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Zedler: Universität [2] HIS-Data
5028-49-1771-8-02
Titel: Universität [2]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 49 Sp. 1782
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 49 S. 906
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Hinweise:
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Übersicht
Benennung der Universitäten
Beschreibung
Verschiedene Arten der Universitäten
Ob es dienlich, daß Universitäten in Festungen verleget oder allda errichtet werden?
Ob in einer Hof- und Handels-Stadt?
Orts Beschaffenheit zu Universitäten.
zur Zierde einer Universität gehörigen Stücke
Recht Universitäten zu errichten

  Text   Quellenangaben
  Wir werden nunmehro etwas ausführlicher von der  
  Benennung der Universitäten  
  handeln können, nachdem wir bißher den Ursprung derselben gezeiget haben. Nachdem die Studien von den Menschen nicht auf einerley Art getrieben worden, so hat es nicht fehlen können, daß sie diejenigen Orte, da man solche gelehret, nicht auch mit verschiedenen Nahmen bemerckt haben solten. Zwar was diejenigen anbelanget, die sie bey denen Chaldäern, Egyptiern, Persern und andern Völckern geführet, so ist, weil deren Schrifften alle untergegangen, von selbigen nichts gewisses zu sagen. Jedoch da, wie vorhin erwähnt worden, die Priester sich deren im Anfange anmasseten, so mag man selbige mit einem General-Worte der Priester-Wohnung oder Collegia bezeichnet haben. Bey denen alten Deutschen waren es Hayne und geheiligte Wälder, worinnen diese Völcker des Gottesdienstes pflegten und ihren Betrachtungen oblagen, denn Tempel oder Götzen-Häusser traf man allda nicht an, weil sie es, wie Tacitus de mor. Germ. … saget, der Majestät des göttlichen Wesens vor allzunachtheilig hielten, solche in ein enges Gebäude einzuschliessen.  
  Als aber die Wissenschafften auch zu denen Griechen gelanget waren, und Plato selbige am ersten zu lehren anfieng; so suchte er, weil vielleicht die Menge der Zuhörer in seinem Hausse nicht Platz hatte, bey dem Atheniensischen Rathe die Erlaubniß, an einem öffentlichen Orte lehren zu dürffen. Man reimte ihn darauf die Academie ein, davon man unter dem Artickel: Academie, im I Bande, p. 238 u.f. dieses Nahmens und Orts eigentliche Beschaffenheit nachlesen kan. Doch die Platonische Academie hatte gar ein schlechtes Schicksal, indem sie, wie Conring vermeldet, kurtz nach seinem Tode wieder soll eingegangen seyn; sie habe sich auch nachher nie wieder erhohlet, sondern sey vielmehr in den vorgefallenen Kriegsläufften gäntzlich zerstöret worden, obgleich nach diesen verschiedene Weisen in Athen aufstunden, deren aber jeder einen andern Ort zu seinem Hör-Saale erwehlete.  
  Also kamen die Stoici von einem Gange her, weil ihr Groß-Vater, der Zeno, in selbigem lehrete: und die Peripatetici führen von herum wandern diesen Nahmen, indem sie nicht viel zu sietzen pflegten. Zwar sagt Conring aus dem Pausanias, daß zu dieses Schrifftstellers Zeiten die Academie des Platonis ein gar gutes Ansehen gehabt, woselbst zugleich ein Gymnasium gebaut gewesen, bey dessen Eingange der Dianä Bildniß, sammt  
  {Sp. 1783|S. 907}  
  noch einer Reihe anderer Bilder gestanden, wie auch ein zwar kleiner, doch mit saubern Bildern ausgezierter Tempel. Bey dem Eintritt in die Academie selber habe man den Altar der Liebe, inwendig aber des Prometheus, der Musen, des Mercurii, der Minervä und des Hercules seinen gesehen. Allein er fügt gleich bey, daß nicht zu finden, daß jemand diesen Ort weiter zu demjenigen gebraucht, wozu ihm Plato gewidmet gehabt.  
  Sonst wird bey den Alten eines dem Ciceroni zuständigen Meyerhofs gedacht, welcher auch Academia geheissen, wie solches aus dem Cicerone Divinat. L. I. selber zu sehen. Ingleichen pflegte der Kayser Adrianus einen Theil seines Tiburtinischen Land-Guts mit dem Nahmen einer Academie zu belegen; allein dieses waren nur Privat-Gebäude, die von diesen grossen Männern zu ihren eigenen Vergnügen erbauet, und von der Platonischen Bedeutung gantz abgiengen. Es hat auch Conring wohl erinnert, daß von dem Kayser Justiniano an, und also fast in 1000. Jahren der Nahme Academie nicht gebräuchlich gewesen, sondern erst seit dieser Titel unter dem Pabst Paulo dem II. erst wieder hervor gesucht worden, jedoch in einem gantz andern Verstande, indem man es einer gewissen Gesellschafft beygeleget, die damahlen in Rom gelebt, und die verfallenen Künste wieder ins Aufnehmen zu bringen sich bemühet. Nachmahls hätten die folgenden Päbste noch mehr dergleichen Gesellschafften aufzurichten sich befliessen, wiewohl solche mehr in Philologischen als Philosophischen Betrachtungen bestanden, dergleichen es heut zu Tage noch viele in Italien giebt. In Deutschland aber habe man, allem Ansehen nach, am ersten angefangen, diejenigen Städte, wo die Studia tractiret würden, eine Academie zu nennen: wiewohl Conring … damit nicht allerdings zufrieden seyn will.  
  Was der eigentliche Nahme Universität anlangt; so ist der Ursprung desselben so gar bekannt nicht. Limnäus … und Middendorp de Academ. … meynen, es komme daher, weil zu Academien Universis Allen der freye Zutritt offen stehen, zu welchem Behuf sie diesen alten über einem Kloster eingehauenen Knittel-Vers anziehen: Porta patens esto; nulli claudaris honesto. Aber dieses mag eher vor eine Erfindung eines müßigen Kopfs paßiren, als daß er in der Wahrheit gegründet wäre, wie denn Limnäus solche selber verwirfft.  
  Andere, wie eben dieser Limnäus selbige anführet, wollen, daß sie daher Universitäten hiessen, weil alle Studia und Wissenschafften darauf getrieben würden: Allein er beweist aus Frantzösischen Scribenten und auch aus der Erfahrung, daß der Parisischen und Orleansischen in ihren Privilegiis zwar auch der Titel: Universitäten gegeben worden, und doch lehrte man nicht alle und jede freye Wissenschafft auf selbigen, wie die Parisische nichts vom Römischen Rechte und die Orleansische nichts von der Theologie wisse. Hierbey verwirfft er zugleich diejenigen, die aus Academien und Universitäten zweyerley Dinge machen wollen, da es doch heut zu Tage nur einerley, und sagt … aus dem Clutenio, daß dieser Unterscheid weder nöthig  
  {Sp. 1784}  
  noch nützlich, noch mit der Wahrheit zusammen treffe, wiewohl der Herr Conring in supplem. I. ad Dissert. I. de Antiquit. Academ. nicht wohl zu sprechen ist, daß man Academien und Universitäten heut zu Tage mit einander vermische. Seiner eigenen Erinnerung aber nach ist es mit den Worten so beschaffen, wie mit der Müntze, deren Würde und Gültigkeit allein von dem Willen der Menschen und Zeiten herkömmt.  
  Noch weniger begehrte mehr erwehnter Limnäus dem Menochio de arbitrar. Judic. … und Bolognet ad l. C. … beyzufallen, die Collegia und Universitäten von einander unterscheiden, und diese zu einer Gesellschafft machen, in der allerley Leute ohne Unterscheid des Alters und Geschlechts sich befinden könnten, jenes hingegen wäre ein Cörper, der bloß aus erwachsenen und verständigen Menschen bestünde. Ist wunderlich genung unterschieden, und daher auch billig zu verwerffen, folglich bey gegenwärtiger Sache Universitas und Collegium einerley, wie dißfalls weiter beym Limnäo … nachzuschlagen:
  Vielmehr ist nach dieses Schrifftstellers aus dem Loyseau genommenen Worten, die er in Addit. n. 12. hat, denen Academien darum der Nahme Universität gegeben worden, weil sie eine aus verschiedenen Corporibus und Collegiis bestehende Allgemeinschaffet, Gesellschafft, und Universitas wären.  
  Zu der Römer Zeiten war, wie oben erwehnt, der Nahme Academie unbekannt, wie denn auch das Wort Universitas bey ihnen die specielle Bedeutung nicht hatte, die ihnen die nachfolgenden Zeiten gegeben, angesehen ihre Lehr-Örter, wie ebenfals mit denen heutigen nicht viel eintraffen. sie nenneten aber dasjenige Scholas, wo man nur eine Disciplin triebe, als da waren Schola Rhetorica, worinnen sie einen Hauffen Deklamationen verfertigten, und mit selbigen und denen darinnen erdichteten Fällen ihr Leben zubrachten, nicht anders, als ob sie ein wahrhafftes Utopien vorstellen wolten.  
  Und um deßwillen hieß Scholasticus ein solcher, der dergleichen Reden zu erdichten wuste, wie Conring Supplem. … bewiesen hat. Dieses Wort muste bey aufgegangenen Christenthum, oder besser zu sagen, nachdem die Päbstische Irrthümer überhand genommen, seinen wahren Gebrauch verlieren und nur diejenigen bedeuten, die eine subtile Theologie lehrten, wie dieses beym Conring l.c. zu befinden, und auch an sich selber gantz bekannt ist, angesehen gedachte Scholastische Theologie in das Christenthum viel Böses eingeführet hat.  
  Allein wir finden allhier nöthig, die  
  Beschreibung  
  beyzufügen, was eigentlich eine Academie oder hohe Schule in dem Verstande, wie solcher jetzo gebräuchlich ist, heisse. Diese wird von den Publicisten also entworffen, daß es sey ein von Kayserl. Maj. vor Lehrende und Lernende privilegirter Ort, welcher deswegen vor andern begnadiget, daß auf solchen die freyen Künste öffentlich gelehret und gelernet, und zugleich die Bestverdientesten mit denen gewöhnlichen Würden beehret werden sollen, wie selbige also beym Limnäo Jur. Publ. …
  {Sp. 1785|S. 908}  
    und dem Schützio in Colleg. Jur. Publ. … zu befinden.
     
  Verschiedene Arten der Universitäten  
  Aus dieser Beschreibung wird der Unterscheid zwischen denen gewöhnlichen Ritter-Academien, ingleichen denen andern, wie auch denen Gymnasien leichte von selbsten zu machen seyn. Ja die Academien selber, so, wie sie insgemein genommen werden, sind in Ansehung der Privilegiorum nicht alle einander gleich, indem einige von Kayserl. Maj. die Macht haben, in allen 4 Facultäten die Gradus Academicos auszutheilen andere dürffen solches nur in einer und der andern thun: Etliche hingegen haben blos die Freyheit dieser oder jener Facultät Baccalaureos und Magistros zu machen, alleine keine Doctores, da inzwischen allen insgesammt frey steht, die Wissenschafften nach ihren eigenen Gefallen zu lehren, nur daß gemeldete Begnadigungen bey ihnen eingeschränckt bleiben, wie hiervon Limnäus an angezogenen Orte mehrere Nachricht giebt.
  Es wird von denen Publicisten eine Frage aufgeworfen:  
  Ob es dienlich, daß Universitäten in Festungen verleget oder allda errichtet werden?  
  Einige sagen, ja, andere, nein. Beyde haben ihre Gründe, warum sie selbiges behaupten, von welchen Limnäus l.c. … zu Rathe zu ziehen. Die Mittel-Strasse scheinet wohl die beste zu seyn, wenn nehmlich ein Fürst in seinem Lande sonst keinen bequemen Ort fände, er endlich wohl eine Festung erwehlen könnte; könnte er aber solches Umgang haben, solte er lieber einen andern vor selbigen erwehlen, in dem es doch heut zu Tage soweit gekommen, daß des Martis Söhne vielmahls kein gar zugesittetes Leben führen, da doch die Musen gerne in der Stille zuseyn begehren, obgleich ihre Söhne jenen ebenfals nicht selten in allerley Ausschweiffungen nachzuschlagen suchen. Es weiset auch die Erfahrung, daß Soldaten und Studenten selten gut zusammen thun, sondern es zwischen beyden fast stets was von Händeln setze.  
  Ob in einer Hof- und Handels-Stadt?  
  So schickt sich auch eine Academie nicht füglich dahin, wo eine Hof-Stadt ist, weil deren Train und Lebens-Art dem Apollini gleichfals kein allzulieber und nützlicher Gast zu seyn pflegt. Doch sind sie besser in Handels-Städten anzulegen, indem der Mercurius ohnedem immer mit dem Apolline etwas auszumachen hat; obgleich nicht geleugnet werden kan, daß durch der Herren Kaufleute ihre Galanterien manches Studenten sein Beutel eine unvermuthete Schwindsucht bekommt, vornehmlich wenn er in die Caressen des Frauenzimmers allzusehr verfält, und sich einbildet, daß jede freundliche Mine mit einer reichen Messe vergolten werden müsse.  
  Allein, wenn man endlich so eigensinnig seyn wolte, so würde bey jedem Orte etwas zu erinnern vorfallen, daher thut ein Fürst wohl am besten, wenn er hauptsächlich daraufsiehet, daß die Lage des Orts nur gesund, und  
  {Sp. 1786}  
  hernach die Errichtung der Academie selber dem Zustande seines Landes angemessen sey.  
  Überhaupt mercken wir von des  
  Orts Beschaffenheit zu Universitäten.  
  folgende Stücke:  
 
1) Muß daselbst eine gesunde und heitere Lufft seyn;
 
 
2) muß er nicht nahe am Meer oder an einem schiffbaren Strome gelegen seyn, damit nicht der Zulauf vieler Völcker allzuviel Unruhe und Geräusche daselbst verursache;
 
 
3) einen dergleichen Ort wird ein vorbeyrauschender Bach sammt frischen Quellen und Wasserröhren sehr zieren;
 
 
4) desselben Gegend muß von Natur lustig seyn und angenehme Spazier-Gänge haben;
 
 
5) es muß auch die Stadt feindlicher Zufälle halber wohl verwahrt seyn;
 
 
6) gar zu grosse Handelschafft und starcke Besatzung ist ihm nicht zuträglich, sintemahl die Musen die Stille lieben;
 
 
7) was zur Leibes Nahrung und Nothdurfft, Armen und Reichen gehört, müsten die Benachtbarten täglich herbey führen können;
 
 
8) die Collegia erfordern gute Räumlichkeit, und wohlgelegene Plätze, u.s.w.
 
  Dergleichen beobachtete schon Pabst Julius II, bey Aufrichtung der Universität Franckfurt an der Oder: [sieben Zeilen lateinisches Zitat] Joh. Christoph. Becmanni Memoranda Francofurtana  
  Die übrigen  
  zur Zierde einer Universität gehörigen Stücke  
  sind zahlreiche Bibliothecken, wohl angelegte und mit schönen Lettern versehene Buchdruckereyen, mit aus- und innländischen guten Büchern angefülte Buchläden, ein Anatomisches Theater ein Chymisches Laboratorium, ein Botanischer Garten, ein Astronomisches Observatorium mit denen nöthigen mathematischen Instrumenten, eine wohl aptirte Reut-Schule, u.s.w. die einer getreuen Aufsicht und Verwaltung anbefohlen werden müssen.  
  Was das  
  Recht Universitäten zu errichten  
  anlanget, so ist selbiges ein Regale des Kaysers, der Könige und des Pabstes. Also stifftete selbst in dem Kirchen-Staate Kayser Theodosius Bononien, welches gleichsam die Mutter derer übrigen Universitäten geworden ist; Carl der Grosse aber die hohe Schule zu Paris; und Carl IV, die zu Prag. Ob aber gleich gewisse Churfürsten, Fürsten und Ertz-Bischöffe, so niemand höhers als unmittelbar den Kayser und den Pabst über sich erkennen, gleichfals Universitäten aufrichten mögen; so müssen sie doch die Confirmations-Privilegien von dem Kayser oder Pabst hohlen, wenn ihre Doctores und graduirte Personen auch anderwerts gültig seyn sollen. Solchergestalt sind die hohen Schulen zu Altorf und Straßburg vor nicht allzu langen Jahren nur noch Academi-  
  {Sp. 1787|S. 909}  
  en gewesen, bis ihnen der Römische Kayser die restirenden Privilegien, Promotiones in allen Facultäten und Wissenschafften zu halten, ertheilet. Die Päbste aber haben vor diesem in ihren Decreten nur die hohen Schulen zu Paris, Oxfurt, Bologna, und Salamanca des Titels der Universität gewürdiget.  
  Denen auf Protestirenden Universitäten creirten Doctorn des Canonischen Rechts hat man sonst zwar zuweilen an denen Catholischen Örtern diesem Titel streitig machen wollen, unter dem Vorwande, als ob ihnen die Päbstl. Confirmation fehle. Weil es aber klar ist, daß ein Kayser selbst Doctoren im Canonischen Rechte creieren könne, und der Pabst ihm darinne keinen Einspruch thun dürffe; so haben sich jene in der Posseß ihrer Würde behauptet, und sind darauf sowohl bey der Kayserl. Cammer, als auch anderwärts, zu Ehren-Stellen und Bedienungen zugelassen worden; wie denn auch die auf denen Niederländischen Universitäten zu Leyden, Utrecht, Franecker, promovirte durch besondere Verträge nunmehro ebenfalls allenthalben gültig sind.  
  In Deutschland und Franckreich sind der Universitäten eine grosse Menge; so, daß bey nahe eine die andere wegen ihrer allzunahen Nachbarschafft niederdrücket. Die Universität zu Paris aber hat diesen merckwürdigen Unterscheid, daß keine Münche oder Jesuiten auf derselben zu irgend einer Profeßion zugelassen werden; weil diese Geistlichen die Autorität des Pabsts den Concilien vorziehen, und die Jesuiten insonderheit sich dessen absolutem Befehle bey dem Eintritt in die Gesellschafft durch ihr viertes Gelübde insbesondere unterwerffen; dahingegen die Universität zu Paris die Autorität des Pabsts dem Ausspruch der Concilien nachsetzet, und sich beständig an die Versammlung zu Poißi hält, in welcher beschlossen worden, daß der Pabst zum Präjuditz offt gemeldter Universität nichts ändern solle oder dürffe.  
  Gleichwie nun aber dem Kayser das Recht, Universitäten aufzurichten, zu bestätigen und zu privilegiren gebühret: Also kommt eben diese Gewalt auch dem zu, der ihm in der Regierung folget, nehmlich dem Römischen Könige. Gleichwie Zeitwährender Reichs-Vacantz die Vicarii Sachsen und Pfaltz ordentlich thun können, was der Kayser thut, also stehet auch in ihrer Gewalt die Bestätigung der Academien, daferne sie in der güldenen Bulle Caroli des IV, mit verfaßt, und nicht ausgenommen wird. Limnäus T. III Juris Publ.
     

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Stand: 7. April 2013 © Hans-Walter Pries