Titel: |
Muthmassung |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
22 Sp. 1583 |
Jahr: |
1739 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 22 S. 809 |
Vorheriger Artikel: |
Muthmann (Johann) |
Folgender Artikel: |
Muthmassungen Metereologische |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Anmerkung |
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Muthmassung,
Conjectura, ist im weitern
Verstand nichts anders, als ein
wahrscheinlicher
Schluß, da man aus gewissen Umständen, die
man
unmittelbar
empfindet, die
Wahrheit eines
Satzes mit einer solchen Gewißheit, die noch
einige Ausnahmen leidet, folgert. |
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In Ansehung der
Dinge, von denen man
etwas muthmasset, ist sie entweder eine
physische, oder eine
moralische, und beyde
lassen sich wieder in eine theoretische und
practische eintheilen. |
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Die physische und zwar theoretische
Muthmassung ist, wenn wir die
Ursach einer
natürlichen Wirckung wahrscheinlich erkennen;
die practische aber, wenn wir aus der
gegenwärtigen Verknüpffung verschiedener
Ursachen einen gewissen Erfolg vermuthen. |
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Die Moralische und zwar theoretische
bestehet darinnen, daß wir aus den
Reden und
Thaten eines Menschen seine
Gemüths-Art, so
wohl in Ansehung des
Verstandes, als
Willens
wahrscheinlich schliessen; die practische aber,
wenn wir aus den gegenwärtigen Umständen
eines Menschen seine künfftige Begebenheit,
Glück und
Unglück muthmassen, welche letztere
Art auch schlechterdings und in engerm Verstand
die Muthmassung genennet wird. |
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Wer
vernünfftig muthmassen will, der muß die
Grund-Sätze der Physic und Moral und aus der
Logic die Lehre von der
Wahrscheinlichkeit wohl verstehen. Man bemercket
verschiedene Umstände, die
unmittelbar
in die
Sinne
fallen
und daher zur gemeinen
Erkenntniß gehören,
worauf ein
Principium zu suchen, mit dem die
bemerckten Umstände dürfften zusammen
hängen, welches ein
Werck des Ingenii ist, und
dann hält man die Umstände gegen das
Principium selbst, worzu man das
Judicium
brauchet. |
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Siehe auch |
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- Anzeigung, im II
Bande
p. 756,
- ingleichen Indicia, im XIV
Bande p. 648 u.ff.[1]
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[1] |
HIS-Data: korrigiert aus Judicia; der in Bd.
14 S. 649 (Digitalisat S. 344) befindliche Artikel steht unter dem
falschen Lemma: Indicio |
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