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Zedler: Libertas, die Freyheit HIS-Data
5028-17-791-11
Titel: Libertas, die Freyheit
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 17 Sp. 791
Jahr: 1738
Originaltext: Digitalisat BSB Bd.17 S. 413
Vorheriger Artikel: Liberorum quaerendorum
Folgender Artikel: Libertas, heisset auch ein Stand
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Libertas, die Freyheit, ist ein natürliches Vermögen, dasjenige zu thun, was beliebig und gefällig ist, es sey denn solches durch Gewalt oder Recht verboten.
  • L. Libertas 4. ff. de statu hom.
  • §. Inst. de Iur. Person.
  Aus dieser Beschreibung siehet man, daß die persönliche Freyheit hier gemeynet, jedoch, daß auch das Subiectum derselben ein solcher Mensch sey, der ausser aller Botmäßigkeit derer Menschen sich befinde, und weder in einer der einfachen Societäten als ein Weib in der ehelichen, oder ein Weib oder Mann in der bürgerlichen lebe, denn wenn  
  {Sp. 792}  
  dieses wäre, so würden sie auch denen Civil-Gesetzen unterworffen seyn, und Respectu dieses nicht thun dürffen, was sie wollten; daher es von einer Person in abstracto von allen Societäten zu verstehen, welches auch daher zu schlüssen, weil die andern Abtheilungen der Personen nach der Familie und gemeinem Wesen erst einen Menschen, wie er socialis ist, oder in einer derer Societäten lebet, betrachten, daher auch die beyden Contraria flüssen, daß er nehmlich, da er durch unrechte Gewalt, als ein Solitarius oder durch die Gesetze der Natur, als ein vernünfftiger Mensch und zwar in jenem de Facto, in diesem aber de Iure von dem, das er sonst zu thun gewillet seyn mögte, abgehalten wird.  
  Siehe auch Freyheit. Tom. IX. p. 1870.  
     

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HIS-Data 5028-17-791-11: Zedler: Libertas, die Freyheit HIS-Data Home
Stand: 8. April 2013 © Hans-Walter Pries