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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-2-15-1
Anderer Theil > Cap. 15 > §. 1
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Warum zu Handhabung des christlichen regiments sonderbare mittel nöthig
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S. 349 (Forts.)   ⇦ S. 349: Innhalt
  §. 1. Der zweck des ganzen geistlichen regiments, wie aus vorhergehenden bekannt ist, gehet dahin, daß erstlich die reine unverfälschte lehre und Scan 369
S. 350 Teutschen Fürsten-Staats
  ordentlicher gottesdienst; Zum andern, christliche tugend, zucht, erbarkeit, liebe und mildigkeit, erhalten, hingegen ärgerniß, schande und laster verhütet werde. Ob nun wohl, wie oben im 11. cap. ausführlich vermeldet, dieses heilsame werck durch die predigt des göttlichen Worts, welches der Allmächtige GOtt aus gnaden und barmhertzigkeit gegen dem menschlichen geschlecht verkündigen lässet, hauptsächlich gestifftet, und darzu eben nothwendiger weise keine äusserliche handhabung erfordert wird sondern die krafft des wortes Gottes, und das amt des Heil. Geistes, vor sich allein kräfftig und mächtig ist, die hertzen zu bekehren, und den sünden zu wehren, dahero auch die erste ausbreitung der christlichen lehre zu solcher zeit, durch GOttes wunderbare gütigkeit und vorsehung, am allermeisten geschehen, da keine obrigkeit dieselbe gefördert, die bekehrten christen, und die lehrer und prediger auch damahls in höchster verfolgung und schmach gelebet, und gar keine andere gewalt, als ihr amt und den gebrauch des binde- und löse-schlüssels, und der absonderung oder vermeidung eines ärgerlichen unbußfertigen menschen, gehabt und gebrauchet: So ist es doch durch göttliche mildigkeit dahin mit der zeit kommen, daß seine kirche in so vielen orten und reichen der welt, nicht allenthalben unter den heydnischen völckern, und deren tyrannischen botmäßigkeit stecken blieben, sondern ihre könige und fürsten selbst zur christlichen religion gebracht, falscher gottesdienst öffentlich abgeschaffet, und also dem kirchen-wesen ein schutz und ansehen erwecket worden.
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Stand: 6. April 2017 © Hans-Walter Pries