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Zedler: Hamburg [5] HIS-Data
5028-12-333-2-05
Titel: Hamburg [5]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 12 Sp. 355
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 12 S. 193
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Folgender Artikel: Hamburg [6]
Hinweise:
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Stichworte Text Quellenangaben  
Geschichte 1601-1735 An. 1601. wurde das Rath-Haus in und auswendig renouirt, auch das Stücke, wo ietzo die Audientz-Stube ist, daran gebauet. In diesem Jahre wurde der Stadt aber Mahl untersagt bey 50. Marck löthigen Goldes, keine Huldigung dem Könige von Dänemarck noch Herzoge von Holstein zu leisten.  
  An. 1603. wurde zwischen dem Rathe und Bürgern ein Recess aufgerichtet und bestätiget, ingleichen das Stadt-Buch in Druck gegeben. Als auch der König in Dänemarck die Huldigung verlangte, wurde dem Rathe ein inhibitorium von Kayser insinuiret, darauf der König und Herzog einen Reuers ausstellten, und alle Freyheiten der Stadt bestätigten, da denn der Handschlag, wie vor diesem, geleistet wurde. Währender Zeit kam auch ein Vergleich mit dem Grafen Ernsten von Holstein Schaumburg über 4. Articel zu Stande.  
  An. 1606. wurde der Post-Hof vor dem Möllers-Thore angelegt, und an. 1610. die Johannis Bibliothec vermehret, und eine Aufschrifft daran verfertiget.  
  An. 1611. richtete die Stadt mit Braunschweig einen Interims-Vergleich wegen des Stapels auf, ingleichen wegen des Schaumburgischen Zolls mit Graf Ernsten.  
  An. 1612. wurden die Strassen in Hamburg erhöhet. In diesem Jahr wurden die Portugisischen Juden nach eingehohlten Informat von auswärtigen Vniuersitäten aufgenommen, ingleichen das Gymnasium errichtet.  
  An. 1615. richteten die Calands-Brüder und das Dom-Capitel einen Vergleich auf. Das Jahr drauf gab das Dom-Capitel ein Decret, daß die Herren Vicarien selbst in Person ihre Memorien empfangen sollten. Dies Jahr wurde das Werck- und Zucht-Haus gebauet.  
  An. 1617. feyerten die Hamburger das erste Jubilaeum Lutheranum.  
  An. 1618. den 16. Jul. wurde die Stadt von dem Cammer-Gerichte vor eine Reichs-Stadt erkläret, und wegen deren Portugiesischen Juden ließ die Bürgerschafft durch 60. Deputirte mit dem Rathe handeln.  
  An. 1619. ließ der Rath die Müntzen untersuchen, und eine richtige Müntz und Banco-Ordnung aufrichten, ingleichen kaufften die Cramer das Haus die Cramer-  
  {Sp. 356}  
  Compagnie genannt.  
  An. 1620. wurde die Neustadt mit Graben und Wällen umgeben.  
  Anno 1621. wurde der Steinburgische Recess geschlossen, und vom Kayser Ferdinand II. die Priuilegia derer Hamburger bestätiget.  
  Anno 1622. wurde eine Armen-Ordnung aufgerichtet.  
  An. 1623. wurden die Salaria derer Raths-Personen erhöhet, und dem ältesten Burgermeister 1200. Rth. verwilliget und das Admiralitäts-Collegium angeordnet.  
  An. 1625. wurde Hamburg durch eine erschreckliche Wasser-Fluth heimgesucht.  
  An. 1626. plünderte der Administrator von Halle das Hadelland aus. In diesem Jahre kamm ein Herold von Kayser nach Hamburg, mit Vermelden, wenn jemand in des Königs von Dänemarck Dienste treten würde, derselbe sollte Vogelfrey gemacht werden, dieser brauchte Repressalien.  
  An. 1628. ertheilte Kayser Ferdinand der Stadt ein Elb-Priuilegium, ingleichen wegen des Werck-Zolles.  
  An. 1630. gerieth die Stadt des Zolles wegen mit Dänemarck in Streit weswegen die Stadt an den Kayser gieng. Unterdessen feyerte dieselbe das Jubilaeum den 25. Jun.  
  An. 1632 pflegte man mit Schweden gütliche Tractaten die Sicherheit der Stadt betreffend, und versprach die Stadt im 3. Terminen 150000. Rth. an den König zu bezahlen. Es wurden auch dieses Jahr die Gerichts-Ordnung reuidiret und publiciret.  
  An. 1633. den 19. April verglich sich der Rath mit denen Bürgern wegen des Soldes.  
  An. 1634. bestätigte Kayser Ferdinand II. das Priuilegium de non adpellando vor 700. Goldgülden Lünig l.c. … Th. I. Abs. 23. Tit. Hamburg
  Es wurde solches Priuilegium den 13. Oct. der Cammer insinuiret, und an. 1635. den 9. Sept. angenommen Pfeffinger l.c. …
  An. 1636. wurde die Banco-Ordnung, bestehend in 31. Articeln, publiciret.  
  An. 1637. bestätigte der Kayser und das Churfürstliche Collegium derer Hamburger Zoll-Gerechtigkeit, und cassirten den Glückstätischen, da denn der König Vergleich anbieten ließ, der aber nicht angenommen werden konnte. Auch bestätigte Kayser Ferdinand III. das Recht der Stadt de non adpellando unter 700. Rheinischen Goldgülden.  
  An. 1638. ließ der Rath eine Admiralitäts- und Banco-Ordnung publiciren.  
  An. 1641 den 26. April wurde ein Decretum Sessionis et Voti vor Hamburg dictiret. Unterdessen wurde der Streit mit Dänemarck, auch schrifftlich, fortgesetzt, bis endlich an. 1643. die Sache gehoben wurde. In diesem Jahre wurde auch die Stadt mit Dänemarck besänfftiget, nachdem dieselbe im 4. Jahren 280000. Rth. zu zahlen versprochen.  
  An. 1645. schloß Hamburg mit denen Niederländern eine Alliantz.  
  An. 1647. richteten die Vicarien zu St. Catharinen eine Ordnung auf ingleichen ließ der Rath den 1.  
  {Sp. 357|S. 194}  
  Octobr. eine neue Banqueroutier und Falliten-Ordnung publiciren, so aus 13. Articeln bestund.  
  An. 1649. wurde das Rathhauß erneuert, und musten sich die Hoch-Teutschen Juden aus der Stadt begeben.  
  An. 1650. den 16. May richtete das Dom-Capitel wegen Verwaltung derer Curien eine Verordnung auf wie auch einen Vergleich mit dem Rathe, wegen derer Mensium papalium.  
  An. 1651. erhielt das Dom-Capitel die Königlich Schwedische Protection, und das Jahr darauf den 23. Jan. wurde zwischen Schweden und dem Dom-Capitel ein Recess aufgerichtet, auch den 5. Aug. eine Schwedische Declaration und Anschlag wieder das Dom-Capitel publiciret.  
  An. 1653. wurden den 17. Jun. Deputirte der Stadt auf den Reichs-Tag nach Regenspurg geschickt, derselben Nothdurfft vorzutragen, das folgende Jahr erlitte Hamburg aber Mahl grossen Wasser-Schaden, in welchem Jahre dieselbe auch ein Decretum von Kayser wegen der Stimme und Sitz auf dem Reichs-Tage bekam, ingleichen wurden ihrer Deputirte Quartire zu Regenspurg ausgemacht.  
  An. 1655. feyerte man allhier das Jubel-Fest wegen des Passauischen Religion-Friedens.  
  An. 1657. wurden alle bisherige Uneinigkeiten zwischen dem Rathe und Bürgern den 25. Sept. abgethan.  
  An. 1660. den 9. Jun. bekamm das Dom-Capitel vom Kayser ein Schreiben wegen der Primariarum precum, auch wurden die Qaaker aus der Stadt gewiesen, den 10. Sept. confirmirte der Kayser Leopold das Priuilegium wegen Verführung derer Waaren auf der Elbe.  
  An. 1662. nahmen die Türckischen See-Räuber der Stadt 5. beladene Schiffe weg, dessen Verlust 500000. Rth. betrug.  
  An. 1663. ertheilte Carl in Schweden dem Dom-Capitel ein Priuilegium de non adpellando, und den 11. Dec. wurde ein Raths-Wahl Recess aufgesetzet.  
  An. 1664. kamm ein Kayserliche Resolutio negatoria von Holstein wegen der gebetene Cassirung sessionis et voti der Stadt auf dem Reichs-Tage heraus.  
  An. 1669. ließ der Rath ein Mandat wegen der schlechten Müntze, so nicht sollte in die Stadt gebracht werden, anschlagen, so aber nicht viel fruchtete. Es entstund auch zwischen denen Brauern eine Unruhe wegen der Reihe, die aber bald gestillet wurde, hiernächst auch eine Kleider-Ordnung aus 4. Puncten publiciret.  
  Anno 1670. weihete man daß Spinn-Haus ein, ingleichen das Zucht-Haus. Noch wurde die Vieh-Accise eingerichtet.  
  An. 1671. verlangte Dänemarck die Huldigung, wieder welche ein scharffes Kayserlich Verbot an die Stadt ergieng. In diesem Jahre wurde auch das Trill-Haus angelegt.  
  An. 1672. wurden die Laternen angeordnet. Das folgende Jahr wurde in Hamburg wegen der Müntze deliberiret, wobey einige auswärtige Gesanten zu gegen waren.  
  {Sp. 358}  
  An. 1673. wurden den 16. Sept. 6. Kayserliche Mandata an die Börse geschlagen, darinnen denen unangesessenen Bürgern die Zusammenkünffte untersagt, und die neu erwählten zwey und Funfziger cassiret wurden.  
  An. 1674. schickte Kayser Leopold einen Commissarium nach Hamburg die Zwistigkeiten daselbst zu heben, welches auch in April geschahe und der Recess vom Kayser confirmiret wurde. Der Recess wurde signirt den 3. April u. bestund in 71. Puncten. In welchem Jahr den 22. Mertz in das Kirchen-Gebet gesetzt wurde bey Römisch-Kayserlicher Majestät; als unsern allergnädigsten Kayser u. HErrn, welche Vorbitte noch bis ietzo zu St. Nicolai geschiehet.  
  An. 1675. ließ der Kayserliche Resident eine Catholische Capelle anlegen, dawieder sich die Geistlichkeit setzte, aber von Rathe befriedigt wurde, u. den 2. Dec. erhielt die Stadt einen Kayserlichen Schutz-Brief.  
  An. 1678. schickte die Stadt ihre Deputirten auf den Niemegischen Congress, ingleichen nach Pinneberg, allwo der König die Erbhuldigung verlangete, darüber der Rath mit 60. Deputirten derer Bürger Handlung pflog u. den 22. Oct. einen Interims-Recess aufrichtete, worauf der Pinnebergische Interims-Recess den 1. Nou. erfolgte, gegen Erlegung 220000. Rth.  
  An. 1682. wurde die Stern-Schantze aufgeführet.  
  An. 1686. ließ sich König Christian von Dänemarck mit einer Armée vor Hamburg sehen, um griff die Stern-Schantze an, es wurde aber auf Vermittelung des Kaysers, Brandenburg und Braunschweig Friede, und den 14. Dec. brach die Dänische Armée auf. Versuch zu einer Nachricht von dem Zustande der Stadt Hamburg Theil II
  An. 1692. wurde den 16. Aug. zu Coppenhagen der Pinnebergische Recess bestätiget. Nachricht von denen Dänischen und Hamburgischen Mißhelligkeiten
  die Stadt muste sich zu einer Geld-Summe von 400000. Marck Dänische Cronen verstehen. Nach der Zeit ist von keiner Huldigung wieder gedacht worden, ungeacht an. 1712. der Altonaische Vergleich, welcher mit 246000. Rth. erhalten wurde, hätte können Gelegenheit geben.  
  In gedachten Coppenhagischen Recesse wurde auch der Rath in der Possess von dem Schaumburgischen Hofe gelassen. Allein anno 1705. eximirte König Friedrich die Einwohner des Hofes von der Jurisdiction der Stadt, sonderlich bey denen an. 1708. ausserordentlichen Contributionen, welches wegen auch 2. Königliche Rescripte dem Rathe insinuiret wurden; der Rath vertheidigte seine Rechte, und erhielt sich in deren Besitz; endlich machte der König ein förmliches Grauamen daraus, darüber der Rath sich an Kayser wendete, dazu Mahl der König Handwercker in Hof setzte, erhielten auch vortheilhafftige Rescripta, und suchte sein Recht gütlich bey dem Könige zuerhalten obgleich an. 1722. 1723. und 1725. Kayserliche Mandata protectoria sine Clausula erfolgten, so der Stadt in dieser Sache Recht sprachen.  
  An. 1731. suchte der Rath bey dem ietzigen Könige die Sache zu heben allein ohne Frucht, Nachricht von dem Schauenburgischen Hofe in Hamburg in 4.
  an. 1725. publicirten Rath und Bürger, wegen der üblen Müntz-Sorten eine neue Müntz-Ordnung, so aber von Königlich Dänischen Hofe verworffen wurde, indem desselben Geld als gering haltig verboten wurde, darüber auf beyden Seiten grosse Streitigkeiten entstanden, und der König von Dänemarck alle Handlung seiner Reiche mit der Stadt  
  {Sp. 359|S. 195}  
  verboten, auch an. 1734. einige Schiffe der Stadt wegnehmen lassen. Es hat sich deswegen der Rath viele Mühe gegeben, die Rache durch Tractaten zu heben, ingleichen viele hohe Häupter sich durch Intercessiones, interessiret, biß ietzo aber hat nichts fruchten wollen. Nachricht von der neuen Hamburgischen Müntz-Ordnung, und denen darüber entstandenen Mißhelligkeiten Hamburg 1734. in 4. zum Praejudiz der Stadt ist an. 1734. eine Schrifft heraus gekommen unter dem Titel: Vertrautes Schreiben eines zu Amsterdam wohnenden Hamburgers von der Beschaffenheit derer Dänischen Beschwerden wieder die Stadt Hamburg, welche aber durch eine andere an. 1734. wiederleget worden. Der Titel ist: Eines unpartheyischen Kauffmanns wohlgegründetes Vertheidigungs- und Erleiterungs-Schreiben an seinen auswärtigen Correspondenten das Hamburgische Stadt-Geld und die dasige Courant-Banco betreffend.
     
  Es haben auch die Russen an. 1713. der Stadt eine Forderung von 500000. und der Sächsische General Feld-Marschall Graf von Flemming eine andere von 300000. Thalern unter verschiedenen Vorwänden mit Bedrohung derer Feindseligkeiten gethan, welche abzuwenden, die Stadt dem Fürsten Menzikopf 200000. Thaler ausgezahlt hat.  
  An. 1708. entstunden zwischen dem Rath und der Bürgerschafft grosse Mißhelligkeiten, welche zu stillen ein Corpo von Nieder-Sächsischen Creiß-Trouppen 12000. Mann starck anrückte, und der Stadt mit einer Belagerung drohete. Hierauf wurden nach gepflogenen Tractaten 2300. Mann eingenommen, und eine grosse Kayserliche Commission die Sache zu untersuchen aufgerichtet. Unterdessen gerieth der bekannte Pastor D. Krumholtz in Arrest, und bekam von der Vniuersität Tübingen dieses Urtheil: daß er von seinem Pastorat sollte abgesetzt werden; daß er dem Rathe und andern Collegiis, die er beleidiget, öffentliche Abbitte thun, und die Unkosten des Processes bezahlen; endlich aber sich reuersiren sollte, weder directe noch indirecte sich zu rächen. Die Acten wurden hierauf nach Wien geschickt, von da man den endlichen Ausspruch erhalten, und ist ermeldetem D. Krumholtzen am 12. Febr. an. 1711. das End-Urtheil auf demRath-Hause publiciret worden, Kraft dessen er aller seiner Ehren entsetzet, zum ewigen Gefängnisse verurtheilet, und zur Restitution derer Unkosten condemniret worden. Man hat ihn hierauf des andern Tages über die Elbe nach Harburg gebracht, allwo er von denen Lüneburgischen Trouppen angenommen, und von da nach der Hannoverischen Festung Hameln, um daselbst ewiges Gefängniß zu halten, gebracht worden. Es sind auch nachgehends die Commissions-Trouppen sämtlich aus Hamburg abgezogen, und hat also der Streit sein Ende erreicht.  
  Die Stadt verfiel um an. 1728. mit der Chur-Braunschweigischen Regirung zu Stade wegen gewisser Dinge, so die Gerichtsbarkeit über den Dom zu Hamburg betraffen, in Streitigkeiten, die ebenfalls an. 1735. ihr Ende noch nicht erreicht gehabt.  
  An. 1717. that die Wasser-Flut grossen Schaden daselbst, welcher über 2. Millionen geschäzt wurde. Schneider Beschr. des alten Sachsenl. …
     

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Stand: 30. November 2013 © Hans-Walter Pries