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§. 18. Unter denen tugenden des gemüths oder der sitten
ist Gottesfurcht, Gottseligkeit, oder Christliche Frömmigkeit, das
fundament |
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S. 143 |
Anderer Theil. Cap. 7. |
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der andern allen, und darff solche , weil sie aus dem
worte GOttes, und andern nutzbarlichen büchern gnugsam bekant, allhier
nicht beschrieben werden, daß sie aber auch einem regenten seines amts
wegen nöthig und nützlich sey, hat niemand, als etliche gottlose und
verruchte leute, gezweiffelt, welche einen gottesfürchtigen herrn für
abergläubisch, kleinmüthig, und einen solchen, der sich selbst in
vermehrung seiner macht und hoheit wiedrig wäre, lästerlich ausruffen, und
ihn hingegen im hertzen, sicher und gewissen-loß, oder doch nur mit worten,
und äusserlichem Schein, fromm und gottesfürchtig, aber falsch und
heuchlerisch machen wollen, soll er anders, wie sie boßhafftiglich sagen,
bey seiner hoheit und macht bleiben und aufkommen: Wie denn wegen solches
gottlosen fürgebens der Machiavellus noch immerfort verfluchet wird,
ungeachtet er leider! viel ärgere und schändlichere nachfolger hin und
wieder verlassen. Wir setzen dem entgegen, und allhier zu einem
unwiedertreiblichen fundament, daß die Gottesfurcht und Christliche
Frömmigkeit, wie zu allen dingen, also auch zum regiment selbsten, einem
regenten und landes-herrn nothwendig und nützlich sey, * und er dahero
solche in allen seinen regierungs wercken, so wohl als in seinem leben und
wandel, soll rechtschaffen spühren und mercken lassen, wie denn dieses aus
GOttes wort, ja auch etlicher massen aus heydnischen scribenten so klar,
daß es keiner ausführung bedarff, und folget dahero die gewisse erfahrung,
daß einem regenten und herrn nichts so |
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Teutschen Fürsten-Staats |
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sehr, als die gottesfurcht in seinem wohlstande erhalte,
denn es sonst wohl nicht möglich wäre, und durch keine gewalt oder kunst
mit bestand behauptet werden könte, daß ein einiger mensch vor andern so
mächtig seyn, und in solchem respect, und seiner hoheit bleiben könte, wo
nicht GOttes allmacht und gnade über ihn schwebete, deren sich aber nur die
gottesfürchtigen zu ihrem trost, und mit nutzen zu getrösten haben.
Hingegen, wenn GOttes gnade und segen von einem herrn weichen, so ist auch
alle dessen macht, ansehen und hoheit dahin und vergeblich, also, daß wenn
ihn GOtt verlässet, er auch von allen menschen und allen zeitlichen dingen
verlassen, bloß und hülff-loß gestellet wird. So kan und soll auch unsere
teutsche regenten, nicht unbillig zur gottseligkeit bewegen, nicht allein,
daß Sie Fürsten und Stände eines christlichen welt-berühmten Reichs sind,
darinnen zu jederzeit so viel satzungen und ordnungen, wider ruchlosigkeit
und gottloses wesen aufgerichtet worden, als daß ihnen auch, und sonderlich
denen, die der Evangelischen religion zugethan sind, die vorsorge und
verpflegung in geistlichen und kirchen-sachen mit oblieget, darinnen sie
nimmermehr etwas nützliches schaffen würden, wo sie selbst mit bösem leben
und unchristlichem wandel die gemeinde Gottes in ihrem lande
ärgern. |
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*Man durchgehe
alle dinge in der Welt, und sehe ob eines darunter der gottesfurcht zu
gleichen: Einige ziehen wohl nach sich, daß man dadurch kan entweder
geehrt, oder reich, oder beglückt, oder sonst seines wunsches theilhafftig
werden, (wenn ich nach |
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Anderer Theil. Cap. 7. |
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der welt weise reden darff) aber die
gottesfurcht ist viel vortrefflicher; Sie ist zu allen dingen nütz, und hat
eine doppelte verheissung dieses glückseligen und des zukünfftigen ewigen
lebens. Was schüttete nicht GOtt dem Frommen hertzog Ernsten zu Gotha in
den schooß? Und wie würde er auch uns nicht überschütten, wenn wir nur mit
wahren hertzen Ihn suchen wollen. |
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