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Zedler: Muthmassung HIS-Data
5028-22-1583-1
Titel: Muthmassung
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 22 Sp. 1583
Jahr: 1739
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 22 S. 809
Vorheriger Artikel: Muthmann (Johann)
Folgender Artikel: Muthmassungen Metereologische
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Anmerkung
  Muthmassung, Conjectura, ist im weitern Verstand nichts anders, als ein wahrscheinlicher Schluß, da man aus gewissen Umständen, die man unmittelbar empfindet, die Wahrheit eines Satzes mit einer solchen Gewißheit, die noch einige Ausnahmen leidet, folgert.  
  In Ansehung der Dinge, von denen man etwas muthmasset, ist sie entweder eine physische, oder eine moralische, und beyde lassen sich wieder in eine theoretische und practische eintheilen.  
  Die physische und zwar theoretische Muthmassung ist, wenn wir die Ursach einer natürlichen Wirckung wahrscheinlich erkennen; die practische aber, wenn wir aus der gegenwärtigen Verknüpffung verschiedener Ursachen einen gewissen Erfolg vermuthen.  
  Die Moralische und zwar theoretische bestehet darinnen, daß wir aus den Reden und Thaten eines Menschen seine Gemüths-Art, so wohl in Ansehung des Verstandes, als Willens wahrscheinlich schliessen; die practische aber, wenn wir aus den gegenwärtigen Umständen eines Menschen seine künfftige Begebenheit, Glück und Unglück muthmassen, welche letztere Art auch schlechterdings und in engerm Verstand die Muthmassung genennet wird.  
  Wer vernünfftig muthmassen will, der muß die Grund-Sätze der Physic und Moral und aus der Logic die Lehre von der Wahrscheinlichkeit wohl verstehen. Man bemercket verschiedene Umstände, die unmittelbar in die Sinne fallen und daher zur gemeinen Erkenntniß gehören, worauf ein Principium zu suchen, mit dem die bemerckten Umstände dürfften zusammen hängen, welches ein Werck des Ingenii ist, und dann hält man die Umstände gegen das Principium selbst, worzu man das Judicium brauchet.  
  Siehe auch  
 
  • Anzeigung, im II Bande p. 756,
  • ingleichen Indicia, im XIV Bande p. 648 u.ff.[1]
[1] HIS-Data: korrigiert aus Judicia; der in Bd. 14 S. 649 (Digitalisat S. 344) befindliche Artikel steht unter dem falschen Lemma: Indicio
     

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Stand: 28. Februar 2013 © Hans-Walter Pries