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⇦ S. 522: §. 2 |
S. 522 (Forts.) |
§. 3. Gleichwie aber bey der Regierung und Consistorio der
Landes-fürst selbst die vornehmste direction führet, denen
berathschlagungen |
Scan 542 |
S. 523 |
Dritter Theil. C. 4. von Bestell. F. Cammer. |
Scan 543 |
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öffters beywohnet, deme, was nützlich und nöthig ist,
nachdencket, solches in umfrage bringet, die geschäffte befördert, wichtige
sachen selbst unterschreibet: Also geschicht dergleichen auch in der
cammer-stuben, und hat er daselbst sein Fürstl. Amt, darzu ihn die göttliche ordnung,
als einen guten hauß-halter, über die ihm anvertraute güter und einkünffte,
sowohl, als einen andern menschen, anweiset, nicht weniger, als in den andern
stücken, zu gebrauchen, indem an rechter verwaltung der fürstl. einkünfften
sehr viel gelegen, und die mängel, so bey diesem stück entstehen, das
hauptwerck der landes-regierung in geist- und weltlichen sachen nicht wenig mit
angreiffen, wie solches aus dem ersten capitel dieses dritten theils, und aus
folgenden noch weiters abzunehmen. |
S. 523: §. 4 ⇨ |