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Seckendorff: Teutscher Fürsten-Staat HIS-Data
5226-3-3-0
Dritter Theil > Cap. 3
Werk Inhalt ⇧ 3. Th.
Von denen Fürstlichen Einkünfften, hoheiten und Gerechtigkeiten, welche andere Stände des Landes insgemein nicht haben, sondern vor Fürstliche Regalien gehalten, oder nach denenselben verglichen werden, auch sonst der Verwandnis wegen dahin zu ziehen
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S. 385 (Forts.) CAP. III.
  Von denen Fürstlichen Einkünfften, hoheiten und Gerechtigkeiten, welche andere Stände des Landes insgemein nicht haben, sondern vor Fürstliche Regalien gehalten, oder nach denenselben verglichen werden, auch sonst der Verwandnis wegen dahin zu ziehen.
  [1]
  Sect. I.: Vom Bergwercks-Regal.
  Sect. II.: Vom Müntz-Regal.
  Sect. III.: Vom Geleit und Zoll.
  Sect. IV.: Vom Fürstlichen Lehen-Hoff.
  Sect. V.: Vom Wild-Bann, Jägerey, Fischerey und Wasser-Nutzungen.
  Sect. VI.: Von dem Forst-Bann oder Wald-Nutzung.
  Sect. VII.: Vom Fischereyen.
  Sect. IIX.: Von des Landes Steuerbarkeit.
  Sect. IX.: Von der Fiscal-Gerechtigkeit.
  Sect. X.: Von Angariis oder Frohn-diensten.
  Sect. XI.: Vom Post-Recht und andern.
   

  Anmerkungen HIS-Data ⇧ Anfang
  [1]: Folgende Liste wurde von HIS-Data aus den Überschriften der einzelnen Sektionen zusammengestellt.
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Stand: 16. Juni 2017 © Hans-Walter Pries