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Zedler: Werckzeug, oder Handwerckzeug HIS-Data
5028-55-241-2
Titel: Werckzeug, oder Handwerckzeug
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 55 Sp. 241
Jahr: 1748
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 55 S. 134
Vorheriger Artikel: Werckzahna
Folgender Artikel: Werckzeug, an dem menschlichen Leibe
Siehe auch:
Hinweise:

  Text   Quellenangabe
  Werckzeug, oder Handwerckzeug, Lat. Instrumenta Artis, siehe Instrument, im XIV Bande, p. 761.  
  Sonst aber ist hierbey noch besonders anzumercken, daß bey Vollstreckung der Hülffe anfänglich zwar zu der fahrenden Habe gegriffen werden solle, doch gleichwohl mit der Bescheidenheit, daß man alles Werckzeuges, so zu seiner Kunst, Handthierung oder täglichen Arbeit bedürfftig ist, wie auch alles andern, was man zum Ackerbau nothwendig haben muß, verschone, und dasselbe nicht eher angreiffe, es sey denn an fahrenden oder liegenden Gütern, oder auch aussenstehenden richtigen Schulden so viel nicht vorhanden, daß der Gläubiger sich daran erholen könnte. Chur-Sächs. Proc. Ordn. ...
  Und wie die Soldaten zu bestraffen,  welche ihr Werckzeug oder ihre Wehr und Waffen verwahrlosen, davon siehe in dem Artickel: Waffen, im LII Bande, p. 537. u.ff.  
     

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Stand: 1. Mai 2012 © Hans-Walter Pries