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Zedler: Nürnberg HIS-Data
5028-24-1593-9
Titel: Nürnberg
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 24 Sp. 1593-1606
Jahr: 1740
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 24 S. 816-822
Vorheriger Artikel: Nürenberg (Johann Eusebius)
Folgender Artikel: Nürnberg, das Burg-Grafthum
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Nürnberg, oder wie vorzeiten der Name dieser Stadt geschrieben worden,  
 
  • Nürenberg,
  • Norenberg
  • und Norenborch,
 
  Lateinisch  
 
  • Norimberga,
  • Noriberga,
  • Norenberga,
  • Norica,
  • Noricorum mons,
  • Noricorum civitas
  • und Castellum Noricum, oder Castrum Noricum,
  • ingleichen Nora,
  • und bey den Poeten Noris
 
  genannt, eine Reichs-Stadt in Francken an der Pegnitz, zwischen den Marggrafthümern Bayreuth und Anspach, 13 Meilen von Regenspurg und Würtzburg, und 18 Meilen von  
  {Sp. 1564}  
  Ulm und Augspurg unter dem 31 Grad 19 Minuten der Länge, und 49 Grad 26 Minuten der Breite gelegen.  
  Den Namen hat sie vermuthlich und am allerwahrscheinlichsten von den alten Norischen Völckern bekommen, welche, vor der Hunnen Grausamkeit sicher zu seyn, sich an diesem waldigten Ort zusammen gefunden, und daselbst so gut sie gekonnt, einen Thurn oder Schloß, nach ihrer alten Heymath Castrum Noricum genannt, erbauet haben. Wiewol andere sie  
 
  • bald Neronsburg, von ihrem vermeyntem Stiffter, dem Kayser Nero, der aber niemals so weit gekommen;
  • bald Norichsburg, von dem angeblichen Sohne des Deutschen Königes Hercules Alemannicus, dem Noricus oder Norix;
  • bald Nariscenburg, von den alten Narisciern, so daherum gesessen,
  • bald aber Nahrungsberg,
  • ferner Nurberg, so viel als nur ein Berg,
  • imgleichen von ihrer Lage auf dem ehemaligem Nordgau, Norgenberg, oder Norgauberg,
  • und endlich von einigen, die ihren Anfang in neuere Zeiten setzen, Nun ein Berg
 
  genannt wissen wollen, einige auch gar sie für des Ptolomäus Segodunum halten.  
  Anfänglich ist der Ort ein offenes Dorff gewesen, in welchem insonderheit viel Hammer- Waffen- Sensen- und Sichel-Schmiede, deren unter den alten Noricern, wegen des guten Eisens sehr viel waren, gewohnet haben, und woselbst Kayser Carl der Grosse eine Capelle gehabt haben soll, davon die Merckmaale noch vorhanden seyn sollen.  
  Wie sich aber dieses mit den Nachrichten derjenigen Geschicht-Schreiber, welche des besagten Kaysers Leben und Thaten aufgezeichnet haben, nicht zu reimen scheinet, indem deren keiner dieses Nürnbergs gedencket: so sind daher viele, und unter selbigen auch der Herr Eckhart auf die Gedancken gefallen, daß Nürnberg unter dem Namen Bremberg zu verstehen sey, dessen in dem Capitular. VII. Caroli M. vom Jahr 805 gedacht wird.  
  Nach diesem haben die Norici diesen Ort besserer Sicherheit halben mit Mauren versehen, sind aber in den damals räuberischen Zeiten bald dahin verfallen, daß sie sich selbst auf die Räuberey geleget, und die dasigen Strassen und Wälder unsicher gemacht; dadurch aber die Kayser bewogen haben, dieses Schloß und Vestung einzunehmen, und zu zerstören. Dem ungeachtet enthielten sich diese wilde und unbändige Leute doch des Raubens und Stehlens nicht, bis endlich der Kayser Conrad I. im Jahr 912, diesem Ubel abzuhelffen, eine Armee anrücken, Mauren aufführen, und die auf dem Nürnbergischem Schlosse befindliche Leute von dar wegschaffen, und sich einen sicheren Wohn-Platz auf diesem Schlosse bauen, worauf er alte ausgediente Soldaten und verständige Officier einquartirete, welchen er zugleich die Aufsicht und das Regiment der Stadt anvertrauete, und selbigen, die Wälder rein zu halten, anbefohlen, welches Amt die Nürnberger noch mitler Zeiten von dem Röm. Reich Lehns-weise empfangen.  
  Zu diesen soll auch der Kayser Heinrich I. der sich die Einrichtung der Städte sonderlich angelegen seyn ließ, noch andere gute adeliche Geschlechter  
  {Sp. 1595|S. 817}  
  vom Lande gesetzet, und Otto I. im Jahr 938 einen Reichs-Tag darinnen gehalten haben, und von solcher Zeit an Nürnberg beständig eine Reichs-Stadt gewesen seyn; wiewol andere mit mehrerer Wahrscheinlichkeit behaupten, daß sie noch nicht einmal im Jahr 1070, und 1072, da ihr Name zum ersten male in dem Chronic. Augustens. und beym Lambert Schafnaburg. vorkommt, eine Stadt, geschweige denn eine Reichs-Stadt gewesen sey, in welcher sich die Kayser aufgehalten, oder gar Reichs-Täge darinnen gehalten hätten, sondern mit weit bündigern Gründen behaupten, daß sie allererst nach dieser Zeit zu einer Stadt geworden sey, und anfänglich denen Hertzogen von Bayern, nachhero aber denen Hertzogen von Schwaben gehöret habe; wie denn Aventin das Nürnbergische Schloß zu den Zeiten Kaysers Heinrich III. ausdrücklich Castrum gentilitium nennet.  
  Dem sey nun wie ihm wolle: so ist dieses gewiß, daß sie zu den Zeiten, da Heinrich V. seinen Vater Kayser Heinrich IV. vom Throne zu stossen suchete, von jenem belagert, und, wie viele wollen, jämmerlich verwüstet worden, ob er gleich die Burg nicht einbekommen können, daher die Stadt damals einen Jungfern-Kopff im Wapen geführet. Doch hierbey finden sich abermals wichtige Zweiffels-Knoten, indem die damaligen Geschicht-Schreiber solcher Verwüstung nicht mit einem Buchstaben gedencken, und daher selbige von vielen geläugnet wird. Es scheinen auch die letztern hierinnen ziemlichen Grund zu haben, weil Nürnberg, weil sie von dem Kayser Lotharius II. belagert und von dessen Feinden Hertzog Friederich und Conrad von Schwaben zu grossem Frohlocken der Bürger entsetzet worden, woraus diejenigen, so obgedachter Massen Nürnberg damals für eine Municipal-Stadt der Schwäbischen Hertzoge ausgeben, ein neues Argument ziehen, diese ihre Meynung zu bestätigen.  
  Es soll aber Nürnberg in vorgemeldeter ihrer Verwüstung 40 Jahre gelegen haben, bis endlich Kayser Conrad III. aus dem Schwäbischen Hause sich ihrer erbarmet, und sie wieder aufgebauet, auch ansehnlich erweitert, welches einigen unerfahrnen Gelegenheit gegeben, daß sie diese Kayser zu Urhebern der Stadt gemacht. Unter Kayser Carln IV. ist sie 1350 zum letzten male erweitert worden, nach welcher Zeit sie mehr an Schönheit als Grösse zugenommen hat, allermassen ihre Häuser alle von gehauenen Steinen 6 bis 7 Stockwercke hoch sehr prächtig erbauet, und von aussen schön bemahlet, auch oben mit verguldeten Kugeln gezieret sind, und fast durchgehends für vollkommene Palläste gelten können.  
  Sie ist nach alter Art mit doppelten Stadt-Mauren umschlossen, und mit starcken Thürnen, deren 365 sind, wohl versehen, auf welchen vortreffliches Geschütz stehet; wie denn die Stadt ein wohl versehenes Zeughaus besitzt, welches 5 Gewölber, iedes von 100 Schritten hat, und ausser einer grossen Anzahl Stücken und einem Orgel-Werck, woraus man 40 Schüsse auf einmal thun kan, mit hinlänglichem Gewehr für eine Armee von 50000  
  {Sp. 1596}  
  Mann versehen, aber bey dem Spanischen Succeßions-Kriege, da sie 1702 ihre Canonen zu Eroberung der Festung Landau der Reichs-Armee herleihen muste, etwas geschwächet worden ist. Zu Bedeckung der Vorstädte hat man aussen herum, aus Furcht vor dem Einbruch der Bayern und Frantzosen, welche ihr im letzten Kriege von der Schwäbischen Seite bis nach Höchstätt, und fast nach Nördelingen, von der Ober-Pfaltz aber noch viel näher gekommen waren, eine Linie aufgeworffen, welche aber wegen ihres ungeheuren Umfangs wenig mehr geholffen haben würde, als die Streiffereyen der Partheyen zu verwehren.  
  Der durch die Stadt fliessende Fluß Pegnitz theilet dieselbe in 2 Theile, deren jede von ihrer Haupt-Kirche zu St. Sebald und St. Lorentz den Namen hat, und durch 11 steinerne und 7 höltzerne Brücken oder Stege an einander gefüget werden. Nach dieser Eintheilung der Stadt werden auch die um selbige gelegene Wälder in St. Sebalds- und St. Lorentz-Wald abgetheilet.  
  Jene, die St. Sebalds-Kirche, ist die beste, und hat ihren Namen von Seebald, einem Sohn eines Königs in Dänemarck, welcher zu Ende des 8 Jahrhunderts die Christliche Religion um diese Gegend gepredigt, und nachgehends seines heiligen Wandels halber vom Pabst Martin canonisiret worden ist. Sein Grab ist sehr kostbar in der Kirche von Meßing durch den berühmten Künstler Peter Fischer gegossen zu sehen, welches 157 Centner halten soll, ausserdem aber hat diese Kirche annoch viele andere sehens- und merckwürdige Alterthümer aufzuweisen.  
  Die St. Lorentz-Kirche ist 1140 erbauet, worzu die Nassauer, welche iederzeit in der Stadt ihren Aufenthalt gehabt, und einige Güther besessen, die Kosten hergegeben. Kayser Ludewig IV. hat den H. Diocarum hieher bringen lassen. So ist auch das grosse Sacrament-Häuslein, welche die von alten Zeiten her zu Nürnberg blühende Adeliche Familie derer von Imhoffen zu ihrem Stiffter hat, darinn sehenswürdig.  
  Neben diesen beyden Haupt-Kirchen sind auch noch einige andere, welche nicht vorbey zu gehen. Die St. Marien-Kirche hat Kayser Carl IV. 1355 erbauet, und die Juden-Synagoge, welche vormals an dieser Stelle gestanden, abgerissen, doch sind die Juden in der Stadt geblieben, bis Kayser Maximilian I. den Nürnbergern die Freyheit gegeben, daß sie die Juden, welche ihrer Handlung so viel Schaden thaten, austreiben mögen, von welcher Zeit an kein Jude nach Nürnberg darff, ohne besondere Erlaubniß zu erhalten.  
  Die Hospital- oder die H. Geist-Kirche ist 1333 von einem, Namens Conrad Groß, zu bauen angefangen worden, und ist deswegen merckwürdig, weil die Kayserlichen Reichs-Kleinodien nebst vielen Heiligthümern darinnen aufgehoben werden, welche im Jahr 1424 der Kayser Sigismund wegen damaliger Unsicherheit in Böhmen denen Nürnbergern gegen Erlegung einer gewissen Summe Geldes zu verwahren anvertrauet, da sie zuvorher von den Kaysern selbst verwahret worden waren. Selbige wurden auf dem Schlosse  
  {Sp. 1597|S. 818}  
  Plintenberg in Ungarn, wohin sie besagter Kayser aus Böhmen hatte bringen lassen, heimlich eingepacket, und einem Fuhrmanne als Fracht-Guth übergeben, welcher solche an dem Tage der Verkündigung Marien nach Nürnberg brachte. Und damit die Nürnberger weniger Gefahr dabey haben möchten, so hat nicht nur besagter Kayser Sigismund ihnen ein Diploma ertheilet, daß diese Reichs-Insignien ihnen nicht wieder sollen weggenommen werden, sondern es hat auch der Pabst Martin V. solches vermittelst einer Bulle bestätiget, und mit schweren Flüchen die Reichs-Kleinodien zu entwenben verbothen, wovon der Brief beym Wagenseil stehet,
  wiewol die Stadt Aacken vorgiebet, daß die Verwahrung der Reichs-Kleinodien ihr zustünde, worwider sich aber die Stadt Nürnberg beständig gewehret, und ihr Recht wider besagte Stadt Aacken in verschiedenen Schrifften vertheidiget hat.  
  Sonst bestehen die Reichs-Kleinodien aus Carls des Grossen Crone, Scepter, Schwerdt, Reichs-Apffel, einem Dalmatischen Rock, Schuhen und Handschuhen. Die Crone ist von gediegenem Gold, und hat oben einen halben Circul, auf welchem die Worte stehen: Conradus Romanorum Imperator, aus welchen Conring erweisen wollen, daß die Crone nicht von Carl dem Grossen, sondern von Conraden I. herkomme. Es hat aber Wagenseil gar wohl dargethan, daß nicht Conrad I. als der sich niemals einen Kayser geschrieben, sondern der andere darunter verstanden werden muß, woraus aber nicht zu schlüssen sey, daß die Crone von ihm herrühre, vielmehr wiese der Augenschein, daß ehemals mehr solche Circul auf der Crone gewesen seyn müssen, und daß etwan dieser von Conraden wieder darauf gemacht worden sey. Eben so wenig sey ein Beweis, daß, da die Böhmischen Wapen auf dem Schwerdt stehen, solches von Carln IV. und nicht von Carln dem Grossen herzuführen, allermassen bekannt, wie sehr sich der Kayser Carl IV. bemühet, bey allen Dingen im Reiche seinen Namen mit einzumischen.  
  Vor diesem pflegte man jährlich die Reichs-Kleinodien in einem öffentlichen Umgang herum zu tragen, ietzo aber werden sie nicht leicht einem Fremden gezeiget, weil man den Dalmatischen Rock ohne demselben Schaden zu thun, wegen Älte nicht wohl aus einander wickeln kan. Ihro jetzt regierende Kayserliche Majestät auch vermöge eines an die Nürnberger ergangenen Befehis, denenselben ausdrücklich verbothen hat, diese Reichs-Kleinodien nicht so offte, noch einem ieden, ausser hohen Fürstlichen Personen, zu zeigen.  
  Die heiligen Reliquien aber, die in dieser Kirche verwahret werden, sind:  
  Die Lantze, mit welcher unserm Heylande die Seite ist eröffnet worden, nebst einem Nagel; ein Stücke von dem heiligen Creutze, daran die eine Hand des HErrn JESU ist angenagelt gewesen; ein Stücke von dem Tisch-Tuche, darauf der HERR CHristus das heilige Abendmahl gehalten hat; ein Stücke von dem Schürtz-Tuche, das der Heyland beym Fuß-Waschen gebrauchet hat; ein Stücke von der Krippe, darinnen der Heyland gele-  
  {Sp. 1598}  
  gen; der Arm der heiligen Anne, welche die Mutter der gebenedeyeten Jungfrau gewesen ist; ein Stücke von dem Kleide des heiligen Johann des Täuffers; ein Zahn des besagten heiligen Johann; und endlich etliche Glieder von den Ketten, mit welchen die heiligen Apostel Peter, Paul, und Johann der Evangelist, sind angeschlossen gewesen.  
  Nebst diesen ist in dieser Kirche das Gemählde des Kaysers Constantin des Grossen, und dessen Mutter, der Helena, zu mercken, welches die Venetianer im Jahr 1436 in der Stadt Mettelin erobert, und besage der Beyschrifft den Nürnbergern geschencket haben.  
  Der erste Stiftter der Kirchen hat allda ein Seminarium von 12 Scholasticis angeleget, die sich hernachmals nach Altdorff gewendet, woraus mit der Zeit die Academie entstanden.  
  Die Kirche zu St. Aegidii hat Carl IV. zu einem Benedictiner-Kloster angefangen zu erbauen, dessen Abt ehedessen ein Reichs-Stand gewesen, es ist aber nach diesem eingegangen, und im Jahr 1526 ein Lutherisches Gymnasium daraus gemacht worden, welches iedesmal gelehrte Leute gehabt, unter welchen Joachim Camerarius und Eobanus Hessus sonderlich berühmt sind.  
  An der Kirche zum Predigern ist die vortreffliche Raths-Bibliotheck, welche Oldenburger vor eine der besten in Deutschland ausgiebt, und wovon Struv in seiner Introduct. ad rem bibliothecariam mehrere Nachricht ertheilet.
  In der Catharinen-Kirche pflegen die sogenannten Meister-Sänger alle hohe Fest-Tage zu singen.  
  An dem Deutschen Hause ist eine Capelle, in welcher die Catholischen ihren Gottesdienst verrichten.  
  Unter den weltlichen Gebäuden ist erstlich die Burg oder Veste zu sehen, welche auf einem erhabenen Berge liegt, und von dar man die gantze Stadt übersehen und beschiessen kan. Kayser Conrad I. hat sie 913 aufgebauet, nachdem das alte Castrum Noricum eingegangen und verwüstet war. Sie ist mit Mauren und starcken Gräben versehen, so daß sie ehedessen vor eine starcke Festung paßiret, und vom Kayser Heinrichen V. vergeblich belagert worden, nunmehro aber wenig zu bedeuten hat. Auf dieser Veste ist ein tieffer Brunnen zu sehen, welcher 2848 Schuhe tieff ist. Desgleichen werden auch auf selbigem die Waffen des angeblichen und sehr beschriehenen Zauberers von Gallingen, und der Tritt seines Pferdes, mit welchem er über den Stadt-Graben gesprenget seyn soll, nebst allerhand Kunst-reichen Gemählden gezeiget.  
  Im Jahr 1420 hat sie der Graf Christoph von Leiningen auf Befehl des Pfaltzgrafen, welcher mit Burggraf Friedrichen in Feindschafft lag, in die Asche gelegt.  
  Sonst haben die Kayser den Ort wegen guter Lage sehr lieb gehabt, daß sie sich öffters daselbst befunden haben; wie sie denn auch von Kayser Carl IV. die fürnehmste und bestgelegene Stadt des Reiches, andere aber das Auge Deutscher Nation, Celtes hingegen und Aeneas Sylvius den Nabel von Deutschland (umbilicus Germaniae) genennet haben. Und obwol Rudolph von Habspurg selbige an die Burggrafen von Nürnberg verliehen, welche auch darauf gesessen, und das Kayserl.  
  {Sp. 1599|S. 819}  
  Land-Gerichte gehalten; so ist doch solches nicht eigenthümlich und ohne einige Ausnahme geschehen: sintemal sich ein Vorrecht von Carln IV. von 1313 findet, worinnen den Nürnbergern nach Absterben eines Kaysers die Verwahrung der Kayserlichen Burg anvertrauet wird. Wie denn auch die Nürnberger solches Recht 1362 durch einen Ausspruch der Fürsten wider die Burggrafen behauptet, daß also die Burg ie und allewege dem Reich verblieben, obwol die Burggrafen den Besitz davon zu Lehn gehabt, auch sich in dem Kauff-Brief, darinnen sie solches ihr Recht 1427 an die Stadt Nürnberg verkaufft, das Eigenthum beylegen, und bekennen die Nürnberger gegen den Kayser selbst in einem Brief, daß die Burg auch nach dem Kauff dem Kayser zustehe, und sie nichts mehr als die gäntzliche Verwahrung an sich gehandelt, welches aber die Burggrafen, und heutigen Marggrafen von Brandenburg niemals gestehen werden.  
  Neben dieser Burg sind noch 2 andere zu Nürnberg ehedessen gewesen, welche man in Lesung der Geschichte von der Kayserlichen wohl zu entscheiden hat. Die eine liegt gleich an der Kayserlichen, wenn man den Berg hinan gehet, und hat ehemals den Herren von Brauneck gehöret, nach deren Absterben sie 1390 von dem Kayser Wentzeln an Burggraf Johannem verliehen worden, dessen Nachkommen selbige nachmals an die Nürnberger verkaufft. Heutiges Tages stehet an dem Ort weiter nichts als ein Stall und Getraide Boden, der Stadt gehörig, auf welchem sowol, als in den übrigen Magazinen der Stadt ein Uberfluß von Getraide, und insonderheit ein ziemlicher Vorrath sehr altes Getraides verwahret wird, wie man denn im Jahr 1571 dem Kayser Maximilian II. Korn gezeiget, und auf des besagten Kaysers Verlangen ihm zu essen gegeben hat, das vor 150 Jahren gewachsen gewesen; nicht weniger im Jahr 1621 aus einem 274 allda verwahrtem Getraide Brod gebacken hat, welches noch gantz wohl schmeckend gewesen, von welchem altem Korne man dazumal noch 4000 Simmer gehabt hat.  
  Die andere ist die Burg der Herren von Hasenburg, welche die Kayser unter dem Sinnweiler Thor von der Kayserl. Festung heraus den Hasenburgern verliehen, die es aber 1432 an die Nürnberger, besage des beym Wagenseil befindlichen Diplomatis, verkaufft.  
  Unter den übrigen weltlichen Gebäuden pranget das vortreffliche aber noch nicht ausgebaute Rath-Haus von Quater-Stücken, so nächst dem Augspurgischen für das schönste in Deutschland gehalten wird; das Amsterdammer Rath-Haus aber an Schönheit übertreffen soll. Selbiges lieget gegen St. Sebalds-Kirche über, in welchem alle Steine theils überguldet, theils aber künstlich gemahlet sind. Selbiges kan auch viele künstliche Stücke von den besten Meistern, sonderlich dem Albrecht Dürrern, aufweisen. Unter andern findet man das Banquet daselbst abgemahlet, welches der Pfaltzgraf Carl Gustav 1650 gehalten, wobey alle anwesende hohe Personen durch Joachim Sandrart gar künstlich getroffen sind, und wird dieses, nebst einem andem, wo CHristus und die Jungfrau Maria vorgestellet sind, für die schönsten gehalten.  
  Vors dritte kann  
  {Sp. 1600}  
  man  
 
  • das wohlversehene Zeug-Haus, von dem bereits oben etwas gedacht worden,
  • die Korn-Häuser, von deren Vorrath ebenfalls schon Meldung geschehen ist,
  • die von einem Schwibbogen unterstützte Fleisch- Brücke,
  • das Fecht- und Comödien-Haus und Wild-Bad,
  • wie auch dem schönen Brunnen auf dem Marckt, nebst einem andern schönen Brunnen auf dem neuen Bau;
  • ferner der Brunnen im Rath-Hause mit einer zierlichen Schale, Säule und Löwen;
  • nicht weniger allerhand künstliche Mühlen,
  • die Schlag- und mit grosser Kunst verfertigte Sonnen-Uhren,
  • und endlich ausserhalb der Stadt die schönen Gärten, Kirchhöfe, die Heller-Wiese, und das Schieß- Haus
 
  sehen.  
  Ihre Gassen erstrecken sich an der Zahl auf 528; sie hat über dieses 112 öffentliche Brunnen, 10 Marckt-Plätze, auch 14 grosse und eben so viel kleine Uhren.  
  Eine von den merckwürdigsten Begebenheiten dieser Stadt anzuführen, so kan man zwar eigentlich nicht sagen, wie sie ihre Reichs-Freyheit erlanget, doch ist obberührter massen die gemeine Meynung, daß sie zu Ende des 9 Jahrhunderts, nach Graf Albrechts in Francken Tode, als welcher sie vorher besessen, durch Kayser Ludewigs III. Verordnung erst zu ihrer Freyheit gelanget sey, und daß zwar in dem 11 Jahrhunderte Hertzog Heinrich in Schwaben sich derselben habe anmassen wollen; allein, daß Kayser Conrad II. sie wieder zum Reich gebracht habe; wiewol andere wollen, daß sie allererst unter Kayser Friedrich I. oder wie noch andere, die sie noch um diese Zeit für keine, oder doch nicht sonderliche Stadt erkennen wollen, zu behaupten suchen, noch später, und zwar erst im 13 Jahrhunderte dazu gelanget sey, gestalt sie denn auch ihre meisten Privilegien und Vorrechte erst um diese Zeiten erhalten hat.  
  Wie der Kayser Heinrich I. sie zerstöret, und hingegen die Kayser Lotharius II. Conrad III. und Carl IV. zu ihrer Wiederaufbauung und Erweiterung das meiste beygetragen, ist bereits oben erwähnet worden.  
  Verschiedene Kayser, als  
 
  • Otto I.
  • Friedrich I. wie einige wollen,
  • ingleichen Rudolph I.
  • Albrecht I.
  • Ludewig V.
  • Carl IV.
  • Wentzel,
  • Friedrich III.
  • Maximilian I.
  • Carl V.
  • und andere
 
  hielten Reichs-Täge in dieser Stadt. In den Jahren 1522. 1523 und 1524 wurden daselbst wegen der Lutherischen Reformation verschiedene Fürsten-Täge gehalten, zu welchen die Päbste Hadrian Vl. und Clemens VII. ihre Nuntien sendeten, die um die Vollziehung der Bulle Pabsts Leo X. und des Kayserlichen Edicts wider Luthern anhalten solten. Es wurde aber beschlossen, daß man in Deutschland ehestens eine freye Kirchen-Versammlung halten wolte. Desgleichen wurde im Jahr 1551 ein anderer Convent nach Nürnberg angestellet, allwo am 23 Jul. ein Friede mit den Protestanten, bis aufs künfftige Concilium gemachet wurde, welches denn der erste Religions-Friede gewesen ist, der auch nachmals zu Franckfurt im Jahr 1539 ist erneuert worden.  
  Sonsten ist dieses merckwürdig, daß im 13 Jahrhundert der Pöbel daselbst des Burggrafen Friedrichs III. 2 schon erwachsene Söhne, Johannem und Sigismunden elendiglich ermordet, weil deren von ihren Dienern unvorsichtig losgelassene Hunde  
  {Sp. 1601|S. 820}  
  eines Sensen-Schmieds Kind angefallen, nach welcher That die meisten Sensen- und andere dergleichen Eisen-Schmiede sich von da weg- und anders wohin begeben haben. Im Jahr 1349 entstund eine gefährliche Rebellion unter den Bürgern, indem es diese mit Graf Günthern von Schwartzburg, der Rath aber mit dem Könige Carl in Böhmen hielt. Weil nun der letztere Carln einnehmen wolte, so macheten die Bürger einen Auflauff, bemächtigten sich des Rath-Hauses,verjageten die Raths-Herren und Patricien, die gewiß nicht lebendig aus der Stadt würden gekommen seyn, wenn sich nicht die Fleischer und Gerber ihrer angenommen, und sie durch heimliche Gänge aus der Stadt gebracht hatten.  
  Dem Kayser Carl war an dieser Stadt viel gelegen; daher suchete er diesen Tumult zu dämpffen, und die rebellischen Bürger zu züchtigen. Diese wurden auch an einem Tage, da sie mitten in ihrer grossen Lust waren, und auf des Raths Unkosten tapffer frassen und soffen, von dem Fränckischen Adel unversehens überfallen. Worauf Carl IV. selbst nach Nürnberg kam, die Rädelsführer zu gehöriger Strafe zog, die verjagten Patricien wieder einsetzete, und ihnen das Regiment von neuem übergab, so, daß nunmehr kein Bürger mehr bey der Regierung etwas zu sprechen hatte.  
  Im Jahr 1356 und 1377, wie auch 1407 und 1417, war ein grosses Sterben, so, daß in einem Tage öffters 100 Menschen begraben wurden. Im Jahr 1585 sind in der Stadt und den beyden Vorstädten, Werth und Gostenhoff, 5400 Menschen gestorben.  
  Im Jahr 1361 wurde sie von Marggraf Albrechten von Brandenburg, der Deutsche Alcibiades beygenamt, 6 Wochen belagert, bis endlich ein gütlicher Vergleich erfolgte. Im Jahr 1631 wurde diese Stadt von dem Kayserlichen General Tilly belagert, welcher aber gleichfalls unverrichteter Sachen wieder abziehen müssen. In dem folgenden Jahre muste sie ein grosses ausstehen, indem sowol das Kayserliche als Schwedische Lager ihr auf dem Halse war.  
  Das Stadt-Regiment ist sehr klüglich, und fast nach dem Fuß der Republick Venedig auf eine gemäßigte Aristocratie eingerichtet. Der Rath bestehet aus 41 Personen, davon 34 aus den adelichen oder Patriciis, die 8 übrigen des kleinern Raths aber aus gewissen erbarn Kauffleuten, Künstlern und Handwerckern erwehlet werden. Die 34 Adelichen können auf unterschiedliche Weise getheilet werden, als in 26 Bürgermeister und 8 Alte genannte; aus den 26 Bürgermeistern werden die 13 ältern, und 13 jüngern Bürgermeister oder Schöppen genannt, unter welchen kein Unterscheid.  
  Aus den ältern werden ihrer 7 die Herren Ältere, oder die Sieben-Herren genannt, unter denen 3 die obersten Herren Stadt-Hauptleute, und wiederum 2 von diesen Losunger oder die Losungs-Herren sind, welche das Aerarium publicum, Privilegia und andere Geheimnisse in der Obsicht haben, auch die höchsten Ehren-Stellen, als des Reichs- Schultheissen und Pfleger der Reichs-Vesten begleiten, und diese beyden Herren machen mit dem dritten abermal ein special Collegium der drey Herren obristen Hauptleute aus, denen die Verwahrung der  
  {Sp. 1602}  
  Reichs-Kleinodien, Heiligthum, Stadt-Pannier, Secret-Insiegel, Stadt-Thor-Schlüssel, und viel anderes anvertrauet ist.  
  Zu solchen dreyen kommen noch vier andere Herren des Raths, woraus das vorgedachte Collegium der Sieben-Herren entspringet, welches vor dem übrigen Rath unterschiedliche Vorrechte hat, und als der Grund des gantzen Regiments angesehen werden mag. Diese tractiren die wichtigsten und geheimsten Sachen, und wird bisweilen bey gar schweren Nothfällen noch einer aus den klügsten ältern Bürgermeistern darzu gezogen, und dieses Collegium hernach der Rath bey den achten genennet.  
  Gleichwie nun die oben angedeuteten 26 Herrn Bürgermeister alle zu dem alt und jungen Bürgermeister-Amt, so sich alle 28 Tage abwechselt, in einem Jahr gelangen können; also haben die 6 jüngsten Schöppen noch anbey diese Verrichtung, daß sie alle Wochen umwechseln, zwey und zwey, die Gefangenen sowol summarisch als auf Articul vernehmen, mit der Tortur gegen sie verfahren, auf angelangtes End-Urtheil dem Maleficanten den peinlichen Rechts- Tag ankündigen, und neben den übrigen Schöppen dem öffentlichen Blut-Gericht neben dem Kayserl. Bann-Richter beysitzen müssen.  
  Aus diesen 26 Herren werden auch die meisten Ämter besetzt, als  
 
  • der Kriegs-Rath, so über die Militz;
  • das Landpfleger-Amt, so über die der Stadt Nürnberg zustehende Städtlein und Lande zu befehlen hat;
  • das Vormund-Amt,
  • Scholarchen, Kirchen- und Ober-Allmos-Pflege,
  • Curatel der Universität Altorff,
  • Handwercks-Rüg- Zinßmeister-Amt,
  • die Aufsicht des Proviants, Zoll und Wage, des Banco publico, Ley-Hauses, Zeug-Hauses,
  • u. w. d. m.
 
  Es haben auch die 8 Herren Alte genannte unterschiedliche Ämter, sonderlich das Bau-Amt, Ungeldt, Aufnehmung der Bürger und Schutz-Verwandten, Nachsteuer, Mühl- und Bäcken-Ämter, und noch viel andere mehr zu versehen. Sie haben absonderlich bey der um Ostern angestellten Raths-Wahl viel zu sprechen, da 3 aus solchem Collegio von den 26 Herren, und 8 von Kauffleuten, Künstlern und Handwerckern zu Wählern ernennet werden, sie hingegen neben den übrigen sogenannten des grössern Raths, dessen Anzahl sich auf 2 bis 300 beläufft, aus den 26 Herren nur 2, nemlich einen Bürgermeister und Schöppen, durch die mehrere Stimmen ebner Gestalt zu erkiesen, Macht haben.  
  Es werden aber alle Jahr die Raths-Herren auf ein neues Regiment erwehlet. Denn sobald am heil. Oster-Abend der Rath aufstehet, so hat aller Raths-Herren Amt, ausser oben ermeldeter 3 Herren und der 2 regierenden Bürgermeister, ein Ende, darauf wird am heiligen Oster-Tage in allen Kirchen GOtt angeruffen, daß er zu der neuen Wahl seinen Segen geben wolle.  
  Am andern Oster-Feyertage kommt der grosse Rath nach der Predigt vor das Rath-Haus, allwo von dem Losungs-Schreiber die Bürger-Pflicht abgelesen wird. Hierauf wird selbiger zu den Chur-Herren des vorigen Jahrs beruffen, welchem sie anzeigen, wem sie aus den sieben gemeinen Räthen die Macht übergeben wollen, den neuen Rath zu erwehlen, deren denn 2 sind, zu welchen der alte Rath oder  
  {Sp. 1603|S. 821}  
  die 26 noch 3 aus den 8 alten genannten oder Patricien, so auch im Rath, aber keine Bürgerneister oder Schöppen seyn, erwehlen, und diese 7 setzen sich zusammen, bestätigen die alten Raths-Herren in ihrem Amt, und erwehlen an der Verstorbenen Stelle neue, welches alles folgenden Tages publiciret wird. Also kommen die Raths-Herren nach geleistetem Eyd, und verrichtetem öffentlichen Gebet wiederum zu ihren Ämtern, welche sodann die übrigen 16 genannte bestätigen, und so iemand von ihnen abgestorben, andere an deren statt erwehlen.  
  Was die andere Classe, nemlich die 8 des kleinern Raths anbetrifft, so bestehet solche aus 8 Handwerckern, nemlich Tuchmachern, Rothgerbern, Goldschmieden, Kürschnern, Metzgern, Schneidern, Bierbrauern und Bäckern. Es kommen solche ie zu Zeiten in den Rath, allwo sie unter den Adelichen eingetheilet sitzen, und ihre Stimme in vielen wichtigen Sachen, ausgenommen, was ihr Handwerck betrifft, geben können.  
  Auf das Raths-Collegium folget das Collegium der Herren Consulenten, davon iedesmal einer Procancellarius der Universität Altorff, 2 bey den Appellationen, 4 bey dem Stadt- wie auch Land- und Bauren-Gericht, und noch 2 bey dem Unter-Gericht sitzen, alle aber mit Consiliis und Responsis dem Rath auf Begehren an die Hand zu gehen verbunden sind.  
  Neben diesen Gerichten ist auch das Fünffer-Gericht, allwo vor 5 Herren des Raths, die man Rüge-Herren nennet, Dienstags und Donnerstags die Injurien und Schlägereyen ausgetragen, auch die Ubertreter der Policey- Kleider- und anderer guten Ordnungen gerüget und abgestraffet werden.  
  Das Ober-Gericht ist mit 10 Schöppen, einem Richter und 2 beysitzenden Doctoren und andern versehen. Das Forst-Gerichte bestehet aus 6 Raths-Herren, denen Wald-Herren, 12 Schöppen und 2 Consulenten. Das Zeidel-Gericht, welches bloß Criminalia tractiret, ist aus 13 Schöppen und dem Kayserl. Bann-Richter bestellet.  
  Die Handelschafft hat ebener gestalt ihre Banco-Gerichte, worinnen die streitige Sachen, so wegen der ansehnlichen und weitläufftigen Commercien öffters entstehen, vor 2 Deputirten des Raths, 2 Herren Consulenten und den 4 Marckt-Vorgehern in der Stern-Stube entschieden werden.  
  Gleichwie oben bereits erinnert worden, daß die Nürnberger wegen der Regierungs-Art und Commercien halber ein Modell von Venedig sey: also ist gewiß, daß das Vormundschaffts-Amt über Wittwen und Waysen seine Gesetze von höchstgedachter Republique 1506 durch Conrado Imhofen abholen lassen.  
  Im übrigen ist auch dieses wahr, daß durch die ansehnlichen Reisen der Adelichen Familien viel herrliche Gesetze und Ordnungen von Brüssel, Valenciennes und andern Orten dieser Stadt nützlich beygebracht worden. Daß aber von Nürnberg jährlich ein breiter Degen nach Brüssel abgeschickt worden, gleichwie auch nach Straßburg geschehen, soll mehr eine Danckbarkeit vor Erhaltung der freyen Commercien, als der communicirten Stadt-Rechte bezeuget haben.  
  Die Patricien- Geschlechter daselbst, deren 26 Familien sind, aus welchen der Rath genommen wird, haben vor den Patriciis anderer Reichs-Städte vieles zum vor-  
  {Sp. 1604}  
  aus. Erstlich haben sie die Herrschafft und das Regiment der Stadt behauptet, welches in dem Interregno in den meisten Reichs-Städten mit den Bürgern getheilet werden müssen. Sodenn haben sie ihren Adel iedesmal ungemenget gehalten, dergestalt, daß noch ietzo einer, so in bürgerlichen Stand heyrathet, nicht eher als im vierdten Glied wieder in den Rath gelangen kan. Dahero sie ihre Ahnen in unverfälschter Ordnung ausweisen können, und nicht, wie in andern Reichs-Städten, sich mit den bürgerlichen vermischet. Sie sind also von dem andern Adel in nichts unterschieden, als daß sie in der Stadt wohnen, und sich verburgert, welches iedoch in den alten Zeiten etwas unschädliches und gewöhnliches war.  
  Und obwol die Fränckische Ritterschafft sie auf ihren Tournieren nicht leiden wollen; so findet sich doch in den Geschichten, daß sie auf unterschiedenen Tournieren gewesen. Im Jahr 1198 hielt Kayser Heinrich IV. zu Nürnberg ein Tournier, worauf sie ohne Weigerung angenommen worden, und ihre Rechte von dem Kayser bestätiget bekommen. Im Jahr 1394 und 1416 sind sie auf den Augspurgischen Tournieren gewesen. Endlich hat Kayser Carl V. ein Tournier zu Nürnberg gehalten, auf welchem die andern Ritter die Nürnberger zulassen müssen, und hat der Kayser ihnen das Recht bestätiget, daß sie gleich dem Land-Adel zu allen Tournieren zugelassen werden solten. Ob aber solches bey jetzigen Zeiten an der Fürsten Höfen paßirt werden dörffte, daran ist billig zu zweiffeln; siehe Patricius.  
  Was endlich die Nahrung der Stadt anbetrifft, so liegt sie zwar auf einem sandigten Boden, und hat keinen Wein; sie bauet aber eine grosse Menge Taback, welchen sie den benachbarten mittheilet. Das meiste werffen die Commercien ab, welche gröstentheils auf Künstleyen beruhen, welche von ihnen selbst verfertiget werden, daher das Sprichwort entstanden ist: Nürnberger Hand, gehet durch alle Land. Wie sie denn den Ruhm haben, daß sie jedesmal die besten Künstler gehabt, und unterschiedene Sachen erfunden. Unter ihren Mahlern sind Dürer und Sandrart sonderlich berühmt. Sie haben das Gold- Dratziehen und Schellen erfunden.  
  Was die Vorrechte der Stadt anbelanget, so ist ein Kayser vermöge der güldenen Bulle, von welcher die ersten 23 Capitel zu Nürnberg gemachet, und im Jahr 1356 daselbst publiciret worden sind, verbunden, seinen ersten Reichs-Tag allda zu halten. Die Testamente der Bürger gelten, wenn nur 2 Zeugen selbige unterzeichnet. Der Rath hat seine Austräge von den Städten Winßheim und Weissenburg im Nordgau.  
  Sonst gehören nach Nürnberg die Stadt Altorff, die Festung Lichtenau, die Städtlein Hersburg, Velden, Hippoltstein, Grafenberg und Lauffen, nebst den Schlössern Hauseck und Reicheneck, wie auch denen Dörffern, welche insgesamt von denen 4 Flüssen, der Pegnitz, der Schwabach, Schwartzbach und Regnitz umschlossen sind, worüber ein Landpfleger-Amt gesetzet ist, und muß die Republick zu den Römer-Monaten fast eben so viel als ein Churfürst, oder der Ertz-Bischoff von Saltzburg, nemlich monatlich 40 zu Roß, und 250 zu Fuß, oder an Geld 1480 Fl. zu Unterhaltung des Cammer-Gerichts aber jährlich ordentlich 300, mit  
  {Sp. 1605|S. 822}  
  der Vermehrung aber 500 fl. geben.  
  Die Bürger in dieser Stadt können für kein fremdes Gericht gezogen werden, auch kan unter 600 Gold-fl. von dem Ausspruch der dasigen Gerichte nicht appelliret werden.  
  Im Jahr 1730 hatten sich die Beschwerden der Bürger und Kaufleute, wegen der harten Auflagen, womit sie von dem Rath beschweret wurden, dermassen gehäufft, daß solche endlich in einen ordentlichen Proceß vor dem Kayserlichen Reichs-Hof- Rathe ausbrachen. Denn es beklagete sich im Februar besagten Jahres der Magistrat zu Nürnberg, daß einige Kaufleute sich von ihrer Gebührniß entziehen wolten, und bate, sie zu ihrer Schuldigkeit anzuweisen, und das etwa eingebrachte dem Magistrat communiciren zu lassen.  
  Hierauf wurde den 16 Mart. ein Decret an diese Kaufleute erkannt, daß sie ihren Pflichten nachkommen, und zu Bestreitung derer Reichs- Creiß- und anderer der Reichs-Verfassung, und ietzigen Zustand der Sachen nach, die nöthigen Anlagen, gleich andern Bürgern ohnweigerlich entrichten, auch sonst dem Bürgerlichen Gehorsam sich keinesweges entziehen, folgsam wie dieser in einer keinen Verzug leidenden Contributions-Sache ergehende Kayserliche Befehl würcklich befolget worden, in Zeit 2 Monate bey Ihro Kayserlichen Majestät anzeigen sollen, mit der Verwarnung, daß sonsten in puncto Executionis andere schärffere Verordnung ergehen solte.  
  Dieses Rescript muste der Magistrat publiciren. Es sollen aber bey der Expedition erstgemeldeten Abschiedes der Herr Reichs-Vice-Cantzler auf ausdrücklichen Befehl Ihro Kayserl. Majestät die Clausel haben beyrücken lassen: Bis auf weitere Kayserliche Verordnung und Befehl. Hierauf kam der Handels-Stand mit verschiedenen Vorstellungen und Erklärungen auf das an sie ergangene Decret ein, und stellete die Noth der Bürgerschafft in Nürnberg vor, wie auch, daß sie unter andern vielen Abgaben auch noch bis ietzo die Türcken-Steuer und andere Anlagen, als wenn würcklich Krieg wäre, entrichten müsten; zeigte auch an, daß die Kaufleute dem obigen Decrete Folge geleistet, und bat um baldige Hülffe.  
  Insonderheit suchte die Kaufmannschafft eine Local-Commißion auszubringen, damit die Rechnungen des Raths und die bisherige Wirthschafft daselbst desto genauer könte untersuchet werden. Es hat auch nach der Zeit verlauten wollen, daß sowol von dem Reichs-Hof-Rathe, als auch Ihro Kayserl. Majestät die Absendung einer Kayserlichen Commißion nach Nürnberg würcklich beschlossen gewesen, und nur über die Art und Weise, wie solches geschehen sollen, kein Schluß gefasset gewesen sey; da immittelst der Rath bisher sein äusserstes gethan hat, sothane Commißion abzuwenden.  
  Es scheinet auch als ob sie hierinnen nicht unglücklich gewesen, allermassen, ohngeachtet diese Streitigkeit noch nicht geendet ist, so viel man weiß, bis ietzo keine Local- Commißion dahin abgegangen ist, sondern der Proceß noch beständig vor der zu Wien niedergesetzten Kayserlichen Commißion fortgesetzet wird. Wie aber dermaleinst diese Sache ablauffen werde: solches muß Zeit lehren.  
  Was endlich das Wapen die-  
  {Sp. 1606}  
  ser Stadt anbelanget: so ist selbiges ein gespaltener Schild, in dessen ersten güldenem Felde ein halber schwartzer Adler zu sehen, da hingegen das andere Feld von roth und Silber sechs-fach schräge getheilet ist. Ausser diesem Wapen führet die Stadt noch eines, nemlich im güldenen Felde einen schwartzen Adler, welcher einen gecrönten Jungfrauen-Kopff mit gelben Haaren hat, welches aber eigentlich das Wapen des Schlosses ist, so demselben der Kayser Heinrich IV. verliehen hat, da es ihm, wie oben angeführet worden, getreu verblieben ist, und sich nicht hat einnehmen lassen.
  • Lünigs Reichs-Archiv Part. spec. et ejusd. cont. 1. 2. 4. Th. II.
  • Wagenseil de Civitate Norimb.
  • Lätus de Rep. Norimb. Lib. IV.
  • Knipschild de Civit. Imp. Lib. III. c. 38.
  • Conr. Celtes de origine, situ, et moribus Norimbergae, unter den Wercken des Pirckheimers.
  • Aventin. Annal. Boj.
  • Meisterlin. Exarat. rer. gestar. inclut. Civit. Newronbergens. beym Ludewig Reliqu. MSCtor. T. VIII. p. 3. u. ff.
  • Lambert. Schaffnaburg. Chron. August. beym Freher. T. I.
  • Datt. de pac. publ. Lib. I.
  • Lehmann Speyer. Chron. Lib. VII.
  • Müller Reichs-Tags-Theatr. P. I.
  • Eobanus Hessus Norimb. illustrat.
  • Sagittar. Hist. Antiqu. Norimberg.
  • Zeiller Topograph Franc.
  • Pistorius Franc. Rediviv.
  • Ludewig Erläuterung der güldenen Bulle.
  • Ebend. Noriberga insignium Imperii tutelaris.
  • Falckenstein Nordgauische Alterthümer II. Th. 11. Cap.
  • Seckendorff Histor. Lutheran. Lib. III. p. 19. u. ff.
  • Sleidanus Lib. IIX.
  • Mosers Reichs-Fama.

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Stand: 23. November 2023 © Hans-Walter Pries