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Zedler: Verleger HIS-Data
5028-47-1100-2
Titel: Verleger
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 47 Sp. 1100
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 47 S. 563
Vorheriger Artikel: Verlegene Stollen
Folgender Artikel: Verleger, (Trauer-)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Verleger, heisst  
 
1) unter Kauff- und Handels-Leuten derjenige, so Handwercks-Leute unterhält, ihnen zu arbeiten giebt, und die gemachte Arbeit von ihnen nimmt, dieselbe weiter zu verhandeln; oder der mit allerley Waaren ins Grosse handelt, und dieselben den Kramern und Höckern, so sie ins kleine verkauffen, hinlässt;
 
 
2) im Buchhandel aber heisst ein Verleger derjenige, der ein Buch auf seine Kosten zum Druck befördert, und dem Verfasser gemeiniglich eine Entgeltung entrichtet.
Besold Contin.
  Sonst kan auch von der bisweiligen Privilegirung der letztern, ein oder das andere von ihnen zum Drucke beförderte Buch auf eine gewisse Zeit lang gantz allein zu verkauffen, unter dem Artickel: Verkauffungs-Freyheit, (alleinige) wie auch Buchhändler, im IV Bande, p. 1766 und Nachdruck derer Bücher, im XXIII Bande, p. 60 u.ff. nachgesehen werden.  
  Was aber die erstern noch anbetrifft, so beschwerten sich die Zeugmacher zu Zeitz den 18. Jun. 1658 über Christian Schleiffenhaynern, ihren Verleger, also:  
  "So thut uns auch der Verleger allhier, welcher doch unser Beförderer seyn sollte, in unserem Handwercke grossen Schaden: indem er das Garn auf den Dörfern und überall zusammen kaufet, und hingegen keinen einzigen unter uns das geringste nicht wieder zu verarbeiten giebet, auch einige Stücke unserer Arbeit nicht einkaufet. Daher wir alle unserer Arbeit mit grosser Mühe, Kosten, und Schaden an andere Orte vertragen müssen.„  
  Von denen Verlegern bey dem Berg-Bau, ist unter dem Artickel: Factor, im IX Bande, p. 65 gehandelt worden.  
     

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Stand: 16. Dezember 2012 © Hans-Walter Pries