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⇦ S. 246: §. 44 |
S. 246 (Forts.) |
Beym 11. 12. 13. 14. 15. Capitel, des II. T. geistliche
kirchen und schul-sachen betreffende. |
Scan 1132 |
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§. 45. |
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VOn dem grossen schaden, der auch in republica und
regiments-sachen enstehet, wenn die |
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S. 247 |
Von einigen schul- und kirchen-Sachen. §. 45. |
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landes-herren auff die kirchen- und schulen-sachen keinen
fleiß wenden.* |
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* Davon ist bereits genugsam in besagten Capiteln selbst
gehandelt worden. |
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2. Obs gut sey in einem lande, über die andern geistlichen
einen general-superintendenten zu bestellen, oder ob es besser, solche
verrichtungen in mehr diœceses, und unter mehr personen von gleichen ansehen,
zu vertheilen, und also die oberste inspection aus dem collegio des consistorii
zu führen, und wie solches collegium mit gutem nutzen zu bestellen.** |
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** Beyderley arthen können bey guter einrichtung ihren nutzen
haben; Doch unverfänglich davon zu reden, so wäre besser durch eine person des
General-Superintendens die oberste inspection zu versehen, und weil dieser bey
dem consistorio ohnedem ein rath oder assessor ist, so können folglich die
hauptsachen von diesem Collegio dirigiret werden. |
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3. Wie zu verrichtung der pfarr-ämter junge leute besser,
als bißhero geschehen, zu qualificiren und instruiren, und von einem thunlichen
wege, das gemeine volck von der ruchlosigkeit zur gottesfurcht und
ungezwungenen erbarkeit und frömmigkeit besser, als es die gemeine art und
erfahrenheit giebet, anzuleiten.*** |
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*** Dieses würde sich von selbsten finden, wenn anderswo
geschehener erinnerung nach, auf erziehung der jugend mehr fleiß gewendet, nur
die tauglichen ingenia zu studiis gefördert, unter direction verständiger und
gottesfürchtiger männer erzogen, nach vollbrachten studiis academicis unter
dergleichen auffsicht erhalten, und niemand, der sich nicht wohl verhielte,
befördert würde. Wobey auch nützlich, daß examinirte candidaten in denen
verrichtungen des pre- |
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S. 248 |
Additiones zum II. T. C. 11. seqq. |
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digamts, so viel sich vor ihnen schicket, eine einsicht, und
folglich bey zeiten die rechte prudentiam theologicam bekämen. Dazu gehöret
aber noch einige anstalt zu etlicher unterhaltung. Solche hirten nun würden
auch gute Schaaffe ziehen, und das thätige Christenthum wieder empor bringen
können, doch alles unter göttlichen seegen, sonder welchen sonst alle arbeit
vergebens ist. |
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4. Von dem grossen mangel wolbestellter schulen, nützlicher
præceptoren, guter schulbücher, Förderung der lectionen, und wie denselben
anders, als bißhero geschehen, zu helffen sey.**** |
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**** Davon ist an seinem orte gnugsam gesaget, und so wohl
die mängel als mittel berühret worden. |
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§. 5. Von nothwendiger abhaltung und minderung der allzu
grossen menge derer, die studiren wollen, aber nichts redliches darinnen
ausrichten, gleichwol andere wol anständige lebens- und nahrungs-mittel darüber
versäumen, und also dem gemeinen wesen hernach unnütz und überlästig
sind.* |
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* Auch diese materie ist hin und wieder bereits
berühret. |
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6. Von besserer erziehung der jugend auff hohen und niederen
schulen, so viel die tugend des gemüths und guter sitten betrifft, welcher
punct fast bey keiner schule, der gebühr nach, betrachtet wird.** |
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** Auch desfalls ist schon erinnerung geschehen, und
dependiret alles von der guten inspection, wovon auch n. 3. anregung gethan
worden. Es haben mir um deßwillen die so genanten Gymnasia Academica gefallen
wollen, weil bey solchen eine besser eingerichtete auffsicht, und die
mittelstrasse zwischen den strengen schul-zwang und der gar zu grossen
academischen freyheit sich findet. |
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S. 249 |
Von einigen Schul- und Kirchen-sachen. §. 45. |
Scan 1135 |
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7. Von nutzbarer anstellung gewisser collegiorum, darinnen
studenten unter der auffsicht treuer professoren und vorstehern, um leidliche
kosten, leben, und ihre studia absolviren könten.*** |
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*** Hierzu gehöret, was bereits im vorigen berühret worden.
Einiger orten findet man seit der reformation her bereits solche Stifftungen,
da unter der auffsicht eines Abtes oder Probstes etliche studiosi, so man
conventualen nennet, unterhalten, und dabey durch information junger adelicher
und anderer personen, auch zum predig-amt angeführet werden. Und wäre zu
wünschen, daß auch anderer orten ein gleiches geschehen. Wo es aber noch nicht
geschehen, könnten noch wohl mittel, sonderlich durch die §. 13. addit.
berührte arth, dazu ausgefunden werden. |
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8. Von dem schaden und nutzen derer also genanten
exercitien, welche neben dem studieren auf universitäten getrieben
werden.**** |
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**** Daß die mittelbahn hierinnen getroffen und kein
hauptwerck daraus gemacht werden müsse, ist an seinem orte sattsam erinnert.
Artig ist dieses in der beschreibung eines verbesserten Fürsten-staats
angezeiget, wenn daselbst des Fürsten Palingenii cammer-rath erwehnet: Daß die
Universitäts-gelehrte ihm nichts zu seinen vorhaben hätten dienen können, weil
die meisten ihr geld unnütz verthan und nichts gelernet hätten, was ihnen zum
gemeinen leben hätte nützlich seyn können. Einige hätten sich beklaget, daß sie
fechten und tantzen gelernet, damit sie nun weder GOtt noch menschen dienen
könnten, hingegen hätte ihnen solches anlaß zu schweren sünden gegeben.
Sapienti sat. |
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9. Von dem unerträglichen mißbrauch und schaden, auch
rechtem gebrauch des reisens in frembde lande.* |
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S. 250 |
Additiones zum III. T. |
Scan 1136 |
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* Von dieser materie, ist die zeit her sattsam geschrieben
worden, so daß weiter etwas hinzu zu thun nicht nöthig. |
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10. Von gantz nothwendiger und nützlicher verhinderung des
allzuvielen und ungeschickten bücher-schreibens und druckens, und anordnung
genauer censuren der neuen bücher.** |
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** Durch geschickte censores würde nicht allein diesem,
sondern auch andern unheil mehr abgeholffen werden. Es müssen aber mehr als
einer der Censorum seyn, durch deren hände ein neues buch gehen müste. |
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11. Von bequemer und nützlicher anordnung und gebrauch der
bibliothecken, sonderlich zum behuff der studierenden jugend.*** |
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*** Es hat biß daher an nützlicher anordnung der
bibliothecken zwar nicht gemangelt, allein an vielen orten sind solche ein
kleinod, welches man im winckel verstecket. Daher kan dem gemeinen wesen ein
schlechter nutzen damit gestifftet werden. Bibliothecken müssen nicht allein
einen freyen zutritt von männiglich haben, sondern auch daraus nützliche
bücher, gegen Schein und gnugsame sicherung ohne neid verabfolget werden. Ein
vortreflicher nutzen könnte auch noch seyn, wenn in einer berühmten bibliothec
ein gründliches register nach denen materien, gleichsam als kurtze collectanea,
angerichtet, und bey zugang von neuen büchern continuiret würde. Welcher
vorschlag vielleicht zu anderer zeit weiter entworffen werden kan. |
S. 250 §. 46. ⇨ |