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⇦ S. 519: Inhalt |
S. 519 (Forts.) |
§. 1. |
Scan 539 |
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Gleichwie zu verwaltung der landes-regierung der Landes-herr
eine rathstube, und zu geistlichen sachen ein consistorium besetzen muß: Also
kan er zu dem dritten stück seiner verrichtung, sein hauß- und hof-wesen
betreffende, einer sonderbaren anstalt und verordnung etlicher verständigen
leute und diener nicht entbehren: Der ort, darinnen dieselben ihre
berathschlagung und verrichtung anstellen, und ihr collegium selbst, wird, nach
üblichem gebrauch, die Cammer genennet, ohne zweiffel daher, daß vorzeiten die
käysere und könige ihre einkommen und gefälle sowohl, als ihre
regierungs-sachen, in ihren eigenen zimmern und cammern berathschlaget: Dannenhero auch
das höchste Kayserl. gericht im Reiche, welchem vor dessen die Kaysere selbst
abgewartet, die cammer genennet, insgemein aber dieser nahme dem ort, da man
von ausgaben und einkünfften handelt, zugeleget wird: Also, daß |
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S. 520 |
Teutschen Fürsten-Staats |
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nunmehr auch heute zu tage bey allen Chur- und Fürstlichen
höfen dieser nahme gar bekannt und gebräuchlich ist. Man pfleget es auch die
rent-cammer von renten und einkünfften zu tituliren: Etlicher orten wird die
rent-cammer oder renterey etwas geringer als die fürstl. cammer gehalten, und
vergleichet sich der cantzeley bey der rath-stuben: Anderswo werden sie auch
hof-cammern, rechen-cammern und amts-cammern geheissen. |
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Man besetzet solche collegia, nach unterschiedlicher
gewohnheit der lande, mit land-hofmeistern, cammer-präsidenten, cammer-räthen,
schatz-räthen, cammer-meistern, man ordnet ihnen zu ihre besondere
cammer-cantzeley, cammer- und renterey-secretarien, cammer- und renterey-schreiber,
und dergleichen: Der ort, da sich die cammer-räthe versammlen, wird die
cammer-stube, oder cammer-rath-stube, das gemach aber für die cammer-
und renterey-verwandten, die cammer-cantzley, oder renterey, genennet, jedoch pflegen auch
die gemeinen secretarii, und dergleichen bedienten, in einer geheimen
cantzeley, etlicher orten cammer-secretarii zu heissen. |
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