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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-2-7-18
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Von den tugenden des gemüths, und zwar der gottesfurcht.
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  §. 18. Unter denen tugenden des gemüths oder der sitten ist Gottesfurcht, Gottseligkeit, oder Christliche Frömmigkeit, das fundament Scan 162
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  der andern allen, und darff solche , weil sie aus dem worte GOttes, und andern nutzbarlichen büchern gnugsam bekant, allhier nicht beschrieben werden, daß sie aber auch einem regenten seines amts wegen nöthig und nützlich sey, hat niemand, als etliche gottlose und verruchte leute, gezweiffelt, welche einen gottesfürchtigen herrn für abergläubisch, kleinmüthig, und einen solchen, der sich selbst in vermehrung seiner macht und hoheit wiedrig wäre, lästerlich ausruffen, und ihn hingegen im hertzen, sicher und gewissen-loß, oder doch nur mit worten, und äusserlichem Schein, fromm und gottesfürchtig, aber falsch und heuchlerisch machen wollen, soll er anders, wie sie boßhafftiglich sagen, bey seiner hoheit und macht bleiben und aufkommen: Wie denn wegen solches gottlosen fürgebens der Machiavellus noch immerfort verfluchet wird, ungeachtet er leider! viel ärgere und schändlichere nachfolger hin und wieder verlassen. Wir setzen dem entgegen, und allhier zu einem unwiedertreiblichen fundament, daß die Gottesfurcht und Christliche Frömmigkeit, wie zu allen dingen, also auch zum regiment selbsten, einem regenten und landes-herrn nothwendig und nützlich sey, * und er dahero solche in allen seinen regierungs wercken, so wohl als in seinem leben und wandel, soll rechtschaffen spühren und mercken lassen, wie denn dieses aus GOttes wort, ja auch etlicher massen aus heydnischen scribenten so klar, daß es keiner ausführung bedarff, und folget dahero die gewisse erfahrung, daß einem regenten und herrn nichts so  
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  sehr, als die gottesfurcht in seinem wohlstande erhalte, denn es sonst wohl nicht möglich wäre, und durch keine gewalt oder kunst mit bestand behauptet werden könte, daß ein einiger mensch vor andern so mächtig seyn, und in solchem respect, und seiner hoheit bleiben könte, wo nicht GOttes allmacht und gnade über ihn schwebete, deren sich aber nur die gottesfürchtigen zu ihrem trost, und mit nutzen zu getrösten haben. Hingegen, wenn GOttes gnade und segen von einem herrn weichen, so ist auch alle dessen macht, ansehen und hoheit dahin und vergeblich, also, daß wenn ihn GOtt verlässet, er auch von allen menschen und allen zeitlichen dingen verlassen, bloß und hülff-loß gestellet wird. So kan und soll auch unsere teutsche regenten, nicht unbillig zur gottseligkeit bewegen, nicht allein, daß Sie Fürsten und Stände eines christlichen welt-berühmten Reichs sind, darinnen zu jederzeit so viel satzungen und ordnungen, wider ruchlosigkeit und gottloses wesen aufgerichtet worden, als daß ihnen auch, und sonderlich denen, die der Evangelischen religion zugethan sind, die vorsorge und verpflegung in geistlichen und kirchen-sachen mit oblieget, darinnen sie nimmermehr etwas nützliches schaffen würden, wo sie selbst mit bösem leben und unchristlichem wandel die gemeinde Gottes in ihrem lande ärgern.
  *Man durchgehe alle dinge in der Welt, und sehe ob eines darunter der gottesfurcht zu gleichen: Einige ziehen wohl nach sich, daß man dadurch kan entweder geehrt, oder reich, oder beglückt, oder sonst seines wunsches theilhafftig werden, (wenn ich nach
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  der welt weise reden darff) aber die gottesfurcht ist viel vortrefflicher; Sie ist zu allen dingen nütz, und hat eine doppelte verheissung dieses glückseligen und des zukünfftigen ewigen lebens. Was schüttete nicht GOtt dem Frommen hertzog Ernsten zu Gotha in den schooß? Und wie würde er auch uns nicht überschütten, wenn wir nur mit wahren hertzen Ihn suchen wollen.
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Stand: 14. September 2017 © Hans-Walter Pries