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Zedler: Lied-Lohn HIS-Data
5028-17-1019-3
Titel: Lied-Lohn
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 17 Sp. 1019
Jahr: 1738
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 17 S. 529
Vorheriger Artikel: Liedlein
Folgender Artikel: Liedwach
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Lied-Lohn, ist die Besoldung des Dienst-Gesindes vor ihre verrichtete Arbeit; siehe Gesinde-Lohn. Tom. X. p. 1288.  
  Das Wort Lied-Lohn wird in der Reformation des Gerichts der Dechaney Bamberg unter Bischoff Georgii Regierung 1463. und Henrici 1488. gantz deutlich erkläret:  
  Sintemahl der Dechant oder sein Official aus alter Gewohnheit bishero eingebracht, in Sachen Lied-Lohn betreffend, auch zwischen Laischen Personen zu handeln hat, wollen wir, daß durch das Wort und Namen Lied-Lohn verstanden soll werden, nicht allein der Dienst, der durch gedingt Haus-Ehehalten, sondern auch der Dienst, der durch die, die nicht Haushalter seyn, geschicht, so doch dieselbigen also um Lohn zu arbeiten gedingt, denn sie arbeiten allein die Wercke ohne Zureichung  
  {Sp. 1020}  
  einerley Materien, um den täglichen Pfennig, als Mehder, Trescher und dergleichen, die man Taglöhner nennet, der auch Dienst-Geld, zu Teutsch Lied-Lohn geheissen wird.  
  Der Schuster- aber und der Schneider-Dienst, die zusammt ihrer Arbeit etwa Materien zurichten, und verkauffen, denen sie arbeiten, so die und dergleichen zu Teutsch weder gebrotet Ehehalten, noch Tagelöhner genannt werden, auch derselben Dienst-Lohn zu Teutsch nicht Lied-Lohn geheissen wird, wir nicht begriffen haben wollen. Ludewig Script. Rer. Bamberg. ...
     

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Stand: 22. Dezember 2012 © Hans-Walter Pries