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Quellenangaben
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Ernestinische Linie |
Folget also die andere Haupt-Linie des
Sächsischen Hauses, welche die Ernestinische heisset; Es
bestehet aber dieselbe aus der |
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- Weimarischen,
- Eisenachischen,
- Gothaischen,
- Meinungischen,
- Römhildischen,
- Eisenbergischen,
- Hildburgischen und
- Saalfeldischen
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Linie; davon aber die Eisenbergische und Römhildische und gegen das Ende des 1741
Jahres auch die Eisenachische Linie ausgestorben. |
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Den
Namen hat sie von ihrem Urheber,
Churfürst
Ernsten, Friedrichs II
ältesten
Sohne, der
mit seinem Bruder Albrechten, nach 20jähriger
gemeinschafftlicher
Regierung, 1485 zu
Leipzig
also
theilte, daß, weil
Hertzog Albrecht den besten
Theil
gewählet hatte, ihm zu dem Thüringischen
Theil noch 50000 Goldgülden, und das
Amt und
Stadt
Jena zugegeben werden
musten. Es begriff
aber solcher Thüringischer Antheil folgende Städte
und Ämter: |
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- Arnshaug,
- Altenstein,
- Adorff,
- Altenburg,
- Besnick,
- Burga mit Lobda,
- Breitenbach,
- Butstett,
- Borna,
- Creuxberg,
- Coburg,
- Colditz,
- Domitsch,
- Gleit
zu Erfurt,
- Grimma,
- Gräfenhänigen,
- Heineck,
- Helburg,
- Helburghausen,
- Isenberg,
- Isenach,
- Ilenburg,
- Kahla,
- Kraynberg,
- Königsberg,
- Krimmitschau,
- Leuchtenberg,
- Luckau, Lindau,
- Leisneg,
- Neuhaus,
- Neustettel,
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- Neustadt,
- Neuenmarck,
- Orlamünda,
- Olsnitz,
- Plauen,
- Pausa,
- Rasla,
- Rinstett,
- Roda,
- Rotach,
- Ronneburg,
- Schwartzwald,
- Saltza,
- Saalfeld,
- Saltzungen,
- Sonneberg,
- Smölin,
- Schildau,
- Tenneberg,
- Triptis,
- Torgau,
- Auma,
- Ummerstett,
- Voigtsberg,
- Weimar,
mit Magdala,
- Weyda,
- Wassenberg,
- Waltershausen,
- Werda,
- Ziegenrück,
- Zwickau,
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nebst den
Grafen zu Schwartzburg, Gleichen,
Kirchberg, Reussen wegen
unterschiedener
Stücke der Ritterschafft und anderer Zubehör. Besiehe den
Artickel
Ernestus im VIII.
Bande,
p. 1710. |
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Es folgten ihm seine beyden
Söhne,
Friedrich III der weise zugenamet, und
Johann der
beständige, und
regierten dieselbe
gemeinschafftlich, ausser der
Chur, die der älteste
voraus hatte. Daher er auch nicht nur
Reichs-Vicarius war nach
Kaysers
Friedrichs III
und Maximilians
Tode, sondern auch bey dem
letzten Vicariat 1519 zu
Franckfurt zum Römischen
Kayser
erwählet wurde, welche
Würde er doch aus
Bescheidenheit und wichtigen
Ursachen
abgeschlagen, und seine Stimme dagegen Kayser
Carln, damahligen
Könige in Spanien, und
Ertz-Hertzoge in Österreich, gegeben. Sonsten
bauete er den
Fürstlichen Sitz oder Schloß zu
Wittenberg von
Grund auf neu, und blieb
unverheyrathet bis an sein Ende, welches auf dem
Schlosse Lochau in dem
Amt Schweinitz 1525
erfolgte. Siehe den
Titel
Fridericus III im IX.
Bande,
p. 1986. u.ff. |
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Darauf ward
Churfürst sein Bruder
Johann,
welcher den heimlichen Anfechtungen seiner
Feinde
glücklich entgieng, das
Augspurgische Glaubens-Bekänntniß
1530 übergab, und zur
Vertheidigung der
Protestanten den
Schmalkaldischen Bund anrichtete, wie unter
seinem
Namen im
XIV.
Bande, |
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{Sp. 251|S. 139} |
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p. 936. u.f. mit mehrern zu ersehen ist. |
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Diesen beyden Brüdern hat
Kayser
Maximilian I die Anwartschafft auf Sachsen-Lauenburg 1507
verliehen, darauf sich die Ernestinische Linie in
ihren Ansprüchen beziehet. |
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Die beyden Söhne Johann, Johann Friedrich, so
Churfürst wurde, und
Hertzog Ernst, führten
anfangs die
Regierung gemeinschafftlich,
nachdem sie sich aber 1542
theilten, bekam
Hertzog Ernst den Fränckischen
Theil, und hielt
Hof zu Coburg, allwo er 1547 die dasige Residentz
Ehrenburg erbauete. Er wurde in das
Unglück
Churfürst Johann Friedrichs verwickelt, so daß
darüber das Amt Königsberg an
Marggraf
Albrechten von
Brandenburg verlohren gieng, und
starb ohne Erben. |
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Von den Schicksalen
Churfürst
Johann
Friedrichs, und wie die Chur unter ihm an die
Albertinische Linie gekommen, ist in dem
Artickul
Johannes Fridericus im XIV.
Bande
p. 980. u.ff.
Nachricht gegeben worden. |
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Von seiner Gemahlin Sibyllen, einer
gebohrnen
Hertzogin von Jülich, Cleve und
Bergen, kam ein besonder Anwartungs-Recht auf
ihre
Söhne Hertzog
Johann Friedrichen den
mittlern, Johann Wilhelmen und Johann
Friedrichen den jüngern, welcher letztere doch bald
unverheyrathet abgienge. |
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Hertzog Johann Friedrich der mittlere führte
bey der gemeinschafftlichen
Regierung sich sehr
befehlend auf, und wolte gar einen
Erst-Geburts-Vorzug verlangen: doch durch
Unterhandlung ihres gemeinen Schwagers,
Churfürst
Friedrichs von der Pfaltz, wurde eine
Wechsel-Ordnung oder Mutschirung auf 6
Jahre
getroffen, daß Hertzog Johann Friedrich die ersten
3 Jahre den so genannten Weimarischen Theil,
und Hertzog Johann Wilhelm den Coburgischen
haben, hernach eine Umwechselung und
Verrückung aus einem Theil in den andern
geschehen
solte. Aber solche Örterung währte
nicht recht Dreyviertel-Jahr, so kam die
Achts-Execution, Belagerung und Einnehmung
Gotha und Grimmensteins drein, welche Hertzog
Johann Friedrich, wie ihm von einigen hat wollen
Schuld gegeben werden, sich durch die
Begierde,
unter solcher
Gelegenheit die Chur wieder zu
erlangen, über den Hals gezogen. |
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Worauf
Hertzog Johann Wilhelm zwar auch des Bruders Antheil von dem
Kayser
bekam; er begab sich aber dessen wieder aus
verschiedenen
Ursachen, daß es
seines Bruders
Söhne bekamen; jedoch behielt er seine Helffte, und für
erlittenen Schaden bey der dem Kayser erwiesenen Treue, Weimar mit den meisten
Thüringischen, Altenburgischen, Meißnischen und Osterländischen
Ämtern, und den
Vorzug an der Anwartschafft zur Chur und andern Sächsischen und Heßischen
Landen. |
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Johann Friedrichs Söhne örterten erst ihre
Lande und blieben eine Zeitlang in der
Regiments-Gemeinschafft, aber 1596 haben sie
sich
getrennet, da Hertzog Johann Casimir die
Gothaische und Coburgische Pflegen; Johann
Ernst aber Eisenach mit etlichen Thüringischen
und Fränckischen Ämtern erhalten. |
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Beyde sind ohne Leibes-Erben
gestorben, und
haben damit die durch Johann Friedrichen angefangene Gothaische Linie beschlossen. |
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Hertzog Johann Wilhelm hergegen
bauete die
alte Weimarische Linie, und
zeugte mit seiner
Gemahlin Dorotheen Susannen,
Churfürst
Friedrichs III von der |
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{Sp. 252} |
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Pfaltz
Tochter, Friedrich Wilhelmen und
Johann, davon jener die Altenburgische jetzt
abgegangene, dieser die Weimarische Linie
gestifftet. |
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Hertzog Friedrich Wilhelm führte die
Landes-Regierung in gemeinen
Namen, bekam
1583 nebst seinem Bruder den Hennebergischen
Anfall, und erhielt 1596 von dem
Kayser
Rudolphen II die Anwartschafft auf Isenburg und
Büdigen. Von seiner ersten Gemahlin Sophien,
Hertzog Christophs von Würtemberg
Tochter, hat
er keine männliche Erben hinterlassen, wohl aber
von der andern, Anne Marien,
Pfaltzgraf Philipp
Ludwigs Tochter, nehmlich Johann Philippen,
Friedrichen, Johann Wilhelmen, und Friedrich
Wilhelmen. |
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Diese haben in der mit ihres
Vaters Bruder
Johann 1603 errichteten Erbtheilung den
Altenburgischen
Theil genommen, und ihrem Vater
den Weimarischen gelassen. Bey ihrer
Unmündigkeit fingen ihre
Räthe unter
Pfaltz-Neuburgischer Anleitung und
Chursächsischen Schutz wider die an
Jahren
ältere Weimarische Hertzoge die bekannte
Reichs-Controvers über den Vorgang an, so führte
auch Hertzog Johann Philipp mit seinen Brüdern in
ihrer Linie wider die bisherige
Gewohnheit und
Einrichtungen die Erstgeburt ein, und
regierte
allein;
starb aber 1639 ohne
männliche Erben,
gleichwie seine beyde mittlern Brüder, Friedrich
und Wilhelm, schon vorher im
Kriege geblieben
waren. |
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Also blieb nur noch der jüngste
Hertzog Friedrich Wilhelm übrig, und bekam zu seinen
vorigen Landen, nach Abgang der alten
Gothaischen Linie 1640, annoch das Coburgische
Antheil davon, und bey der Hennebergischen
Theilung 1660 auch ein gut
Theil. Er hinterließ von
seiner andern Gemahlin, Magdalenen Sibyllen,
Churfürst
Johann Georgens I
Tochter, nur einen
Sohn, auch
Friedrich Wilhelm
genannt, der aber
den 14 April 1672 an den Kinderblattern währender
Vormundschafft
gestorben, und also die
Altenburgische Linie geendet. |
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Johann, Hertzog Friedrich Wilhelms Bruder, ist
also der Stamm-Vater des jetzigen gantzen
Ernestinischen Hauses. |
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Von seinen Söhnen war Johann Ernst der
Balley Thüringen, Statthalter, und führte die
Regierung in gemeinem
Namen bis an sein Ende
sehr treulich. Er fochte wider die Altenburgische
Erstgeburt sehr tapfer, und
starb endlich
unverheyrathet als
Königl. Dänischer
General-Feld-Obrister zu St. Martin in der
Oberungarischen
Grafschafft Turotsch an der
Haupt-Kranckheit 1626. |
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Friedrich blieb noch ledigen Standes in der
Schlacht bey Fleury als Pfaltzböhmischer
Kriegs-Obrister wider die Spanier. |
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Albrecht führete aus Auftrag seiner Brüder bis
1626 die gemeinschaftliche
Regierung, und bekam
1627 die Balley Thüringen, und 1640 in der
brüderlichen
Theilung mit etlichen
Ämtern, gieng
aber 1644 ohne männliche Erben mit
Tode
ab. |
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Johann Friedrich ward 1600
gebohren, und
starb 1628
unglücklich. |
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Bernhard, der grosse zubenamet, hat sich als
ein tapferer General in 30jährigen Kriege
berühmt
gemacht, und ist 1639
gestorben. |
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Hertzog Wilhelm und Hertzog Ernst führten
aber ihren
Stamm fort, und stiftete jener das
Weimarische, dieser aber das Gothaische Haus.
Bey ihrer
Theilung ist noch
verschiedenes gemein
geblieben, darüber die
Ver- |
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{Sp. 253|S. 140} |
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waltung jedes mal bey dem
ältesten beyder
Linien ist, und das Amt Oldensleben zu seiner
Ergötzlichkeit gesetzt, auch seine
Vorzüge in den
Erbfolgen durch den so genannten Altenburgischen
Bey-Receß d.d. 16 May 1672. kräfftigst bestätiget
worden. |
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Unter die gemeinschaftlichen
Dinge aber
werden gerechnet: |
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1) |
Die mutuelle
Mitbelehnschafft in allen
Fürstenthümern und
Ländern. |
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3) |
Die Anwartschafft auf
Isenburg und Büdingen. |
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4) |
Die
Universität, Hofgericht
und Schöppenstuhl zu Jena. |
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5) |
Die Gold- und
Silber-Bergwercke, und andere unter dem
Artickel
Sachsen oben erwehnte gemeine Dinge. |
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Siehe auch |
Von den Gemahlinnen und
Kindern der
Churfürsten und
Hertzoge zu Sachsen wird
jedesmal unter derselben besondern Artickeln,
ingleichen unter den Special-Artickeln, von den
verschiedenen Linien gehandelt. |
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Wappen |
Endlich
müssen wir auch noch des
Sächsischen Wappens gedencken. Der Churfürst
zu
Sachsen führet im Wappen |
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- einen roth- und weiß-gestreifften Löwen im
güldenen Felde, wegen Thüringen;
- ein Feld 8 mahl
von Gold und schwartz Balckenweise gestreifft, mit
einem darüber gehenden Rauten-Crantze, wegen
Sachsen;
- einen schwartzen Löwen im güldenen
Felde, wegen Meissen;
- dergleichen Löwen auch im
Golde, wegen Jülich;
- acht güldene Lilien-Stäbe, im
rothen Felde, wegen Cleve;
- einen rothen Löwen
mit güldener Crone in Silber, aus eben dieser
Prätension;
- einen güldenen gecrönten Adler im
blauen, und drey Schröter-Hörner im silbernen
Felde, wegen Engern und Westphalen;
- einen
schwartz und Silber getheilten Mittel-Schild, darauf
die beyden Chur-Schwerdter, als Ertz-Marschall
des Römischen
Reiches;
- einen güldenen
gecrönten Adler im blauen Felde, wegen der Pfaltz
Sachsen;
- einen güldenen gecrönten Adler im
schwartzen Felde, wegen der Pfaltz Thüringen;
- einen rothen Ochsen mit weißlichten Bauche im
silbernen, und eine güldene Mauer im rothen
Felde, wegen der Ober- und Nieder-Lausitz;
- blaue
Pfäle im Gold, wegen der
Herrschafft Landsberg;
- einen halb silbernen und halb güldenen Löwen im
blauen Felde, wegen der Herrschafft Pleissen;
- einen schwartzen Löwen, mit rothen Hertzen
bestreuet, im güldenen Felde, wegen der
Grafschafft Orlamünde;
- ein gespaltenes Feld,
darinne zur rechten ein silberner Adler im rothen,
und zur lincken 4 rothe Balcken im silbernen Felde,
wegen Magdeburg;
- drey rothe Schröter-Hörner in
Silber, wegen der Grafschafft Brene;
- eine rothe
Rose in Silber mit etlichen grünen Blättern, wegen
Altenburg;
- fünff blaue Balcken in Silber, wegen der
Grafschafft Eisenberg;
- drey rothe Sparren in Silber,
wegen Ravensberg;
- einen silbernen und rothen
Schach-Balcken in Gold, wegen der Grafschafft
Marck;
- ein leeres rotes
Regalien-Feld;
- eine
schwartze Henne auf einem grünen Hügel im
güldenen Felde, wegen Henneberg;
- und endlich
zwey güldene Barben, im blauen Felde, wegen
Barby.
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Dieses Wappen ist mit 10 offenen Helmen
gezieret. |
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- Der erste ist gecrönt und trägt zwey blaue
Flügel mit einer güldenen Mauer, wegen der
Ober-Lausitz;
- der zweyte ist gecrönt, und hat einen
gülde-
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{Sp. 254} |
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nen gecrönten Adler, wegen der Pfaltz Sachsen; |
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- der dritte ist der Clevische und Märckische, und zeiget einen rothen
Ochsen-Kopf mit silbernen Hörnern, einer güldenen Crone, und silbernen Ringe
in der Nasen;
- der vierte ist gecrönt, und hat ein paar silberne Büffels-Hörner mit
güldenen Blättern besteckt, wegen Thüringen;
- der fünffte ist gecrönt, hat eine mit den Sächsischen Rauten gezierte
Säule, oben gecrönt, und mit Pfauen-Federn geschmückt, wegen Chur-Sachsen;
- der sechste ist ein halber
Mann
ohne Arme,
dessen Kleid und Mütze von roth und Silber gestreift, wegen Meissen;
- der siebende hat einen güldenen Greif, mit schwartzen Flügeln, wegen
Jülich;
- der achte ist gecrönt, und hat einen Pfauen-Schwantz, wegen Bergen;
- der neunte ist mit einem Hute bedeckt; worauf 2 gecrönte und mit
Pfauen-Federn gezierte Stäbe stecken, wegen Engern;
- der zehnte trägt einen Chur-Hut mit einem halben silbernen Adler, wegen
Nieder-Lausitz.
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Die übrigen
Hertzoge zu Sachsen, Albertinischer Linie, führen ausser den
Chur-Schwerdtern gleiches Wappen, ausser daß |
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- Sachsen-Merseburg, wegen des
Stifftes Merseburg, ein schwarzes Creutz im güldenen Felde;
- Sachsen-Zeitz wegen des Stifftes Naumburg einen silbernen Schlüssel und
Schwerdt im rothen Felde, creutzweise gestellet gehabt;
- Sachsen-Gotha wegen der
Herrschafft
Römhild eine silberfarbige über sich stehende und mit einer
güldenen Crone gecrönte Säule; wegen der Herrschafft Tonna aber einen
weissen zum Raube geschickten Löwen mit verkehrtem Halse führet;
- Sachsen-Eisenach hingegen hatte, wegen der
Grafschafft
Sayn und Wittgenstein, ein weisses Schloß im rothen Felde, mit zwey
Gold-gecrönten Seiten-Thürmen und Thor, und denn im schwartzen Felde eine
schrägweise überlauffende Strasse von Silber, darinne drey schwartze wilde
Schweins-Köpffe hinter einander zu sehen.
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Literatur |
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- Zosimus …
- Hertius notit. German. vet. …
- Schurtzfleisch, dissert. de antiq. Saxon dignit.
- Gundlings Abriß zu einer Deutschen Reichs-Hist.
…
- Meiboms introduc. in hist. Sax. infer. …
- Büntings Chron. Brunsuicense …
- Ludwigs Germ. Princ. Sax.
…
- Staat von Chur-Sachsen.
- Lünig Reichs-Archiv
tom. spec. sub Sachsen etc.
- Müllers annal. Sax.
- Clauders stemma Saxon.
- Beiers geogr. jen.
-
Europ. Herold unter Sachsen.
- Helmonds delineat. jur.
publ. Sax.
-
Struvs
syntagma jur. publ. …
- Imhof tab.
geneal. et hist.
- Melissantis jetztleb. Europa.
- Einl.
zur Hist. des Churfürst. Sachs.
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