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Zedler: Beleidiger HIS-Data
5028-3-1015-1
Titel: Beleidiger
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 3 Sp. 1015
Jahr: 1733
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 3 S. 523
Vorheriger Artikel: Beleidigung
Folgender Artikel: Beleiten
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Beleidiger, wer den andern beleidiget hatte, muste sich vor dem grossen Versöhnungs-Tage mit ihm versöhnen.  
  Hatte er seinem Nächsten etwas genommen, so gab ers ihm wieder; hatte die Beleidigung in Worten bestanden, so gieng der Beleidiger mit drey andern dahin, und bat den Beleidigten ihm zu verzeihen, wollte nun dieser sich nicht vergleichen, gieng er zum andern und dritten mahle dahin, und nahm allezeit die Zeugen zu sich, um den Beleidigten zu besänfftigen. Starb aber der Beleidigte, ehe er sich mit ihm versöhnen konte, so gieng der Beleidiger nebst zehen andern in desselben Grab, bat ihm die Fehler ab mit denen Worten: Ich habe mich an dem HErrn, dem GOtt Israel, versündiget, und gegen diesen N.N. da und da in dieser oder jener Sache vergriffen. Joma
     

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Stand: 29. Januar 2013 © Hans-Walter Pries