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Zedler: MOTIO u.a. HIS-Data
5028-21-1938-8
Titel: MOTIO
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 21 Sp. 1938
Jahr: 1739
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 21 S. 994
Vorheriger Artikel: Motillus (Gregorius)
Folgender Artikel: Motions-Maschine (Quelmaltzische)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

Stichworte Text Quellenangaben
MOTIO MOTIO, Motion, Mouvement, die Bewegung, die Regung, ist zweyerley,  
 
  • eine activa, so sich von selbsten beweget;
  • und die andere passiva, so von einem andern geschiehet.
 
  Siehe Bewegung, im IIl. Bande p. 1603 u. ff.  
   
Motion Motion, Motio, heisset auch insonderheit diejenige Ubung und Bewegung des menschlichen Leibes, welche zu Erhaltung der Gesundheit vorgenommen wird.  
  Daß selbige unumgänglich nothwendig sey, woferne anders der Mensch gesund leben soll: solches ist daraus zu schlüssen, weil selbige die Zusammenziehung der Faserlein sowol, als der festen Theile, und den Lauff derer Flüßigkeiten befördert, daher die innerliche warme Bewegung der Feuchtigkeiten zunimmt, das Zähe aufgelöset, das Feuchte aus einander getrieben, und die Ausdüfftung, welche alle Säffte des menschlichen Leibes reiniget und läutert, freyer wird.  
  Und es haben auch vorlängst die gelehrtesten und erfahrensten Ärtzte die Nothwendigkeit einer solchen Bewegung angemercket, und in ihren Schrifften erwiesen.  
  Wie aber sothane anzustellende Leibes-Ubungen einzurichten seyn, um durch selbige die Gesundheit zu erhalten, und zu befördern, solches kan bey den unterschiedenen Beschaffenheiten und Constitutionen der menschlichen Cörper ebenfalls nicht anders als verschiedentlich festgestellet werden.  
  Uberhaupt aber ist zu mercken, daß allezeit eine beständige Gleichheit zwischen der Kost, der Bewegung und Stärcke des Leibes müsse gesuchet werden. Denn derjenige, so viel Speise zu sich nimmt, muß sich auch viel bewegen; und wer der Ruhe ergeben ist, darff auch nicht viel essen. Gleiche Bewandniß hat es auch mit der Stärcke des menschlichen Leibes. Diejenigen, so schwacher Constitution sind, müssen sich vor starcker Bewegung hüten; da hingegen die mit einem starcken Leibe und Gliedmassen versehene, sich wol eine etwas stärckere, und nach Gelegenheit  
  {Sp. 1939|S. 995}  
  wol gar eine recht starcke Motion machen können. Diesen ist es wohl erlaubet auch der stärckesten Leibes-Ubungen, als des  
 
  • Reitens,
  • Fechtens,
  • Ringens,
  • Voltigierens,
  • Ball-Schlagens,
  • Kegel-Schiebens,
 
  auch noch wohl anderer weit stärckerer Bewegungen sich zu gebrauchen; da hingegen jenen nur ein mäßiger Spatzier-Gang, oder Fahrt, Volanten-Spiel u. a. d. und auch diese nach Gelegenheit kaum zu erlauben sind.  
  Insonderheit aber sind denen Studirenden die gar starcken Motiones im geringsten nicht zuträglich; sondern selbige muß sehr gelinde seyn; oder woferne ja jemand selbige in etwas zu verstärcken fürträglich erachten solte, muß selbige nicht gleich Anfangs allzu hefftig seyn, sondern nach und nach zunehmen.  
  Hiebey wird nun nicht unbillig gefraget, wann es am gesundesten, sich eine solche Bewegung zu machen. Die Alten haben durchgängig dafür gehalten, daß die Motion gleich nach der Mahlzeit der Gesundheit am zuträglichsten sey, wie solches aus dem bekannten alten Verse:  
  Post coenam stabis, aut passus mille meabis.
Nach dem Essen solt du stehen, oder tausend Schritte gehn.
 
  deutlich erhellet. Wie aber die neuern Artzney-Verständigen durch trifftige Gründe dargethan haben, daß durch eine gleich nach der Mahlzeit vorgenommene Leibes-Ubung, die genossene Speisen gar zu geschwinde verdauet werden, und folglich dem Cörper nicht die gehörige, wenigstens keine so gute Nahrung geben, als erfordert wird; mithin die Ruhe nach der Mahlzeit dem Menschen weit fürträglicher sey, als die Bewegung: so dürffte daher die Motion wol vor der Mahlzeit gesünder seyn, als nach derselben. Jedoch ist dabey anzumercken, daß solche Bewegung nicht gar zu kurtz vor der Mahlzeit geschehe; oder man wenigstens nicht eher Speise zu sich nehmen müsse, als bis sich die Unruhe des Leibes ein wenig geleget. von Rohrs Einleitung zu der Klugheit zu Leben, VIII. Capitel §. 59. u. ff.

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Stand: 24. August 2023 © Hans-Walter Pries