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Zedler: Reichs-Gerichte HIS-Data
5028-31-82-4
Titel: Reichs-Gerichte
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 82
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 54
Vorheriger Artikel: Reichs-General-Postmeister
Folgender Artikel: Reichs-Gesandschafften
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Reichs-Gerichte,  
 
  • Judicia Imperii,
  • Archi-Tribunalia,
  • Suprema Judicia oder
  • Suprema Tribunalia in S. Rom. Germ. Imperio,
 
  heissen diejenigen höhern Gerichte im Deutschen Reiche, von welchen eigentlich alle zwischen denen Reichs-Ständen sich eräugnende Irrungen und Zwistigkeiten, nach Maßgebung der deshalben in denen Reichs-Abschieden und andern Reichs-Gesetzen enthaltenen Verordnung erörtert und ent-  
  {Sp. 83|S. 55}  
  schieden werden sollen.  
  Es sind aber dieser hohen Gerichte im Römischen Reiche bey dessen ietziger Verfassung verschiedene, als  
   
  Das Westphälische Gerichte und das Faust-Recht aber, wie auch das Reichs-Regiment, welche vor diesem ebenfalls unter die Reichs-Gerichte gehörten, sind längst wieder abgeschafft und aufgehoben. Ein mehrers von allen diesen Gerichten kan an seinem Orte unter besondern Artickeln, nachgesehen werden.  
  Nur ist hierbey noch zu gedencken, daß, wie sonderlich in Kayser Carls VI glorwürdigsten Andenckens, errichteten Wahl-Capitulation Art. 16. versehen worden, kein altes Reichs-Gerichte verändert, noch ein neues aufgerichtet werden solle; es wäre denn, daß Kayserliche Majestät mit Churfürsten, Fürsten und Ständen solches auf einem allgemeinen Reichs-Tage vor gut befunden.  
  Ins besondere können hierbey nachgelesen werden,
  • Rampachs Palaestra
  • Schweder und
  • Hiller de Concursu …,
  • Gerhards Unterricht, wie die Processe an beyden höchsten Reichs-Gerichten, wohl ein- und auszuführen, wie auch eines Ungenannten Unterricht von der Frage: ob der Reichs-Hof-Rath mit dem Cammer-Gerichte in allen Sachen concurrentem Jurisdictionem habe?
  • u.a.
     

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Stand: 5. April 2012 © Hans-Walter Pries