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Zedler: Meister HIS-Data
5028-20-389-4
Titel: Meister
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 20 Sp. 389-402
Jahr: 1739
Originaltext: Digitalisat BSB Bd.20 S. 204-210
Vorheriger Artikel: Meister, siehe Aga
Folgender Artikel: Meister, werden in Halle
Siehe auch:
Hinweise:

Stichworte Text Quellenangaben
  Meister, Magister, Maitre, Maestro, wird in weiten Verstande von einen jeden gesagt, der über andere zu gebieten hat; ingleichen der in einer Kunst Meister ist, und selbige andern lehret.  
  Solchergestalt hat man auf Universitäten die Meister der Philosophie und freyen Künste, siehe Magister im XIX Bande p. 317 u.ff. ingleichen die Sprach-Meister, und die Exercitien-Meister, als da sind die Fecht- und Tantz-Meister. So sind auch nicht unbekannt die Magistri morum, Ludorum, Scripturae, equitum etc. Die Zucht- Schul- Rent- Meister, Marschälle und so weiter.  
  Hier aber gehet der Zweck nur dahin, von denen also genannten Handwercks-Meistern zu reden, welche, nachdem sie ihr Handwerck ehrlich und redlich erlernet, auf solches sind Meister worden, das ihnen obliegende dabey vollbracht, was nemlich die Verfertigung des Meisterstücks und Erlegung derer benöthigten Unkosten betrifft, ferner ihren Handwercks-Regeln sich gemäß verhalten, Gesellen fördern, Jungen in die Lehre aufnehmen, und was etwa dem Meister-Stand mehr anhängig seyn möchte.  
Kunst-Wörter Bey diesen Handwercks-Meistern fallen folgende meisterliche Kunst-Wörter mehrmahls vor:  
  Auf eine freye Hand Meister werden, bedeutet ein gewisses Geld, so der Candidat der Meisterschafft bey denen Handwercks-Meistern zu dem GOttes-Kasten, Hospitälern und in die Amts-Lade, jedoch ein Fremder mehr als eines Meisters Sohn erlegen muß.  
  Auf die Meisterin muthen heist, wenn ein Handwercks-Geselle Meister zu werden sucht, weil er eines Meisters Wittib heyrathen will. Ob nun wohl die Meisterschafft, welche er sucht, ihm an statt des Braut-Schatzes mitgegeben wird, so will doch das Handwerck nicht gerne, daß er selbiges exercire, ehe er würcklich Hochzeit gemacht, biß dahin er nur Muth-Geselle genennet wird.  
  Auf den Meister schlachten, heißt bey denen Schlächtern, wenn sie gegen Erlegung eines gewissen Geldes ihren Knechten die Freyheit geben, für ihre Rechnung, jedoch unter des Meisters Namen zu schlachten.  
Bibel In der Heiligen Schrifft wird Thubalkain, der erste Polirer und Bereiter des Ertz und Eisens zu mancherley Gebrauch, ein Meister in Ertz und Eisen geheissen, der mit dessen Schmied- und Bereitung, Polier- und Schleiffung meisterlich oder geschickt umzugehen gewust, 1 Buch Mose IV, 22.
  Clericus, in der Auslegung dieser Stelle, hält dafür, dieser Bericht sey von Mose gegeben worden, die ungegründete Eitelkeit und Prahlerey der Egyptier zu wiederlegen und zu beschämen, die sich nebst andern Künsten, auch die Erfindung  
  {Sp. 390}  
  des Schmiedwesens, der Eisen- Ertz- und Stahl-Arbeit, wie Diodorus Siculus Lib. I. Biblioth. … berichtet, zuschreiben wollen, wogegen Moses lehre, daß diese Dinge von dem einen Sohn Lamechs erfunden worden, da wohl an die Bewohnung Egyptens noch nicht gedacht worden, und ehe der allda berühmte Osiris, unter dem die Kunst allda aufkommen seyn soll, noch gebohren worden ist.  
  So wird samt dem Bezalcel der Ahaliab vom Stamm Dan, ein Meister zu schneiden, zu würcken, zu sticken, betittelt, 2 Buch Mose XXXVIII, 23.
  Hiram, aus dem Stamm Naphthali, ein Meister in Ertz geheissen, 1 Kön. VII, 14;
  Esaias redet Cap. XL, 19 u.ff. von Meistern, die Bilder hauen, schnitzen, oder giessen können, dergleichen der Schreiber des Buchs der Weißheit technites, Künstler gescholten hat, Cap. XIV, 2,
  welcher sonst die Weißheit vor aller Künste Meister ausgiebt, und den grossen GOtt, in Ansehung der so weißlich und herrlich bereiteten Welt, Meister begrüsset, und den Urheber alles dessen, was geworden ist, genennet hat, Cap. XIII, 1 -- 3.
  als dessen Meister-Stück die Welt und der Mensch ist, das er recht gemachet hat, also daß kein Tadler etwas daran auszusetzen findet, denn es war alles sehr gut, 1 Buch Mose I, 31,
  und ein guter Meister macht auch ein Ding recht, sagt Salomo, ein Hümpler aber verderbet selbiges, Sprüchw. XXVI, 10.
  Wenn man nun von dergleichen Kunst- und Handwercks-Meistern in der Schrifft lieset, muß man sich nicht solche Umstände bey und von ihnen einbilden, als bey unsern heutigen zünfftigen Meistern, was die Art dergleichen zu werden, und die Berechtigung derer gewordenen, und so weiter, anbelanget; sintemahl in denen alten Zeiten, wie auch noch ietzt in manchen Ländern geschiehet, der ein Meister geheissen worden ist, und sein Gewerbe üben und treiben mögen, welche es wohl gekonnt, und bey wem die Leute was machen lassen wollen.  
Voraussetzungen Allein nach denen, sonderlich in Deutschland aufgekommenen und stehenden Zünfften, Zechen, Innungen, muß, wer ein Meister seyn, und sich als ein solcher aufzuführen, das Recht haben will,  
 
  • erstlich zünfftig gelernet,
  • hernach seine Lossagung feyerlich erhalten,
  • weiter gewandert, das ist, ausserhalb sich eine gesetzte Zeit umgesehen und gearbeitet,
  • hernach wohl an dem Orte, wo er Meister werden will, und doch nicht einheimisch ist, seine Zeit und Jahre bey einem Meister in der Arbeit gestanden,
  • auch seine Probe oder Meister-Stück gemacht,
  • dessen Billigung von seinen Mit-Meistern erhalten,
  • die Gebühr der Zunfft erleget, und sonst geleistet haben,
  • sich auch, nach dem Recht derer an den meisten Orten, würcklich verheyrathen, Zeugniß von seinem und seines Weibes ehrlichen Herkommen und ehrlichen Geburt beybringen.
 
  Auf solchen Fuß wird er vor einen Meister, das ist, vor denjenigen erkennet und ausgesprochen, welcher das Erlernte treiben, es andere lehren, die es gelernet haben, als Gesellen oder Helffer fördern darff; und wer nicht in sothanigen Ordnungen Meister worden ist, darff, was er auch sonst könnte, doch nicht arbeiten und treiben, will er nicht aufgehoben seyn, das ist, erfahren, daß man ihm Arbeit und Arbeits-Gezeug wegnehme, und noch über dieses Straffe ansetze; und  
  {Sp. 391|S. 205}  
  werden heimlich, ohne habendes Meister-Recht, arbeiten wollende, mit dem Schimpff- Nahmen derer Pfuscher beleget, wie diejenigen, so von Handwercks-Sachen geschrieben, umständlicher ausführen, Bes.
  • Adrian Beier in Tractatu cui Titulus: Magister, Handwercks-Meister.
  • Georg Beier in specimine Juris germanici
  • Titius Jur. Civil.
  von welchen Umständen doch die Ebräer und andere Völcker nichts gewust.  
  Der Meister-Nahme ist auch denen Gelehrten, die nicht so wohl mit der Hand, als vielmehr mit dem Kopffe arbeiten, beygeleget worden, in welchem Verstande das Wort Meister gar offt in denen Schrifften Neuen Testaments zu finden ist, der im Syrisch- Chaldäisch- Ebräischen, nach verschiedenen Umständen unterschiedlich gelautet hat, und bald Mar, Morena, bald Rab, Rabban, Rabbi, Rabbuni geheissen: dergleichen Benennung sich auch in der Schrifft zeiget.  
  Es hat wohl immer gelehrte Leute, in ihrer Art und in ihrem Maaß, unter denen Jüden gegeben; so ist auch bey und unter selbigen die Gewohnheit aufgekommen, die zum Lehren und Richten tüchtige Personen, mittelst Auflegung der Hände und anderer Umstände vor dergleichen feyerlich zu erklären, und ihnen die Befugniß zu lehren, und ein Richter-Amt anzunehmen, solchergestalt mitzutheilen, (siehe den Artickel Eltisten) als wie hernach unter denen Christen die Gesellschafften solcher Leute aufkommen, und unter dem Nahmen derer Facultäten bekannt geworden sind, daß die Facultas Theologica, Facultas Juridica, Facultas Medica, Facultas Philosophica genennet, und darunter eine gewisse Anzahl Leute verstanden wird, die da in der GOttes-Gelahrheit, in Rechten, in der Artzney-Kunst, und in andern Wissenschafften öffentlich lehren, was recht oder unrecht u.s.w. sey, sprechen mögen
  • Schweder in Jure publico
  • Titius Jur. civil.
  auch von unadelichen niemand ein Beysitzer an des heil. Römischen Reichs Cammer-Gericht werden kan, der nicht ein Zeugniß seiner Tüchtigkeit und die sie versichernden Gradum oder Doctor-Tittel erhalten habe,
  • Cammer-Gerichts-Ordnung
  • Blum de Processu Camerali
Juden allein bey denen Juden hat man doch von dem Ehren-Tittel, Rab oder Meister u. dgl. m. nichts gewust,
  • Aruch in voce: [ein Wort hebräisch] beym Lightfoot Hor. Hebraic. …;
  • Seldenus de Synedriis Hebraeorum … et ibidem citati plures;
  • Vitringa in Synagoga vetera
  biß gegen die Zeiten unsers Heylandes JEsu, da es aufkommen, daß die durch Händauflegen, und anderer Ceremonien zum Lehren oder Richten vor tüchtig erklärte Rabbi u.s.w. genennet worden sind, auch sich selbst unter einander so betittelt, mit dergleichen Benennung ein groß Geprahl getrieben, und hefftig darnach gestrebet haben, die man auch wohl Ehren halben denen gegeben, die sehr weise und geschickt gewesen sind, ob sie gleich sich nicht die Hände auflegen, und also zu einem Rab, Rabbi, Doctor oder Magister ordentlich und feyerlich machen lassen, Lightfoot l.c.
  Gerson schreibet in der Widerlegung des Jüdischen Talmuds, Th. I, Cap. XXVII  
  {Sp. 392}  
  also:  
  „Soviel den Tittel der jüdischen Lehrer belanget, ist zu mercken, daß unter dem Alten Testament, beydes im ersten und andern Tempel, die Priester, so aus dem Stamm Aaron und Hause Levi waren, ihre Lehrer gewesen seyn, nach welchen sie sich in allen ihrem Leben haben richten müssen, wie Moses im 5 B. Cap. XVII, und Malachias Cap. II, zeugen. Daher auch die Priester Lehrer, und die Lehrer Priester sind genennet worden, ausgenommen, die Propheten im ersten Tempel, welche GOtt nach seinem Willen, aus allen Stämmen, ohne Mittel beruffen und gesendet hat, dieselben wurden nicht Priester, sondern Propheten genennet.  
Rabbi Nachdem aber die Secten der Pharisäer, und Sadducäer, und Esseer, im gelobten Lande eingerissen waren, also, daß ein ieder glaubte und lehrte, was der meiste Hauffe, oder was ihm wohl gefiel, und dann auch die Cabalisten unter denen Jüden, so in Babylon geblieben waren, überhand nahmen, und viel Spaltungen und Uneinigkeiten im Volck erregten, wurden auch in Babylon Lehrer und Regenten geordnet, doch also, daß die Lehrer in Babylon denen Hohenpriestern zu Jerusalem, und die Regenten in Babylon den Fürsten zu Jerusalem unterworffen waren, und hatten die Babylonische Lehrer keine Amts-Nahmen, biß auf Simeon, den Sohn Hillels, derselbe wurde im Jahr Christi 8 Rabban Simeon genennet. Rabban aber heist so viel, als unser Meister. Und nach diesem Rabban Simeon wurden auch andere mehr Rabban genennet. Endlich wurde auch Gamaliel mit diesem Tittul beleget. Und weil sich, nach der Verstöhrung Jerusalems, das Wort GOttes ie mehr und mehr bey diesem Volck verlohr, wurden auch die Lehrer nicht mehr Rabban, unser Meister, sondern Rabbi genennet. Welcher Tittel auch biß auf den heutigen Tag geblieben.„  
  Ob bey dem Rabbinen- und Magister- oder Meister-machen, denen mit solcher Würde zu versehenden Leuten Schlüssel in die Hände gegeben, und damit bezeichnet worden sey, daß sie Gewalt zu lehren, was Recht oder Unrecht, zugelassen oder verboten sey, zu erkennen und auszusprechen haben solten, bleibet an seinen Ort gestellet, Bes. Seldenus de Synedriis Hebr.
  das ist gewiß genug, daß bey Auflegung der Hände und bey Ertheilung der Lehr-Freyheit, auch bezeugter Fähigkeit eine Gerichts-Stelle zu bekleiden, der Nahme Rabbi ausdrücklich mitgetheilet und also einer Rabbi genennet, und vor dergleichen erkläret worden sey, Rabbi Joshua Levita in Hilcoth Olam
  Gerson schreibet am angeführten Orte hiervon also:  
  „Bey der Promotion der Rabbinen, wird sonderlich kein Pracht getrieben, allein daß der oberste Rabbi desselben Orts in seiner Synagogen ausruffet und verkündet, daß dieser N. wegen seines studirens und gottsfürchtigen Lebens wohl werth und würdig sey, den Tittel eines Rabbi zu führen, gebeut auch darnach bey dem höchsten Bann, denselben N. einen Rabbi zu nennen, und ihm auch die Ehre, welchen einem Rabbi gebühret, wiederfahren zu lassen, und giebt ihm auch dessen ein schrifftlich Zeugniß. Dieser Pracht wird bey ihnen Semichuth genennet, und ist soviel ge-  
  {Sp. 393|S. 206}  
  sagt: Man möge sich nunmehr wohl auf diesen Menschen verlassen, und seinen Worten Glauben geben.„  
  Wie aber der Nahme Rab oder Raf, mit verwandtem Rabban, Rabbi, Rabbuni, von großmachen herkommt, nehmlich von [ein Wort Hebräisch] groß, mächtig und vielgültig seyn, so solte er auch was grosses und einen hohen und vornehmen Stand und Mann anzeigen und bedeuten, obwohl die Juden-Lehrer in diesen unterschiedlich klingenden Nahmen unterschiedliche Grade und Staffeln der Würde und des Ansehens suchen und sagen: Rab oder Mor seit denen in Babylonischen Gegenden gemachten Meistern gegeben, Rabbi aber einer im Jüdischen Lande davor erklärter betittelt worden; daß also Rabbi schon mehr als Rab, Rabban aber etwas vornehmer als der Rabbi, und ein solcher Tittel gewesen, den nur ihrer sieben zu tragen, die ausnehmen der Ehre gehabt haben.
  • Aruch l.c.
  • Lightfoot in Harmonia IV Evangelistarum
  Uberhaupt wurden die zu Rabbi gemachte Leute sehr hoch gehalten, nicht nur in Ansehung ihres Lehr-Amts; sondern weil noch weiter gestalten Dingen nach, in solcherley Tittel die Geschicklichkeit und Berechtigung über Gut und Blut, Ehre, Leib und Leben zu richten, mit enthalten gewesen ist, und die Jüden die Meynung gehabt haben, daß ieder unter ihnen, von Rechts wegen, solcher Leute Urtheil und Gewalt unterworffen seyn, und was sie sprechen, gethan, gelitten und vollzogen werden solte, so weit es nicht auswärtige Gewalt derer Heyden oder Ungläubigen hinderte. Maimonides in Hilcoth Sanhedrin
  Wie denn der Talmud lehret: Wenn schon der allergeringste Jüde zu einem Rabbi geordnet und angenommen wird, sey man ihm doch in allen Dingen zu gehorchen schuldig. Ja wenn er schon das gantze Gesetz aufhübe, und lehrete, es wäre kein Sabbath zu feyren gebothen, noch keine Abgötterey im Gesetz verboten, müste man ihm doch gläuben. Und R. Bechai schreibet: Man muß dem Rabbi gläuben, wenn er schon lehrete, die lincke Hand ist die rechte, und die rechte ist die lincke. Gerson l.c.
  Insonderheit wurden die Rabbinen [zwei Wörter Hebräisch] auch als Väter angesehen, und mit dem Tittel begrüsset, dahero auch solcher Leute Aussprüche unter dem Nahmen, Aussprüche derer Väter sich noch im Talmud zeigen; und gaben sie die Fürsten und Väter des hohen Gerichts ab, Seldenus de Synedriis
  Aus dem kürtzlich angeführten, lässet sich nicht nur der im Neuen Testament vorkommende Meister- oder Rabbi-Nahme überhaupt, sondern auch insonderheit dasjenige verstehen, was unser Heyland JEsus hierbey gantz sonderbar getadelt und erinnert hat, wenn er zu seinen Jüngern spricht: Matth. XXIII, 8, 9. Ihr solt euch nicht Rabbi nennen lassen, (das ist, ihr solt euch nicht zu einem gewaltsam zu befehlen habenden Rechts- Gelehrten und Gerichtsfähigen erklären und machen, auch also eine weltlich-zwingende Ober-Bothmäßigkeit über andere beylegen lassen,) denn einer ist euer Meister, kathēgētēs, oder derjenige, welchem eigentlich alle gebietende Lehr- und Gerichts-Berechtigung zukommt. Und solt niemand (unter euch) Vater heissen, (oder zu einem  
  {Sp. 394}  
  gewaltsamen zwingenden Gerichts-Vater) auf Erden (des Jüdischen Landes, oder nach der Gewohnheit des im Jüdischen Lande sitzenden Synedrii und grossen Raths erklären und benahmen) denn einer ist euer Vater im Himmel (der alles richtet, und dem Sohn zu richten übergeben hat.)  
  Und ihr sollt euch nicht lassen Meister (kathēgētēs) nennen, (nicht zu einem Ober- Befehlshaber und Präsident, Fürsten, Vorsteher des Gerichts benennen) denn einer ist euer Meister (Oberster, Gerichts-Fürst über Lebendige und Todte) Christus, (der wahre Meßias und Heyland der Welt) der Grösseste unter euch (der im Geist und in der Wahrheit Rab oder Raf, und also was grosses und hohes ist) soll euer Diener seyn, und damit sein grosses Wesen des liebreichen Glaubens beweisen.  
  Daß dermaßen nach Seldeni Erläuterung, der Heyland in seinen Reden auf die der Zeit unter denen Jüden bekannte Sachen verblümter Weise gezielet, und seinen Jüngern verboten hat, in ihrer Verrichtung des zu predigenden Evangelii, sich auf den Fuß des prahlenden und gewaltsamen fahrenden Wesens der Jüdischen Rabbinerey und Meisterschafft zu stellen; welches an sich richtig ist, wenn gleich einigen die vom Seldeno de Synedriis … vorgebrachte Auslegung derer angezogenen Worte JEsu nicht gefallen möchte, zumahl da die Bekenntnisse derer Lutheraner von dem gewaltsamen Zwang in Glaubens-Sachen nichts halten. Bes. August. Confes. …
  die Jüden haben immer, so viel es möglich gewesen, die einmahl aufgekommene und im vorhergehenden entworffene Rabbinerey unter sich zu erhalten gesucht, daß noch zu unserer Zeit Meister oder Rabbiner von ihres gleichen gemacht, und theils als Lehrer, theils als Richter, soweit es ihnen iedes Orts Obrigkeit, was das letztbenannte anbetrifft, nicht zu wehren trachtet, gebraucht zu werden pflegen, wovon Gerson am angeführten Orte also schreibet:  
  „Der Tittel Rabbi ist bey den Jüden biß auf den heutigen Tag geblieben, also daß ein jeder Jüde, er sey aus was Stamm oder Herkommens er wolle, wenn er nur etwas im Talmud studiret hat, zu einem Rabbi kan gemacht werden. Im Gegentheil aber, kan jetziger Zeit kein Priester aus dem Stamm Aaron gebohren, ein Lehrer seyn, er sey denn auch ein Rabbi. Aber die Jüden, welche in Hispania gewohnet haben, wollten keinen zum Rabbi machen, weil sie lehreten, man solle sich ausser dem gelobten Lande auf keinen Menschen in der Lehre verlassen.  
  Die Rabbinen aber haben nichts mehr davon, als die Nahmen Rabbi, und werden über Tische obenan gesetzet, ausgenommen etliche wenige Rabbinen, die werden von gewissen Gemeinen unterhalten, doch also, daß sie nicht zu fett werden. Also halten alle Jüden, so in Schwaben-Land wohnen, einen Rabbi. Die in Franckfurt am Mayn einen, die zu Friedberg einen; und die, so unter dem Churfürsten zu Cölln wohnen, haben auch einen den sie unterhalten.  
  Nachdem aber die deutschen Jüden gesehen hatten, daß wir Christen nicht allein Magistros, sondern auch Doctores machen, haben sie ohngefehr für 200 Jahren eine neue Art Rab-  
  {Sp. 395|S. 207}  
  binen erfunden, wie Don Isaac bezeuget, dieselben werden Moranan, welches heist unsere Lehrer, genennet. Wo nun ein solcher hochgelehrter Morenu zu bekommen ist, läst man die andern Rabbiner sitzen, und giebt diesem seinen Unterhalt.  
  Das Amt der bestallten Rabbinen aber ist fürnehmlich, daß sie auch andere zu Rabbinen machen können, und wenn ein Jude dem andern etwas schuldig ist, und ihn nicht bezahlen will, muß ihn der Rabbi mit und durch seinen Bann zur Bezahlung zwingen. Desgleichen, wenn einer oder eine das Gesetz GOttes, oder der Rabbinen, öffentlich übertreten hätte, mit Ehebruch, Blutschande, Verrätherey und dergleichen, oder hätte die gewöhnliche Zeit nicht gefastet, oder hätte den Sabbath entheiliget, denselben muß der Rabbi ordentliche Busse, nach Gelegenheit der Personen und Sachen, ordnen und fürschreiben.  
  Es kan auch keine Ehe gemacht, noch wieder geschieden werden, es geschehe denn durch den Rabbi, oder seinen Vollmächtiger. Auch muß er Bericht thun, wenn ein Huhn, oder Ganß wäre hinckend worden, ob man es schlachten und essen dürffte, oder ob man es den Christen verkauffen müste, und dergleichen Sachen sehr viel.  
  Fürnehmlich aber muß er aller Gesunden un Krancken, junger und alter Weiber Natur und Eigenschafften, ihrer verborgenen Schätze wohl zu unterscheiden wissen, und so es ihm möglich, muß er auch alle Jahre dreymahl predigen, nehmlich den Sabbath vor Ostern, den Sabbath vor Pfingsten, und den Sabbath vor der traurigen Begängniß der Verstöhrung der Stadt und Tempel zu Jerusalem. Welche Predigten aber nicht zur Erbauung dienen, wird auch kein Artickel ihres Glaubens bewiesen, noch gehandelt, sondern sie nehmen einen dunckeln Spruch aus dem Talmud, und erzwingen nach Cabalinischer Art und Kunst daraus, daß ihr Meßias noch in diesem Jahr kommen soll. Und obwohl, wie gedacht, der Rabbinen-Stand gar nichts, oder doch sehr wenig ins Haus und Beutel bringt, ist doch bey diesem Volck der Ehrgeitz so groß, daß auch ihrer mehr durch Gunst, als durch Kunst, zu Rabbinen gemacht werden, und wo einer dem obersten Rabbi ein Stück Goldes oder zwantzig giebet, macht er einen viel eher zu einem Rabbi, als wenn er tausend Stück Goldes verstudiret hätte. Wie denn von solchen ungelehrten Rabbinen der R. Abraham, in seinem Cabalistischen Buche … zeuget, wenn er berichtet:  
  Daß zwar der Priester Rab Aaron, ein reicher und fürnehmer Kauffmann gewesen sey, aber doch sey er wegen seines Reichthums, und nicht wegen seiner Geschicklichkeit, zu einem Rabbi gemacht worden. Auch habe man einen Leinweber zu einem Rabbi gemacht, daraus den Jüden sehr viel Unglück entstanden sey. So schreibet er auch, daß die obersten Rabbinen nicht ordentlicher, oder rechtmäßiger Weise zu solchem ihrem Stande kommen seyn, sondern habens von den Heydnischen Obrigkeiten für Geld erkaufft, wie man einen Zoll zu kauffen pfleget. Ja es zeuget dieser Rabbi, daß sint der Zeit, als die Israeliter zu regieren haben ange-  
  {Sp. 396}  
  fangen, haben die obersten Rabbinen nicht aufrichtig gehandelt, sondern haben sich mit grossem Geld ins Amt gekaufft, gleichwie man einen Zoll an sich kaufft, und sind also keine Hirten, sondern Miedlinge gewesen. Eben dieses zeuget auch R. Gedalia von ihnen. Ja der von den Rabbinen selbst geschriebene Talmud kan nicht Worte genung finden, ihren Ehrgeitz damit zu beschreiben, darum schreibet er: Dieses sind die Creaturen, welche sich allezeit undeinander hassen, nemlich die Hunde, die Huren, die Hahnen, und die Rabbinen etc.„  
  Ausser diesem geben auch hiervon Bericht der Jude Leo von Modena, in Ceremonies et Constuma des Juifs … und Buxtorff in Synagog. Jud. ... Der erstere macht auch kein Geheimniß daraus zu bekennen, daß die Rabbinen in allen unter dem Juden-Volck vorfallenden Streitigkeiten insgemein Richter abgeben, und ihr Urtheil, nebst dem Gebrauch der Vernunfft, auch unter Uberlegung der mancherley Umstände an Zeit, Ort, Person u.s.w. nach dem so genannten Cosen hamischpath und Seclod Tesivod fasseten, welche Ordnungen und Rechte aus denen Büchern Mosis gezogen, und also der Grund davon in folgenden Stellen zu finden wäre, nemlich: 2 Mose XXI, XXII, XXIII, 5 Buch Mose XXI - - XXV.  
  Der letzt benannte oder Buxtorff aber schreibet:  
  „Wo zehen Jüdische Haus-Gefässe sind, tragen sie Sorge, einen Rabbi oder Moranu zu haben und zu halten, der die Kinder unterrichtet, in Glaubens-Scrupeln Weisung thue, den Gottesdienst vorstehe und selbigen pflege. Diese machen wieder andere Rabbiner und Morenan, pflegen auch Recht zu sprechen, streitige Sachen zu entscheiden, und nebst denen übrigen Vorstehern, oder, wo es an dergleichen fehlet, alleine Urtheil zu fällen, Straffen aufzuerlegen, daß sie noch mit Gewalt aufs wenigste den Schatten von ihrem alten grossen Rath, dessen Ober-Vorsteher und Gerichts-Vater erhalten und abgeben wollen, folglich bey dem verblendeten Jüden-Volck, zu dessen immer fernern Verstockung, in einem grossen Ansehen sind, und als ihre Päbste, in Glaubens- oder vielmehr Aberglaubens-Sachen vor gantz unfehlbar gehalten.„  
  Die Vornehmsten unter ihnen in Deutschland sollen die Ober-Rabbi zu Worms und Franckfurt, in Böhmen der zu Prag seyn, davon Schwab, ein bekehrter Jude, im Jüdischen Deck-Mantel … schreibet:  
  „Es haben die Juden bisher drey Ober- Rabbiner gehabt, nemlich einen zu Prag, den andern zu Worms, den dritten zu Franckfurt, dero Regiment und Gebiet sie alle mit einander, sammt ihren gemeinen Rabbinen, unterworffen und gehorsam sind, nemlich ieder demjenigen, welchen er am nächsten hat.„  
  Hoher Obrigkeit stehet es zu, ob, und wie weit sie die Rabbi-Macht unter dem blinden Juden- Volck in ihrem Gebiet gelten lassen wolle? welche die alten Kayser schon zu beschneiden vor gar nöthig geachtet haben; und überhaupt hat sich, weil der rechte Meister, HErr und Richter in unsern JEsu gekommen ist, sich die Jüdische Meisterschafft, die Macht eigene Gesetze zu haben, zu stellen, und darnach zu richten, von dem Jüdischen Volck verlohren. Das hatte der  
  {Sp. 397|S. 208}  
  Geist der Weissagung vorher gesaget, und die Zeichen von der Zeit des ankommenden Meßiä oder Welt-Heylandes bemercken, also sagen wollen:  
  „Daß die Gerichtliche Rabbinerey oder Meisterschafft nicht eher von denen Jüden, als einem besonders in eigener Verfassung vor sich stehenden Volcke, wegkommen würde, als biß der gekommen wäre, welcher kommen solle, und im Deutschen ein Held genennet wird.„  
  So solte das Volck ein besonderes und in eigener Verfassung beysammen stehendes, und nach seinen Gesetzen durchgehends sich selbst richtendes Volck bleiben, biß der Meßias käme; wenn aber dieser erschienen wäre, die gantze Jüdische Verfassung und eigen-gerichtliche Meisterschafft aufhören, wie denn das Volck auseinander getrieben, unter alle Völcker zerstreuet, die Meisterschafft ihm genommen, oder dem Löwen Juda aus den Klauen gerissen worden, daß selbiges wohl seinem Aberglauben folgen mag, übrigens die Rechte eines jeden Landes zu erkennen, nach selbigen zu leben und sich darnach von Fremden richten zu lassen verbunden ist. So ist es gegangen, wie Jacob geweissaget 1 Buch Mose XLIX, 10;
  „Es wird das Scepter von Juda nicht entwendet werden, noch ein Meister (die Meisterschafft, die Rabbinerey, die eigene Gerichtbarkeit) von seinen Füssen, biß der Held komme etc.„  
  Zu dessen Erläuterung Amelius in Erörterung der schwersten Schrifft-Stellen A.T. Tom. II.Weihenmayer in der Fest-Posaune, Th. II, … und andere, dieses zusammen getragen:  
  Das Scepter heist nach der Grund-Sprache ein Zweig oder Ruthe, (maaßen die Scepter Anfangs nur höltzerne Stäbe gewesen) und von einer Ruthe, wollen es einige Rabbinen verstanden haben: Es wird die Züchtigung, oder Trübsal von Juda nicht weichen, biß zur Erscheinung des Meßiä; allein solches ist streitig mit allen Umständen des Textes, als worinnen nicht, wie den vorhergehenden Brüdern in vorigen Worten, Straffe und Unglück gedrohet, sondern Wohlthat und Segen verheissen wird. Zu dem wiederspricht auch die Erfahrung, maaßen unter David und Salomo, und also für die Zukunfft Christi, sie eines blühenden und glücklichen Zustandes genossen. Uber das, das Elend, das die Jüden heut zu Tage leiden, gehet nicht über den Stamm Juda, sondern über das gantze Volck.  
  Darnach so heisset das Grund-Wort auch ein Stamm oder Geschlechte; daher diese Weissagung von andern also erkläret wird: Es wird Juda allezeit ein Stamm bleiben, biß der Held, dem die Völcker werden anhangen, komme; wie es also Justinus, Eusebius, Athansius, Chrysostomus, Theodoretus und andere erklären, welches zwar an dem Stamm Juda erfüllet worden; denn da alle Stämme unter einander zerstreuet, ja auch mit den Völckern und Heyden vermischet wurden, ist doch der Stamm Juda verblieben, und hat sein Geschlecht-Register biß auf Christi Zukunfft richtig behalten, und das laut Hos. I, 6, 7, ich will mich nicht über das Hauß Israel Erbarmen etc.  
  Allein es lautet die Redens-Art hier hart und ungewöhnlich, daß der Stamm vom Stamme nicht soll weg genommen werden. Füglicher verstehen wir dann mit Luthe-  
  {Sp. 398}  
  ro und andern ein Scepter, als ein Zeichen Königlicher Hoheit und Herrschafft; wie dann Könige, neben der Krone auf dem Haupt, auch ein Scepter in der Hand zu führen pflegen; jedoch daß durch das Scepter nicht eben eine Königliche, sondern insgemein eine Herrschafft und gemeines Wesen mit seinen Gesetzen und Ordnungen verstanden werde.  
  Der Meister ist nach dem Ebräischen eigentlich [ein Wort Hebräisch], welches Wort von einigen gedeutet wird, ein Lehrer des Gesetzes, zu dessen Füssen die Jünger, wie Paulus zu den Füssen Gamaliels, sassen, Apost. Gesch. XXII, 3,
  oder vielmehr stunden, nach dem Zeugniß der Rabbinen, die da sagen: Von den Tagen Mosis, biß auf die Zeit Rabbi Gamaliels, musten die Jünger stehende das Gesetz lernen; aber nach Gamaliels Tode haben die Kranckheiten die Welt zu plagen angefangen, daß sie also sitzende im Gesetz studireten. Dannenhero der Talmud klaget, das nach des alten Gamaliels Tode die Herrlichkeit des Gesetzes sey verschwunden.  
  Andere verstehen durch das Ebräische Wort einen Feld-Herrn im Kriege, und drehen das Wort, das im Grund-Text gedeutet zwischen seinen Füssen, also, daß es muß heissen zwischen den Panieren; oder da sie es behalten, meynen sie, daß darum von denen Füssen geredet werde, weil die meiste Heeres-Macht der Israeliten in Fuß-Volck bestand, auch in die Menge Roß zu halten einem Israelitischen Könige ausdrücklich von GOtt verboten war. Aber so wenig der Scepter von bürgerlicher Regierung alleine kan verstanden werden; so wenig kan auch das Grund-Wort von einem Heer-Führer im Kriege genommen werden, sondern vielmehr, weil solch Wort von einem solchen Stamm-Wort entspringet, das Satzungen, Gebote und Rechte heisset, die doch im Kriege ehe gebrochen, als gegeben und gehalten werden; so wollen andere von einem Rath oder Cantzler es auslegen, der zu den Füssen des Königs sitzet, und ihm in Regierung seiner Lande bedienet ist.  
  Wir halten aber dafür, daß mit diesem Worte angedeutet werde, der grosse Rath zu Jerusalem, als welcher biß auf Christi Zeiten hin, Gesetze geben und anordnen, ja so gar die Gerichte wieder die Verbrecher nach eigenem Bedüncken verwalten könnte. Hierbey fragt sich, wie das Wort Juda zu nehmen sey? Juda ist nicht die Person dieses Ertz-Vaters, noch auch das gantze Jüdische Volck, sondern der Stamm, so absonderlich von Juda entstanden, als von dem so wohl die vorhergehende als nachfolgende Worte, daß er sein Füllen an den Weinstock binden, und seiner Eselin Sohn an den edlen Reben etc. reden. Weil nun GOtt, unter so vielen Veränderungen des Jüdischen Reichs, sonderlich diesen Stamm erhalten wollen, auch nach der Babylonischen Gefängniß eine Zeitlang die Regierung bey denen Personen, die eigentlich aus solchem Stamm waren, verbliebe, und dadurch für allen andern Stämmen in ein grosses Ansehen kommen, so haben die Jüden nicht allein von der Zeit an, sich den Nahmen von Juda gegeben, sondern auch die Regierung selbst hat den Nahmen der Regierung von Juda behalten, und ist bey diesem Stamm biß an Christi Zeit, biß der Held gekommen, verblieben, obgleich die Asmonäer, welche  
  {Sp. 399|S. 209}  
  aus dem Stamm Levi waren, und Fremde die Regierung angetreten. Die meisten Ausleger stehen zwar in den Gedancken, wenn der Held kommen werde, würde, nach Jacobs Meynung, das Scepter, und der Meister von Juda schon entwendet seyn, und nach solcher Entwendung, als einem Zeichen der baldigen Ankunfft, selbiger sich einstellen; womit sie es aber nicht treffen, maaßen die Ebräische Redens-Art biß, eine Duration und Währung anzeiget, die so lange dauren solle, biß der Held komme; als nach dessen Ankunfft das Scepter und der Meister erst entwendet werden soll, zu einer Uberzeugung, daß dessen Ankunfft gewiß geschehen sey, weil kein Scepter und kein Meister mehr in Juda vorhanden sey.  
  Hier ist zu gedencken, daß man endlich noch zugebe, der Meister, oder der hohe Rath, welcher nach den Gesetzen in gewissen Fällen das Recht verwaltete, sey noch in Juda gewesen; fast durchgehends aber will man dem Stamm Juda das Scepter bey der Ankunfft des Schilo nicht zugestehen. Gemeiniglich hält man dafür, daß eben das Scepter hauptsächlich von Juda entwendet worden, als die Jüden dem Königlichen Regiment des Herodis, als eines Fremden, der von der Idumäer Stamm entsprossen, durch Befehl der Römer sich unterwerffen müssen.  
  Denn erstlich saget die Verkündigung Jacobs ausdrücklich, daß das Scepter biß auf des Schilo Ankunfft von Juda nicht solle entwendet werden; so es aber nach dieser Gelehrten Meynung noch vor der Ankunfft Christi wäre entwendet worden, so ist es nicht biß auf die Ankunfft des Schilo geblieben, damit wiederspricht man aber dem Heiligen Geist, der durch Jacob redete.  
  Hiernächst ist gar leicht zu erweisen, daß das Scepter bey dem Stamm Juda noch gewesen, als zur Zeit der Geburth und Ankunfft des Schilo da Herodes regieret hat, ob er gleich als ein Fremder, anfänglich wieder der Jüden Willen, nachgehends aber mit ihrer freywilligen Unterwerffung, die Königliche Regierung verwaltete. Denn das Volck, so ein König regieret, der im Nahmen des Volcks die Regierung nach des Volcks Gesetzen führet, hat ja allerdings ein Scepter, wie die Römer, Macedonier und andere Völcker das Scepter noch gehabt haben, da sie auch gleich von fremden Königen, die auch das Regiment mit Gewalt an sich gebracht haben, sind beherrschet, und nach ihren Gesetzen regieret worden, welches Vitringa weitläufftig erweiset.  
  Um desto eher und nachdrücklicher kan man auch die Jüden von der Gewißheit der schon geschehenen Ankunfft des Meßiä überführen, weil derselbe kommen, da Juda das Scepter und den Meister noch gehabt, dargegen beyde, so wohl Scepter als Meister, dermaaßen von ihnen nunmehro entwendet worden, daß sie keines derselben niemahls wieder bekommen werden. Allein man wird sagen, daß die Rede, von seinen Füssen, erweise, daß die Regenten nothwendig, dem Geblüte nach, aus dem Stamme Juda seyn müssen, und daß also, weil die Asmonäer und Herodes nicht eigentlich von dem Geschlechte Juda herstammeten, nicht könnten Regenten von Juda genennet werden, folglich hätte das Scepter schon aufgehöret, so bald aus dem Stamme Juda selbst keine Regen-  
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  ten erwehlet worden. Wir gestehen, daß dieser Einwurff anfänglich einen guten Schein in der Grund-Sprache habe, doch wenn man ihn recht bey Licht besiehet, so wird man finden, daß die Worte: von seinen Füssen, nicht so wohl die Geburt, als die beständige Herrschafft anzeigen, nemlich wie sonsten in der Heiligen Schrifft auf die Weise der Löwen alludiret wird, da sie über ihrem Raub liegen, und denselben zwischen ihren Füssen feste halten, also wird sonderlich hieselbst mit dieser Rede dahin gesehen, um so vielmehr, weil vorher im 9ten Vers Juda mit jungen Löwen und Löwin verglichen wird darinn, daß er fest auf seinen Raub halten, und denselben also gantz geniessen würde. In diesem Verstande würde so viel mit der Redens-Art: von seinen Füssen, angezeiget, daß die Jüden ihr Regiment, Policey und Gesetz, bisß der Meßias käme, behalten solten.  
  Andere erklären die Füsse von der letzten Zeit. Denn es ist bekannt, daß im gemeinen Sprüchwort, wenn man von einem Ende will reden, gesagt wird: Es ist kommen vom Haupt zu den Füssen; auch ist diese Redens-Art in der Schrifft nicht ungebräuchlich, daß wenn von dem Letzten oder Nachzug geredet wird, die Füsse genennet werden; wie GOtt zum Mose sprach 2 B. Mose XI, 8, nach dem Grund-Text: Zeuch aus du und alles Volck, das zwischen deinen Füssen ist. Auch ist bekannt, daß durch die Füsse am Bilde Nebucadnezars die letzten Zeiten verstanden werden; und wäre also auch nach dieser Erklärung dieß der eigentliche Verstand dieser Worte: Juda soll das Scepter haben und behalten, und ob wohl in den letzten Zeiten derselbe erniedriget werde, solle dennoch eine Obrigkeit ihnen bleiben, biß der Meßias käme.  
  Und gewiß, dieses erhellet auch aus den Geschichten selbst. Denn obgleich die Jüden damahls unter der Bothmäßigkeit der Römer und des Herodis stunden, jedennoch war denenselben vergönnet, nach ihren eigenen Gesetzen zu lieben, so wurde auch annoch der Jüdische Staat durch den grossen Rath regieret, ehe der völlige Untergang erfolgte.  
  Was besonders noch das Wort biß, [hebräischer Text] anlanget, so übersetzen die Jüden dieses Ebräische, als wenn es zwey Wörter wären: Das Scepter, der Gesetzgeber von Juda soll immer und ewig bleiben, wenn der Meßias kommen wird. Schlüssen darnach also: Das Scepter ist anietzo von Juda entwendet, darum ist auch der Meßias noch nicht gekommen. Ihre Gründe aber zu solcher Ubersetzung sind sehr schlecht; denn wenn sie meinen, daß die Accentuation ihnen sonderlich zu Nutzen komme, so wird dieses nicht allein von uns geläugnet, sondern wir können auch wohl aus der Accentuation das Gegentheil darthun, daß das Ebräische nothwendig biß heissen müsse, und daß, wenn [hebräischer Text] mit [hebräischer Text] also zusammen gesetzt wird, niemahls eine Ewigkeit, wohl aber eine gewisse bestimmte Zeit, wie lange etwas währen solle, angezeiget werde.  
  Nun müssen wir noch zuletzt untersuchen, wenn eigentlich die Abschaffung des Scepters und des Gesetzgebers geschehen? Ehe wir hierauf antworten, so muß dieses zum Grunde geleget werden, daß nicht gleich auf einmahl, sondern allmählig, nach und nach, das Scepter und der Gesetzgeber von Juda  
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  entwendet worden, und daß die völlige Entwendung solcher Herrschafft erst nach Christi Ankunfft erfolget. Wir wollen nicht untersuchen, ob GOtt darinn seine Barmhertzigkeit und Langmuth sehen lassen, daß da er das Jüdische Regiment auf einmahl hätte herunter werffen können, es ihm dennoch vielmehr gefallen, solches allmählig und mit Verfliessung viele Jahre zu thun; Nur dieses wollen wir erinnern, daß die Entwendung des Scepters und des Gesetzgebers gar füglich könnte in dreyen Periodis oder Zeit-Rechnungen betrachtet werden.  
  Der erste Periodus gehet von der Zeit an, da Pompejus der Grosse, den Tempel zu Jerusalem einnahm; denn von der Zeit an wurde Hyrcanus, entweder in der That oder nur den Nahmen nach, dem Regimente vorgesetzet, regierte auf 40 Jahr, biß er von Antigono vertrieben wurde. Nachdem auch dieser Antigonus bald getödtet ward, so kam Herodes, durch Hülffe der Römer, zu der Regierung, verwaltete auch dieselbe 34 Jahr mit grosser Beunruhigung des Jüdischen Staats. Archelaus folgte im Reich, und regierte 9 Jahr, weil er ins Elend verwiesen wurde.  
  Der andere Periodus gehet von der Absetzung und von der Landesverweisung des Archelai an, maaßen nunmehr Judäa zur Römischen Provintz gemacht wurde, und zugleich Römische Landpfleger bekam. Gleichwie nun aber in dem ersten Periodo schon viele Eingriffe in die Herrschafft des Jüdischen Scepters geschehen, also wurde dieselbe in dem andern Periodo noch schlechter, in dem die Jüden wegen ihrer mehr und mehr gekränckten Freyheit vielmahls gefährliche Unruhen erweckten, biß sich ja der dritte Periodus einfunde, da das Jüdische Regiment, durch die endliche Verwüstung der Stadt und des Tempels völlig aufgehoben und vernichtet wurde.  
  Ob nun wohl einige Jüden so unverschämt sind, daß sie noch nicht wollen die völlige Entwendung des Scepters von Juda glauben, sondern ich weiß nicht von welchen Königreichen derer 10 Stämme reden, welche sich in Asien zeigeten; iedennoch gestehen andere Juden gantz aufrichtig, daß bey ihnen weder Scepter noch Gesetzgeber sey.  
Meister des Himmelslaufs Sonst wird auch in Heiliger Schrifft gedacht der Meister des Himmels-Lauffs, welchen sich die Jüden in und aus ihrem Elende solten helffen lassen, weil sie doch bey guten Tagen mehr auf deren Lug und Trug, als auf das Wort der Wahrheit gehalten hatten, und es spricht also der Prophet Esaias, Cap. XLVII, 13, 14, im Nahmen GOttes zu ihnen:  
  „Laß hertreten und dir helffen die Meister des Himmels-Lauffs, und die Stern-Gucker, die nach den Monden rechnen, was über dich kommen werde. Siehe! sie sind wie Stoppeln, die das Feuer verbrennet, sie können ihre (selbst eigenes) Leben nicht erretten vor den Flammen, und wollen doch andern Wege zeigen, der Glut zu entrinnen etc.„  
  Das im Ebräischen gebrauchte und von Luthero mit Meister übersetzte Wort [ein Wort Hebräisch] Hober, hat denen Gelehrten, weil es sonst in der Schrifft weiter nicht vorkommt, viel zu thun gemacht, um zu finden, woher es geleitet, und was seine Bedeutung sey. Einige meynen, es habe seinen Ursprung vom hoch fliegen, oder von klar seyn, und bezeichne Leute, die sich auf die Wahrsagerey aus dem  
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  Vogel-Flug und Vogel-Geschrey geleget, Vitringa in l.c. Esaiae.
  Andere sagen, das Wort Hober sey verwandt mit dem Nahmen Geber, den noch heut zu Tage die Verehrer des Feuers und der Sonnen in Persien trügen, welche sich auch auf die Sternseherey, und dahero vermeintlich fliessendes Wahr- und Weissagen geleget, Zorn in Bibliotheca Antiquario-exegetica p. 634;
  wie auch die LXX und andere Dollmetscher [hebräischer Text] mit [drei Wörter griechisch] Sternseher des Himmels gegeben; von welchen der Artickel Sternseher, Zeichendeuter, nachzusehen.  
     

HIS-Data 5028-20-389-4-01: Zedler: Meister HIS-Data Home
Stand: 23. Juli 2023 © Hans-Walter Pries