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Zedler: Aach oder Aachen HIS-Data
5028-1-10-1
Titel: Aach oder Aachen
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 1 Sp. 10
Jahr: 1732
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 1 S. 45
Vorheriger Artikel: Aach
Folgender Artikel: Aacken
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben und Anmerkungen
  Aach oder Aachen, ist eine freye Reichs-Stadt in Teutschland, und liegt an der Gräntze des Hertzogthums Limburg und Jülich unter dem 17 gr. long. und 50 gr. 46 min. latit.  
  Die Niederländer heissen es Aacken; die Lateiner Aquisgranum oder mit Rheginone: Thermae grani, oder wie Luitprandus will: Grani palatium; die Frantzosen: Aix de la Chapelle.  
  Wer es erbauet hat, ist nicht gewiß ausgemacht; die Meynungen davon sind sehr unterschieden. Einige halten davor, Nero habe einen Bruder, Granus, gehabt, welcher den Grund dazu geleget hätte: und führen zu mehrern Beweiß an dasjenige Privilegium, welches Käyser Carl der Grosse der Stadt und Kirche zu Aachen verliehen hat; als worinnen befindlich ist, daß er bey der Jagd die warmen Bäder, nebst unterschiedenen alten Gebäuden, entdecket habe, welche gedachter Granus aufgeführet hätte; zugeschweigen aber, daß noch nicht ausgemachet ist , ob jemahls ein Bruder des Nero Granus geheißen habe. So ist auch noch nicht sattsam dargethan, ob erwehntes diploma ächt, oder ob es nicht vielmehr nach Conrings Meynung untergeschoben und erdichtet sey. Conradus Celtes und andere glauben: es käme diese Stadt von Apolline Grano her, und wäre dieselbe von dem Könige der Hunnen Attila, geschleifft worden.  
  Es beruhen aber gedachte Meynungen auf sehr schlechten Gründen: inzwischen geben einige Umstände Anlaß zu glauben, daß dieser Ort von einem, mit Nahmen Granus, mag erbauet worden seyn: denn der Poete Lucilius, wie auch Cicero thun einiger Granorum Erwehnung; desgleichen findet man auch diesen Nahmen in verschiedenen Römischen Inscriptionen, und ist diesemnach gar vermuthlich, daß ein Granus den Grund dazu mag geleget, und die Stadt von ihm den Nahmen Aquae graniae, ober aquae grani überkommen haben, zumahl da der Ursprung des Wortes Gran mit dem sandichten Boden dieser Gegend übereinkäme; wie wir etwa anderwärts finden, daß einige andere Dinge von ihren Erfindern die Benennung haben: als das forum Julii von Julio; die Aquae Sextiae, von einem Sextio; desgleichen rhegium Lepidi, Lex Pompeia, und viele andere mehr.  
  Der Ort lieget ungemein bequem, und hat viel köstliche Gesund-Brunnen, und warme Bäder, bey welchen die Hitze oft so groß ist, daß man das Wasser bey 8 und mehr Stunden vor dem Gebrauch muß stehen lassen. Und ob gleich nicht zu läugnen stehet, daß es dem Carlsbad an Kräfften überaus viel nachgiebt; so wird es doch von denen um selbige Gegend wohnenden Leuten bey Lähmungen derer Glieder, äusserlichen Schäden, Scorbut, Kopffweh, Augenbeschwerung, Colic und andern Krankheiten nicht sonder mercklichem Nutzen gebrauchet.  
  Es stehet also nicht zu vermuthen, daß er erst zu Zeiten Carls des Großen, erbauet worden wäre, vielmehr ist glaublich, daß schon längst zuvor der Grund dazu geleget worden: ob gleich gewiß ist, daß er dieselbige durch prächtige Gebäude erweitert und ansehnlicher gemacht habe. Er erwehlte sie gar zu seiner Residentz, damit er denen Völckern, so er sich unterwürffig gemacht hatte, etwas näher wäre, und ein wachsames Auge auf sie haben könnte; theils, weil ihm die Lage sehr wohl gefiel: deswegen es noch der Königl. Stuhl heißet, und hat man eben Caroli M. Gewogenheit zu dieser Stadt von keiner Hexerey herzuleiten.  
  Zu Anfang des 9ten Jahrhunderts wurde die Stiffts-Kirche zu unserer lieben Frauen zu Stande gebracht, und im Jahr 804 am Tage der Erscheinung Christi eingeweyhet: zu welchem solennen actu er  
  {Sp. 11|S. 46}  
  denn den damahligen Pabst Leo mit denen sämtlichen Cardinälen und Bischöffen aus Italien und Franckreich, wie auch andern vornehmen Herren, einlude. Er wurde auch in eben dieser Kirche an. 814 begraben, aus welcher Ursache die Könige von Franckreich bis diese Stunde nach ihrer Crönung das kostbare Leichentuch ihres Vorfahren zu dieser Kirche senden, wie an. 1722 geschehen.  
  Käyser Otto der III, ließ an. 1000 sein Grab aufmachen, und nahm das güldene Creutz, so man ihm an den Halß gehänget hatte, nebst denen übrigen Kleidern, so noch nicht verweset waren, mit sich: Dieses Käysers Eingeweide sind hernach daselbst begraben worden.  
  Die Normannen schleiffeten im Jahr 882 die gantze schöne Gegend, verbrannten die Stadt und den schönen von Carl dem Grossen aufgeführten Pallast: doch blieb die herrliche Stiffts-Kirche unbeschädigt stehen.  
  Die Pest hat auch einige mahl schrecklich allda gewütet, wie denn anch der gute Ort vielen Brandschaden erlitten.  
  So viel die vortrefflichen warmen Bäder betrifft, so haben dieselben sonderlich 3 besondere Qvellen: als das von Carolo dem Grossen erbauete Käysers-Bad; nechst diesem das Cornelius-Bad, und endlich die Bäder zu Borthscheid, welches Dorff ohngefehr einen Büchsenschuß von der Stadt lieget.  
  Die Stadt selbst lieget etwas tieff, und ist mit 2 Graben, und eben so viel Mauren versehen, wird in die äusserste und innerste Stadt getheilet; davon die letztere 10; die ersteren 11 Thore hat, von welchen aber das eine beständig zugehalten wird. Unter denen 27 daselbst sich befindlichen Kirchen waren vor alten Zeiten 3 Stiffts-Kirchen: vorietzo aber sind deren nur 2, nemlich der lieben Frauen Münster und St. Adelbert.  
  An dem Frohnleichnams-Fest wird ein vermummter grosser Mann, so Carolum M. anzeigen soll, alldar auf einen hohen Wagen zur besondern Solennität mit herum geführet. Denn weil Carl der Grosse auf Verlangen Käysers Friderici Barbarossae von Pabst Paschali III,canonisirt worden, und so wohl in Aacken, als in einigen Niederländischen und Spanischen Orten, wiewol nicht von allen Catholischen, venerirt wird, so will man auch bey diesem Feste seine Heiligkeit mit gehöriger devotion beehren.  
  Die Stadt ist mit 3 unterschiedlichen Wassern versehen, welche aber bey dem so genannten Wasserthurm in einander fliessen, und sich endlich mit dem Fluß Worm zugleich in die Ruhr ergiessen.  
  Sie hat einen sehr weitläufftigen Umfang, und könnte noch einmahl so viel Häuser, da deren doch 3000 sind, in sich fassen. Das daselbst befindliche Rathhauß, so an. 1353. soll gebauet worden seyn, ist sehenswürdig, desgleichen viele Antiquitäten von denen Carolingischen Zeiten, aus welcher Ursache der berühmte Peirescius gerathen, daß es einem rechtschaffenen Franzosen und Teutschen weit nützlicher, wenn er die Carolingischen Alterthümer betrachtete, als wenn er die alten Römischen Qvackeleyen mit so vielen unnöthigen Unkosten beschauete.  
  Es ist auch berühmt wegen der guten Tuche, des vielen Kupfferwercks, und derer vortrefflichen Pistolen, so allda verfertiget werden; ingleichen wegen des Stapels von dem Woll-Handel. Die Bürger haben das Privilegium, daß sie in dem gantzen Reiche keinen Zoll geben dürffen, auch von fremden Gerichten im gantzen Reich nirgends können in Arrest behalten werden.  
  Das Weichbild der Stadt hat einen Umfang von einer gantzen Meile rings umher, worinnen 21 Dörffer liegen. Es wird das Reich von Aach genennet. Das Regiment der Stadt bestehet aus 170 Personen, davon 129 den so genannten  
  {Sp. 12}  
  grossen Rath, die übrigen 41 aber den kleinen Rath ausmachen, welche von 5 Zünfften erwehlet werden, so auch in einigen andern vornehmen Reichs-Städten gebräuchlich. Von diesen Zünfften werden ebenfalls die Assessores zu dem alten berühmten Schöppen-Stuhl in Acken erwehlet, an welche noch die Stunde die Appellationes aus Niemägen und andern Niederländischen Plätzen ergehen, wie vorzeiten die Appellationes an den Magdeburgischen Schöppen- Stuhl aus Pohlen, Böhmen und so ferner gebräuchlich waren.  
  Sie erkennet unterschiedene andere Schutz-Herren nebst dem Käyser: als das Hauß Österreich, wegen der Obervoigtey in Brabant; desgleichen den Churfürsten von Cölln; den Bischoff zu Lüttich; wie nicht weniger den Chur-Fürsten zu Pfaltz, der als Hertzog zu Jülich einen Voigt da hat, welcher auch das Schutz- und Geleits-Recht zu exerciren hat.  
  In vorigen Zeiten sind unterschiedene Concilia allda gehalten worden: als an. 789; ferner an. 799, wo Alcuinus wider Felicem von Urgel disputirete, nach diesem an. 802, da Carl der Grosse aus Italien kam; und auf dessen Befehl wiederum an. 809. Desgleichen ist auch unter denen nachfolgenden Käysern an. 816. 819. 836. 860 und 862, wie auch bey der Crönung Ottonis im Jahr 917 geschehen. An. 1022 wurden auch etliche Bischöffe zu einem Synodo versammlet, bey der zwistigen Wahl Ottonis IV, wider Käyser Philippum; An. 1197 muste Otto Acken erst erobern, wiewohl damahls die Stadt in leidlichen Zustande blieb.  
  Als Rupertus aus der Pfaltz an. 1401 zum Käyser wider Wenceslaum erwehlet worden, und die Stadt Acken selbigen zur Crönung nicht einlassen wolte, wo er sie nicht 6 Wochen und 3 Tage belagert hätte; So gerieth sie darüber in die Reichs-Acht, und ward elendiglich heruntergebracht.  
  an. 1574 wurden etliche Protestanten in den Rath genommen, welches Gelegenheit gab, daß die deswegen gehabten Streitigkeiten endlich an. 1581 in einen öffentlichen Aufruhr ausbrachen, und Rudolph der II, den Lutherischen Rath an. 1598 in die Acht zu erklären sich berechtiget zu seyn vermeynte. Der Churfürst von Cölln war der scharffe Executor gedachten Käyserl. Willens, und setzte den Catholischen Rath wieder ein.  
  Hierauf blieb es eine Zeitlang ruhig, so lange, bis sich das Regiment in denen Jülichischen Landen veränderte: denn, weil der Catholische Rath durch die Protestantischen Bürger um unterschiedliche Gerechtigkeiten war gebracht worden, und sich diese so wohl in Religions- als Policey-Sachen einiger unziemlichen Freyheiten bedienten; als beschwerte man sich darüber bey dem Käyser, welcher denn nachdrücklich anbefahl, alles auf den vorigen Fuß zu setzen.  
  Ob sich nun zwar Chur-Pfaltz derer Protestanten treulich annahm; so wurde doch nichts destoweniger Anno 1614 die Stadt in die Acht erkläret, und der Churfürst von Cölln, benebst dem Ertz-Hertzog Alberto, welcher Gubernator derer Niederlande war, zu Executorn erwehlet. Ambrosius Spinola war derjenige, welcher mit der einen Armee von dem letztern nach Aachen geschickt, und nach wenigem Widerstand als Uber- winder in die Stadt gelassen wurde. Er that seinem obhabenden Amte Genüge, und setzte die Catholicken gar bald in ihre vorige Ämter, und gab ihnen ihre Freyheiten wieder. Die Spanische Besatzung ist auch bis mitten in dem 30 Jährigen Krieg, in welchen sie viel Drangsal gelitten hat, in der Stadt liegen blieben.  
  Im Jahr 1656 brannte sie fast gantz und gar ab; nach geschlossenem Frieden aber zwischen Spanien und Franckreich  
  {Sp. 13|S. 47}  
  an. 1668 ist sie wieder sehr zu Kräfften gekommen.  
  Vermöge der güldnen Bulle ist verordnet, daß die Römischen Könige sich da sollen crönen lassen: weil man sich aber wenig darnach gerichtet hat, gleichwohl die Stadt von ihrer Gerechtsame sich nichts will abkürtzen lassen; als protestiret sie bey iedweder Crönung, und fordert von dem neuen Käyser und denen Chur-Fürsten einen Revers, krafft welchen sie in ihren luribus bestätiget und dabey versichert wird, daß gegenwärtiger Actus ihren Rechten nicht zum Nachtheil gereichen solle. Zudem müssen die Reisekosten den Ackischen Deputirten wieder erstattet werden, statt deren anietzo jeder von dem Käyser eine güldene Kette mit einem Gnaden-Pfennig bekommt; sie werden durch Käyserliche Gesandten abgeholet, wiewohl solches bey Kayser Caroli IV Crönung wegen vorhergängiger Abwesenheit Sr. Käyserl. Maj. unterblieben; sie bekommen das Pferd, darauf der Käyser bey der Crönung geritten, und dürffen einen Griff in die auszuwerffende Crönungs-Müntze thun.  
  Inzwischen ist gewiß, daß die Stadt Aachen der Ertz-Sitz und Archisolium imperiale, oder Stuhl derer Käyser ist, man findet auch daselbst verschiedene Stücke vom Reichs-Geräthe: als nemlich[1] [1] HIS-Data: siehe auch: Reichs-Kleinodien (Aachische.)
  1) den Sebel Caroli M.  
  2) eine Lade, in welcher von dem ersten Märtyrer S. Stephano das Blut aufbefindlich seyn soll;  
  3) das Evangelien-Buch, welches mit goldenen Buchstaben auf Baumrinden geschrieben.  
  Es hat auch diese Stadt sich das Recht, das Reichs-Geräthe insgesamt zu verwahren, anmassen , und solches aus einem vom Käyser Richardo an. 1262 erhaltenem Privilegio behaupten wollen: allein es hat der Käyser Sigismund denen Nürnbergern ein Privilegium ertheilt, Inhalts dessen er sie die Reichs-Insignia beständig aufzuheben berechtiget, und erweisen dieses die Diplomata beym Wagenseil, und Ludewig vom Pabst Martin. V, de anno 1425 gar deutlich, daß also mithin die Aachner sich vergebens bemühet, denen Nürnbergern dieses Recht streitig zu machen.  
  Unterdessen hat doch Aachen vor sich, daß die Crönungen der Käyser alle daselbst geschehen, anerwogen, wenn (wie doch selten geschehen) anderwärts eine Crönung vorgenommen worden, man allezeit die Ursache angezeiget: woraus also unlaugbar folgt, daß keiner andern Stadt als Aachen das Crönungs-Recht derer Käyser zustehe; sintemahlen man sonst wohl schwerlich eine Ursache anzuführen nöthig gehabt, sondern die Crönungen ohne Anführung einer Raison anderwärts hätten unternommen werden können.  
  Es hat auch diese Stadt Aachen bey der Crönung einen mercklichen Vorzug darinnen, daß sie an eine besondere Tafel gezogen wird: Denn erstlich ist die Tafel, an welcher die Fürsten des Reichs geistlichen und weltlichen Standes sitzen; so dann die Chur-Tafel, welche eine Stuffe höher als die Fürstliche: und drittens die Tafel derer erbaren Städte, woran 1) Aachen, 2) Cölln, 3) Nürnberg, 4) Franckfurth sitzen, und also Aachen die Oberstelle hat, da sonst die Stadt Aachen bey Reichs-Tägen auf der Rheinischen Banck erst nach Cölln sitzet, wiewohl sie dißfalls starck protestiret.  
  Beyläuffig kan noch gemercket werden, daß der regierende Käyser allezeit zu dem Canonico bey dem hohen Stiffte dieser Stadt erwehlet werde: deßwegen der Käyser gleich nach der Crönung einen besondern Eyd schwehret, und vor die Reception dem Stifft zu unserer lieben Frauen 57 Rheinische Goldfl. nebst 3 Fuder Wein liefern lässet. Vid.
  • de Ludewig in der Erläuter. der güldenen Bulle, 1. 2 Theil.
  • Ej. Norimberga insignium Imperii tutelaris. Elect. Iur.
 
  {Sp. 14}
    Publ. T. 6.
 
  • Glafey Hist. Germ. Polem. Privileg.
  • Car. Magn. ap. Goldast. t. 2, const. et ap. Noppium l. 3.
  • Knipschild. de Civit. imper.
  • Ditmarus Chron. 4.
  • Noppii Aacher Chron.
  • Eckard. Diss. de Apolline Grano in Act. Brud.
  • Broweri et Maßenii Annal. Trevirens.
  • Conrad. Celtes l. 3. amor.
  • Ludolffs Schaubühne, anno 1614.
  • Conring. de Orig. Iur. C. 12.
  • Limnaeus Iur. P. l.7.
  • Petri a Beck Aquisgranum,
  • Adlzreiter P. 1, l. 9.
  • Petr. de Marca de Marca Hispan. K. 3, c. 6. Apparatus luris Publ. p. 97, seq.
  • Crönungs-Diarium Caroli VI, in Append.
  • Müllers Reichs-Tags-Theatr. sub Maximiliano I.

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Stand: 5. Oktober 2017 © Hans-Walter Pries