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Zedler: Seckendorf, (Veit Ludwig von) HIS-Data
5028-36-910-1
Titel: Seckendorf, (Veit Ludwig von)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 36 Sp. 910
Jahr: 1743
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 36 S. 468
Vorheriger Artikel: Seckendorff, (Friedrich Heinrich)
Folgender Artikel: Seckenheim
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben und Anmerkung
  Seckendorf,[1] (Veit Ludwig von) auf Oberzenn und Meuselwitz, Chur-Brandenburgischer Geheimer Rath, und einer der berühmtesten Gelehrten des 17den Jahrhunderts, war zu Hertzogen-Aurach, einer im Bambergischen gelegenen kleinen Stadt, den 20 December 1626 gebohren.
[1] HIS-Data: Spaltenüberschriften und Text: Seckendorff
  Er war nur ohngefehr 5 Jahr alt, da sein Vater, der in dem vorigen Articul erwehnte Joachim Ludewig, als Obrister, in Schwedische Kriegs-Dienste trat; daher seine Mutter, Marie Anne Schertelin von Burtenbach, vor seine Auferziehung desto grössere Sorge trug,  und ihn Anfangs in die Coburgische, nachmals aber in die Mühlhäusische, und ferner 1636 in die Erfurthische Stadtschule schickte.  
  Als er nun an diesen Orten so wol in der Lateinischen, Griechischen, Ebräischen und Frantzösischen Sprache, als auch in der Mathematic, und andern Wissenschafften einen feinen Grund geleget, kam er 1639 an des Hertzogs Ernstens des frommen Hof nach Coburg, welcher ihn um seiner Fähigkeit und andern guten Eigenschafften willen unter seine Pagen aufnahm, und mit den beyden daselbst lebenden Würtenbergischen Printzen, Sylvius Nimrod und Manfreden, in  
  {Sp. 911|S. 469}  
  den Studien noch ferner unterrichten ließ.  
  Wiewol er aber bey dem Hertzoge, welcher seinen Fleiß und ungemeine Liebe zur Gelehrsamkeit gern unterhalten wollte, keine Dienste zu versehen hatte; so suchte er doch einen stillen Ort, und begab sich daher 1640 auf das Gothaische Gymnasium, 1642 aber auf die Universität zu Straßburg, allwo er sich ins dritte Jahr aufhielt, und binnen solcher Zeit Rebhans, Tabors, Böclers, und anderer Gelehrten Unterweisung sich zu Nutzen machte.  
  Nicht lange darauf verfügte er sich an den Hessen-Darmstädtischen Hof, und wurde 1646 von dem Landgraf Georgen II. zum Fähndrich bey seiner adelichen Leib-Garde bestellet. Da ihm aber der Schwedische Obrist-Lieutenant, Casp. Cornel. Mortaigne, der sich nach seines Vaters Tode seiner vor andern angenommen, aus eigener Erfahrung rieth, wie er besser thun würde, wenn er allein beym Studiren bliebe; kehrte er noch selbiges Jahr nach Erfurth zurück, und wartete unterwegs zu Gotha dem bemeldten Hertzog Ernsten auf, der ihn auch nicht lange hernach, nemlich 1648, zum Hof- und einige Zeit darauf zum Cammerjuncker ernennte, und zwar mit dem Beding, daß er alle Zeit zum Studiren frey behalten, und sich dabey der Fürstlichen Bibliothec bedienen sollte.  
  Er theilte demnach den Tag also ein, daß er die Frühestunden auf den Gottesdienst und Rechtsgelehrsamkeit, den Nachmittag auf die Geographie, Genealogie, Historie, Theologie, Philosophie und Mathesin wendete; wobey er denn um so viel grössern Fortgang hatte, weil er mittlerweile, ausser den schon oben angezeigten, auch die Spanische, Italiänische, Dänische und Schwedische Sprachen wohl erlernet hatte.  
  Der Hertzog aber hatte an allen dessen Bemühungen ein so besonderes Vergnügen, daß er auch selbst in gewisser maasse die Direction seiner Studien auf sich nahm; immassen Seckendorff alle Wochen einige gewisse Stunden zu ihm kommen, und ihm nicht nur alles, was er seit der Zeit gelesen, oder auch von andern gehöret, erzehlen, sondern auch den Nutzen, den das gemeine Wesen davon schöpfen könte, zeigen, und ihm hiernächst auf allerhand so wol den geistlichen als politischen Stand betreffende Fragen Antwort geben muste.  
  Nach einer so sorgfältigen und trefflichen Vorbereitung ward er endlich 1651 Hof- und Kirchen-Rath, welche Stellen er auch so geschickt bekleidete, daß ihm 1656 die Bedienung eines Cammer-Raths dazu anvertrauet wurde. In dem folgenden Jahre trug ihm der Hertzog zu Altenburg auch noch die Würde eines Hofrichters zu Jena auf; 1663 aber ward er Cantzler, Geheimer Rath, wie auch Regierungs- Consistorial- und Cammer-Director in Gotha, zu welchen Ämtern er durch vielerley Verdienste, besonders aber auch durch die bisher vergeblich versuchte, und endlich 1660 durch ihn glücklich bewerckstelligte Theilung der gefürsteten Grafschafft Henneberg den Weg sich gebahnet hatte.  
  Er behielt aber doch dieselbe nicht gar lange, sondern bat sich, weil ihm der wichtigen Geschäffte eine allzu grosse Menge auf dem Halse lag, und wegen anderer Ursachen,  
  {Sp. 912}  
  1664 seine Entlassung aus, die ihm auch, wiewol etwas ungern, nach einiger Zeit verwilliget wurde. So bald nun der Ruf hiervon an andere Orte gekommen, wurde er zu gleicher Zeit an unterschiedliche Höfe verlanget; er schlug aber die übrigen Anerbietungen insgesamt bescheiden aus, und nahm 1665 bey dem Hertzog Moritz zu Sachsen-Zeitz die Stelle eines geheimen Raths, Cantzlers, und Präsidenten des Consistorii an, worauf ihn auch der Churfürst zu Sachsen, Johann George II. 1669 mit einer jährlichen Besoldung zu seinem geheimen Rath ernennte, da er denn das bis anher gehabte Amt eines Fürstl. Sächsischen gesamten Hofrichters zu Jena niederlegte.  
  Hierauf ward er 1676 auch noch Landschafts-Director in Altenburg, und 1680 Steuer-Director in eben diesem Hertzogthum. Als aber in dem folgenden Jahre der Hertzog und Administrator Moritz mit Tode abgegangen, gab er alle seine an diesem Hofe gehabte Bedienungen auf, und behielt allein die ersterwehnte Altenburgische Stellen, wurde aber auch hiernächst von dem Eisenachischen Hertzoge, Johann Georgen, zum Geheimen Rath ernennet. Nachdem er nun den Sächsischen Häusern in die 30 Jahre die wichtigsten und ersprießlichsten Dienste geleistet, begab er sich auf sein Gut und Städtgen Meuselwitz im Altenburgischen, und arbeitete allda verschiedene Schriften aus.  
  Als ihn aber der Churfürst zu Brandenburg, Friedrich III, 1691 zu seinem Geheimen Rath nach Berlin berief, gieng er nicht allein dahin, sondern übernahm auch noch im folgenden Jahre die Würde eines Cantzlers bey der neu aufzurichtenden Universität in Halle, da er denn sogleich nach seiner Ankunft als das Haupt der von dem Churfürsten abgeordneten Commißion die zwischen der theologischen Facultät und dem Ministerio entstandene Streitigkeiten mit besonderer Klugheit beylegte.  
  Doch bald darauf verfiel er in eine gefährliche Kranckheit, nach welcher er den darauf folgenden 18 December des schon gedachten Jahres 1692 auf eine für einen Christen höchstrühmliche und ersprießliche Art, nemlich unter den gottseligsten Gedancken und Gesprächen, von der Welt Abschied nahm.  
  Von seinen zwo Gemahlinnen, die er nach einander gehabt, ingleichen von seinen Kindern, welche jedoch seinen Stamm wegen zeitig erfolgten Todes nicht fortgesetzt haben, ist bereits in dem Geschlechts-Artickel Seckendorff Nachricht ertheilt worden.  
  Es verfiel hierauf dessen im Jahre 1677 erkaufftes schönes Gut und Städtlein Meuselwitz, zwischen Zeitz und Altenburg gelegen, welches er mit einem sehr prächtigen Schlosse, Lust-Garten und anderen Gebäuden gezieret hat, an dessen Bruders Söhne, von denen es der eine, nemlich der Herr General-Feld-Marschall Graf von Seckendorff, noch itziger Zeit besitzet.  
  Im übrigen besaß er neben einer grossen und weitläuftigen Gelehrsamkeit auch eine ungeheuchelte Gottesfurcht, und war ein Feind von allem Eigennutz und Eitelkeit. Mit dem Herrn von Pufendorf gerieth er bey Gelegenheit der damahligen Streitschriften, de principio juris naturae, wider sein Vermuthen in einige Zwistigkeit; wobey man  
  {Sp. 913|S. 470}  
  seine Großmuth und Gelassenheit nicht unbillig verwunderte; wiewohl auch Pufendorf, nachdem er ihn an dem Brandenb. Hofe kennen lernen, seine vormahlige Heftigkeit zu bereuen schien, und nach der Hand alle Hochachtung vor ihn bezeugte.  
  Mit gleicher Sanftmuth begegnete er auch dem berühmten Böcler, als dem Verfasser der wider ihn, und seine so genannte Justitiam protectionis in civitate Erfurtensi, herausgegebene überaus anzüglichen assertionis juris Moguntini; immassen er in seiner repetita et necessaria defensione justae protectionis Saxonicae in civit. Erfurt. nicht einmahl dessen Nahmen bekannt machen wolte, ob er gleich, so viel die Sache an sich selber betrifft, dessen Schmähungen wider das Haus Sachsen nachdrücklich abzufertigen kein Bedencken getragen.  
  Seine übrigen Schrifften sind:  
  1. Commentarius historicus et apologeticus de Lutheranismo, s. de reformatione religionis, ductu D. M. Lutheri, recepta et stabilita. Leipzig 1694 in V Theilen in Fol.  
  Es ist dieses Werck hauptsächlich dem Jesuiten Lud. Maimburg entgegen gesetzt; und ist nachhero von Elias Frick, wiewohl in einer etwas veränderten Gestalt und Ordnung, zu Leipzig 1714 in 4 ins Deutsche übersetzt und ediret worden. Siehe davon Deutsche Acta Erudit. II Th. p. 1029 u.ff. ja es ist auch ins Holländische übersetzt, und in Delfft 1720 gedruckt worden. Dieses berühmten Wercks wegen wird dem gelehrten Verfasser von einigen nicht unbekannten Gelehrten der Titel: Omnium Nobilium Christianissimus, et omnium Christianorum Nobilissimus beygelegt.  
  2. Dissertatio historica et apologietica pro doctrina D. Lutheri de missa.  
  3. Christen-Staat. Leipzig 1716 in 8.  
  4. Deutscher Fürsten-Staat, Franckfurt 1660 in 8 Franckf. und Leipzig 1703 in 8; und nebst des Verfassers Zugabe und Anmerckungen zu Jena, 1720 in 8. durch Biechlingen. [1]
[1] HIS-Data: Weitere Auflagen und Textausgaben
  5. Deutsche Reden, an der Zahl 44.  
  6. Jus publicum, oder: Beschreibung des Heil. Röm. Reichs Deutscher Nation, 1687 in 8.  
  7. Politische und moralische Reden über M. Ann. Lucani 300 auserlesene Sprüche u. dessen Gedichte: Pharselia genannt, Leipzig 1695 in 8.  
  8. Capita Doctrinae et praxis Christianae, welche er aus Speners Predigten ins Lateinische übersetzt.  
  9. Bericht und Erinnerung auf eine Schrifft, Imago Pietismi genannt, welche mit Speners Vorrede zu Halle 1713 in 4 heraus gekommen.  
  10. Instruction für seine Vettern, wie sie sich auf Universitäten aufführen sollen; nebst D. Geyers Lehren an seinen Sohn. Helmstädt in 8. Siehe von dieser Schrifft den Arti-

{Sp. 914}

ckel Seckendorff. (Friedr. Heinr. Graf von).
 
  11. Ausführlicher Entwurff etlicher Bestallungen der Ämter und Dienste; welcher Tractat bey dessen Deutschen Fürsten-Staat befindlich ist.  
  12. Bedencken von Absetzung eines Pfarrers, ohne Rechtliche Ausmachung etc. welches von einem Ungenannten 1713 in 8. nebst seinem eigenen Bedencken darüber, in Druck gegeben worden.  
  13. Hand-Postille, in welcher die Evangelischen Glaubens-Lehren aus dem Evangelio erkläret werden, Leipzig 1730. in 8.  
  Ausserdem hat er auch an dem bekannten compendio historiae ecclesiasticae Ernestino oder Gothano denjenigen Theil verfertiget, der die Geschichten des Alten Testaments enthält; und zu den actis eruditorum Lipsiensibus einen überaus ansehnlichen Beytrag gethan, worunter er die Recension von der Bourignon Schriften, welche 1686 Monat Jenner enthalten, insbesondere zu mercken, weil er darüber mit P. Poiret in einen Streit gerathen, und sich gegen denselben in seiner defensione relationis de Antonia Burignonia, Leipzig 1686 in 4 zu vertheidigen genöthiget worden.  
  Übrigens hat er auch den Tractat: Schola Latinitatis Gothana betitelt, welcher eigentlich von Richtern und Ludolphen aufgesetzt worden, aufs genaueste übersehen, mit Zusätzen bereichert, und solchergestalt zu seiner gehörigen Vollkommenheit gebracht. Siehe davon Actor. Erud. Lips. Lit. T. IV. p. 524.
    Schreber hat von seinem Leben eine ausführliche Schrift unter dem Titel: historia vitae ac meritorum V. L. a Seckendorf 1733 in 4 herausgegeben. Siehe übrigens
  • Thomasius in den kleinen deutschen Schriften.
  • Pipping memor. theol. p. 1062. sq.
  • Walchs Relig. Streit. in der Evang. Kirche, I u. II Th.
  • Morhofs Polyhistor.
  • Unschuld. Nachrichten.
  • Leipz. Gelehrte Zeit.
     

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Stand: 7. April 2017 © Hans-Walter Pries