcht und gerechtigkeit, versäumete also sein
interesse, und kam in das äusserste elend. |
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* Vielleicht wäre auch darzuthun , daß auch unter andern
nationen, wenn man die barbarischen ausnimmet, keine zu finden, welche nicht
ihre gewisse freyheiten und gerechtigkeiten von alters her nach dem herkommen
oder den LL fundamentalibus hätte: wozu noch ferner die göttlichen gesetze der
natur kommen, in deren schrancken sich ein jeder Regent halten, und den
endzweck seiner republic, so da ist salus populi, bedencken muß: Tout
souverain, sagt ein gewisser Historicus, est obligé de gouverner selon les Loix de la Nature,
selon les Droits des gens, selon les constitutions fundamentales des societés:
Ein anders aber ist, was heut zu tage etwan in ein und andern
Reich de facto geschehen seyn mag; Wiewohl man doch siehet, daß |
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S. 186 |
Additiones zum II. T. §. 27. |
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ein gantz absoluter und strenger dominat meistens nicht
lange bestanden. Was man von dem Hobbesianischen imperio zu sagen pfleget, ist
meines erachtens ein non ens, und haben solches auch schon andere scribenten
erwiesen. Daher der autor des tractats de suprem. Princip. German. schreibet:
tamdiu homines retinendam judicabunt propriam voluntatem, suæque saluti prout
optimum videbitur consulent, quamdiu de rectorum summa sapientia et potentia
persuasi non erunt, quod ad perfectam voluntatis resignationem necesse est.
Locum ergo demonstrationes Hobbianæ in ea tantum Republica habent, cujus Rex
Deus est, cui soli tuto per omnia confidi potest. |
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S. 186 §. 39. ⇨ |