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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-2-14-7
Anderer Theil > Cap. 14 > §. 7
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Von der studirenden jugend ankunfft und bezeigung
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S. 343 (Forts.)   ⇦ S. 343: §. 6
  §. 7. Die studirende jugend, und ein ieder insonderheit, der sich auf die universität begeben will, so er anderst etwas nützliches ausrichten und lernen soll, muß vorhero in den niederen schulen und gymnasiis zu den höhern wissenschafften, durch anführung in den niedern künsten und sprachen zubereitet seyn, wie denn an etlichen orten mit nutz verordnet, daß keiner mit gunst und willen, oder vertröstung künfftiger förderung aus den schulen dahin gelassen wird, bis er, wie ietzt gemeldet, in examinibus bestanden, daselbst, wenn es anderswo auf einer universität noch nicht geschehen, wird er anfangs, nach einer alten gewohnheit, mit gewissen, und zwar fast lächerlichen ceremonien (derowegen auch dieser gebrauch sehr abkömmet*) durch eine darzu bestellte person deponiret, wie mans nennet, und zu dem stand eines studenten gleichsam eingeweyhet, und dadurch bedeutet, daß er die grobheit und ungeschicklichkeit abzulegen, und des studirens und erbarer sitten sich zu befleißigen, gedencke: Er wird auch darbey in etwas exami- Scan 363
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  niret, und darauf muß er sich bey dem rectore der universität angeben, seinen nahmen in die matricul und gewöhnliche verzeichniß einschreiben lassen, auch darbey eydlich,** oder an eydes statt angeloben, daß er seines studirens abwarten, erbar leben, auch dem rectori und professoribus respect und gehorsam leisten wolle.
  * Zu wünschen wäre, daß, gleichwie dieser absurde gebrauch in einigen academien gar verworffen, derselbe auch in den andern vollends abgeschaffet würde; Hingegen möchte wohl eine christliche ermahnung und gelehrte instruction, welche einer von denen Professoribus nach der reyhe zu übernehmen hätte, denen neu-ankommenden studiosis viel nützlicher, auch der christlichen erbarkeit weit anständiger seyn.
  ** Ein grosses ärgerniß und schändlicher mißbrauch des nahmens GOttes ist dieses zu achten, daß man leute, ohne vorgehende avisation und noch dazu öffters über solche puncte, die sie wissentlich nicht halten werden noch können, mit einen eyde beleget. Und entsinne ich mich in gewissen Legibus Academiae gelesen zu haben: Die studiosi solten keinen degen, sondern einen mantel tragen; Da doch wohl niemand den mantel gebrauchet, er möchte denn den rock zerrissen oder aus commodität sich nicht angekleidet haben, und doch ist noch niemand darüber eines perjurii beschuldiget worden. Nützlich wäre demnach auch diesen mißbrauch zu ändern.
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Stand: 4. April 2017 © Hans-Walter Pries