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Zedler: Eigensinn HIS-Data
5028-8-514-1
Titel: Eigensinn
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 8 Sp. 514
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 8 S. 272
Vorheriger Artikel: Eigenschafften GOttes
Folgender Artikel: Eigensinnig
Siehe auch:
  • Ersch/Gruber: Sect. 1 Th. 32 (1839) S. 194: Eigensinn
  • Wikipedia: fehlt
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Eigensinn ist eine mit denen Neigungen des Menschen verbundene Hartnäckigkeit, vermöge der er in denen Meynungen und Anschlägen, welche ihm sein Adfect einglebet, so halsstarrig ist, daß er weder die Demonstrationen vernünfftiger Leute vertragen, noch die Eitelkeiten andrer Adfecten an andern Leuten um sich leiden kann; hingegen verlanget, daß andre Leute sich eintzig nach seinem Geschmacke richten sollen.  
  Das erste entstehet aus einem Mangel der Gefälligkeit: das andre aus einem Mangel der Bescheidenheit.  
  Man nennet dieses Laster deßwegen einen Eigensinn, weil ein solcher Mensch allenthalben bey seinem Eigensinne, das ist, bey dem, was ihm sein Adfect billigt, verharret. Von andern läßt er sich nicht weisen, sondern es soll sich alles nach ihm richten. Ein solcher Mensch macht sich ungeschickt, mit andern umzugehen, indem sich doch ein ieder in einer Gesellschafft nicht nothwendig nach dem andern richten will.  
  Braucht man einen solchen Menschen, so erfodert es die Klugheit, in denen vergönnten Dingen der heutigen Welt nachzugeben, höchst nöthig, ungeachtet die Welt uns selbst närrisch und eitel zu seyn scheinet. Müllers Anmerck. über Grac. Orac. ...
     

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Stand: 4. Januar 2023 © Hans-Walter Pries