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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-6-14
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Sp. 2 T.
  Tabell, über ein Fürstenthum 12.
über eine abtey u. d. g. so aus zerstreueten güthern bestehet 14.
über ein amt oder herrschafft 15.
über die handels-leute, handwercker, ackerleute 28.
aller herrschafftlichen einkünffte ist gut 560
  Tabellen, sind absonderlich über städte und dörffer zu machen 13
auch alle merckwürdige sachen hinein zubrigen 14
  Tafel-güther.
  Tafel-zeit ist bey hof ordentlich zu halten 162
  Tafeln bey hof 599
  Taglöhner müssen auffsicht haben 223
  Tantzmeister 929
  Tapetzereyen und tapetzierer 609
  Tauschen, ist älter als das geld 40
  Taxator der cantzley-gebühren 105
  Tax-ordnung der handwercker und waaren 223
  Testament, fürstliches, ob solches contra pacta domus bestehe 182.
Graf Simonis von der Lippe 173
  Teutschlandes fruchtbarkeit 17
Sp. 1 Register
  Theilungen der Fürstenthümer 52.
ob sie schädlich item
bey solcher behält zuweilen der älteste herr die direction 53.
auch werden einige stücke gemeinschaftlich ausgesetzet 55
  Theuerste haupt 383
  Thier-garten 441
  Titular Räthe 90
  Trabanten 615
  Tranck-steuern, wie sie aufkommen, und deren beschaffenheit 60. 494
  Tresch-register 546
  Tribute, vor alters üblich 492
aber nicht bey den freyen Teutschen 493
  Trompeter bey hof 625
  Truchsessen bey hof 612
  Tugenden, des verstandes, wie sie bey einen Regenten zu vermehren 137. 39,a.
der hof-diener 636
der Regenten beste zierde 184,a.
   
  U.
  Vasall, ist nicht allemahl ein unterthan, und schweret nur den Lehens-eyd 35
  Veräusserung der Fürstenthümer ist eingeschräncket 56
  Vereintzelung der Güther ist verbothen 214. 58,a.
  Vererbung der güther 229,a.
Sp. 2 Vergleiche sind besser als proceß 179,a.
  Vermehrung der unterthanen 215.
wie sie befördert werde 221,a. seqq.
  Vermögen-steuer 497
  Verpachtung der cammer-güther 373. seqq.
ob sie nützlich, bei diesen, und privat-güthern 227,a.
  Verschwendung einem Regenten schädlich 158. 258,a.
  Verschwiegenheit, eine Regenten tugend 156.
in staats-sachen 200
  Versorgung Fürstl. Kinder 179
  Verspruch-Geld 381
  Verträge des landes sind zu halten 61. 122,a.
ingleichen der häuser 124
  Verzicht Fürstl. Princeßinnen 181
  Vestungen kann eine Landes-herr anlegen 268. 515.
ob sie mittelmäßigen städten dienlich 245,a.
  Viehe-steuer 272,a.
  Viehe-zucht 221
fürstliche 374
  Visitation des landes in weltlichen dingen ist nöthig 277
  Visitation der Schulen 335.
  Visitation der Kirchen 355. seqq.
general-
visitationes.
  Vitriol 396
Sp. 1 Register
  Vniversitäten gehören mit unter die land-stände 23.
deren Verfassung 340
  Unruhe des gemüths bei einem Regenten zu verhüten 161. 163
  Unter-Marschall 593.
dessen bestallung 831
  Untersassen der stände ob sie in die amtsbeschreibung[1] gehören 31,a.
  Unterthanen in Teutschland sind nicht sclavisch zu regieren 58.
ob sie abgefodert werden können 223
sind nicht ungebührlich von andern zu schützen 273. 275.
oder gleich mit ihrem klagen zu hören. 123.
deren güther gehören nicht dem Fürsten. 359.
wie sie zu vermehren. 215. 221,a. 229,a.
müssen ergetzlichkeit haben. 234,a.
  Unterschrifft, wo solche der Landes-Herr selber thut. 99
  Voigtheiligkeit, hat unterschiedliche bedeutung. 238
  Voigt-gerichte 246. 278
  Vorkaufferey, nicht zu gestatten 231
  Vorrath des landes, wenn er anzugreiffen 563
  Vorschneider 612
  Votiren dabei gelten die
Sp. 2 meisten stimmen 99.
schrifftliches 200,a.
mängelich dabey 209,a.
ordnung 243,a. 161,a.
   
  W.
  Waaren, ausländische sind zu meiden 225.
ursach dessen 228
  Waradein 414
  Wald, was es sey 462
  Wald-mieth 466
  Waldung, wie sie zu schonen. 228
  Waldordnungen 471
  Wald-gerichte 480
  Warheit, eine regenten-tugend 156.
  Waschwercke 394. 396. 488
  Waschmägde 608
  Wäisenhäuser sind nützlich. 230,a.
  Weiß zeug bey hofe 608
  Wege-geld ist kein zoll 423
  Weißheit ist einem Regenten nöthig 135
  Westphälische Friede, bestätiget der reichsstände recht in geistl. sachen 284
  Wiederkäufliche zinßen 378
  Wießröder, verbothen 477
  Wild-bann 445
  Wildschützen 445
  Wildfälle, sind zu nutzen 472
  Windfänge 394
  Wir, wenn sich die Regen-
Sp. 1 Register
  ten also zu schreiben angefangen 37.
gegen Käyserl. Maj. schreiben sich die Stände nicht also 43.
  Wucher schwächet die nahrung 224
   
  Z.
  Zahlmeister 557
  Zeche in bergwercken 399
  Zehenden, der ursprung und arth 379
  Zehenden-schreiber bei bergwercken 400
  Zinsen, zinß-stücke 376.
wiederkaufliche 478
  Zoll, woher er komme 420
schwere zölle der Römer
Sp. 2 421.
neue sind verbothen. 426.
  Zoll-tafeln 426
  Zollner 425
  Zoll-verfahrer 427
  Zoll-einnehmer 427
  Zoll-zeichen 428
  Zollfreyheit der sachen, so zu fürstl. hoffstatten kommen 185
  Zorn bey einem Regenten zu verhüten 161
  Zuchthäuser 232,a.
  Zünffte, ob sie zu förderung der nahrung dienen 219.
schaden derselben 219,a. 237,a.
gehören unter die policey aufsicht 234.
  ENDE

  Anmerkungen HIS-Data  
  [1] korrigiert aus: amtsschreibung
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Stand: 29. September 2017 © Hans-Walter Pries