HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Reichs-Baronen HIS-Data
5028-31-70-2
Titel: Reichs-Baronen
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 70
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 48
Vorheriger Artikel: Reichs-Bannier
Folgender Artikel: Reichs-Bauern (Freye)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Reichs-Baronen, Reichs-Freyherren, oder auch nur Herren, Liberi Barones Imperii, werden diejenige Baronen oder Freyherren genennet, welche nicht allein von dem Kayser mit einem unmittelbaren Reichs-Lehen, oder freyen Standes-Herrschafft, belehnet, sondern auch in Ansehung dieser, so viel die davon abhangenden hohen Regalien und andere Vorzüge anbelanget, in allen Stücken denen unmittelbaren Reichs-Grafen gleich gehalten werden.  
  Sie haben auch so gut, als diese, Sitz und Stimme auf denen öffentlichen Reichs-Tägen, und sitzen mit denen Reichs-Grafen auf den 4 Grafen-Bäncken, und werden nebst denenselben vor Reichs-Stände angesehen.  
  Einige unter denenselben werden Semper-Freye genennet, als die zu Limpurg, andere Edle Herren, und einige auch bloß Edle.  
  Sie empfangen die Lehn nicht unmittelbar von dem Kayser, sondern bey dem Reichs-Hofrathe.  
  Siehe auch Baron, im III Bande, p. 508. u.f.  
     

HIS-Data 5028-31-70-2: Zedler: Reichs-Baronen HIS-Data Home
Stand: 28. Dezember 2012 © Hans-Walter Pries