HIS-Data
Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
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Anderer Theil > Cap. 14 > §. 3
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Von beschaffenheit der lateinischen Stadt-schulen
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S. 335 (Forts.)   ⇦ S. 335: §. 2
  §. 3. Nebst dieser ersten niedersten art der schulen, dergleichen fast in allen dorffschafften und
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  in städten zu finden, sind nun auch zu erlernung der lateinischen, auch wohl griechischen und hebräischen sprache, so dann einer und andern geschicklichkeit, welcher die jugend, die einsten in kirchen- und schul-ämtern, oder bey gerichten und rath-stellen, sich nützlich gebrauchen will. nicht entrathen kan, noch weitere lateinische schulen, und dann gymnasia oder land-schulen, wie mans nennet, nöthig. Die gemeine lateinische schulen sind nun von alters hero in etlichen grossen flecken und dörffern, mehrentheils aber in den städten angeordnet, oder noch mit nutz zu fundiren. In städten oder flecken sind die schulen in etliche hauffen oder classes eingetheilet, und ihnen unterschiedliche praeceptores fürgesetzet, also, daß die jugend, nach unterscheid des alters und fähigkeit, ordentlich geführet, und die knaben, die einerley geschicklichkeit haben, und ihren praeceptoren so lange gelassen und unterwiesen werden, biß sie aufgehabte erforschung weiters in die höhere classes fortgesetzt, und endlich diejenigen, welche beym studiren bleiben wollen, in das gymnasium befördert werden können. Bey diesen schulen müssen nun die vorher gesetzten 7. puncte ebener gestalt in acht genommen werden und wird iemehr und mehr fleißige inspection, ie höher die unterweisung steiget, erheischet: Weil man auch in einem regiment viel geschickter leute bedarff, auch viel zeit, mühe und kosten auf solche schulen gewendet werden, und auch diejenige, so darein gehen, nicht alle aufkommen, und gerathen, so sollen die inspectorn und praece-
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  ptorn der schulen, als die geistlichen, und die unter-obrigkeiten, billig bedacht seyn,* daß sie die eltern, welche vermögend sind, und deren kinder feine ingenia haben, darzu halten und bewegen, daß sie solche ihre kinder bey den schulen lassen, biß sie weiter und mehr in erlernung der sprachen und wissenschafften fortkommen können: Da sie auch armuths halben solches nicht thun könten, haben sie es an höhere örter, zu des Landes-herrn weiterer milderer verordnung und hülffe, zu berichten. Ob wohl auch, wie ietzt berührt, nicht alle schul-jugend, die sich der lateinischen schulen gebrauchen, zu hoher wissenschafft gelanget, theils, daß sie nicht alle gleicher fähigkeit sind, oder mittel haben, dem studiren abzuwarten, auch das gemeine wesen allerley leute erfordert, und nicht alle gleich gelehrt, und zu hohen diensten befördert werden können: So hat doch solche schul-unterweisung nicht geringen nutz, indem diejenigen, die einen anfang von sprachen und wissenschafften erlanget, und zu guten sitten, in schulen angehalten, und ihr verstand in etwas geübet worden, hernachmahls, da sie etwan zu anderer handthierung schreiten, darzu viel geschickter und hurtiger, und im gemeinen leben zu allerhand ehrlichen handlungen, und sonderlich in ihrem vaterlande, zu verrichtung eines und andern dienstes, besser zu gebrauchen sind, und wäre daher zu wünschen, daß in den stadt-schulen, oder etlichen orten auf dem lande, neben den lateinischen sprach-und schul-künsten, auch etwan in teutscher sprache ein nothdürfftiger bericht der jugend wiederführe,
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  von andern dingen, die ein künfftiger hauß-vater, bürger und einwohner des landes, von allerhand natürlichen und vernünfftigen sachen, beschaffenheit des landes-regiments und hauß-wesens, in allen ständen mit nutz wissen und gebrauchen könte.
  * Nicht weniger sollen dieselben auch dahin bedacht seyn, daß tumme untaugliche subjecta vom studiren abgehalten, und mithin die welt von halb-gelehrten menschen befreyet werde; und gehöret dieses noch unter die pia desideria.
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Stand: 25. Juli 2017 © Hans-Walter Pries