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Zedler: Reichs-Matrickel [4] HIS-Data
5028-31-114-2-04
Titel: Reichs-Matrickel [4]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 127
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 77
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Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

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7) Schwäbischer Kreyß.

zu Roß. zu Fuß. Fl.
Bischoff zu Costantz giebt 7 30 204
zum Cammergericht 60 fl.      
Bischoff zu Augspurg 21 100 652
zum Cammergericht 70 fl.      
Abtey Kempten giebt 6 20 152
zum Cammergericht 90 fl.      
Gefürstete Probstey Ellwangen gab 5 zu Roß, und 18 zu Fuß, an Geld 132 fl. ist 1691 den 29 Aug. um 52 fl. moderirt, und gelassen worden bey denen restirenden - - 80
zum Cammergericht 65 fl.      
Abtey Reichenau vertritt das Bisthum Constantz mit 2 4 40
zum Cammergericht 30 fl.      
Abtey Salmannsweiler gab 4 zu Roß, und 64 zu Fuß, an Geld 316 fl. ist den 2 Sept. 1680 um 186 fl. moderiret worden, giebt jetzund noch - - 130
zum Cammergericht 125 fl.      
Abtey zum Weingarten 4 18 120
zum Cammergericht 50 fl.      
Abtey Weissenau gab 2 zu Roß, 14 zu Fuß, an Geld 80 fl. ist den 2 Sept. 1680 mit 55 fl. moderirt worden, restiren noch - - 25
zum Cammergericht 60 fl.      
Hat Moderation gesucht, sonderlich weil Unerndorf davon dem GOttes-Haus Ochsenhausen verkaufft worden, und dieses Kloster keinen einigen zu collectiren hat, sondern die Landvogtey Schwaben dessen in possessione ist; dahero etliche auch nur dessen Anschlag auf 53 fl. 30 Kr. setzen.      
Abtey Maulbronn ist vor dem Krieg vom Hertzoge zu Würtenberg cum onere vertreten worden mit 5 zu Roß, 22 zu Fuß, oder 148 fl.      
zum Cammergericht 125 fl.      
Abtey zu Petershausen bey Constantz giebt - 6 24
zum Cammergericht 30 fl.      
Schussenried, ein Prämonstratenser-Kloster in Schwaben, giebt 2 14 80
zum Cammergericht 50 fl.      
Abtey zu Roggenburg giebt 2 10 64
zum Cammergericht 6 fl.      
Hat viel denen Herren Fuggern zu kauffen geben      
Probst zu Mettenhausen 1 3 24
zum Cammergericht 20 fl.      
Abtey Ochsenhausen gab 4 zu Pferd, 20 zu Fuß, an Geld 128 fl. ist den 14 Jun. 1583 mit 28 fl. moderirt, und gelassen worden bey den restirenden - - 100
zum Cammergericht 77 ½ fl.      
{Sp. 129|S. 78}      
Abtey Königsbrunn hat vorhin Würtenberg vertreten mit 1 zu Roß, 10 zu Fuß, oder 52 fl.      
zum Cammergericht 52 fl.      
Abt zu Marchthal giebt 2 5 44
zum Cammergericht 45 fl.      
Abt zu Elchingen, unter Ulm, giebt 3 13 88
zum Cammergericht 90 fl.      
Abtey zu Münchroth, gab 1 zu Pferd und 8 zu Fuß, an Geld 44 fl. Ist den 14 Jun. 1683 um 29 fl. moderirt worden, restiren also noch - - 15
zum Cammergericht 30 fl.      
Abt zu Auersberg oder Ursberg, giebt - 10 44
zum Cammergericht 12 fl.      
Hat den Fuggern viel zu kauffen geben      
Abtey Yessen oder Ysny, haben die Herren Erb-Truchsessen von Waldburg 1591 sine onere am Cammergericht erhalten, so ehedessen mit 1 zu Roß, 4 zu Fuß, oder 28 fl. belegt gewesen, und zum Cammergericht - fl.      
Abtey Gengenbach gab 1 zu Roß und 3 zu Fuß, an Geld 24 fl. Ist den 14 Jun. 1683. um die Hälffte moderirt worden, giebt also noch - - 12
zum Cammergericht 45 fl.      
Abt zu St. Ulrich in Augspurg, wird von selbigem Bischoff sine onere extrahirt. Ist sonst angeschlagen gewesen mit 5 zu Fuß, oder 20 fl.      
zum Cammergericht - fl.      
Abt zu Ursin oder Yrser unweit Kauffbayern - 14 56
zum Cammergericht 30 fl.      
Äbtißin zu Lindau gab 5 zu Fuß, an Geld 20 fl. ist den 23 Mertz 1682 mit 13 fl. moderirt worden, giebt also noch - - 7
zum Cammergericht 37 ½ fl.      
Buchau am Federsee gefürstete Äbtißin 2 6 48
zum Cammergericht 45 fl.      
Äbtißin zu Rottenmünster, bey Rothweil 1 4 28
zum Cammergericht 30 fl.      
Äbtißin zu Heggenbach oder Heppach bey Biberach - 5 20
zum Cammergericht 5 fl.      
Abtey Guttenzell gab 5 zu Fuß, an Geld 20 fl. den 7 Mart. 1683 ist ihr die Hälffte davon nachgelassen worden, giebt also noch - - 10
zum Cammergericht 5 fl.      
Äbtißin zu Baind oder Band - 3 12
zum Cammergericht 5 fl.      
Balley Elsas und Burgund, (diese Balley wird in vorigen Matric. unter dem Namen des Land-Commend. von Alschhausen gesetzet) gab 3 zu Roß und 31 zu Fuß, an Geld 160 fl. ist den 23 Mart. 1682 mit 100 fl. moderirt worden, giebt also noch   - 60
zum Cammergericht 150 fl.      
Würtemberg, Hertzog gab vor dem Kriege 60 277 1828
zum Cammergericht 300 fl.      
Es wurden aber unter diesen Anschlag gerechnet die gefürstete Grafschafft Mümpelgard, die Herrschafft Steußlingen, die Ämter Bösickheim und Mündelsheim, so vorhin Baadisch. Item die 2 Ämter Oberkirch und Eltenheim, so jetzo wieder Bischöffl. Straßburgisch. Item die Clöster im Lande, und etliche andere Orte mehr. Marschaich-Zimmern ist von denen Graffeneck erkauffft worden: Davon er 10 fl. geben. Auch hat Würtemberg die Grafschaft Löwenstein vertreten mit 2 zu Roß, 9 zu Fuß, oder 60 fl.      
zum Cammergericht 15 fl.      
Ferner extrahirt Würtemberg sine onere einen Theil von der Grafschafft Eberstein, deren Anlage 16 fl.      
zum Cammergericht 4 fl.      
Baaden Durlach gab 20 zu Roß und 53 zu Fuß, an Geld 452 fl. ist den 28 May 1683 um 150 fl. moderirt und gelassen worden bey dem Quanto remanente der - - 302
zum Cammergericht 64 ½ fl.      
Baaden-Baaden, oder die Ober-Marggrafschafft, gantzer Anschlag ist 18 zu Roß, 50 zu Fuß, oder 416 fl. darunter ist aber die Grafschafft Sponheim, so hernach im Ober-Rheinischen Kreyß gesetzt wird, mit 6 zu Roß, 20 zu Fuß, oder an Geld 152 fl. begriffen, restirt also über Abzug dessen, so anjetzo wegen Baaden erlegt wird, 13 30 264
zum Cammergericht 64 ½ fl.      
{Sp. 131|S. 79}      
Die Ober-Marggrafschafft hat auch ein Theil an der Grafschafft Eberstein. Item Lahr und Mahlbeg, die sie sine onere extrahiren.      
Fürsten von Hohenzollern wegen der Werdenbergischen Güter und Sigmaringen zum halben 4 12 ½ 138
zum Cammergericht sämtlich 27 fl. 16 kr. fl.      
Die andere Hälffte giebt Fürstenberg. Sodann wegen Hechingen und Haigerloch 6 20 152
zum Cammergericht 48. fl.      
Nota: Wegen des Erstern seyn sie streitig, weil die Grafschafft Veringen dem Reiche ab- und hingegen 1588 allein Sigmaringen demselben zugesprochen worden: In der Nürnbergischen Repartition stehet auch nur der letztere Anschlag, nemlich die 152 fl. daran (ad interim absque tamen praejudicio petitorii et possessorii ordinarii) der Zeit geben sollen, als Hechingen 95 fl. und Haigerloch 57 fl.      
Grafen von Helffenstein seyn 1627 abgestorben: Es giebt aber ihre Grafschafft Wiesensteig, so Chur-Bayern innen hat 2 - 24
zum Cammergericht 6 fl.      
Grafen zu Oettingen gantzer Anschlag ist 8 45 276
zum Cammergericht 69 fl.      
Daran zahlen beyde Linien, als Oettingen zu Oettingen 4 zu Roß, 12 ½ zu Fuß, oder 138 fl. Oettingen zu Wallerstein und Spielberg auch so viel, nemlich:      
Wallerstein 97 fl. 40 kr.
Spielberg 40 fl. 20 kr.
     
Grafen zu Fürstenberg wegen der Landgrafschafft Baar, und des Kintzingerthals 6 30 192
zum Cammergericht 69 fl.      
So dann wegen der Hälffte der Gräfflichen Werdenbergis. Güter, Heiligenberg, Jungenau und Trochtelfingen 4 22 ½ 138
Die andere Hälffte giebt Hohenzollern, wie oben gemeldet.      
Herrschafft Gundelfingen vertritt Fürstenberg mit 2 2 32
zum Cammergericht 10 fl.      
Grafschafft Lüpfen, seyn die Grafen abgestorben, und belegt gewesen mit 4 18 120
zum Cammergericht 22 fl. 30 kr.      
Anjetzo zahlt daran      
Sultz 6 fl.
Stülingen, so die von Fürstenberg haben, 18 fl. 30 kr.
     
Heben oder Engern, so auch die von Fürstenberg haben, 70 fl. und das Kloster St. Blasii wegen Bondorff 25 fl. 30 kr.      
Grafschafft Montfort giebt 3 20 116
zum Cammergericht 34 fl.      
Daran zahlen die Herren Grafen von Montfort wegen Tetwang und Argen 2 zu Roß, 11 zu Fuß, oder 68 fl.      
Die von Königsegg wegen Stauffen und Rothenfels, so sie denen von Montfort abgekaufft, 1 zu Roß, 7 zu Fuß, oder 40 fl.      
Die Herren Fugger wegen Wasserburg, so sie auch von ihnen bekommen, 2 zu Roß oder 8 fl.      
Grafen von Sultz geben wegen des Kleckgöwes 2 9 60
zum Cammergericht 17 fl. 32 kr.      
Grafen von Zimmern seyn abgestorben, und ist ihr Anschlag 2 9 60
zum Cammergericht 15 fl.      
Daran zahlt Fürstenberg den halben Theil, wegen der Stadt Mößkirch 30 fl.      
Und die Stadt Rottweil, als welche den besten Theil, auch das Stammhaus erkaufft, 30 fl.      
Das Gotthauß Petershausen hat 3 Flecken, als Sauldorff, Roth- und Albersweyler, als apert bekommen.     -
Grafschafft Tengen, vertritt Hohenzollern-Sigmaringen mit 1 - 12
zum Cammergericht 3 fl.      
Daran wird bezahlt von      
Sigmaringen Wöhrstein mit 7 fl. 12 kr.      
Mühleningen 2 fl. 38 kr.      
Mauchenheim, Fürstenberg-Baar 1 fl. 12 kr.      
Dettensee zahlt der Herr Oberste Keller 29. kr.      
Summa 12 fl.      
Grafen von Königseck geben wegen Königseckersberg - 5 20
zum Cammergericht 5 fl.      
{Sp. 133|S. 80}      
So dann wegen der Herrschafft Aulendorff, deren gantzer Anschlag 2 6 48
zum Cammergericht 16 fl.      
Davon aber die Herrschafft Marstetten an den Erb-Truchsessen zu Waldburg, nachdem die Königsbergis. Rothenfels an sich gebracht, verkauft worden, dahero die von Königsegg jetzo nur den halben Theil, als 1 zu Roß, 3 zu Fuß, oder 24 fl. die andere Hälffte aber die Truchsessen zu Waldburg-Zeil wegen gedachter Herrschafft Marstetten, 24 fl. bezahlen.      
Der fernere Königseggische anschlag wegen Rothenfels, stehet oben bey Montfort.      
Erbtruchsessen zu Waldburg, Herren zu Scher und Trauchburg, und etlicher Sonnenbergischer Güter 10 42 288
zum Cammergericht 103 fl.      
Daran zahlt die Linie zu Scher, nemlich wegen Scher 56 fl. und Trauchburg 48 fl.      
Die andere Truchsessen Freyherren zu Waldburg, Herren zu Wolffegg, Waldsee, Zeil und Marstetten, auch den halben Theil 144 fl.      
Der absonderliche Anschlag wegen Marstetten ist bey der Herrschafft Aulendorff gemeldet.      
Grafen von Hohen-Ems 1 2 10
zum Cammergericht - fl.      
Herrschafft Brandeiß Anschlag ist 1 6 36
zum Cammergericht 9 fl.      
Daran zahlen die Herren von Hohen-Ems wegen der von Sultz aberkaufften Herrschafft Vadutz und Schellenberg 18 fl.      
Und der Abt zu Weingarten, wegen der Brandeisischen Herrschafft Blumenegg, auch 18 fl.      
Grafen von Rechberg, seynd 1638 interimsweise wegen Iler, Alchheim und Hohen-Rechberg angeschlagen worden auf 1 2 20
Grafen Fugger Ansschlag ist 4 15 108
Daran zahlet, als die      
Marx Fuggerische Linie wegen Gablingen und Lauterbronn 16 fl. 7 kr. 2 Hell,      
Norndorff 5 fl 41 kr. 4 Hell.      
Oberndorff 6 fl. 33 kr.      
Hans Fuggerische Linie wegen Kirchheim 18 fl.      
Mühlenhausen 12 fl. 48 kr. 3 Hell. Glätt 12 fl. 48 kr. 3 Hell.      
Jacob Fuggerische Linie wegen Badenhausen 17 fl. 21 kr. 5 Hell.      
Kettershausen, Boos und Bläs 16 fl. 2 kr.      
Kettenbach und Wellenburg 8 fl. 37 kr. 7 Hell.      
Ihr fernerer Anschlag wegen Kirchberg, so Österreich, gegen dem Reich vertritt, ist hievon in dem Österreichischen Kreyß gemeldt.      
Die andere Fuggerische Güter sollen mit der Ritterschafft contribuiren, so viel derer in Schwaben liegen.      
Herrschafft Mündelheim, vorhin Fronspergisch, vertritt Chur-Bayern mit 3 10 76
zum Cammergericht 34 fl.      
Grafen von Eberstein - 4 16
zum Cammergerichte 4 fl.      
Davon Würtemberg ein Theil sine onere extrahirt.      
Geroltzeck oder Hohen Geroltzeck, Freyherren, so nunmehr gantz abgestorben, giebt der Graf zu Cronenberg 1 2 20
zum Cammergericht 3 fl.      
Grafenick und Eglingen, Freyherrn 1 2 20
zum Cammergericht 3 fl.      
Justingen Herrschafft, vertritt der Herr von Freyberg mit - 5 20
zum Cammergericht 7 fl.      
Paumbgarten, Freyherren zu Hohen-Schwangen und Erbach, so aber nunmehr abgestorben, haben gegeben. 1 2 20
Welches aber vertheilt, und hat Chur-Bayern die Herrschafft Hohen-Schwangau, und giebt davon 10 fl.      
Die Herrschafft Erbach, bey Ulm, haben des gewesenen Reichs-Vice-Cantzlers, des Herrn von Ulm etc. Söhne gehabt.      
Stadt Augspurg gab 25 zu Pferd, und 150 zu Fuß, an Geld 900 fl. ist den 22 Febr. 1679 um 500 fl. und 1705 noch weiters um 200 fl. moderirt worden, giebt also noch - - 200
zum Cammergericht 250 fl.      
{Sp. 135|S. 81}      
Stadt Ulm 25 150 900
zum Cammergericht 275 fl.      
Stadt Eßlingen gab 5 zu Roß, und 46 zu Fuß, an Geld 220 fl. den 4 Octobr. 1686 ist ihr an diesem Quanto 130 fl. abgenommen, und gelassen worden bey den restirenden - - 90
zum Cammergericht 152 fl.      
Reutlingen 3 38 188
zum Cammergericht 85 fl.      
Stadt Nördlingen gab 5 zu Pferd, 50 zu Fuß, an Geld 260 fl. ist den 19 Febr. 1680 um 110 fl. andere setzen 150 fl. moderirt worden, giebt also - - 150
zum Cammergericht 162 fl.      
Schwäbisch-Hall gab 6 zu Pferd, und 55 zu Fuß, an Geld 292 fl. ist den 19 Febr. 1680 mit 112 fl. moderirt worden, es soll aber diesen Nachlaß oder Ringerung gedachte Stadt Schwäbisch Hall, laut des darüber erfolgten Kayserl. Decreti approbatorii länger nicht, als 50 Jahr von dato, den 12 Nov. 1680 anzurechen, zu genüssen haben, giebt also noch - - 180
zum Cammergericht 15 fl.      
Stadt Uberlingen gab 6 zu Roß, und 60 zu Fuß, an Geld 312 fl. ist den 21 April 1692 um 2 Drittheil oder 208 fl. moderirt und gelassen worden bey den restirenden - - 104
zum Cammergericht 116 ¼ fl.      
Rothweil 3 61 208
zum Cammergericht 70 fl.      
Ihr fernerer Beytrag wegen Zimmern 30 fl. ist oben gemeldt      
Stadt Heilbronn gab 4 zu Roß, und 46 zu Fuß, an Geld 208 fl. ist den 23 Mart. um die Hälffte moderirt worden, giebt also noch - - 104
zum Cammergericht 75 fl.      
Stadt Memmingen gab 4 zu Pferd, und 50 zu Fuß, an Geld 248 fl. ist den 11 Dec. 1680 um 98 fl. moderirt und gelassen worden bey - - 150
zum Cammergericht 156 fl.      
Stadt Lindau gab 3 zu Roß, und 40 zu Fuß, an Geld 196 fl. ist den 11 Dec. 1680 derselben hieran per moderationem 160 fl. abgezogen worden, giebt also noch - - 90
zum Cammergericht 100 fl.      
Dünckelsbühl gab 4 zu Pferd, und 40 zu Fuß, an Geld 208 fl. ist den 23 Martii 1680 um 118 fl. moderirt worden, giebt also noch - - 90
zum Cammergericht 110 fl.      
Biberach gab 3 zu Pferd, und 40 zu Fuß, an Geld 196 fl. ist den 7 Jan. 1682 auf ein Drittheil moderirt und gelassen worden bey den restirenden - - 65
zum Cammergericht 90 fl.      
Ravenspurg 3 40 196
zum Cammergericht 67 fl. 30 kr.      
Stadt Kempten gab 3 zu Roß, und 30 zu Fuß, an Geld 156 fl. ist den 7 Jan. 1682 auf ein Drittheil moderirt worden, giebt noch - - 52
zum Cammergericht 60 fl.      
Weyl 1 12 60
zum Cammergericht 5 fl.      
Stadt Kauffbayern gab 2 zu Roß, 34 zu Fuß, an Geld 160 fl. ist den 7 Jan. 1682 auf zwey Drittheil moderirt worden, restiren noch - - 53
zum Cammergericht 32 fl. 30 kr     20 kr.
Stadt Wangen gab 2 zu Roß, 14 zu Fuß, an Geld 80 fl. ist den 7 Jan. 1682 um die Hälffte, jedoch daß die Grafschafft Egloffsheim von dero Possessorn gegen dem Reich mit 20 fl vertreten werde, moderirt worden, giebt also noch - - 40
zum Cammergericht 40 fl.      
Stadt Isny gab 2 zu Pferd, und 14 zu Fuß, an Geld 80 fl. ist den 15 Sept. 1686 um 60 fl. moderirt und gelassen worden bey den restirenden - - 20
zum Cammergericht 50 fl.      
Pfullendorf 2 20 104
zum Cammergericht 37 fl. 30 kr.      
Offenburg - 30 120
zum Cammergericht 17 fl.      
Donawerth 2 zu Roß, 28 zu Fuß, oder 136 fl.      
zum Cammergericht 54 fl.      
{Sp. 137|S. 82}      
Hat bisher Chur-Bayern sine onere extrahiret, ist aber vermöge Instr. Pacis Art. 4 zur Restitution gehalten.      
Stadt Leutkirchen gab 10 zu Fuß, an Geld 40 fl. ist den 4 Jun. 1683 um 26 fl. moderirt worden, giebt also noch - -  
zum Cammergericht 37 fl. 30 kr.      
Wimpfen      
zum Cammergericht 57 fl. 30 kr.      
Giengen      
zum Cammergericht 30 fl.      
Aalen      
zum Cammergericht 17 fl. 30 kr.      
Stadt Gengenbach      
zum Cammergericht 17 fl.      
Zell am Hammerspach      
zum Cammergericht 8 fl. 30 kr.      
Buchorn      
zum Cammergericht 30 fl.      
Buchau am Feder-See      
zum Cammergericht 6 fl.      
Popfingen      
zum Cammergericht 20 fl.      
Constantz am Boden-See 3 zu Roß, 50 zu Fuß, oder 236 fl.      
zum Cammergericht 62 fl. 30 kr.      
Wird vom Haus Österreich,, wie oben im Oesterreichischen Kreyß stehet, cum onere vertreten.      

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Stand: 29. November 2013 © Hans-Walter Pries