S. 343 (Forts.) |
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§. 7. Die studirende jugend, und ein ieder
insonderheit, der sich auf die universität begeben will, so er
anderst etwas nützliches ausrichten und lernen soll, muß vorhero in
den niederen schulen und gymnasiis zu den höhern wissenschafften,
durch anführung in den niedern künsten und sprachen zubereitet seyn,
wie denn an etlichen orten mit nutz verordnet, daß keiner mit gunst
und willen, oder vertröstung künfftiger förderung aus den schulen
dahin gelassen wird, bis er, wie ietzt gemeldet, in examinibus
bestanden, daselbst, wenn es anderswo auf einer universität noch
nicht geschehen, wird er anfangs, nach einer alten gewohnheit, mit
gewissen, und zwar fast lächerlichen ceremonien (derowegen auch
dieser gebrauch sehr abkömmet*) durch eine darzu bestellte person
deponiret, wie mans nennet, und zu dem stand eines studenten
gleichsam eingeweyhet, und dadurch bedeutet, daß er die grobheit und
ungeschicklichkeit abzulegen, und des studirens und erbarer sitten
sich zu befleißigen, gedencke: Er wird auch darbey in etwas exami-
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Teutschen Fürsten-Staats |
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niret, und darauf muß er sich bey dem rectore der
universität angeben, seinen nahmen in die matricul und gewöhnliche
verzeichniß einschreiben lassen, auch darbey eydlich,** oder an
eydes statt angeloben, daß er seines studirens abwarten, erbar
leben, auch dem rectori und professoribus respect und gehorsam
leisten wolle. |
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* Zu wünschen wäre, daß, gleichwie dieser absurde
gebrauch in einigen academien gar verworffen, derselbe auch in den
andern vollends abgeschaffet würde; Hingegen möchte wohl eine
christliche ermahnung und gelehrte instruction, welche einer von
denen Professoribus nach der reyhe zu übernehmen hätte, denen
neu-ankommenden studiosis viel nützlicher, auch der christlichen
erbarkeit weit anständiger seyn. |
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** Ein grosses ärgerniß und schändlicher mißbrauch
des nahmens GOttes ist dieses zu achten, daß man leute, ohne
vorgehende avisation und noch dazu öffters über solche puncte, die
sie wissentlich nicht halten werden noch können, mit einen eyde
beleget. Und entsinne ich mich in gewissen Legibus Academiae gelesen
zu haben: Die studiosi solten keinen degen, sondern einen mantel
tragen; Da doch wohl niemand den mantel gebrauchet, er möchte denn
den rock zerrissen oder aus commodität sich nicht angekleidet haben,
und doch ist noch niemand darüber eines perjurii beschuldiget
worden. Nützlich wäre demnach auch diesen mißbrauch zu ändern. |
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