HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Duell HIS-Data
5028-7-1555-6
Titel: Duell
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 7 Sp. 1555
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 7 S. 803
Vorheriger Artikel: Dueleke
Folgender Artikel: Duella
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Duell oder Zweykampff heisset, wenn sich 2 Personen mit dem Degen, oder einem andern Gewehr vorsetzlich, und nach vorher geschehener Ausforderung schlagen.  
  Es war ehemahls eine fast bey allen Völckern, so wohl unter dem Adel, als Fürsten und Königen, übliche Gewohnheit, durch dieses Mittel entweder eine streitige Sache auszumachen, oder seine verletzte Ehre zu rächen, oder seine Unschuld an den Tag zu legen. Insonderheit sind die Urteile von alten Zeiten her in Teutschland bekannt gewesen, wovon der Titel: Kampff-Gericht nachzusehen, bis endlich im 15 Seculo diese Gewohnheit durch Gesetze aufgehoben, und nach der Zeit das davon übrig gebliebene durch scharffe Duell-Mandate unterdruckt worden.
  • Audigeur de la Permission des Duels.
  • Goldastus Reichs-Satz.
  Man theilet aber das Duellum ein in sollemne et privatum.  
  Das sollemne ist dasjenige Duell, welches mit Beobachtung einer gewissen Form vorgehet, mit bestellter Sicherheit des Schlag-Platzes, mit Adhibirung gewisser Secundanten, auf vorhergehendes Cartell etc.  
  Privatum ist, welches zwar abgeredeter massen, auch zur bestimmten Zeit und Ort vorgehet, aber ohne weitere Solennitäten. Farinacius Cons. ...
     

HIS-Data 5028-7-1555-6: Zedler: Duell HIS-Data Home
Stand: 29. März 2012 © Hans-Walter Pries