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Dritter Theil. C. 5. von Verfass. einer Hofstatt. |
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§. 19. VII. Zur fürstlichen lust und ergetzlichkeit
gereichet zwar auch der gebrauch unterschiedlicher regalien und gerechtsamen
auf dem Lande, als der jagden und fischerey, darzu sie denn auch wohl bey hof
ihre besondre hof-jäger, pirsch-meister, schützen-jungen, jäger-pagen,
wind-hetzer, hüner-fänger, fälckner, fischer und dergleichen leute unterhalten,
thier-garten, fasanen, und vogel-häuser anrichten: Sonst aber und ordentlich
bestehet solche bey der hof-stadt, nechst der reuterey, theils in übung der
ritterspiele, welche in Teutschland vorzeiten mit grossen kosten, auch nicht
weniger gefahr, getrieben worden, darvon noch heute zu tage das ring-rennen,
kopff- und quintan-rennen, frey-rennen, balgen-rennen, scharff-rennen,
füß-turnier, und dergleichen, in übung sind: Darvon denn die bereiter und
stallmeister wissenschafft haben, und solche anzustellen, auch etwan die junge
Herrschafft, junckern und pagen, darinnen zu informiren wissen: Theils
unterhält man an fürstlichen höfen auch ballen-meister, ballen-schläger,
arm-brustirer, tantz-meister, feuer-wercker, kunst-mahler, kunst-drechsler,
bild-schnitzer, und befleißiget sich etlicher diener, welche feine inventiones zu
aufzügen, comödien, und dergleichen, an die hand geben, oder ausarbeiten
können: So dienet auch nicht wenig zu fürstlicher ergetzung, so wohl auch zu
grossem nutz, eine fürstliche bibliothec, oder bücher-vorrath in allen
facultäten, alte schrifften, gemählde, mün- |
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Teutschen Fürsten-Staats |
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tzen, und dergleichen, darüber ein richtiger catalogus
verfertiget, und ein bibliothecarius bestellet wird, welcher solches alles in
verwahrung hat, auch männiglich, der erbares standes ist, hinein, und solche
bücher besehen lässet, den bekanten hof-dienern aber gegen einen schein auf
gewisse zeit daraus leihet: Item, eine fürstliche kunst-cammer, von allerhand
sonderbaren und kostbaren manufacturen und natürlichen dingen, darüber ein
cammer-diener oder andere person zur aufsicht bestellet. |
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So gehöret auch so wohl zum gottesdienst, als fürstlicher
belustigung bey den mahlzeiten, täntzen, aufzügen und comödien, eine music von
stimmen und instrumenten, darzu ein Capell-meister, Hof-cantor, und so viel
personen als zu bestellung der vocal- und instrumental-music nöthig, wie auch
trompeter und heerpaucker, unterhalten werden. |
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Endlich dienet auch hierzu ein fürstlicher lust-garten mit
mancherley schönen blumenwerck, guten und nützlichen kräutern, fremden
gewächsen, wasser-werck, auch zu obst- und küchen-speisen zugerichtet, darüber
hof- und lust-gärtner, grotten-meister und dergleichen bestellet sind; Von
jenen muß die art der gewächse, wie sie gezeuget, in acht genommen,
winters-zeit verwahret, das wasser-werck recht getrieben, die gänge und binde-werck
künstlich und reiniglich erhalten, bäume gepflantzet, und was sonst mehr darzu
erfordert wird, versehen, und darüber rechnunge und inventaria unter der
obsicht der hohen hof-ämter geführet werden. |
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