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§. 3. Nebst dieser ersten niedersten art der
schulen, dergleichen fast in allen dorffschafften und |
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in städten zu finden, sind nun auch zu erlernung
der lateinischen, auch wohl griechischen und hebräischen sprache, so
dann einer und andern geschicklichkeit, welcher die jugend, die
einsten in kirchen- und schul-ämtern, oder bey gerichten und
rath-stellen, sich nützlich gebrauchen will. nicht entrathen kan, noch
weitere lateinische schulen, und dann
gymnasia oder land-schulen,
wie mans nennet, nöthig. Die gemeine lateinische schulen sind nun
von alters hero in etlichen grossen flecken und dörffern,
mehrentheils aber in den städten angeordnet, oder noch mit nutz zu
fundiren. In städten oder flecken sind die schulen in etliche
hauffen oder classes eingetheilet, und ihnen unterschiedliche
praeceptores fürgesetzet, also, daß die jugend, nach unterscheid des
alters und fähigkeit, ordentlich geführet, und die knaben, die
einerley geschicklichkeit haben, und ihren praeceptoren so lange
gelassen und unterwiesen werden, biß sie aufgehabte erforschung
weiters in die höhere classes fortgesetzt, und endlich diejenigen,
welche beym studiren bleiben wollen, in das gymnasium befördert
werden können. Bey diesen schulen müssen nun die vorher gesetzten 7.
puncte ebener gestalt in acht genommen werden und wird iemehr und
mehr fleißige inspection, ie höher die unterweisung steiget,
erheischet: Weil man auch in einem regiment viel geschickter leute
bedarff, auch viel zeit, mühe und kosten auf solche schulen gewendet
werden, und auch diejenige, so darein gehen, nicht alle aufkommen,
und gerathen, so sollen die inspectorn und praece- |
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Anderer Theil. Cap. 14. |
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ptorn der schulen, als die geistlichen, und die
unter-obrigkeiten, billig bedacht seyn,* daß sie die eltern, welche
vermögend sind, und deren kinder feine ingenia haben, darzu halten
und bewegen, daß sie solche ihre kinder bey den schulen lassen, biß
sie weiter und mehr in erlernung der sprachen und wissenschafften
fortkommen können: Da sie auch armuths halben solches nicht thun
könten, haben sie es an höhere örter, zu des Landes-herrn weiterer
milderer verordnung und hülffe, zu berichten. Ob wohl auch, wie
ietzt berührt, nicht alle schul-jugend, die sich der lateinischen
schulen gebrauchen, zu hoher wissenschafft gelanget, theils, daß sie
nicht alle gleicher fähigkeit sind, oder mittel haben, dem studiren
abzuwarten, auch das gemeine wesen allerley leute erfordert, und
nicht alle gleich gelehrt, und zu hohen diensten befördert werden
können: So hat doch solche schul-unterweisung nicht geringen nutz,
indem diejenigen, die einen anfang von sprachen und wissenschafften
erlanget, und zu guten sitten, in schulen angehalten, und ihr
verstand in etwas geübet worden, hernachmahls, da sie etwan zu
anderer handthierung schreiten, darzu viel geschickter und hurtiger,
und im gemeinen leben zu allerhand ehrlichen handlungen, und
sonderlich in ihrem vaterlande, zu verrichtung eines und andern
dienstes, besser zu gebrauchen sind, und wäre daher zu wünschen, daß
in den stadt-schulen, oder etlichen orten auf dem lande, neben den
lateinischen sprach-und schul-künsten, auch etwan in teutscher
sprache ein nothdürfftiger bericht der jugend wiederführe, |
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von andern dingen, die ein künfftiger hauß-vater,
bürger und einwohner des landes, von allerhand natürlichen und
vernünfftigen sachen, beschaffenheit des landes-regiments und
hauß-wesens, in allen ständen mit nutz wissen und gebrauchen könte. |
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* Nicht weniger sollen dieselben auch dahin
bedacht seyn, daß tumme untaugliche subjecta vom studiren
abgehalten, und mithin die welt von halb-gelehrten menschen befreyet
werde; und gehöret dieses noch unter die pia desideria. |
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