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§. 1. Der zweck des ganzen geistlichen regiments,
wie aus vorhergehenden bekannt ist, gehet dahin, daß erstlich die
reine unverfälschte lehre und |
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Teutschen Fürsten-Staats |
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ordentlicher gottesdienst; Zum andern,
christliche tugend, zucht, erbarkeit, liebe und mildigkeit,
erhalten, hingegen ärgerniß, schande und laster verhütet werde. Ob
nun wohl, wie oben im 11. cap. ausführlich vermeldet, dieses
heilsame werck durch die predigt des göttlichen Worts, welches der
Allmächtige GOtt aus gnaden und barmhertzigkeit gegen dem
menschlichen geschlecht verkündigen lässet, hauptsächlich
gestifftet, und darzu eben nothwendiger weise keine äusserliche
handhabung erfordert wird sondern die krafft des wortes Gottes, und
das amt des Heil. Geistes, vor sich allein kräfftig und mächtig ist,
die hertzen zu bekehren, und den sünden zu wehren, dahero auch die
erste ausbreitung der christlichen lehre zu solcher zeit, durch
GOttes wunderbare gütigkeit und vorsehung, am allermeisten
geschehen, da keine obrigkeit dieselbe gefördert, die bekehrten
christen, und die lehrer und prediger auch damahls in höchster
verfolgung und schmach gelebet, und gar keine andere gewalt, als ihr
amt und den gebrauch des binde- und löse-schlüssels, und der
absonderung oder vermeidung eines ärgerlichen unbußfertigen
menschen, gehabt und gebrauchet: So ist es doch durch göttliche
mildigkeit dahin mit der zeit kommen, daß seine kirche in so vielen
orten und reichen der welt, nicht allenthalben unter den heydnischen
völckern, und deren tyrannischen botmäßigkeit stecken blieben,
sondern ihre könige und fürsten selbst zur christlichen religion
gebracht, falscher gottesdienst öffentlich abgeschaffet, und also
dem kirchen-wesen ein schutz und ansehen erwecket worden. |
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