HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Accise HIS-Data
5028-1-276-4
Titel: Accise
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 1 Sp. 276
Jahr: 1732
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 1 S. 178
Vorheriger Artikel: Accipitrum Insulae
Folgender Artikel: Accisi
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Accise, Assisiae, Licent, oder Zoll, eine gewisse Art Steuer oder Abgabe, so die Unterthanen ihrem Landes-Herrn von allen aus- und eingehenden Gütern und Eß-Waaren, so sie zu ihrem nöthigen Unterhalt brauchen, entrichten müssen: ab accidendo, vom abschneiden, weil von dem Preiß derer zum Verkauf gewidmeten Sachen ein grosses abgeschnitten und abgezogen wird.  
  Die Frantzosen und Holländer haben solche Art, zu Steuern, am ersten aufgebracht und sich deswegen sehr wohl dabey befunden. Weil dieselbe  
 
  • 1) gleichsam unsichtbar, indem es Pfennig weise von denen gebrauchten Waaren abgegeben wird;
  • 2) wer nicht viel braucht, auch nicht viel giebet;
  • 3) der ausländische Zehrer, wie der einheimische, es tragen muß;
  • 4) jeder Landes-Herrn deswegen darauf bedacht seyn muß, viele Zehrer und Inwohner ins Land zu schaffen.
 
  Es ist kein Zoll, weil die accise nur auf verbrauchte; nicht aber durchgeführte Waaren geleget wird.  
  Inzwischen wird derselbe eingetheilet: in die Stätte und Landschaftliche accise, weil die letztere mit Steuren beladen, auf ihren Gütern folglich nicht doppelt belästiget, sondern nur mit wenigen an Korn u.s.w. beleget werden mögen.
  • Tenzels Geldgrube der accise;
  • Happe die accise über alles, das Beste und das Bößlichste.
  Churfürstl. Durchl. in Brandenburg haben solche zu Ende des 17 Seculi in Teutschland am ersten eingeführet, welchen Königl. M. in Po-  
  {Sp. 277|S. 179}  
  len in denen Chur-Sächsischen Landen, zu Anfang des 18 Seculi nachgefolget.  
     

HIS-Data 5028-1-276-4: Zedler: Accise HIS-Data Home
Stand: 30. Oktober 2017 © Hans-Walter Pries