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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-6-12
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Forts. Sp. 1 R.
  Räthe, muß ein Herr haben. 82. 90.
wie sie beschaffen seyn müssen 91.
sollen dem Herrn nach pflichten rathen. 93.
was sie dabey vor augen haben müssen. 94
  Räthe, Amtsverrichtungen überhaupt. 94.
ordnungen 98.
dürffen sich in keine neben bestallung einlassen 99
  Räthe müssen sich wohl ex actis informiren 201.
deren vota sind unverbindlich 194,a.
  Räthe, von hauß aus 91.
  Rathschläge, soll ein Regent nicht verachten.
Sp. 2 137.
deren verachtung schädlich 142
  Raub-thiere 453
  Rauenstein, vormals eine Gan-erbschafft 55
  Rauch-hüner 383.
sind keine zeichen der jurisdiction 385
  Rechte, die Käyserliche gelten unter den Fürsten des Reichs 45
  Recommendationes, zu bedienungen 135,a.
  Rectores Magnifici 342
  Rechnungen, alle jahr abzulegen 530.
sind richtig zu halten 534.
deren examination, nach der Einnahme 535.
nach der ausgabe 548
  Rechnungs-abnahme, deren unterbleiben ist schädlich 547
  Rechnungs-führer, dürffen nicht eingreiffen 542.
keine reste auffschwellen lassen 551.
deren bestallung 840
  Regalien, was sie seyn 362.
hat ein Fürst zu beobachten 128.
auch die, so ausserhalb landes sind 129
  Reformation, wie weit solche die Stände üben können. 290
  Reformirte, sind der geistlichen gewalt fähig 39.
deren religion ist im Reiche auf-
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  genommen 288
  Regenten, löbliche, hören gerne treue diener 133.
deren nöthige tugenden 134.
nützliche regeln vor dieselben 93,a.
  Regenten, wo sie selbst in regiments-sachen arbeiten müssen 199.
sollen in solchen ein wachsahmes auge haben 275.
dürffen doch dabey nicht zu viel noch zu wenig thun. 125,a. 129,a.
wie sie die geschäffte eintheilen können 246,a.
  Regenten, alte Teutsche, haben selbst regieret 76
  Regiment, dessen endzweck. 37.
unterhaltungs-mittel 358.
eigenwilliges 85,a.
Hobbesiani
sches, ob es sey 186,a.
  Regierungen, tractiren keine inquisitiones 252
  Registrator, dessen Amt 104
  Reichs-freye städte 25.
dörffer 27
  Reichs-matricul 500
  Reichs-pfenning-meister. 500
  Reichs-post-amt, Reichs-post-meister 516. seq.
  Reichs-gerichte, denen sind die stände unterworffen, 45
  Reichs-stände, schweren dem Käyser und Reiche.
Sp. 2 42.
wie sie sich gegen den Kayser und das Reich zu verhalten. 43.
haben das beneficium Austregatum. 45.
deren strittigkeiten schaden dem publico. 179,a.
  Reichs-steuern 500.
werden nach der matricul entrichtet 501.
die stände subcollectiren solche von ihren unterthanen 501
  Reise-marschall 627
  Reisige knechte 625.
  Reiß und folge 264
  Religion, dabey sind die unterthanen zu lassen. 59. 288.
ist im Regiment wohl zu handhaben 111.
welche im Reich zu dulden 287.
die wahre ist zu fördern 353
  Religions-änderung eines Regenten 291,
ob solche die Land-stände hindern können 120,a.
  Religions-eyd, der diener. 291
  Religions-frieden, bestätiget der Reichs-stände recht in geistlichen sachen 283
  Religion der hoff-diener. 636
  Referiren, ob es denen secretarien zustehe 104. 202,a.
in Staats-sachen 193,a.
dessen arth 243,a.
  Renthen 376
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  Renth-cammer. S. cammer.
  Renth-meister, dessen amt 553 557.
bestallung 812
  Rent-schreiber 557
  Republiquen, deren uhrsprung 211
  Reversales, bei land-tägen 69.
werden auf die land- und tranck-steuern gegeben ibid.
nicht aber auf die extra-steuern 70. 495
  Responsa. S. Schöppen-Stuhl.
  Reisen, deren mißbrauch 348. 249,a.
  Ritter-Pferde, sind statt der heeres-folge 265.
befreyen doch davon im nothfall nicht 270
  Ritterschafft, muß ein Landes-herr kennen 22
  Ritterschafft, reichs-freye, gehöret nicht in die Landes-beschreibung ibid.
huldiget nicht mit 35.
ob sie dergleichen, wenn sie nur land-säßige güther haben 84,a.
  Ritter-spiele, eine fürstl. lust 6. 9
  Römer-züge, Römer-monate 500
  Rüge-gerichte, 246. 278.
haben wenig effect 269. 280.
eine last der unterthanen 242,a.
  Rügen, hohe rügen 245
Sp. 2 Ruhe, im lande, wodurch sie zu erhalten 214
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Stand: 29. September 2017 © Hans-Walter Pries