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Zedler: Wald [5] HIS-Data
5028-52-1145-6-05
Titel: Wald [5]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 52 Sp. 1175
Jahr: 1747
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 52 S. 601
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Hinweise:
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Übersicht
Verbesserung und Aufnahme der Wälder
Wälder zu schonen
Was ein Haußhälter das gantze Jahr hindurch in seinen Wäldern nützliches zu thun habe?

  Text   Quellenangaben
  Die  
  Verbesserung und Aufnahme der Wälder  
  zu befördern, davon hat man folgendes zu mercken.  
  Weil das harte Holtz zu mancherley menschlichen Gebrauche ziemlich drauf gehet, so muß man sich zuförderst bemühen, durch die Eckerkämpe solchen Abgang wieder zu ersetzen. Auf was vor Art aber die Eckern so wohl von den Eichbäumen als von den Buchen zu säen, wollen wir hier nicht beschreiben, weil solches an einem andern Orte geschehen.  
  Damit aber die Forstbedienten in Verpflantzung solcher jungen Stämme desto fleißiger seyn mögen, so thut eine Herrschafft wohl, wenn sie ihren Forstbedienten nicht eher die Accidentien des Anweise-Geldes zugestehet, als bis sie erstlich erwiesen, daß sie eine Parthie junger Stämmgen wieder verpflantzet.  
  Dem harten Holtze kan ein guter Vortheil geschehen, wenn es zu rechter Zeit geschlagen wird. Nun muß es zwar offtermahls aus Noth im Herbst geschehen, und da kan man denn keine bessere Zeit als im October oder November dazu nehmen, weil aber das Schlagen um diese Zeit sehr verhinderlich, daß der Stamm fein bald wieder ausschlägt, so ist wohl die beste Zeit im Frühjahre und zwar im Februar und Mertz, denn alsdenn ist der gröste Frost vorbey, und der Safft fängt an zu treiben, dadurch die Schößlinge desto besser in die Höhe kommen, und einen schnellern Trieb erlangen.  
  Man muß bey der Abtreibung etliche dreyßig der besten Reiser auf dem Schlage stehen lassen, und die alten Bäume, die überständig, faul und dürre werden wollen, hinweg räumen; so muß man auch alles vom Nutzholtze auf diesem Schlage hinweg räumen, und nicht hier und dar in der Waldung hauen, wo das Holtz noch nicht angegriffen worden, oder nachgehends erstlich in den Hieben, wo es schon groß ist.  
  Wo man dem Wildpret zu Dienst im Winter einige Bäume umhauen will, so darf solches nirgends anders geschehen, als wo man künfftiges Jahr die Schläge hinleget, und dieses zu dem Ende, damit aller Schade verhütet werde.  
  Bey Anstellung der Jagden muß man den Leuten nicht gestatten, in das Holtz hinein zulauffen, und nach ihrem Gefallen Jagdstöcke abzuschneiden, wie sie wollen, sondern sie müssen solches pur an den Stellwegen thun, und sonsten nirgends.  
  Es müssen auch bey dem harten Holtze auf keinen Schlage die Brahnen oder Vorwände aufgerissen werden, weil das Holtz nicht nur kein Ansehen behält, sondern der Wind auch dadurch Lufft bekömmt, die jungen Hegereiser, so da schwanck in die Höhe wachsen, desto eher umzureissen. Wenn auch endlich der Schnee solche jungen Reiser niederdrückt, so ist es dem Jäger keine Schande, wenn er dieses wahrnimmt, und den Schnee davon abschüttelt.  
  Den Buschhöltzern muß man Zeit lassen, zu einem guten Wuchs zu kommen, damit zu den Hofküchen hartes Scheitholtz geschlagen werden möge, welches frey-  
  {Sp. 1176}  
  lich ohne viertzig bis funffzig Jahre nicht zu dieser Stärcke gelangen kan.  
  Der Forstverständige hat inzwischen wohl zu unterscheiden, mit was vor Arten Holtzes jedes Stück bewachsen. Ist es mit Haselnen, Saalweidenen, Weißdornen und dergleichen vermenget, so ist es am nützlichsten, solchen Wuchs in funffzehn bis sechzehn Jahren einmahl abzuholtzen: Gestalten, wenn das Lindene, Messellerne, Weiß- und rothbüchene, Ahornene, Äspene, und so fort, anfänget in die Höhe zu gehen, so beginnet das erstbenannte Holtz wieder auszudorren, welches alsdenn durch die Spähne nur ausgeholtzet, und nach und nach vertragen wird, daß man, wenn das harte Holtz in das dreyßigste Jahr kommt, von diesem obbenannten und undauerhafften Wuchs wenig oder nichts mehr übrig findet. Es ist dahero vortheilhafftiger, wenn die Ausholtzung desselben in funffzehen Jahren einmahl geschicht.  
  Ist dergleichen undauerhafftes Holtz nicht mit dem harten, als eichenen, roth- und weißbüchenen, messellernen, äschen, und dergleichen, vermengt, so ist es nutzbarer, wenn man das Holtz zu seinem Wachsthume lässet, bis es zu Scheiten geschlagen werden kan. Denn man kan leicht schliessen, wenn eine solche Art Holtz erstlich in die Dicke und Länge geräth, daß es alsdenn in einem Jahre mehr Holtz aufleget, und sommert, als wenn es noch in kleinen Reifstäben bestehet.  
  Wenn bey reichlicher Eicheln- und Buchmast den Unterthanen verstattet wird, in die Wälder mit ihrem Vieh zu treiben, so ist ihnen doch solches nicht auf den Schlag zu verstatten, damit sie den jungen Wuchs nicht beschädigen mögen, es wäre dann an solchen Orten, wo der Unterwuchs dem jungen Vieh ziemlich aus dem Rachen gewachsen, Hat man endlich von den harten Höltzern noch viel Leeden, die zu nichts zu gebrauchen, und man will etwan einen schwartzen Wald daran legen, so kan man denselben Ort etwas umackern lassen, damit nur die Erde heraus komme. Alsdenn schlägt man den Saamen, wenn er reif geworden, aus den Zapffen, und säet ihn zu rechter Zeit im Frühjahre, jedoch darf er nicht untergehackt oder geeget werden, so wird man das Jahr im kurtzen sehen, noch ehe der Herbst kommt, wie die grünen Zweige heraus schiessen, und in der Ordnung, als es geackert worden, stehen werden.  
  Will man sonst, wo viel hart Holtz ist, und die Herrschafften Liebhaber vom schwartzen Holtze sind, solches gerne unter das harte haben, so darf man nur, wenn man meinet, daß der Saame am schwartzen Holtze reif ist, etliche fichtene, tännene, und kieferne Gipffel oder Äste, wo viel Zapffen daran sind, abhauen, solche ehe der Saame noch heraus gefallen, in die harten Höltzer bringen, sie daselbst auf Stangen oder sonst in die Höhe stecken. Scheinet nun die Sonne darauf, und die Zapffen ziehen auf, so wird der Saame gleich ausfallen, und hier und da anflügen, daß man im kurtzen unter dem harten Holtze auch schwartzes antreffen wird.  
  Die Forstbedienten müssen zur Aufnahme der harten Waldung ingleichen der Wildbahne, die wilden Obstbäume fleißig beschnitteln lassen, damit sie fein gerade in die Höhe wachsen.  
  {Sp. 1177|S. 602}  
  Stehen sie zu dick, so müssen sie solche fortsetzen, oder auch pfropffen, und also nichts hierinnen versäumen, was der Waldung zuträglich seyn mag. Desgleichen müssen sie die Vögel- und Wacholderbeer-Büsche anpflantzen, und derselben Aufwachs befördern.  
  Wer vor die Aufnahme der Waldungen besorgt seyn will, muß keine so grosse Summen Holtz zum Flössen contrahiren, und nicht mehr, als was dürre, windbrüchig und unbeständig ist, massen sonsten solche grosse Posten nicht wohl gemacht, und reine aufgearbeitet werden können; es bleiben auch wohl alsdenn die Floß-Höltzer, so sich zur Flösse schicken, stehen. Es ist das Floß-Holtz mit Rath und zu rechter Zeit zu schlagen, und muß man fein zeitlich den Anfang hierzu machen, damit es leichte und zum Flössen tüchtig seyn möge; Es können alle Windbrüche und dürre Höltzer mit hierzu gezogen werden.  
  Man darf auch zu dem Ende die Klaftern nicht eher legen, als bis alles Holtz recht dürre. Denn es verursacht öffters einen gar grossen Schaden, wenn die Herrschafft, wegen des vielen versunckenen Holtzes die Gewehr leisten muß. Vorher muß man alle Nutzhöltzer, als Blöcher- Breter- Schindel-Höltzer und dergleichen, heraushauen. Es ist hierbey wohl zu urtheilen, an welchem Orte etwan die Dürrung einreissen will, weil man an demselben Orte das Holtz am allerersten abtreiben muß, damit es dadurch genutzet werden könnte. Die Berge muß man auch deswegen nicht allzusehr abtreiben, denn wo das Holtz allzugeschwinde weggehet, kömmt der Saame nicht auf den Hieb, und die Berge können nicht wieder anflügen.  
  Um den Anwuchs der Berge zu befördern, kan man, wenn die Hiebe rein gemacht worden, sogleich das Rindvieh auf den Schlag gehen lassen, damit solches die Erde etwas auftreten, und der anflügende Saame also desto eher zur Erde greiffen möge. Doch muß man das Schaaf- und Schwein-Vieh hierbey davon lassen, als welches, wegen seines Grasens und Scharrens, mehr schädlich, als nützlich. So bald sich aber die grünen Ausschößlinge spüren lassen, muß man das Rindvieh nicht mehr dahin treiben. Sind noch einige blosse Flecken hier und dar zu finden, so kan man die Ochsen darein weyden lassen.  
  Bey den Wald-Bränden ist aller Fleiß und Behutsamkeit anzuwenden, daß solche bey Zeiten gelöscht und gedämpffet werden. Weil es mit dem Wasser hierbey selten gethan, so ist das beste, wenn man etwas vom Feuer ab einen Umfang macht, daselbst alles Holtz und Gebüsche weghauen läst, und endlich durch Graben machen verhindert, daß solches nicht weiter kommen möge, indem das Feuer mehr in der Erden wegläuft, als über der Erden. Was ferner dabey zu beobachten, so ist solches an einem andern Orte, und zwar unter dem Artickel: Feuer-Brände, im IX Bande, p. 749. u.f. nachzusehen.  
  Die Hütten-Wercke sind den Waldungen nicht gar sehr zuträglich, es wäre denn, daß sie an solchen Orten stünden, wo das Holtz nicht genutzet werden könnte, da es nur endlich verfaulen müste. Sonst ist es besser, daß man den Eisenstein weit führet, als daß man die Hütten an  
  {Sp. 1178}  
  Örter leget, wo das Holtz zu Rathe gehalten werden muß, welches ebenfalls bey den Glashütten in Obacht zu nehmen. Bey den Schneidemühlen ist Obacht zu haben, daß nicht übriges Holtz an dieselben geliefert werde, zumahl an solchen Orten, wo es der Herrschafft Schade ist, das ist, wenn aus grünen und stehenden Bergen Bloche ausgegeben werden.  
  So lange sich noch dürre Höltzer und Brüche finden, müssen die andern guten Höltzer immer verschonet bleiben. Will ein Wald-Bedienter nicht recht treu und redlich mit seiner Herrschafft handeln, so daß er ihnen auch keine Blochhöltzer unabgezählt, noch mit dem Wald-Hammer gezeichnet überlassen, weil solches so gut, als ein Diebstahl ist. So sind auch die Bloche in den Bäumen Bloch-weise, nicht aber Stamm-weise zu verkauffen.  
  Weil alles Wiesen-Geräume nur die Waldungen weniger und geringer macht, und solche nachgehends niemahls wieder angebauet werden, so ist auch darwider zu arbeiten, und den Unterthanen ebenfalls nicht leicht zu gestatten, daß sie die Holtz-Plätze zu Wiesen ausräumen dürffen.  
  Das Laachen und Schnitteln der Bäume ist den jungen Bergen höchst schädlich, wo aber ja eine Fichte überständig, da kan sie wohl gelaachet werden, und die Herrschafft diesen Nutzen mit davon ziehen, ohne daß den Waldungen dadurch Schaden zugefüget werde. Es ist auch nicht eher zu gestatten, als in dem Monat May, und muß man knotige und knorrigte Bäume hierzu erwehlen, die sonst zu nichts, als zum Brennen können genutzet werden, oder doch solche Bäume sind, die so weit gewachsen, daß es nun heißt: Das Holtz soll und muß geschlagen werden.  
  Um das Aufnehmen der Wälder zu erwählen, muß eine Herrschafft solche Diener aufsuchen, die auf keinerley Art und Weise ihr Privat- Interesse suchen. Es muß eine Herrschafft ihnen nicht gestatten, daß sie Mahl- und Schneide-Mühlen haben, oder solche pachten, sie müssen sich auch mit keinen Glas- und Hammer-Hütten, Eisen-Gruben und Bergwercken einlassen, ingleichen nicht mit Holtz, Bretern und Schindeln, Handel treiben, keine Floß-Teiche pachten, kein Wiesen-Geräume annehmen, im Wald sich nicht ankauffen noch anbauen, sondern vielmehr auf die herrschaftlichen Waldhäuser gute Aufsicht führen, und deren Inventaria zu erhalten suchen.  
  Offtmahls sind andere Diener und Beamten Schuld, daß eine Herrschafft keine treue Diener hat, denn sie sind aus heimlichen Neid, Haß und Feindschafft auf allerhand Art und Weise ehrlichen und aufrichtigen Dienern zuwider, sie verkleinern sie, und verhindern, daß sie bey der Herrschafft keine Beförderung erlangen. Dieses thun sie um ihres eigenen Interesse willen, weil sie diese und jene Verrichtung und Accidentien in Forst- und Floß-Sachen an sich gezogen, die sie nicht verstehen, noch viel weniger zu ihrer Herrschafft Nutzen ausführen können. Sie meynen, wenn sie einen solchen Menschen zur Beförderung liessen, der die Sache besser verstünde, als wie sie selbst, so würde ihnen dieses gewaltig nachtheilig seyn. Bisweilen verfolgen sie auch einem ehrlichen Menschen, daß  
  {Sp. 1179|S. 603}  
  er einen solchen grossen Mann nicht angebetet, noch um seiner Beförderung willen ihm gleichsam vor die Füsse gefallen, sein Ansehen und Gewalt herausgestrichen, noch mit ansehnlichen Geschencken vor ihm erschienen. Alsdenn ist kein Gehör und mancher redlicher Mann wird an seiner Promotion dadurch verhindert.  
  Fragt ihm der Fürst, was ihm von diesem und jenem Subjecte, so um Beförderung angehalten, eigentlich bekannt sey, so zieht er die Achseln, will mit der Sprache nicht recht heraus, oder weiß die Eigenschafften des Menschen zu verkleinern, daß es ihm entweder an Fähigkeit oder Erfahrung, oder sonst woran fehle. Hat der Supplicant etwan zur Verbesserung oder Vermehrung dieser oder jener Wald-Nutzung einen Vorschlag gethan, so wird der Entwurf alsobald ungeprüft, als welcher nicht üblich noch gebräuchlich, verworffen, dadurch denn mancher treue Diener, der gute Dienste hätte leisten können, abgehet, und sich zu andern wendet. Hingegen weiß ein Beamter bald andere Leute vorzuschlagen und anzubefehlen. Da hat er einen Schwager, Vetter oder Bruder oder eine andere Creatur, die von ihm abstammet. Da liegen denn hernachmahls die beyden Herren Vettern oder Schwäger, mit der Herrschafft Schaden unter einer Decke, betrügen ihn brav, und wenn sie sich bereichert, so ziehen sie mit Sack und Pack davon.  
  Die Untreue der Bedienten wird auch nicht selten dadurch erwecket, wenn die Herrschafften den Bedienten an ihrer Besoldung abbrechen, und ihnen so schlechten Sold aussetzen, daß sie unmöglich davon leben können. Es gedencken Fürsten und Herren, sie könten wohl andere Diener bekommen, wolte dieser nicht, so wäre schon ein anderer da. Nun ist dieses wohl wahr, aber die Diener sind auch darnach, und am Ende erfähret offt die Herrschafft den Unterscheid der Diener mit zehenfächigen Schaden. Arme Schlucker, die nicht weiterkommen können, und nichts rechtes gelernet, müssen sich wohl drücken lassen, und nehmen, was man ihnen aus gutem Willen anbietet. Ein anderer aber läßt sich nicht vexiren, und begiebt sich lieber dahin, wo er mehr erwerben kan. Wenn eine Herrschafft ihre Diener wohl versorget, so werden sie zu desto mehr Emsigkeit, Fleiß und Treue aufgemuntert. Es muß ein grosser Herrn des Königes in Spanien, Philipps des Andern, Gedancken haben, der zu dem Rug Gomez sagte; Faites mes affaires et je ferai les votres. Sorgt ihr vor mich, so will ich für euch sorgen.  
  Wenn ein Herr seinen Dienern so viel Besoldung ausmacht, daß sie dabey nicht nachdencken dürffen, wo sie ihren hinlänglichen Unterhalt finden mögen, so können sie auch die herrschaftlichen Dienste desto besser abwarten. Da aber heut zu Tage solches nicht gebührend beobachtet wird, und die Besoldungen gegen die alten Zeiten geringer sind, so geht es auch mit den Diensten gar schlecht zu, und machen es viele wie jener Bediente, dem man ein ziemliches an seiner Besoldung abgekürtzet, auch hernach nach Proportion des verlohrnen Soldes, so viel von seinem vorigen Fleiß und Emsigkeit unterliesse.  
  Ein treuer und redlicher Forst-Bedienter muß  
  {Sp. 1180}  
  endlich auch wissen, wie er seine Forst-Rechnung gebührend einrichten, dieselbe ablegen, und rechtfertigen möge. Er muß alles in Einnahme bringen, was er an verkauften  
 
  • Klafftern,
  • Latten,
  • Schindeln,
  • Wein-Pfählen,
  • Hopffen-Stangen,
  • Reifstöcken,
  • Windbrüchen,
  • Afterschlägen,
  • Kohlen-Holtz,
  • Grase-Geldern,
  • Hut- und Trift-Geldern,
  • Wildpret und Vogelwerck,
  • Jagden
  • usw.
 
  eingenommen. An etlichen Orten werden auch die Hirschgeweyhe, wenn man sie verkauft, Centner-weise um etwas gewisses am Gelde angeschlagen, und in Einnahme geführet, auch sonst alles andere, was von den Jagden, Forsten und Wäldern zu Nutz einkommt, damit man den gantzen Eintrag beysammen habe. Desgleichen, wenn man die Haselnüsse in Natura einnimmt, und wieder Malther- und Metzen-weise nach Hof liefert, werden solche auch in der Forst-Rechnung in Einnahme geführt, zu Gelde angeschlagen, und in Ausgabe oder bey der Gewährschafft wieder abgeschrieben.  
  In die Ausgabe wird alles dasjenige gebracht, was sowohl in die Fürstliche Cammer baar geliefert, als auch an Bau-Kosten auf die Jagd- und Forsthäuser auf die Jägerey und Forst-Bedienten, auf Zehrung usw. verwendet, oder den Jagd-Bedienten an Pürsch-Gebühr und Jäger- Recht gegeben worden.  
  Die Rechnung muß allenthalben, sowohl bey den Capiteln der Einnahme als der Ausgabe mit tüchtigen Belegen bestärcket werden.  
  Ist nun die Rechnung übergeben, und vor richtig befunden worden, so wird solche nachgehends von der Fürstlichen Cammer durchgegangen, examiniret, calculiret, überleget und abgehöret. Sind Einnahme und Ausgabe mit richtigen Quittungen und Scheinen beleget, die in solcher Rechnung gefundenen Mängel gerechtfertiget, auch der Überschuß und Rest an die Fürstliche Cammer baar bezahlt und gut gethan, so wird dieses alles hernach approbiret, und der Forst-Schreiber bekommt nachgehends von der Rent-Cammer hierüber seine Quittung und Justifications-Scheine.  
  Auf solche jetzt beschriebene Art, wird die Verbesserung und das Aufnehmen der Wälder befördert, welches auch fast höchst-nöthig werden will, zumahl, da jetzund  
 
  • durch die Bergwercke,
  • durch das starcke Anbauen der Städte und Dörffer,
  • durch die vielen Feuer-Schäden,
  • durch das häufige Bier-Brauen,
  • durch die mancherley Profeßionen und Handwercke, zu denen viel Holtz erfordert wird,
  • durch das Hartz-Reißen,
  • durch das Pech-Sieden, Kohlen-Brennen, Pottasche machen,
  • durch die grosse Begierde nach Feld-Bau,
 
  manche grosse Waldungen ziemlich gelichtet, und manche andere gar weggehauen und niedergeschlagen worden; und die wenigsten darauf bedacht gewesen, wo und wie etwan neue Höltzer zum Anflug und Wiederwachs gebracht hätten werden können.  
  Soll nun aber dieses geschehen, so hat ein Landes-Herr gewiß hauptsächlich darauf zu sehen, daß das Holtz gesparet, und anders davor gepflantzet und gesäet werde. Daß an denjenigen Orten, wo das Holtz rar zu werden beginnet, die starcken Holtz-Deputate einzuziehen, oder lieber in Geld zu verwandeln, das Bast- und Rinden-  
  {Sp. 1181|S. 604}  
  schälen, welches die Wälder sehr ruiniret, ist zu verbiethen, ingleichen das Moos- und Streurechen und Tobackrauchen in Wäldern, wodurch dieselben öffters angezündet werden.  
  Es ist Acht zu haben, daß die  
 
  • Korbmacher,
  • Böttiger,
  • Schwammsamler,
  • Vogelsteller,
  • Hopfenstangen-Schläger,
  • Schäfer,
  • Vieh-Hirten,
  • Fuhrleute
  • und andere dergleichen Holtz-Verderber
 
  dem Gehöltze nicht einigen Schaden zufügen.  
  Wenn sich das Ungeziefer anmeldet, ist den Unterthanen anzubefehlen, das Raupen vor die Hand zu nehmen.  
  In den Waldordnungen ist zu bestimmen, zu welcher Zeit, auf was Art, und in welcher Menge allerley Brenn- Bau- und Kohlenholtz geschlagen und gefället werden könne.  
  Den Kohlenbrennern sind gewisse Flecke anzuweisen, wo sie ihre Kohlenstätte haben können, wie das Holtz auf der Kohlstätte einzurichten, die Schichten über einander zusetzen, anzuzünden, das Feuer dabey zu beobachten, und das zugebrannte Stücke auszustossen.  
  Da auch das Reissen der Fichten zum Hartzsammlen den Bäumen höchst schädlich ist, so ist dasselbe entweder gar zu verbiethen, oder doch nur in gewissen Umständen zu erlauben.  
  Den Äschern ist anbefohlen, daß sie sich nur an alte, verfaulte und morsche Bäume machen, hingegen der grünen und frischen verschonen. Ein mehrers hiervon besiehe des Herrn von Rohr compendieuse Haußhaltungs-Bibliotheck …  
  Und wenn denn auch das Rind- und Schaaf-Vieh der Herrschafften und Unterthanen in grossen Heyden und Wäldern, wegen des Grases zur Weyde getrieben wird, absonderlich an solchen Orten, wo keine andere Trifften und Weyden, Anger und Brachfelder vorhanden, und man solchen Falls aus der Noth eine Tugend machen muß; so ist doch dabey zu beobachten, daß man die Hütungen in Wäldern, so viel als möglich einziehe und einschräncke, indem unter dem Vorwand der Hütung von Schäfern, Hirten, und andern mancherley Nachtheil den Gehöltzen zugezogen wird, wie solches allbereits unter dem Artickel: Schäfer, im XXXIV Bande, p. 744. ist angeführet worden.  
  Was nun sonst von Waldungen zu beobachten, und daß man bey  
  Erkaufung eines Landgutes, worzu Waldungen gehören,  
  nicht zu Schaden kommen möge, so hat ein Käufer nachzufragen, oder welches am sichersten, selbst in Augenschein zu nehmen:  
 
  • Ob sie ausgeödet oder in gebührlichen Stande?
  • Ob sie einen guten gewächsigen Boden habe?
  • Was vor Holtz darinnen vorhanden, ob es Brenn- Bau- oder Werck-Holtz sey, so den Dreßlern, Tischern, Wagnern und dergleichen im Holtze arbeitenden Handwerckern tauglich?
  • Ob Schindeln darinnen gemacht, auch Latten, Weinpfähle, Hopfenstangen, Reif- und Darrhordenstäbe gehauen werden können?
  • Ob fruchtbare Eichen und Buchen zur Schweinemast vorhanden, und wie viel Schweine ohngefehr alljährlich darinnen geschlagen werden können, und was daraus zu lösen?
  • Wie starck die Waldung an Morgen oder Äckern, und in wie viel Gehaue solche abgetheilet sey?
  • Ob an Holtz über die Holznothdurfft jährlich zum Verkauf etwas übrig bleibe, und ob solches in der Nachbarschafft wohl abgehe?
  • Was die Klafter Holtz von jeder Sorte,
 
  {Sp. 1182}  
 
  ingleichen ein Schock Reißholtz oder Abraum auf der Stelle gelte?
 
 
  • Ob überflüssiges Holtz zum Äschern und Verkohlen vorhanden?
  • Ob gesunde Weyde von Gras und Kräutern in der Waldung zu finden?
  • Ob auch fremdes Vieh die Hut darinnen zu suchen habe?
  • Ob sie von der Wohnung weit oder derselben nahe gelegen, und wie der Weg dahin beschaffen?
  • Ob er eben, und morastig oder bergig und steinig sey? und so weiter.
 
  Die  
  Wälder zu schonen  
  ist ein nützliches und nöthiges Stück in einer Haußhaltung, so in alten und neuen Zeiten, bey wohl eingerichteten Öconomien beobachtet worden. Und ein Hauß-Vater muß auch dahin sehen,  
 
  • daß die Gehaue ordentlich gehauen;
  • das Holtz, nach seiner eigenen oder auch des Bodens unterschiedenen Art nicht zu zeitig abgeräumet;
  • auch nicht so lange, biß es überständig geworden, oder wieder zu verdorren anfange, auf dem Stamm gelassen;
  • vornehmlich aber dasjenige, so im Mittelwuchs begriffen, weil es als denn am Stamme und Ästen am besten zunimmt, geschonet;
  • das Schlag- und Unterholz nicht eher, als wenn das Laub abfällt, oder ehe es wieder ausschlägt, also vom October bis zum April-Monat gehauen;
  • das geschlagene Holtz zeitig aus den Wäldern geschaffet;
  • der Boden von Reisig, Spähnen, und dergleichen, soviel möglich gereiniget;
  • die Stockräume mit dem Vieh nicht eher, als bis der Wiederwachs eine genugsame Höhe, daß es ihm nicht mehr Schaden könne, erlanget, zu betreiben verstattet, Schweine, Schaafe und Ziegen aber gar nicht in die Wälder gelassen;
  • der Anflug des Tangelholtzes fleissig geheget;
  • Das Hopfstangen- Latten- Wein- Zaun- und Baum- Pfähl- Reifstäbe- und dergleichen Holtz zu hauen, Hartz zu reissen, oder zu äschern nicht ohne Unterscheid zugelassen;
  • Laubstreiffen, Bastschälen, Baum bohren, Spießruthen schneiden, Laub- und Waldmist sammlen, gewehret, oder doch das letztere mit gewisser Maase vorzunehmen erlaubet;
 
  mit einem Worte: Daß mit den Waldungen und dem darinnen befindlichen Holtze pfleglich umgegangen werde, womit die Alten verstanden: nicht nur mit dem schlagbaren Holtze nützlich und sparsam umzugehen, sondern auch der Wiederwachs gewöhnlich und gehörig zu befördern.  
  Ein Wald mag ohne des Lehenherren Bewilligung nicht ausgereutet oder ausgerottet werden, auch nicht, wenn andere die Holtzung oder Trifft-Gerechtigkeit darinnen haben.  
  Was aber die Feld-Höltzer anbetrifft, so vorhin Äcker gewesen, oder diejenigen, so gar zu nahe an die Getreide-Felder angräntzen, da kan man, sonderlich, wo ohne dis kein Mangel am Holtze, die Ausrottung auf gewisse Maase wohl verstatten. Und muß man insonderheit auf die bösen und liederlichen Hauswirthe, welche auf ihrer Nachkommen Nutzen und Frommen wenig gedencken, ihre Wälder und Holtzstätte mutwilliger Weise aböden und ausreuten, damit sie nur Geld aus dem Holtze lösen, und solches liederlich verthun mögen, ihre Kinder und Erben mögen künfftig Holtz nehmen, wo sie wollen oder können, ein wachsames Auge und scharffes Aufsehen haben: denn es ist einem leicht in acht oder vierzehen Tagen einen  
  {Sp. 1183|S. 605}  
  Wald zu verwüsten, den man in mehr als hundert Jahren nicht wieder aufbringen kan.  
  Was ein Haußhälter das gantze Jahr hindurch in seinen Wäldern nützliches zu thun habe?  
  Ein guter und sorgfältiger Haushälter kan sich das gantze Jahr durch, alle Monate, ausgenommen der Bestell- und Erntezeiten, in seinen Wäldern was nützliches zuthun schaffen, und zwar kan derselbe im Jenner, und so lange gute Bahne ist, wenn es nehmlich hart gefroren, und man des Weges und Schnee halber fortkommen kan, Brennholtz in die Küche, Brau- und Darrhäuser, Ziegel- Kalck- und Glas-Öfen, in Vorrath anführen lassen, und zwar so viel man dessen das gantze Jahr benöthiget ist.  
  Er kan auch das Windfällige und Wipfel dürre Holtz bey dienlichem Wetter abhauen, und bey guter Schlitten-Bahn heimbringen lassen; und die Anordnung thun, daß das Bauholtz in dem letzten Viertel dieses Monats, bey trockenem Wetter gefället, das Reiß- oder Auholtz zum Brennen aber in neuen und wachsenden Monden abgehauen werde, weil jenes nicht leicht Wurmstichig werden, dieses aber bald wieder nachwachsen soll; daß die Schröte und Bretklötzer auf die Säge- oder Schneidemühle geführet; ingleichen das Daubenholtz zu den Fässern, auch Schlitten- Wagen- und anderes Schirrholtz, nicht weniger Latten- Zaum- Baum und Weinpfähle, so wohl auch von Eschen, Eichen, Haselstauden, Bircken, Ulmen, Weiden, Faulbäumen und dergleichen, ehe noch der neue Safft in das Holtz kommet, die benöthigten Reifstangen oder Reifstöcken zu grossem oder kleinem Gebäude, aufs gantze Jahr im Vorrath abgehauen, und den Reifstäben flugs die Rinde abgeschälet werde, weil die daraus verfertigten Reifen solchergestalt an den Fässern viel besser und länger halten.  
  Im Februar oder Hornung kan bey anhaltendem Froste und gutem Wege, noch immerzu Bau- Brenn- Geschirr- und ander Holtz, gefället, eingeführet, und die Waldarbeiten vom vorigen Monate fortgesetzet, auch die Plätze wohl geräumet werden, damit das junge Holtz dadurch, am Wachsen nicht gehindert werde.  
  Im Mertz soll man den Fichten- Tannen- und Kienföhren- oder Kiefernsamen einsammlen, und im Neumonden aussäen, auch verbiethen, daß die Ziegen nicht in die Wälder getrieben werden, wie auch die Schaafe und anderes Vieh, woferne es anders mit dem Letztern nicht ein altes Herkommen oder besondere Gerechtigkeit ist.  
  Im April kan man noch Reißbündel und Scheitholtz zum Verbrennen hauen, Besemreiß von Birken sammlen, ehe sie ausschlagen, ingleichen das überflüssige Laub, Gemös und faule Holtz zusammen rechen, und in die Mist Statt führen, das trockene und saubere davon aber zum Unterstreuen gebrauchen.  
  Im May kan man im Walde, wo das Tannen- und Föhrenholtz zu dicke stehet, Latten- Hopfen- und andere Stangen schlagen lassen, und damit dem übrigen stehenden Lufft und Platz zum Wachsen machen: Denn wenn solches übrige Holtz nicht abgeschnitten wird, so stehet ohne dem viel davon ab und erstocket.  
  Im Junio muß das Abschinden und Schälen der Baumrinden, welche man zu den Erdbeerkörben und dergleichen liederlich ver-  
  {Sp. 1184}  
  brauchet, verboten, auch das Pechhauen um diese Zeit unterlassen, ingleichen die Plätze, wo das Wild gerne stehet, mit dem Viehtrieb verschonet, und bey trockenem Wetter, wenn es nicht vorhin schon geschehen, das Holtz aus den Auen heimgeführet werden, welches auch im Julio zu beobachten.  
  Im August giebt es im Walde, weil auf dem Felde ohne dem mehr als zu viel zu arbeiten vorfället, nichts zu thun; nur ist anzumercken, daß nach Bartholomai, oder mit dem Ende dieses Monats, daß Holtz zu wachsen aufhöre, und der Safft wieder allmählig zurück zu treten anfange.  
  Im September kan der Anfang mit Fällung des Brennholtzes, was man zur Hausnothdurfft und sonst bedarf, gemachet, und zugleich das Windfällige und andere dürre, oder dem Walde hinderliche Holtz weggeräumet werden. Um Mariä Geburt, oder kurtz darnach, pflegt man auch die Wälder zu besichtigen, wie die Eicheln, Bucheckern oder das wilde Obst darinnen gerathen, damit man sich mit der Schweinemast darnach richten könne.  
  Im October kan man mit Fällung des Oberholtzes und Abhackung des Schlagholtzes zum Brennen fortfahren, ingleichen wo man sehr viel Bauholtz bedarf, das schlechtere jetzo abhauen, weil die starcken Bäume, die zu Schwellen, Unterzügen und dergleichen dienen sollen, besser im December und Jenner gefället werden. Man kan auch jetzo mit dem Kohlenbrennen den Anfang machen, und junge Birken zeugen. Auf Galli sind die Eicheln und Bucheckern zeitig und reif, zum Saamen gesammlet zu werden.  
  Im November kan man bey gutem trockenem Wetter das benöthigte Bauholtz zu fällen fortfahren, ingleichen das Mühl- und andere in der Haußhaltung benöthigte Schirrholtz und Böttigerholtz schlagen und einbringen lassen. Die Latten- Heu- und Leiter-Bäume, Hopfstangen und dergleichen muß man in den Tangelwäldern allein an denen Orten, wo das junge Holtz dicke wächset, aushauen, damit dem andern Lufft gemacht, und doch auch nichts ausgeödet werde. Wenn die Wege gut und sonst keine nöthige Fuhren zu thun, soll man das Brennholtz im Vorrath anschaffen und einbringen, man muß aber dabey wohl Achtung geben, daß unter dem Brennholtze kein tüchtiges Bau- und Zimmerholtz, oder das zu allerhand Schirr- Wagner- Drechsler- und anderer Kunstarbeit tauglich ist, gefället und zerhacket werde.  
  So muß man auch so wohl das Bau- als das Brennholtz nicht ohngefehr bald dort, bald da, und wie man darzu kömmt, sondern einen Schlag oder Gehauig nach dem andern abgeben, und abtreiben, damit des jungen Holtzes Aufkommen befördert, und die Abösung des Waldes verhütert werde. Ingleichen soll man in den mit Wild besetzten Wäldern, nächst den Wegen und Fuhrstrassen, einen etliche Klaffter breiten Streif mit dickem Holtze zum Schirm des Wildes stehen lassen, bis der abgetriebene Schlag wieder angeflogen und in die Höhe gekommen, da man denn das stehend gebliebene auch weghauen kan.  
  Im December soll ein guter und vorsichtiger Haußwirth alle sein Brennholtz, daß er das gantze Jahr hindurch an Klaffterscheiten und Reißholtz für sein Hauß bedarf, zurecht hauen, und nach und nach an gelegenen Ta-  
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  gen, wenn der Erdboden fein hart gefroren, einführen, auch ein jedes, nachdem man es zum Einheitzen, Kochen, Braten, Fischsieden, Backen und Brauen bedarf, spalten, und nach erheischender Nothdurfft, klein hacken, und an seinen besondern Ort, wo man leicht darzukommen kan, legen lassen. Er soll auch das unten an Bergen, oder in Auen gehauene Holtz, damit es von plötzlich sich ereignenden Güssen nicht verschwemmet und weggeflösset werde, an etwas erhöhete Orte schaffen, auch im übrigen alles dasjenige im Walde verrichten lassen, was im nächst vorhergehenden Monate geschehen sollen, aber um unbequemer Witterung, oder anderer nöthiger Arbeit halber unterblieben.  
     

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Stand: 30. Januar 2013 © Hans-Walter Pries