Titel: |
Gymnasium |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
11 Sp. 1512 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 11 S. 773 |
Vorheriger Artikel: |
Gymnasiarchi |
Folgender Artikel: |
Gymnasius |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
- Transkribierter griechischer Text der Vorlage
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Text |
Quellenangaben |
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Gymnasium, war in denen meisten Griechischen
Städten
derjenige
Ort,
da sich die jungen Leute im |
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{Sp. 1513|S. 774} |
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Ringen, Lauffen, Fechten, Werffen, und allerhand
Arten
des Kampfs eine dauerhafte Stärcke des
Leibes zu erhalten,
übten. |
Galenus de Mend. relat. II. |
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Auch hielten da gemeiniglich die
Gelehrten
und
Welt-Weisen
in denen Spatzier-Gängen oder angebaueten Gemächern ihre Unterredungen. |
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Es hat seinen
Namen
von gymnos, nudus, weil sie sich alle
Zeit
nackend auszogen, und mit Öl beschmierten, das Wetter
mochte auch seyn, wie es
wollte. |
- Martialis III. ...
- Euseb. de Praep. Euang. ...
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Aus Griechenland kam dieser Name, und auch mit demselben die
Sache
selbst nach Italien: wie denn die Gymnasia Neronis, Traiani und anderer
bekannt sind; desgleichen des Ciceronis, |
- Cicero ad Attic. ...
- Xiphilinus in Neron. et Traiano.
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Die
vornehmen Römer hatten dergleichen auf ihren
Land-Gütern,
in welchen sie sich zur Gesundheit eine Motion machten. |
Plinius Epist. ... |
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Es konnte einer nichts
rühmlichers stifften, als wenn er ein solch
Gymnasium aufbauen ließ, und
that solches zu Traiani Zeiten Sura Licinius. |
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Der Gleichen
Örter
aber besuchten die alten
Philosophi
fleißig, als
welche vor diesen ihre
Collegia hielten, wo sie
wollten, daher es denn gekommen, daß
Gymnasium auch ein solcher Ort heist, wo die Jugend in
Künsten und
Wissenschafften informiret wird. |
- Figrel. de Stat. Rom. ...
- Scaliger Part. I. ...
- Cicero de Orat. ...
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Daß diese
Gebäude
bis Weilen zu einer honorablen Grabes-Stelle
dienen
müssen,
ist aus der Beerdigung Timoleontis und M. Marcelli zu sehen. |
- Pausan. Eliac. I.
- Sulpit. Ep. ad Cic. ...
- Cornelius Vit. Timol.
- Mercurialis Art. gymn. ...
- Vossius Etymol.
- Laur. Joubertus de Gymn. vet. ...
- Pitiscus Lex. Ant. ...
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Heutiges
Tages
belegt man mit dem
Titel
eines Gymnasii diejenige
Schule, in welcher alle
Disciplinen,
Sprachen,
Wissenschafften, und gute
Künste, bis
auf die so genannte 4.
Facultäten
profitiret, gelehret und erlernet werden, auch die Jugend so weit gebracht wird,
daß sie auf
Vniuersitäten ziehen, und daselbst eine anständige
Facultät und
Profession ergreiffen kann. |
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Es differiret von einer Vniversität oder
Academie darinne, daß
ordentlicher Weise keine
Gradus
auf selbigen ausgetheilt werden, keine
Responsa
abgefaßt, auch denen andern, die nicht zu ordentlichen
Lehrern
bestellt sind, nicht leicht erlaubt ist,
Collegia zu halten. |
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Gymnasia illustria pflegen diejenigen
Schulen
genennet
zu werden, welche, so zu
sagen,
das Mittel zwischen denen ordentlichen Schulen und denen Vniversitäten
sind. Man bereitet daselbst die jungen Leute zur Academie zu, ließt
ihnen Collegia
Philosophica, der Gleichen
z.E.
Hamburg,
Dantzig, u.a. sind. |
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