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Zedler: Reformation HIS-Data
5028-30-1676-13
Titel: Reformation
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 30 Sp. 1676-1693
Jahr: 1741
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 30 S. 847-856
Vorheriger Artikel: Reformation … Policey-Ordnungen
Folgender Artikel: Reformations-Cammer
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage

  Text  
  Reformation, wird schlechthin (kat' exochēn) diejenige heilsame Handlung des seeligen D. Martin Luthers genennet, da er, durch göttlichen Antrieb und Beystand, die Christliche Religion von einigen überhand genommenen Irrthümern und Mißbräuchen gereiniget.  
  Denn bey dem Anfangen des 16 Jahrhunderts sahe es mit der Christlichen Kirche nicht zum besten aus. Die Geistlichen waren beynahe gantz und gar verdorben; der Pabst, als das Haupt derselben, suchte meistens seine Ehrsucht zu vergnügen, und bekümmerte sich eben nicht so sehr um das wahre Wohl der Kirche.  
  Die Lehre bestand mit unter aus vielem Aberglauben und so zu sagen abgeschmackten Grund-Sätzen, von der Bibel wuste man so gar viel nicht. Auf den Schulen und Academien trug man eine dunckle Weißheit vor, die zu nichts dienete, als Zancksucht unter den Leuten zu erwecken. Aristoteles war alles, den doch die ungeübten Lehrer selbst nicht verstanden, weil sie kein Griechisch wusten.  
  Alles, was noch gutes in der Kirche übrig war, fand sich bey denen so genannten Mysticis, die  
  {Sp. 1677|S. 848}  
  hier und da in denen Klöstern steckten, aber für den Schullehrern (Scholasticis) nicht aufkommen konnten.  
  Dieser Verfall war so augenscheinlich, daß schon bey 200 Jahren her viele rechtschaffene Männer nach einer Reformation sich gesehnet, und sich über den Pabst und die Clerisey beschweret hatten. Allein weil alle, die in diesem Stücke etwas dreiste gesprochen, übel gefahren waren, so hatte niemand das Hertz sich vollkommen bloß zu geben.  
  Da im 14 Jahrhunderte die Gelehrsamkeit mehr in Deutschland und den angräntzenden Ländern zunahm, so wurden auch die Leute in diesen Sachen klüger. Reuchlin sorgte für die Aufnahme der Grundsprachen in Deutschland; Laurentius Valla, Erasmus, und viele andere Italiäner gaben das neue Testament, die Patres, die Griechischen und Lateinischen Autores heraus, brachten die Critic auf einen guten Fuß, und warffen die alte ungeschliffene Schreibart der Scholasticker weg.  
  Da sahe man nun wohl, wie übel man bishero war geführet worden, allein niemand getrauete sich doch so die Wahrheit zu sagen, daß man den Pabst selbst angegriffen hätte; man blieb in der Ehrerbietung gegen ihn, und fiel auf einige Nebendinge, oder zog die Mönche und Clerisey durch, womit aber der Wahrheit wenig geholffen war.  
  Die Ehre der Reformation war demnach einem unbekannten und unansehnlichen Augustiner-Mönch aufgehoben, nehmlich Martin Luthern von Eißleben, der dazumahl in Wittenberg als Professor der Gottesgelahrheit lehrete. Die Gelegenheit gab ihm Johann Tetzel mit seinem Ablaß, in dem er lehrete, es könnten den Menschen alle und jede, vergangene, gegenwärtige, und zukünfftige Sünden erlassen werden, aus Päbstlicher Gewalt und Macht, wenn nur ein gewisses Geld davor bezahlet würde.  
  Luther hingegen lehrete, daß diese Weise, den Menschen die Sünden zu vergeben, der heiligen Schrifft zuwider, und gegen das Verdienst Christi, auch gegen die im Göttlichen Worte deutlich vorgeschriebene Ordnungen der Busse und Seligkeit der Menschen sey, fieng daher an, Tetzeln in einer Predigt, und öffentlich angeschlagenen Academischen Disputation zu widerlegen, wolte auch diejenigen, so bey ihm beichteten, jedoch, unter dem Vorwand, weil sie von Tetzel die Ablassbriefe gekaufft hätten, und sich darauf berieffen, auch einige Besserung ihres Lebens nicht versprechen wolten, auch von den Sünden nicht absolviren.  
  Indem nun diese über Luthers sonst ungewöhnliche Härtigkeit in diesem Stücke bey Tetzeln sich beschwerten, und dieser noch darzu gar gefährliche Dinge drohete; schlug er 95 Sätze zur öffentlichen Disputation von dieser Materie, an der Schloß-Kirche zu Wittenberg, an, den 31 October 1517, um von denen, die wider seine Lehre vom Ablaß etwas mit Grunde zu sagen hätten, eines bessern unterrichtet zu werden.  
  Diese Disputation breitete sich sogleich inn- und ausserhalb Deutschland aus. Selbst die Catholischen machten Anfangs kein grosses Werck hiervon; Tetzel hingegen, und andere, die vornehmlich von dem gesammleten Ablaß-Gelde den Genuß hatten, darunter besonders Churfürst Albrecht zu Mayntz, Ertzbischoff zu Magdeburg, und der Römischen Kirche Cardinal, war, fiengen hier-  
  {Sp. 1678}  
  über einen grossen Lermen an. Sylvester Prierias, General der Dominicaner-Mönche, schrieb so bald dargegen einen Dialogum de potestate Papae ...; es wurde ihm aber, als Luthers hierauf ertheilte Verantwortung nach Rom kam, ein grosses Stillschweigen auferleget.  
  Indessen setzte Tetzel Luthern 50 andere Sätze vom Ablaß und andern Puncten des Christlichen Glaubens entgegen, kam aber selbst nicht nach Wittenberg zu der verlangten mündlichen Conferentz oder Disputation, sondern erklärte Luthern vor einen Ketzer. Wie denn auch Johann Eccius sich in diesen Streit mengete.  
  Luther verantwortete sich in Schrifften, und bekam gar bald Beyfall von grossen und kleinen, Gelehrten und Ungelehrten, in- und ausserhalb Wittenberg, appellirte auch zum Uberfluß auf den Ausspruch des Römischen Pabstes in dieser Streit-Sache.  
  Kayser Maximilian I ersuchte im Jahre 1518 den Pabst Leo X, dahin zu sehen, daß der zwischen Luthern und seinen Gegnern angefangene Streit möchte mit guter Manier gehoben werden. Der Pabst bedrohte Luthern, und alle seine Anhänger, mit dem Bann, verlangte auch, erstern ins Gefängniß zu liefern.  
  Luther ward nach Rom citiret, protestirte aber wieder diese Citation, und wolte seine Sache in Deutschland, nicht aber zu Rom, ausgemacht wissen. Und als man dieses bewilligte, so reisete er nach Augspurg, allwo er Kayserlich sicheres Geleite bekam, und daselbst mit dem Cardinal und Päbstlichen Nuntio, Thomas Cajetanus, über die vorgetragene Puncte, disputirete.  
  Als ihm aber der Widerruf seiner bisherigen Lehre ernstlich anbefohlen wurde, er aber solches nicht thun wolte noch konnte; so appellirte er nochmahls an den Pabst, jedoch dergestalt, daß derselbe von der gantzen Sache besser, als bißher geschehen, informiret würde. (a Pontifice male informato ad melius informandum.)  
  Ferner, als er erkannte, daß vor ihn ein schlechtes Urtheil zu Rom ausfallen würde, so appellirte er von dem Pabst an das künfftige Concilium. Und so bekam seine Sache eine gantz andere Gestalt.  
  Es traten auch viele gelehrte Männer Luthern bey, und unter andern setzte Zwinglius in der Schweitz dasjenige fort, was Luther in Deutschland angefangen hatte.  
  Indeß versuchte der Pabst in eben diesem Jahre noch einen andern Weg, Luthern auf andere Gedancken zu bringen. Er schickte 1518 seinen Cammerherrn Carl von Miltitz nach Sachsen: dieser war so schlau, daß er Luthern bey nahe zum wancken brachte, und ihn beredete, an den Pabst ein demüthig Schreiben abgehen zu lassen. Dieses geschahe zu Altenburg: Tetzel aber wolte nicht erscheinen. Und als dieser auf jenes Auslieferung drunge, so bekam er von dem Churfürsten zu Sachsen abschlägige Antwort.  
  Ferner disputirten Luther und D. Andreas Carlstadt 1519 öffentlich zu Leipzig mit D. Joh. Eccio, vom freyen Willen, vom Pabst, vom Fegefeuer, Ablaß, Busse, und der geistlichen Gewalt; und weil in diesem Gespräch Eccius den kürtzern zog, so gab dieses Luthern wieder neuen Muth.  
  Kurtz hierauf starb Tetzel zu Leipzig im Dominicaner-Kloster, fand aber an Hieronymo Emser einen Vertheidiger.  
  {Sp. 1679|S. 849}  
  Im Jahre 1520 ward Churfürst Friedrich III zu Sachsen nochmahls vom Pabst ersuchet, entweder Luthern zum Widerruf zu nöthigen, oder ihn in Verhafft bringen zu lassen. Welcher aber beydes zu thun sich weigerte. Hingegen erboten sich etliche vornehme und mächtige Edelleute im Reiche, darunter Frantz von Sickingen, Ulrich von Hütten, und Sylvester von Schaumburg waren, Luthern, auf den Fall, daß der Churfürst zu Sachsen seiner sich nicht annehmen wolte, genugsamen Schutz und Sicherheit zu verschaffen.  
  Luther schrieb das Buch von der Christlichen Freyheit, und didicirte es dem Pabst Leo X mit vieler Ehrerbietung. Allein ehe dieß Buch nach Rom kam, hatte sein Widersacher Eccius bereits zu Rom eine Bulle gegen ihn ausgebracht, worinnen er unter gewissen Bedingungen in den Bann gethan ward.  
  Nachdem auch Marinus Caraccioli und Hieronymus Alexander, den Widerruf der Lehre nochmahls vergeblich urgiret hatten, verbrannten sie, auf Befehl des Pabsts, Luthers Schrifften öffentlich; dergleichen auch die Universität zu Löven in Brabant, und andere Eiferer mehr, thaten. Luther schrieb hierauf an den kurtz vorher erwählten neuen Kayser, Carl V, ingleichen an die Stände des Reichs, und bat um Schutz in seiner Sache; welche also öffentlich an das gesammte Reich Deutscher Nation anhängig gemacht ward. Zu Wittenberg hingegen verbrennete er, in Gegenwart vieler Leute vor dem Elster-Thore  
 
1) Pabst Leo X Bulle, in welcher Luther, wenn er binnen 60 Tagen nicht widerrufen würde, in Bann gethan seyn solte;
2) das Jus Canonicum oder Päbstliche Recht;
3) etliche Schrifften seiner Widersacher, als Ecci, Emsers, u.a.
 
  Endlich appellirte er nochmahls feyerlich, vor Notarien und Zeugen, von dem Pabste an ein allgemeines Concilium.  
  In dem darauf folgenden 1521 Jahre that der Pabst Luthern nochmahls in Bann, und verdammte dessen Lehre. Luther aber ward, auf erhaltenes sicheres Geleite, durch einen Kayserlichen Herold, in Gesellschafft seiner Freunde, Justi Jonä, Hieronymi Schurffs, und Nicolai Amsdorffs, von Wittenberg nach Worms, vor die versammleten Reichsstände gebracht, und verantwortete sich ohne Furcht, in Gegenwart des Kaysers, 7 Churfürsten, 24 Hertzoge und Fürsten, 8 Marggrafen, mehr als 30 Prälaten und Bischöffe, auch 5 Königlicher Abgesandten, sammt vielen andern Standes-Personen.  
  Die Hauptfragen an ihn waren: Ob er sich zu seinen Schrifften bekennen? und ob er selbige widerrufen wolle? auf jene antwortete er mit Ja, und auf diese mit Nein; unterwarff selbige der Gutachtung des Kaysers und der Stände des Reichs, jedoch mit dem Bedinge, daß sie nach dem Innhalt der heiligen Schrifft examiniret würden.  
  Er hinterließ auch, bey seiner Abreise von Worms, eine abermahlige Approbation an den Pabst, bey dem Cardinal Cajetano, und empfahl die Gerechtigkeit seiner Sache in einem unterwegens abgelassenen Schreiben, an den Kayser Carl, und die gesammten Reichsstände, dem ohngeachtet ward er, durch ein öffentliches Edict, als ein Ketzer verdammet, und in die Acht erkläret, auch anbefohlen, nach Verflüssung  
  {Sp. 1680}  
  des sichern Geleits ihn allenthalben in Verhafft zu nehmen, seine Bücher aber zu lesen und zu drucken verboten.  
  Bey der Rückreise wurde er, auf geheime Veranstaltung seiner Freunde an des Churfürsten zu Sachsen Hofe, ohne daß dieser den Ort zu wissen verlanget, zwischen dem Schlosse Altenstein und der Stadt Waltershausen in Thüringen, auf der Strasse durch Hans von Berleps und Burckhard Hund von Wenckheim, unter dem Schein einer Straßenrauberey, aufgefangen, und in das bey Eisenach liegende Bergschloß Wartburg bey Nachtzeit geführet, daselbst jedoch höflich bewirthet, und damit er desto unbekannter seyn möchte, insgemein Juncker Jörge genannt, auch mit einem weltlichen Habit, Degen, Pferde, und Reitknechte versehen.  
  Zur nützlicher Anwendung der Zeit aber übersetzte er daselbst das gantze Neue Testament, wie auch den gantzen Psalter, in die Deutsche Sprache, nachdem er bereits 1517 die sieben Buß-Psalmen übersetzet hatte; arbeitete auch an der Erklärung der Evangelien und Episteln, und an etlichen andern Büchern.  
  Indessen fieng D. Andreas Bodenstein, gebürtig von Carlstadt, Professor der Theologie zu Wittenberg, 1522 in Luthers Abwesenheit eine gefährliche Unruhe an, indem er die bey dem Gottesdienst eingeschlichene Mißbräuche nicht nach und nach abschaffen, sondern alles mit Sturm und Hefftigkeit auf ein mahl über den Hauffen werffen wolte, sonderlich die Ceremonien bey der Handlung des heiligen Abendmahls, und dann die Bilder in der Kirche.  
  Darauf kam Luther, zwar ohne des Churfürsten Vorwissen, von der Wartburg wieder nach Wittenberg, und stillete den Lermen; Carlstadt aber machte sich von dar fort. Sodann hielt er, eine gantze Woche lang, alle Tage eine Predigt, und widerlegte das Pabstthum, predigte auch zu Jena, mit des Churfürsten Bewilligung, wieder die Bilderstürmer, wohin D. Carlstadt sich begeben hatte, mit dem er auch folgends disputirte. Gleicher gestalt schaffete er die eingeschlichenen Wiedertäuffer, Marcum Stubner, und Martin Cellarium, aus Wittenberg.  
  Ferner gab er ein Stück des Neuen Testaments in Druck, und fieng an, auch das Alte Testament zu übersetzen, antwortete auch in einer besondern Schrifft dem König Heinrich VIII in Engelland, welcher, dem Pabst zu gefallen, wider ihn ein Buch herausgegeben hatte.  
  Hierauf verfiel er in Streit mit Nicolao Storch, Thomas Müntzern, und andern, welche der von ihm gepredigten göttlichen Wahrheit schändlich mißbrauchten, und dabey auch ihre eigene Träume wolten angenommen wissen.  
  Sodann fieng er an, das Evangelium im Fürstenthum Anhalt zu predigen, und ordnete die Ceremonien bey der Tauffe und heiligen Abendmahl an, jedoch so, daß er von dem, so damahls üblich war, noch etwas behielte, und nur dasjenige, was gantz unnöthig und überflüßig war, abschaffete, dieweil hierinne, um des Pöbels willen, mit Sturm oder auf ein mahl nicht wohl verfahren werden konnte.  
  Desgleichen drang er auf die Reformation der Kloster-Güter, und der also genannten geistlichen Stifftungen.  
  So hielt er auch die letzte Catholische Messe, und gab 1523 die in Deutsche  
  {Sp. 1681|S. 850}  
  Sprache übersetzte eintzelne Stücke des alten Testaments nach und nach in Druck heraus und recommandirte sich insonderheit durch den ans Licht gestellten Tractat von der Würde und dem Amte der weltlichen Obrigkeit, welches Buch dem Churfürsten zu Sachsen, und einfolglich auch andern Landes-Fürsten, sehr wohl gefiel.  
  Daher auch, der Churfürst wenig Reflexion darauf machte, als Pabst Adrian VI, nebst König Heinrich VIII, und König Ludwig in Ungarn und Böhmen, ihn fast hart anklagten, weil er weder Luthern bestraffet, noch aus dem Lande gejaget hätte. Dagegen der Churfürst nicht unbillig in Gegen-Antwort verlangte, man solte zuvor Luthern vor einem Concilio sich verantworten lassen, und alsdenn, nach gefundener Schuld, ihn verdammen.  
  Nichts desto weniger wurde auf dem Reichstage zu Nürnberg 1522, in Abwesenheit des Kaysers, das zu Worms 1521 wieder Luthern ausgelassene Edict gäntzlich aufgehoben, und dagegen beschlossen, die Anstalt zu verfügen, das mit dem ehesten in Deutschland ein Concilium solle gehalten werden. Welchen Reichstags- Schluß zu hindern, oder auch gar unkräfftig zu machen, weder der Kayser, noch der Päbstliche Gesandte vermögend waren.  
  Endlich schaffte Luther den Canonem Missae, oder diejenige Formel bey der Meße ab, durch welche das Abendmahl des HErrn in ein Opffer vor die Lebendigen und Todten verwandelt wird.  
  Er fuhr im folgenden 1524 Jahre in Verdeutschung der Bücher Altes Testaments fort, verfertigte zugleich sehr schöne geistliche Lieder in Deutscher Sprache, welche in nur bemeldtem Jahre erstlich zu Wittenberg, und dann 1525 in Erfurt, durch den Druck gemein gemacht wurden. So dann schrieb er wider Erasmum von Rotterdam in der Materie vom freyen Willen.  
  Ferner legte er die Zeithero getragene Münchs-Kutte, zusamt dem Kloster-Zwang, nunmehro ab, und kleidete sich in andere ehrbare Tracht, nach seinem Gefallen.  
  Die Domherren aber im Stifft zu Wittenberg reformirten dasselbe, und schafften die Winckel-Messen ab.  
  Im Jahre 1525 schrieb er wider D. Andream Carlstadt in der Materie die Bilder, die Meße und das heilige Abendmahl betreffend, aus welcher zwar gründlichen, doch übel verstandenen Widerlegung ein hefftiger Streit zwischen Luthern und den Seinigen, eines Theils, und Ulrich Zwinglio, Johann Oecolampadio, und andern, andern Theils entstund, in dem Artickel vom heiligen Abendmahl; welcher Streit auch nicht wieder gestillet werden können, indem keine Parthey der andern weichen wolte.  
  Indessen starb der fromme, weise und gerechte Churfürst, Friedrich III zu Sachsen, und hinterließ die Churfürstliche Regierung und Lande seinem Bruder, Hertzog Johann, welcher die bereits von Churfürst Friedrichen angefangene Kirchen-Visitationes in seinen Städten eintzeln fortsetzen ließ, inzwischen aber in beschwerlichen Zustand verfiel, wegen der aufrührischen Bauern in Thüringen, Meissen und Francken; gegen welche Luther ein nachdrückliches Buch schrieb, und zeigete, theils, wie schändlich sie die Lehre von der Christlichen Freyheit mißbrauchten, und auf die Abschaffung  
  {Sp. 1682}  
  der Lasten, womit sie, als Unterthanen, ihren Obrigkeiten verhafftet, appliciret wissen wolten; theils, daß die meisten von den Bauern aufgesetzten Artickel der heiligen Schrifft gerade entgegen stünden.  
  Er in dessen predigte in der Grafschafft Mansfeld und Stolberg, auch in den Städten Nordhausen, Weimar, Erfurth, Cala und Jena, das Evangelium, damit auch zugleich die aufrührischen Gemüther der Bürger und Bauern gestillet werden möchten.  
  Folgends führte er die Ordinirung der Kirchengiener, nach Apostolischer Weise, ein, und wurde, nach den in seiner Vorschrifft enthaltenen Ceremonien, M. Georg Rorarius, Diaconus zu Wittenberg, als der allererste zum Predigt-Amt ordiniret; auch fernerhin das, was von den Meß-Ceremonien noch übrig gelassen war, nicht mehr in Lateinischer, sondern durchaus in Deutscher Sprache, zum ersten mahle in Wittenberg gehalten.  
  Hierauf hielt er, nach göttlicher Verordnung, und zum Zeugniß, das allen Evangelischen Priestern, nach freyem Willen und Gefallen ehelich zu werden, von GOtt erlaubt sey, seine Hochzeit öffentlich mit Catharina von Boren, einer Meißnischen von Adel, und ehemahligen Nonne in dem Kloster Nimitsch bey Grimma. Wiewohl noch vor Luthern der Probst zu Kemberg, bey Wittenberg, Bartholomäus Bernhard, gebürtig von Valdkirch, geheyrathet hat, und also auch der erste verheyrathete Evangelische Priester gewesen ist.  
  Ferner gab Luther 1526 ein Formular heraus, worinne die vornehmsten Artickel und Stücke der reinen Christlichen Lehre enthalten, damit die Jugend in denselben möchte unterwiesen werden, und nennte dieses Formular Catechismum.  
  In diesem Jahre ward auch ein Reichstag zu Speyer gehalten, und unterschiedliche Anschläge von den Catholischen gemacht, zu Tilgung Luthers und seiner Lehre; dawider aber der Churfürst zu Sachsen einige Verfassung machte, und sich mit dem Landgrafen zu Hessen, Philipp, und andern Fürsten, vereinigte, eine ordentliche Visitation im Lande anstellete, und denen Kirchen gantz eine andere Gestalt gab.  
  Indessen aber wüteten doch die Catholischen in andern Ländern gegen die Bekenner des Evangelii, sonderlich in Holland, Franckreich, und den anliegenden Ländern, und man hat grosse Marter-Bücher von denen, die des Evangelii halber aufs grausamste sind hingerichtet worden. Unter denen Märtyrern, die zu dieser Zeit sind berühmt worden, ist insonderheit Bruder Heinrich von Zütphen bekannt, dessen Historie Luther selbst beschrieben.  
  Dieses aber hinderte dennoch den Lauff des Evangelii nicht. Die Schweitzer traten grossen Theils der Reformation bey, und in Preußen ward in diesem Jahre gleichfalls das Evangelium eingeführet. Die Händel des Kaysers und Pabst Clemens VII im Jahr 1527 beförderten die Fortpflantzung der Wahrheit noch mehr.  
  Luther widerlegte die Wiedertäuffer, welche sich damahls sehr vermehreten, die Kinder-Tauffe verwurffen, sich selbst noch einmahl tauffen liessen, und die Gemeinschafft der Güter einführeten.  
  Es geschahe auch, wie schon gedacht, die allgemeine Visitation der Kirchen im gantzen Churfürstenthum Sachsen, welcher Luther selbst beywohne-  
  {Sp. 1683|S. 851}  
  te, nebst etlichen andern Kirchen-Räthen und Politicis, um alles nach Vorschrifft des göttlichen Worts, und guter Ordnungen, nach Bewandniß der Umstände, wohl einzurichten. Zu welchem Ende auch ein besonderes Visitations-Büchlein publiciret ward.  
  Luther lehrete auch beständig zu Wittenberg zur Zeit der Pest, der indeß die andern Universitäts-Verwandten sich nach Jena in Sicherheit begaben.  
  Es währete aber 1528 die Kirchen-Visitation annoch im Churfürstenthum Sachsen, und war Luthers gröster Arbeit die Ubersetzung der Bücher Altes Testaments, und Widerlegung des unruhigen Andreas Carlstadts.  
  Ferner ward 1529 einen Reichstag zu Speyer gehalten, wiewohl in Abwesenheit des Kaysers, um die zertrenneten Gemüther wieder zu vereinigen; jedoch nur dem Scheine nach, indem ein sehr scharffes Edict herauskam, des Inhalts, daß man die vorigen wider Luthern und seine Vertheidiger oder Anhänger ergangenen Decrete erneuern, und auch die Meße nicht abschaffen solte. Gegen welches harte Edict Churfürst Johann zu Sachsen, Marggraf George zu Brandenburg, Hertzog Ernst und Frantz zu Lüneburg, Landgraf Philipp zu Hessen, Fürst Wolfgang zu Anhalt, nebst den Reichsstädten Nürnberg und Reutlingen, und andere sich öffentlich setzten, ihre Protestation an den Kayser und das Reich übergaben, und dahero Protestanten genennet wurden.  
  Indeß hatte der Kayser mit dem Pabst einen gewissen Vergleich getroffen, der zu Unterdruckung der Protestanten abzuzielen schiene. Wiewohl man viele Ursache zu zweiffeln hat, ob es Carl V ein Ernst gewesen, die Evangelische Religion gantz zu unterdrücken.  
  Die Protestanten kamen auf der andern Seiten in der Stadt Schmalkalden zusammen, um eine Defensiv-Alliantz unter sich, gegen die androhende Gewalt ihrer Feinde, zu beschlüssen. Da hingegen Luther von aller Thätlichkeit schrifftlich und ernstlich abmahnete, mit Vorstellung, daß die Religion, ohne höchstdringende Noth, nicht müsse verfochten werden, sondern GOtt selbst seine Sache auch allein durch seine Wege würde zu führen wissen; hielte darauf zu Marpurg ein Gespräch mit Ulrich Zwinglio, über den wahren Verstand der Worte im heiligen Abendmahl: Das ist mein Leib, das ist mein Blut, konnte aber mit ihm nicht einig werden. Dahero die gäntzliche Trennung der sonst in den meisten andern Artickeln einmüthigen, Sächsischen und Schweitzerischen Theologen zu grosser Hinderniß in der Evangelischen Reformation erfolgte.  
  Folgends befahl der Kayser, der 1530 einen anderweitigen Reichstag nach Augspurg ausgeschrieben hatte, es solten die Protestanten (von deren Lehrsätzen recht thörichte Dinge in Spanien, Italien, u.a.m. waren ausgebreitet worden) ihr Glaubens-Bekänntniß aufsetzen, und also schrifftlich auf dem Reichstage übergeben. Deswegen Luther 17 kurtze Artickel von seiner Lehre und Glauben verfaßete, welche Philipp Melanchthon, mit Luthers Bewilligung, so fort erweiterte, und dessen völlige Approbation aus dem Schloße zu Coburg erhielte, allwo der Churfürst Luthern in Verwahrung ließ, damit er von Augspurg nicht allzu weit entfer-  
  {Sp. 1684}  
  net, dabey aber auch von den gefährlichen Nachstellungen der Gegner befreyet seyn möchte.  
  Indessen verfertigte er selbst in Coburg ein Buch, an die auf dem Reichstage versammleten Bischöffe, und andere von der Clerisey, darinnen er sie zur Verbesserung der Kirchen-Mängel anmahnete, und die Ubereinstimmung seiner Lehre mit der heiligen Schrifft klar vorstellete.  
  Indessen wurden obbemeldte Artickel von den protestirenden Chur- und Fürsten, auch Städten, an den Kayser und übrige Stände des Reichs persönlich übergeben, in Lateinischer und Deutscher Sprache, durch durch den Chur-Sächsischen Cantzler, D. Gregorium Pontanum, oder Brück, nachdem dieselben von D. Christian Bayer mit ungewöhnlich lauter Stimme waren abgelesen worden.  
  So bald nach der Ubergebung ward diese Augspurgische Confeßion oder Glaubens- Bekänntniß von den Italiänern, Spaniern, Frantzosen und Niederländern, in ihre National-Sprache übersetzet, und also in allen Theilen von Europa bekannt gemacht. Man widerlegte zwar dieselbe von Catholischer Seiten, allein man wolte den Evangelischen diese Widerlegung nicht schrifftlich geben, die dem ohngeachtet von Philipp Melanchthon, und andern anwesenden protestirenden Gottesgelehrten, durch eine Apologie oder Schutzrede nachdrücklich beantwortet ward.  
  Als aber die zwischen beyden Partheyen zu Augspurg angestellten Conferentzien sich fruchtlos zerschlugen, indem man über die vornehmsten Glaubens-Artickel, die Seligkeit der Menschen betreffend, (da in dem Ceremonial-Wesen endlich leicht nachzugeben war) nicht einig werden konnte; so geschahe, daß der Kayser, und die ihm samt dem Pabst anhangenden Stände des Reichs, solche Confeßion durch ein Edict verdammeten. Die protestirenden Fürsten, die man wieder zur Römischen Religion zwingen wolte, giengen unwillig vom Reichstage weg, und protestirten gegen das abgefaßte Decret. Und von dieser Zeit an muß man die Evangelische Kirche als eine besondere Kirche ansehen.  
  Luther schrieb alsobald, nach geendigtem Reichstage, eine bewegliche Warnung an seine liebe Deutschen, daß sie dem Edict, wegen Verfolgung der Evangelischen Lehre, nicht gehorchen solten. Indem nun die Gemüther der Deutschen Reichsstände durch solches Edict und itztbenannte Schrifften Lutheri, eine mächtige Alteration bekamen, auch die Anschläge der Catholischen nicht eben heimlich waren; so fiengen 1531 noch mehrere an, auf der Protestirenden Seite zu treten; da mittler Zeit Luther in Ubersetzung der Bücher Altes Testaments fortfuhr, und die protestirenden Stände sich zu Schweinfurth versammleten, und ihrer Sicherheit wegen Rath pflegten. Es hielten aber damahls beysammen:  
   
  Worauf 1532 Kayser Carl die Stände des Reichs nach Nürnberg berief, und den Protestirenden die völlige Lehr- und Gewissens-Freyheit so lange verstattete, bisß entweder ein allgemeines Concilium gehalten, oder sonst auf einem Reichstage der entstandene Religions-Streit könnte ausgemachet werden.  
  Kurtz hernach starb Churfürst Johann zu Sachsen, der standhaffte Bekenner der Evangelischen Wahrheit, und hinterließ die Regierung und Lande dem nicht weniger beständigen Eiferer vor dieselbe, Hertzog Johann Friedrichen, als seinem ältesten Sohn.  
  So dann fuhr man 1533 in Berathschlagung wegen Sicherheit des vergönneten Friedens, und Anstellung eines Concilii, fort, welches doch der Pabst auf alle Weise hinderte; da immittelst Luther, zu Beybehaltung der Einigkeit, nicht zwar des Glaubens mit den irrigen Lehren, sondern der Liebe, und daß man sich einander dulten möchte, ernstlich riethe; sich aber hingegen der Unternehmung Hertzog Georgens zu Sachsen, welcher seine Unterthanen mit einem Eyd verbinden wolte, die Evangelische Lehre Zeit ihres Lebens nicht anzunehmen, mit Nachdruck öffentlich widersetzte. Worauf eine nochmalige Visitation der Kirchen in den Churfürstlichen Sächsischen Landen erfolgte.  
  Im folgenden 1534 Jahre reisete Melanchthon, mit Luthers Instruction versehen, nach Hessen, um den oberwehnten Streit vom heiligen Abendmahl, wo möglich, abzuhelffen. Und so fort ward der Anfang gemacht, das gantze, von Luthern und seinen Gehülffen, in Deutsche Sprache übersetzte Bibelwerck, so bißhero nur in eintzelnen Stücken herausgekommen war, zusammen zu drucken, so auch 1535 vollendet ward.  
  Im mittelst unterredete sich Luther mit dem vom Pabst abgeschickten Bischoff von Justinopoli, Peter Paul Vergerio, zu Wittenberg, welcher nach Deutschland gekommen war, um die Protestirenden zu überreden, daß es dem Pabst ein Ernst sey, ein Concilium zu halten, und zwar zu Mantua, brachte auch denselben auf ziemlich gute Meynung von den Protestirenden, wiederrieth aber dennoch denen letzt gedachten, solch Concilium, weil es der Pabst in Italien, und nicht in Deutschland halten wolte, zu besuchen.  
  Folgends urgirte der Kayser 1536 die Versammlung eines Concilii nochmahls, worein aber der Pabst nicht willigen, viel weniger einräumen wolte, daß selbiges in Deutschland gehalten würde. Da unterdessen Luther, und andere, sich mit Martin Bucero, und andern, nach einem zu Wittenberg gehaltenen Gespräche, in den bißhero streitig gewesenen Puncten vom heiligen Abendmahl völlig verglichen, und hierüber eine Vereinigungs-Formul abfassete, iedoch mit diesem Effect, daß dennoch die Schweitzerischen Gottesgelehrten darein nicht willigen wolten, und sich also von jenen völlig abtrenneten.  
  Indem nun der Kayser auf der Haltung eines Concilii beständig beharrete, und deswegen 1537 denen protestirenden Ständen angesonnen ward, ihre Meynung hiervon deut-  
  {Sp. 1686}  
  lich zu eröffnen; so kamen diese in der Stadt Schmalkalden zusammen, wohin auch Luther selbst, und sehr viele andere Gottesgelehrte sich verfügeten; wiewohl er, wegen zustossender Unpäßlichkeit, zurückreisen muste. Ihre Verrichtungen daselbst waren:  
 
1) Die abschlägige Antwort an den Kayserlichen Gesandten, daß nemlich die Protestirenden, wegen Beysorge nicht genugsamer Sicherheit, das Concilium zu Mantua nicht besuchen würden;
2) Eine Erklärung von der Gewalt des Pabsts, welche Melanchthon im Namen aller anwesenden Gottesgelehrten aufsetzte;
3) Die nochmahlige Approbation des Augspurgischen Glaubens- Bekänntnisses;
4) Die Verfertigung einiger andern Artickel, die dieser Confeßion zu mehrerer Erläuterung beygefüget, unterschrieben, auch daher die Schmalkaldischen Artickel genennet wurden;
5) Die nochmahlige Bestätigung des Schmalkaldischen Bundes, welchen, zur Defension gegen ihre Feinde, die sämtlichen protestirenden Stände aufgerichtet hatten.
 
  Ferner ward 1538 in denen Chur-Sächsischen Landen eine nochmahlige Kirchen- Visitation gehalten, ob sich schon die Bischöffe hefftig darwider setzten; dabey denn etliche Catholische Fürsten, sonderlich Hertzog George zu Sachsen, und Hertzog Heinrich zu Braunschweig, nebst dem Kayserlichen Abgeordneten, D. Held, in Nürnberg eine besondere Zusammenkunfft hielten, die kein ander Absehen hatte, als den Protestirenden einigen Verdruß zu machen.  
  Nicht lange hernach, nemlich 1539, starb Hertzog George zu Sachsen, ein beständiger Feind Lutheri, und der reinen Prediger des Evangelii, und muste, wider seinen Willen, Hertzog Heinrichen, seinem Bruder, die sämtlichen Lande hinterlassen, welcher auch alsobald dieselben zu reformiren anfieng, und Luthern zu Leipzig predigen ließ.  
  Nebst dem ward den Protestirenden ein 15 monatlicher Stillstand von den zu Franckfurt am Mayn versammleten Reichs-Ständen verwiliget; da indessen jene zu Arnstadt in Thüringen nochmahls zusammen kamen, und den Schluß machten, gegen die Catholischen, als ihre geschworne Feinde, zwar keinen Angriff zu thun, iedoch auch, wenn sie von ihnen angefallen würden, ihre Religion, Freyheit und Lande mit Gewalt der Waffen zu vertheidigen. Welchen Schluß auch Luther selbst sich nicht gäntzlich mißfallen ließ. Und als Churfürst Joachim II zu Brandenburg der Protestirenden Partey beytrat, erinnerte Luther gar sorgfältig, daß die Reformation allein nach Gottes Wort, nicht aber nach den Sätzen oder Decreten der alten Conciliorum geschehen müsse.  
  Im Jahre 1540 hatte Luther hauptsächlich mit Johann Agricola, Schul-Rector zu Eißleben, zu thun, welcher das Gesetz Mosis durchaus abgeschafft wissen wolte, in der Meynung, als ob solches vor die Christen gar nicht gehöre. Dahero er und sein weniger Anhang Antinomi oder Gesetz-Stürmer genennet wurden. Er muste aber hernach, als er eines besseren belehret worden, Wiederruff thun.  
  Hierauf ward ein Colloquium erstlich zu Hagenau im Elsaß, und nachgehends zu Regenspurg, zwi-  
  {Sp. 1687|S. 853}  
  schen Johann Eccio, eines, und Philipp Melanchthon, andern Theils, in Gegenwart des Kayserlichen Abgesandten, Nicolai Perotti Granvellani, gehalten, über die Materien von der Erbsünde, von der Kirche, u.s.w. aber vergeblich; iedoch wurde auch 1541 eben so wenig das damals von einigen zuerst ans Licht gebrachte und beyden Partheyen proponirte Interims-Buch, welches sie so lange in Lehre und Ceremonien annehmen solten, bis alle und jede noch streitige Puncte auf einem Concilio ausgemacht werden könnten, angenommen; am allerwenigsten aber von Luthern, ohnerachtet einige Fürsten in hoher Person von Regenspurg aus nach Wittenberg kamen, ihn zu persuadiren, gebilliget, indem er schlechterdings von der ein mahl wohlbedächtig abgefasseten, und öffentlich übergebenen Augspurgischen Confeßion, nicht weichen, noch ausserdem, was in selbiger enthalten, etwas nachgeben wolte.  
  Im darauf folgenden 1542 Jahre entstund eine doppelte Unruhe, als der Catholische Bischoff Julius zu Naumburg von diesem Stifft ausgeschlossen, und an seine statt, auf Churfürst Joh. Friedrichs zu Sachsen Vorschub, Nicolaus von Amsdorff durch D. Luthern eingesetzet wurde. Ingleichen, als besagter Churfürst mit seinem Vetter, Hertzog Moritzen, in öffentliche, jedoch bald wieder gestillete Feindschafft verfiel.  
  Dabey folgends auch 1543 Luther die Absendung einiger Abgeordneten auf das vom Pabst angestellte Concilium zu Trident den Protestirenden theils als unzeitig, theils als gefährlich widerriethe. Als indessen die Parthey der Protestirenden mehr und mehr durch neue hinzutretende Stände in Deutschland sich verstärckete, welche insgesammt die Predigt des Evangelii annahmen.  
  Und als 1544 Kayser Carl einen Reichs-Tag zu Speyer anordnete, auch daselbst der Reichs-Abschied ziemlich geneigt vor die Protestirenden lautete, hingegen der Pabst sein Mißfallen über solchen Abschied mercken ließ, auch denselben vor null und nichtig erklärte, und dabey ein Concilium von Bischöffen in der Stadt Trident zu versammlen beharrete; so widerfochte Luther die Macht und Gewalt, deren sich der Pabst anmassete, eifriger als zuvor, zeigete derselben grossen Mißbrauch und Unbefugniß, und behauptete, daß das bevorstehende, und von den Protestanten erbetene Concilium nirgends anders, als in Deutschland, allwo die Religions- Streitigkeiten entstanden, gehalten werden könne und müsse.  
  Hierauf erfolgte 1545 der Reichstag zu Worms, auf welchem die Protestirenden sich über die eigenmächtige Päbstliche Anordnung des Concilii beschwereten; welches aber dennoch, weil der Kayser den Protestirenden immer abgeneigter wurde, seinen Anfang nahm; da immittelst Luther die ins Deutsche übersetzte Bibel nochmahls übersahe, und zum letzten male, bey seine Lebzeiten, herausgab.  
  Ob nun wol ein nochmahliges Colloquium zu Regenspurg angestellet ward, so war doch dasselbe gantz fruchtloß, zumahl auch beyde Partheyen sich zum Kriege rüsteten, ehe aber derselbige in völlige Flammen ausbrach, Luther am 18 Februar 1546 selig verschiede. Hierauf nahm sogleich der so genannte Schmalkaldische  
  {Sp. 1688}  
  Krieg wider dem Churfürsten zu Sachsen, Johann Friedrich, wider den Landgrafen zu Hessen, Philipp, und viele andere protestantische Fürsten, welche mit ihnen in den Schmalkaldischen Bund getreten waren, den Anfang; wiewohl die Bewegungs-Ursache zu diesem Kriege, nach des Kaysers Vorgeben, nicht war die Religion, sondern die Hartnäckigkeit der verbundenen Fürsten.  
  Der Churfürst von Sachsen wurde so wohl als der Landgraf von Hessen den 20 Jul. bemeldten 1546 Jahres von dem Kayser in die Acht erkläret. Dahero auch dieselben mit ihren Völckern an den Bayerischen Gräntzen bey Donauwerth zusammen kamen, und dem Kayser den Krieg ordentlich ankündigten; welcher ihnen aber diese Kriegs-Erklärung unerbrochen nebst ihrer Acht zurücke schickte, und hernach 1547 das Glück hatte, sie in seine Hände zu bekommen, den ersten in einer Feldschlacht bey Mühlberg, und den andern durch List zu Halle, wohin er auf des Kaysers Wort gekommen, und nebst dem Hertzog von Alba zur Taffel eingeladen war. Nach derselben Beendigung aber muste er im Verhafft bleiben.  
  Indeß war das Concilium von Trient würcklich angefangen. Der Pabst Paul III hatte es bereits 1536 angesaget; es verzog sich aber damit bis 1545, da es zu Trient angefangen wurde. Es ward zwar 1552 auf eine Zeitlang nach Bononien gelegt; aber Julius III brachte es bald wieder nach Trient, wo es unter Pabst Pio IV 1564 nach 18 Jahren endlich geendigt wurde.  
  Die Protestanten waren zwar darzu eingeladen: allein es gieng niemand von ihnen dahin, weil sie sahen, daß es alles nach des Pabsts Willen zugehen würde. Und obzwar etliche Wittenbergische Gottesgelehrte 1552 dahin giengen, so kehrten sie dennoch bald wieder zurück.  
  Alles gieng auf diesem Concilio nach des Pabsts Willen zu. Die Gesandten desselben präsidirten und litten nicht, daß das geringste gesetzet würde, welches der Gewalt des Pabsts entgegen wäre. Das hauptsächlichste auf diesem Concilium solte eine Reformation der Mißbräuche seyn, die sich in dem Römischen Reiche eingeschlichen. Allein an statt dessen dachte man an die Reformation nicht, sondern bestärckte alle bisherigen Lehren des Pabsttums, ja man machte das Schisma durch die hinzugefügten Anathemata völlig unheilbar.  
  Die Klugen unter den Catholischen läugnen dieses nicht, und haben hier und da einen grossen Unwillen gegen dieß Concilium bezeuget, da man schon zu Trident versammlet war, ließ der Kayser bey dem Pabst Paul III beständig um eine freye Kirchen-Versammlung anhalten, weil er aber sahe, daß dieses keinen grossen Fortgang hatte, so ließ er indeß 1548 durch Julius Pflugen, Bischoff zu Naumburg, Michael Heldingen, Bischoff zu Merseburg, und Johann Agricola, des Churfürsten von Brandenburg Hofprediger, ein gewisses Buch aufsetzen, und ans Licht stellen, welches einige Glaubens-Artickel in sich enthielte, woran sich nach seiner Meynung so wohl die Catholischen als Protestanten unterdessen halten könnten, bis man in einer freyen allgemeinen Versammlung etwas gewisses fest gesetzet haben  
  {Sp. 1689|S. 854}  
  würde. Dieses Buch wurde von den Leuten gemeiniglich das Interim genennet, weil es dasjenige in sich fassete, was man unterdessen, bis die Kirchen-Versammlung gehalten werden solte zu glauben hätte. Es gefiel aber dasselbe weder den Römischgesinnten, noch den Protestanten, daß auch von beyden Seiten dagegen geschrieben wurde, obgleich der Kayser solches unter schwerer Straffe verboten hatte. Dahero stifftete dieses Buch viel Unruhe.  
  Der Kayser liesse auch dem gefangenen Churfürsten von Sachsen vorstellen, daß er das Interim annehmen, und seinen Printzen Befehl geben solte, dergleichen zu thun; iedoch der Churfürst gab eine sehr nachdrückliche und gottesfürchtige Schrifft heraus, worinnen er auf das kräftigste behauptete, daß es ihnen Gewissens wegen unmöglich wäre das Interim anzunehmen, weil er bey dem Augspurgischen Glaubens-Bekänntnisse nicht den geringsten Zweiffel bey sich empfände, und folglich auch nichts gut heissen könnte, als was mit demselben vollkommen übereinstimmte.  
  Der Churfürst zu Sachsen Moritz solte ebenfalls das Interim annehmen. Er übergab aber desßwegen eine schrifftliche Protestation, daß er es nicht annehmen, sondern erst mit seinen Gottesgelehrten überlegen wolte. Ob ihm nun gleich der Kayser zu Augspurg starck zusetzete, so blieb er doch steif bey seinem Vorsatz. So bald er also von Augspurg zurück kam, so ließ er die Landstände und Gottesgelehrten zusammen kommen, sich mit ihnen zu unterreden, was man dem Kayser auf das vorgelegte Interim antworten könnte und solte.  
  Man kam also verschiedene mahl zusammen, als zu Meissen, zu Pegau, zu Torgau, zu Zelle, zu Jüterbock, zu Leipzig, zu Merseburg, abermals zu Torgau, und endlich zu Grimma. Endlich wurde ein Schluß zu Leipzig gefasset, welcher den Titel führete: Beschluß des Landtags zu Leipzig, so den 22 December des 1548 Jahres von wegen des Augspurgischen Interims gehalten ist. Die vornehmsten Verfertiger davon waren Philipp Melanchthon, D. Paul Eber, D. Johann Pommer, D. Georg Major, D. Pfeffinger. Insgemein nennet man sie nur die Meißner, weil sie meistentheils in Meissen sassen.  
  So bald als es nur bekannt wurde, bekam er ungemein viel Widerspruch, weil die Verfasser dieses Beschlusses viele Dinge vor Mitteldinge angesehen hatten, welche doch keine waren. Man belegte sie mit dem Namen der Adiaphoristen, und es entstand daher der so beruffene adiaphoristische Streit, der so viel Jahre hindurch gedauret, und mit hefftigen Schrifften von beyden Seiten fortgesetzet worden.  
  Indeß schien es, als wenn es mit der Evangelischen Religion mit der Zeit übel ablauffen, und die Catholischen wieder die Oberhand bekommen würden. Der Kayser ließ unterschiedliche Befehle gegen die Evangelischen ausgehen, und verbot unter andern 1549 Luthers und der übrigen Ketzer Bücher zu lesen.  
  Es ward auch zu Augspurg, Straßburg, und andern Orten der Römische Gottesdienst wieder eingeführet, und auf dem Reichstage zu Augspurg 1551 allerhand gegen die Evangelischen beschlossen. Allein die  
  {Sp. 1690}  
  Sache gewann bald ein ander Ansehen, da der Churfürst von Sachsen Moritz 1552 den Kayser auf den Hals gieng. Denn durch dieses Herrn Waffen ward der Kayser genöthiget, daß er 1552 zu Passau dem berühmten Religions-Frieden eingehen muste, der 1555 auf dem Reichs-Tage zu Augspurg bestätiget und festgesetzt ward.  
  Wie es nach diesem ergangen, wird unter besondern Artickeln von einer jeden Religion vorkommen. Siehe dahero Religion.  
  Schlüßlichen fügen wir eine Specification bey von den vornehmsten Ländern und Orten, bey denen die Evangelische Religion Platz gefunden hat. Und zwar hat man in selbiger der Jahr-Ordnung gefolget; die special Nachrichten aber müssen in jedes Landes und Ortes Special-Historien-Büchern und Chronicken nachgeschlagen werden.  
  Die zu Ende beygefügten Buchstaben: L. R. C. zeigen zugleich an, wo entweder die ins besondere also genannte Reformirte Lehre angenommen, oder wo zugleich die Lutheraner, Reformirte und Papisten ihre freye Religions-Übung haben. Es ist aber dieses Verzeichniß folgendes:  
  Im Jahr 1517 u.f.  
   
  Im Jahr 1519  
 
  • Altenburg, durch Luthern, Gabriel Didymus, Wentzel Lincken, und George Spalatinus. L.
  • Zürch, in der Schweitz, durch Ulrich Zwinglius, an andern Schweitzerischen Orten aber durch Johann Oecolampadius, Conrad Billicanus, Johann Calvinus, u.a.m. R. C.
  • In den Niederlanden, bis die Spanische Inquisition aufkam, da etliche Provintzien Papistisch blieben. L. R. C.
  • Im Königreich Schweden, durch König Gustav Erichson, D. Lorentz und Olaus Petri. L.
 
  Im Jahr 1520 u.f.  
 
  • zu Naumburg. L.
  • Ost-Frießland, auf Befehl Graf Etzard. L. R.
 
  Im Jahr 1521  
 
  • Zwickau durch Nicolaus Haußmann. L.
  • u. 1540 Halberstadt, durch Jodocus Otto. u.a. L. C.
  • u.f. Stadt Goßlar, durch Johann Kleppen, Johann Wesel, und Nicolaus von Amßdorff. L.
  • Worms, ungeacht der wider Luthern geschehenen Achts-Erklärung. L. C.
  • Joachimsthal, in Böhmen, durch M. Philipp Eberbach; Es waren auch sonst die Hußiten oder Böhmischen Brüder annoch in starcker Menge in Böhmen. L. C.
 
  Im Jahr 1522  
 
  • Erfurt, durch D. Martin Luthern. L. C.
  • Arnstadt, durch Caspar Güttel. L.
  • Cotbuß, in der Nieder Lausitz, durch D. Johann Grießmann. L. R.
 
  {Sp. 1691|S. 855}  
 
  • Zerbst, im Fürstenthum Anhalt, auf Befehl Fürst Wolffgangs, durch D. Martin Luthern. L.
  • Breßlau, in Schlesien, durch Johann Hertz. L. C.
  • u.f. Liegnitz, in Schlesien, auf Befehl Hertzog Friedrichs, durch Fabian Eckel, Sebastian Schubart, und Martin Tectander oder Dachmann. L. C.
  • Stadt Bremen, durch Heinrich von Sütphen. L. R.
  • Nürnberg, durch Andreas Osiander. L.
  • u.f. Augspurg, durch Johann Frosch u.a. L. C.
  • Grafschafft Kreichgau, durch Erhard Schnepff. L. C.
  • Hall, in Schwaben, durch Johann Brentius. L.
  • Herrschafft Sickingen im Elsaß, durch Johann Oecolampadius, Caspar Hedion, und Martin Bucer. L. C.
  • Straßburg, durch Matthias Zell, u.a. L. C.
  • Marggrafthum Mähren, durch Paul Speratus; allwo auch Böhmische Brüder waren. L C.
  • u.f. Riga, und andere Örter in Liefland, durch Andreas Cnophius. L.
 
  Im Jahr 1523  
 
  • Eisenach, durch D. Jacob Strauß. L.
  • Hertzogthum Jägerndorff in Schlesien, auf Befehl Marggraf Georg zu Brandenburg. L. R. C.
  • Hertzogthum Preussen, auf Befehl Marggraf Albrecht zu Brandenburg, durch Johann Brießmann, Paul Speratus, und Johann Polyander. L. R. C.
  • Landau im Elsaß, durch Johann Boder. L. C.
  • Hagenau im Elsaß, durch Wolffgang Capito. L. C.
  • Pfaltz Zweybrücken, auf Befehl Pfaltzgraf Ludewig, durch Johann Schwebel. L.
  • u.f. in Franckreich, allwo die Hugenotten im Jahr 1561  ihre erste Königliche Vergünstigung ihrer Religion erhielten. C. R.
 
  Im Jahr 1524  
 
  • Magdeburg, durch Luthern und Nicolaus von Amßdorff. L. R.
  • Costnitz am Boden-See, durch Johann Zwick. L. C.
  • Nördlingen in Schwaben, durch Conrad Billican. L.
 
  Im Jahr 1525  
 
  • Görlitz und Lauban in der Ober-Lausitz durch Frantz Ahenobarbus oder Rothbart. L.
  • Dantzig, durch D. Johann Bugenhagen. L. C. R.
  • u.f. Hertzogthum Lüneburg, auf Befehl Hertzog Ernsts, durch Martin Oudermarck, und Urban Rhegius, u.a. L.
  • Grafschafft Tecklenburg in Westphalen, auf Befehl Graf Conrad, durch Johann Pollius. L. R. C.
 
  {Sp. 1692}  
 
  • Franckfurt am Mayn, durch Hartmann Ibach u.a.m. L. C.
  • Königreich Dännemarck, auf Befehl König Friedrichs, und Christian III. L.
  • im Königreich Pohlen, ist Luthers Lehre bekannt gemachet worden, durch Martin Glossa, u.a.m. L. C.
 
  Im Jahr 1526 u.f.  
 
  • in der Landgrafschafft Hessen, auf Befehl Landgraf Philipps, durch Frantz Lambert. L. R.
 
  Im Jahr 1527  
 
  • im Marggrafthum Brandenburg in Francken auf Befehl Marggraf Georgens. L. R.
  • Hertzogthum Hollstein, auf Befehl Hertzog Christians durch D. Eberhard Widensee. L.
 
  Im Jahr 1528  
 
  • Braunschweig, durch D. Johann Bugenhagen. L.
  • Hamburg, durch D. Johann Bugenhagen, und Johann Aepinus. L.
 
  Im Jahr 1529  
 
  • Stadt Minden, durch Nicolaus Cragen. L.
  • Marggrafschafft Baaden auf Befehl Marggraf Philipps, wiewohl er 1532 Römisch-Catholisch ward, und die Lutherischen Prediger fortjagte. L. C.
 
  Im Jahr 1530  
   
  Im Jahr 1531  
 
  • Ulm, in Schwaben, durch Johann Oecolampadius, Martin Bucer, und Ambrosius Blaurer. L.
 
  Im Jahr 1532  
 
  • Hertzogthum Crossen in Schlesien, auf Befehl Marggraf Johannis zu Brandenburg. L. R.
  • Dessau, im Fürstenthum Anhalt, auf Befehl Johann und Joachim, Fürsten zu Anhalt, durch Nicolaus Haußmann. R. L.
  • Stadt Münster, durch Bernhard Rothmann, so aber hernach, durch das Wiedertäuferische Unwesen, und andere Zufälle, ins stecken gerathen. C.
  • Stifft und Stadt Verden, durch dasigen Bischoff Georgen. L.
 
  Im Jahr 1533  
 
  • die Reußischen Herrschafften im Voigtland. L.
  • Hertzogthum Jülich, Cleve und Berg, durch Hertzog Johann. L. R. C.
 
  Im Jahr 1534  
 
  • Königreich Engelland, auf Befehl König Heinrichs VIII. L. R.
  • Hertzogthum Würtenberg, auf Befehl Hertzogs Ulrichs, durch Melanchthon, Camerarius, Schnepff, u.a.m. L.
  • Stadt Hannover, durch Urban Rhegius. L.
  • Fürstenthum Grubenhagen, auf Befehl Hertzog Philipps, durch Nicolaus von Amsdorff. L.
  • Stadt Schneeberg in Meissen, durch George Spalatin, und Johann Reichmann. L.
 
  Im Jahr 1537  
 
  • Stadt Freyberg in Meissen, auf Befehl Hertzog Heinrichs zu Sachsen. L.
 
  Im Jahr 1539  
 
  • Anneberg, durch Heinrich Lindemann, und Friedrich Myconius. L.
  • Leipzig, durch D. Luthern und Justus Jonas. L.
  • Meissen. L.
 
  {Sp. 1693|S. 856}  
   
  Im Jahr 1540  
 
  • Stadt Speyer. L. C. R.
 
  Im Jahr 1541  
 
  • Halle im Hertzogthum Magdeburg durch D. Justus Jonas. L. R.
 
  Im Jahr 1542  
 
  • Stifft und Stadt Zeitz, durch D. Luthern, George Spalatin, u.a. L.
  • Stifft und Stadt Wurtzen durch George Spalatin. L.
  • Stadt Regenspurg, durch Erasmus Zollner, und Johann Förster. L. C.
  • Stadt Hildesheim, durch Johann Bugenhagen. C. L.
  • In der Pfaltz-Neuburg auf Befehl Pfaltzgraf Otto Heinrichs, durch Michel Diller, und Andreas Osiander. L. C. R.
 
  Im Jahr 1543  
 
  • gefürstete Grafschafft Henneberg, auf Befehl Fürst Wilhelms, und Fürst Georg Ernst, durch D. Johann Förster. L.
 
  Im Jahr 1544  
 
  • Stifft u. Stadt Merseburg, durch Fürst Georgen zu Anhalt, u.a. L.
  • Hertzogthum Pommern, durch D. Joh. Bugenhagen; wiewohl schon vorhin an eintzelen Orten die Reformation angefangen worden. L. R.
  • In der Chur-Pfaltz, auf Befehl Chur-Fürst Friedrichs. L. R. C.
 
  Im Jahr 1555  
 
  • in Österreichischen Landen ist, auf Anhalten der dasigen Stände, das freye Religions-Exercitium verstattet worden. C.
 
  Im Jahr 1556  
 
  • das Marggrafthum Baden nochmahls auf Befehl Marggraf Carls, durch D. Jacob Heerbrand, und D. Jacob Andrea. L. C.
 
  Im Jahr 1559.  
 
  • Im Königreich Ungarn, da die Stände eine Confeßion, nach Art der Augspurgischen, an König Ferdinand übergaben, darauf die Gewissens-Freyheit erfolget ist. L. R. C.
 
  Im Jahr 1569  
 
  • In Steyermarck, Cärnthen und Crayn, durch Primum Truberum so aber nicht lange gewähret. C.
 
     

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Stand: 9. Februar 2024 © Hans-Walter Pries