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Zedler: Vielleicht HIS-Data
5028-48-1111-11
Titel: Vielleicht
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 48 Sp. 1111
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 48 S. 569
Vorheriger Artikel: VIELLE
Folgender Artikel: VIEILLER
Siehe auch:
Hinweise:

  Text Quellenangaben
  Vielleicht, Lat. Forte, Fortassis, Fortasse, Forsan, Forsitan, zeiget in denen Rechten allezeit etwas ungewisses und zweifelhafftes an.
  • c. 3. caus. 14. qu. 5.
  • l. 29. § 8. verb. fortassis quis dicet. ff. de V.S.
  Jedoch beziehet sich solches ordentlicher Weise nur auf die Ungewißheit einer That, nicht aber des Rechtes. l. urbana praedia. und l. absentem ff. de V.S.
  zuweilen aber bemercket es dennoch auch ein ungewisses oder zweifelhafftes Recht. Gloss. in l. in substiutione
  {Sp. 1112}  
  Bisweilen aber pfleget dieses Wort auch nur aus Bescheidenheit hinzugesetzet zu werden, da man nehmlich aus gewissen Ursachen etwas entweder nicht so platterdings bejahen, noch verneinen will. l. 34. …
  allwo die Glosse hinzu setzt daß die Rechtsgelehrten gar öffters in Gewohnheit haben, ihren rechtlichen Gutachten und Aussprüchen das Wörtlein vielleicht beyzufügen, wie so wohl aus dem bemeldeten l. 34. als auch aus dem l. mutus … zu ersehen, welchen Falls dasselbe dennoch vielmehr eine Bejahung, als Verneinung, anzuzeigen scheint.  
  Wenn aber ein Zeuge bey der Vernehmung und Verhör über die ihm vorgelegten Artickel darauf blos mit vielleicht, oder es kan seyn, antwortet: so mag aus dessen also erfolgten Antwort nichts bündiges geschlossen werden, weil es so denn das Ansehen gewinnt, daß er die Sache, worüber er verhöret worden, entweder nicht recht gewust hat, oder doch in Ansehung derselben gantz zweifelhafft gewesen. Stauch de Partic. Jur. … und Munnoz von Escobar de Ratiocin. Administr.
  Überhaupt aber muß hierbey beständig auf die neben einlauffenden Umstände hauptsächlich mit gesehen, und daraus ermessen werden, was vor eine Krafft oder Bedeutung diesem Worte eigentlich beyzumessen vernünfftig und billig sey. Besold in Thes. Pract. v. Vielleicht, und in Contin. eod.
  Das Hebräische Wort: Ulai, Vielleicht, ist  
 
erstlich ein Furcht- und Zweiffels Wort, und kan man es in unserer Deutschen Sprache nicht anders geben, als ob, vielleicht, ob vielleicht, wie wenn etc. wie es also anzutreffen,
 
 
  • 1. Mos. X, 5. wie wenn das Weib mir nicht wolte folgen in dieß Land,
  • Jos. IX, 7. vielleicht möchtest du unter uns wohnend werden;
  • 1. Kön. XVIII, 5 ob wir möchten Heu finden;
  • desgleichen
    • Hiob I, 5.
    • 1. Mos. XXVII, 12
 
 
2) ein Hoffnungs-Wort, und wird gebrauchet, wenn man eine gute Hoffnung zu etwas hat, man werde es erlangen, als wie man spricht: ob GOtt: will, will ich das zuwege bringen etc. und so findet man es auch
 
 
  • 1. Mose XVI, 2. ob ich doch vielleicht aus ihr mich erbauen möchte;
  • 4. Mose XXIII, 27. ich will dich an einen andern Ort führen, ob es vielleicht GOtt gefalle etc.
  • Jos. XIV, 12. ob der Herr mit mir seyn wolte,
  • 1 Sam. VI, 5. vielleicht wird seine Hand leichter werden, über mich etc.
  • desgleichen
    • 2. Könige XIX, 4.
    • Jer. XXI, 2.
    • Amos V, 5.
    • Zeph. II, 15.
  • und an vielen andern Orten mehr.
 
 
3) ein Spott-Wort, damit man einen verhöhnet, wie zu sehen aus
 
 
  • 1. Könige XVIII, 16. ruffet laut: denn er ist ein GOtt, er richtet, oder schläfft vielleicht, daß er aufwache:
  • deßgleichen Esa. XLVII, 14. ob du dir möchtest rathen, ob du möchtest dich stärcken.
  • Laurent. Ausleg. des 1. B. Sam. …
  • Concordant. Partic. Noldii
     

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Stand: 30. März 2013 © Hans-Walter Pries