HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Collectae Imperii HIS-Data
5028-6-688-7
Titel: Collectae Imperii
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 6 Sp. 688
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 6 S. 361
Vorheriger Artikel: Collectae extraordinariae
Folgender Artikel: Collectae ordinariae
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Collectae Imperii, oder Vniversales, Reichs-Steuren, welche vom Kayser, mit Einwilligung, derer Stände im Römischen Reiche zu Beförderung und Rettung des gemeinen Nutzens, denen Ständen mit der Discretion angesagt und auferlegt, daß sie solche Steuer von ihren Unterthanen colligiren oder einfordern, und an gewisse Orte verschaffen; jedoch über die in Matricula Imperii jedem adsignirte Summe nichts mit exigiren, oder in ihren eigenen Nutzen verwenden sollen.
  • Reichs-Abschied de A. 1542. zu Speyer
  • R.A. zu Augspurg. Anno 1548.
  • R.A. zu Regenspurg, de Anno 1557.
  • zu Augsp. de Anno 1566.
  • Gail. 2. obs. …
  Anfangs war zu Auflegung dieser Steuern des Kaysers und derer Chur-Fürsten Consens genung. Capitul.
  • Car. V. Art. XII.
  • Ferdin. I. Art. XI.
  • Rud. II. Art. XI.
  • Matth. Art. XII.
  • Ferdin. II. Art. X.
  • Ferdin. III. Art. XIII.
  aber in dem Westphälischen Frieden haben die übrigen Stände auch das Recht erhalten, daß man ihre Einwilligung dazu haben muß, welches auch in denen folgenden Capitulationibus widerholt worden.
  Es sind im Reiche zwey Arten die Steuren einzutreiben, entweder per capita auf den gemeinen Pfennig, welcher heut zu Tage nicht mehr gebräuchlich ist, oder nach dem Römer-Zug, da jeder Reichs-Stand nach seinem Anschlag  
  {Sp. 689|S. 362}  
  in der Reichs-Matricul sein Contingent geben muß. Siehe Römer-Zug, Römer-Monat, Reichs-Matricul.
  • Datte Rer. ...
  • Matthiae de Contribut.
  • Ziegler de Jure collect.
  • Pfeffinger l.c. ...
  Die Reichs-Steuern sind entweder ordentliche oder ausserordentliche, zu denen ordentlichen gehören der Anschlag des Römer-Zugs, und das Contingent zu Unterhaltung des Cammer-Gerichts. Die ausserordentlichen sind die Türcken-Steuer, und der Zuschuß zu Reichs-Gesandschaften oder andern zum Vortheil des gantzen Reichs gehörende Sachen. Vitriarius l.c.
     

HIS-Data 5028-6-688-7: Zedler: Collectae Imperii HIS-Data Home
Stand: 23. Januar 2013 © Hans-Walter Pries