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Text |
Quellenangaben |
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Westphalen,
Lat. Westphalia oder Vestphalia,
eine grosse
Landschafft in
Deutschland, so in den
alten
Zeiten zu
Sachsen mit gerechnet worden.¶ |
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(1) Nahme.¶ |
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Es ist noch nicht ausgemacht, woher dieses
Land seinen
Nahmen erhalten habe. Denn obgleich
die erste Sylbe West ohnfehlbarlich auf dessen
Lage zielet, so bleibet doch die letztere in ihrer
Dunkelheit, und wird
Conring es wohl nicht leicht
jemanden überreden, daß des Ptolomäi Chali und
diese Phali einerley, beyde aber von Fohlen oder
Füllen solchen Nahmen erhalten. Daß ihnen auch
wegen der Fohlen, so sie im Wappen geführet,
solcher Nahmen zugewachsen, wie solches unter
andern auch Meinder de statu religionis et Reip. in
Veteri Saxonia, in der vorgesetzten
Vorrede dieses
Buches … zu erhärtern suchet, kan man ebenfalls
nicht wohl
glauben, und wird dazu heutiges
Tages
die alte Tradition von dem Rosse, als der alten
Sachsen Haupt-Wappen sehr in
Zweifel
gezogen. |
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Die Galli oder Wahlen haben auch hier nichts
zu schaffen, und obschon von einigen davor
gehalten wird, dieser Nahme sey von den neuen
Einwohnern, die Carl, an statt der aus dem Lande
geführten Sachsen, von jenseits
Rheins wieder
herein geschickt, entstanden, so werden doch
vielleicht wenige solcher
Meynung beypflichten, weil
nicht nur jene Nahmen älter sind, sondern auch
nicht zu erweisen stehet, daß Carl aus diesen
Landen die Einwohner weggeführet, wie er zwar
aus Nord-Albingia
gethan, und noch vielweniger,
daß er aus Gallia neue Einwohner wieder hieher
gesandt. |
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Die Gothischen Victovali oder Taifali, und die
Norwegischen Westfolder,
möchten hier auch wohl
keinen Platz finden. Wolte man gleich
sagen, daß,
weil in beyden Ländern zwey Gauen, Ostvala und
Westvala, insbesondere solchen Nahmen geführet,
so wären sie von diesen beyden zuerst
entsprungen, und hernach, wie es öffters zu
geschehen pfleget, auch denen gantzen Län- |
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{Sp. 958} |
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dern beygeleget worden; so bliebe es doch
wieder
ungewiß, wie diese beyde Gauen zu solchen
Nahmen gekommen. |
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Caspar Abel hat diesen Einfall, weil doch bey
den
Deutschen, sonderlich bey den Sachsen,
annoch eine gemeine
Redensart ist, in seinen vier
Pfählen seyn, ob vielleicht diese Länder davon ihren
Nahmen erhalten, und dadurch gleichsam ein von
der Natur selbst durch die Flüsse
Rhein, Weser und
Elbe bepfähltes, und von andern wohl
unterschiednes
Gebiete angezeiget würde; allein
diesen seinen Einfall wiederlegt er auch selber
wieder, und
spricht, es schiene dieses nicht
anzugehen, weil die Nieder-Sachsen vor Pfähle
Päle sprechen, und sie also viel mehr Ost und
Westpälinger heissen
müsten. |
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Schatenius
meynet,
es wären diese Benahmungen aus dem
Worte Feld geschmiedet,
welches in der Plat-Deutschen Sprache so wohl als
in der Nordischen Fell, Vell, ausgesprochen werde,
und diese Derivation bedünckt Eccardo die
wahrscheinlichste zu seyn, und
wollen wir auch hier
nicht wiedersprechen, ob wohl zwischen falle und
fahlen noch ein ziemlicher
Unterscheid; nur ist
dabey zu
erinnern, daß Schatenius sie nicht zuerst
auf die Bahn gebracht, sondern auch Rolevinc sie
schon berührt |
L. I, c. 2. |
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da er unter andern vorgelegten Meynungen,
auch dieses anführt, daß einige davor hielten, die
Westphälinger hätten vom Westlichen Felde, eben
als die Westerwalder von dem gegen Westen
gelegenen
Walde, den Nahmen; Und die Sachsen-Chronicke bezeugt solches noch deutlicher, daß
das
Theil Landes von der Elbe bis an die Weser das
Ostvelt, und dessen Einwohner Ostvelony, oder
Ost-Sassen, das aber von der Weser bis an den
Rhein das Westvelt, und dessen Einwohner
Westveldinger und hernach Westvelinger
geheissen. |
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Wenigstens ist diese
Erklärung viel
wahrscheinlicher, als alle andere, und wenn man
gleich des Engelhusii seine, die er mit dem alten
Verse bestätigen wollen, Westfalus a fallo de feilen
dicere mallo (als wenn sie gleichsam Westfeilinger
von Carl dem Grossen wegen ihrer Untreu genannt
worden) und des Rolevincs seine (da er sie bald
von fidelis, bald auch von Phalos, das vor dem
einen Cameraden
bedeutet habe, herführt) noch mit
in die Wagschale legen wolte, so würden sie doch
gegen sie viel zu leicht erfunden werden. |
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Andere wollen den
Ursprung
herleiten von der Römischen
Göttin Vesta; andere von dem
deutschen Wort Wallen, das so viel heisset als
ämsig gehen; aber alles beruhet hiervon auf blosse
Muthmassungen.¶ |
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Grentzen.¶ |
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Diese grosse
Landschafft aber
grentzet gegen
Osten an
Nieder-Sachsen, gegen
Süden an
Hessen, den Westerwald und den
Rhein, gegen
Westen an die vereinigten Niederlande, und gegen
Norden an das deutsche Meer, und wird zu dieser
grossen und weitläufftigen Landschafft insgemein
gerechnet |
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{Sp. 959|S. 495} |
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- die
Grafschafften
- Marck,
- Ravenstein,
- Schaumburg,
- Spiegelberg,
- Lippe,
- Pyrmont,
- Rietberg,
- Hoya,
- Diephold,
- Bentheim,
- Tecklenburg,
- Steinfort
- Lingen,
- Reckheim
- und
andere mehr, so daherum gelegen seyn.¶
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Natürliche Beschaffenheit.¶ |
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Es ist eines der kältesten Landschafften in
Deutschland; gleichwohl aber sehr volckreich.
Außer dem Getreide hat es an vielen
Dingen einen
Überfluß. Und obgleich an etlichen
Orten das Land
als zum Exempel in dem Sauerland und dem
Hertzogthum Bergen, ziemlich rauh ist, so ist es
doch nicht überall so beschaffen, sondern es ist der
Acker und die Gegend an der Weser bey
Paderborn, Lippe, Soest, Heervorden, Ham und
weiter, über die maßen und nach Wunsche
fruchtbar. |
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Gegen den
Rhein und das Heßische Gebürge
zu wird Eisen, Kupffer, Bley und andere Metallen, in
Menge gegraben: Der beste eiserne Drat wird in
Altenau, einem zu Westphalen gehörigen
Städtgen,
gefertiget. |
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Das
gantze Land aber hat vortrefflich schöne
Vieh-Weide und viel Holtzung. Und weil sonderlich
viele Eicheln daselbst in den
Wäldern wachsen, so
ist es wegen der Schwein-Mastung am meisten
berühmt, und kan mit seinen Schincken und
Würsten viel andere weit entlegene Länder
versehen; die besten Westphälischen Schincken
liefert die Stadt Hamm an der Lippe, welche auch
daher von den
Holländern
Hammen genennet
werden. |
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So wird dieses Land nicht weniger gelobet
wegen des köstlichen Bieres, so sie in Ermangelung
des Weins darinnen brauen. Und weisen die
köstlichen Biere zu Paderborn, Minden, Soest, der
Koith zu
Münster, die Buse zu Oßnabrüg, und der
Grüsing zu Tecklenberg, daß die ungeschickten
Verse von Westphalen nicht allerdings
wahr
sind: |
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Hospitium vile, grof Brod, dünn Bier, lange
Miele
Sunt in Westphalia; si non vis credere, lop
da. |
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Oder |
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Schlecht Logiment, und lange Meil.
Schwartz
Brod, schlimm Bier, grob Schweine-Keul,
Gibt
allenthalben in Westphalen,
Wer es nicht glaubt,
mags selbst erfahren.¶ |
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Einwohner.¶ |
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Der Vorwurf dasiger
Einwohner bestehet
darinnen, daß sie höltzerne Schuhe tragen; ihr
Brod, welches Pumpernickel oder bon pour Nickel,
genennet wird, so schwartz als der
Erdboden, und
so hart als ein Stein sey; ingleichen daß in ihren
Häusern
Menschen und Vieh beysammen
wohnen. |
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Sonst hat man von den Westphälingern, auch
noch einen Vers der also lautet: |
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Westphalus est sine pi, (pietate) sine pu,
(pudore) sine con, (conscientia) sine veri,
(veritate) |
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In wie weit dieser Vers
gegründet ist,
überlässet man andern zu beurtheilen. |
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Indessen glücket es denen Westphälingern,
daß sie in der Frem- |
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{Sp. 960} |
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de und ausser dem Vaterlande große,
reiche
und
vornehme Leute werden, wie dessen so viele
vornehme
Famlien in
Hamburg,
Lübeck und
Amsterdam, und die von ihnen ad pias caussas
hinterlassene Stifftungen, ein Zeugniß abstatten
können. |
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So haben sie auch den
Ruhm, daß sie die
schönen
Wissenschafften zuerst mit excoliret. |
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Dem berühmten Justus Lipsius muß es in
Westphalen nicht sonderlich gefallen haben, weil er
in dem Andern Hundert seiner Episteln, so bey dem
Plantino 1590
in 4. herausgekommen, und zwar in
der XIII, XIV, XV und XVI Epistel von Westphalen
eine gar schlechte Abbildung machet. |
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Der XIII Brief ist zu Oldenburg
geschrieben. In
demselben heißt es unter andern: in Scytharum
Eremia mihi videor, nec inter homines satis certo.
Omnes hic Suillii, Scrofae, porcii, et uno verbo, tui
Hermanni (er ist aber an Janum Donsam gerichtet,
zu dem Ende stehet: in barbaria apud pultiphagos,
III Non. Octobr. 1586) |
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In der XIV Epistel lieset man: Taedia
hospitiorum hic plus quam Germanica. Crede mihi
amice, (er schreibt an Janum Hutenum) barbaria
nulla barbaria est prae hac Westphalia; er ist datiret:
Oldenburgi ex hara, quam hospitium appellant. |
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In der XV Epistel beschreibt er den
Zustand,
wie er ihn in Westphalen gefunden haben will. In der
XVI aber macht er die Oldenburger nur zu halbe
Menschen. |
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Diese Vorwürfe des Lipsius hat Johann
Domannus beantwortet in seinem Apologetico pro
Westphalia ad Cl. V. Justum Lipsium, so zu
Helmstädt 1591 in 4. die Presse verlassen. In dieser
Schutz-Schrifft hat gemeldeter
Verfasser die
Ehre
seines Vaterlandes nachdrücklich zu retten gesucht
und muß man ihm zum Ruhm nachsagen, daß er
darbey dem Lipsio sein gebührend
Lob nicht
entziehet. |
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Er gestehet, daß er sich sonderlich durch sein
Buch de Constantia, so er ein unvergleichliches
Werck nennet, einen ungemeinen Ruhm erworben,
er nennet ihn summum rei litterariae Dictatorem; er
meldet aber dabey, daß er ihn eben wegen seines
allzugrossen
Ansehens angegriffen und seine
Verleumdungen wiederlegen müssen. Und in der
That, er lieset ihn den Text rechtschaffen, und
mahlet ihn nach dem
Leben ab. Stecket er seine
Fehler nicht unter die Banck, so verschweiget er
doch auch nicht, was an ihm zu loben ist. |
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Lipsius hat schwerlich einen guten Freund
gehabt, der in die Wahrheit so offenhertzig
herausgesaget, als den redlichen Westphaler Hans
Doman, dessen Schutz-Schrifft schon werth ist, daß
man sie gantz lieset. Sie ist nur sieben
Bogen starck
und stehen zu Ende die gedachten vier
Schreiben
des Lipsii beygefüget. Diese Schutz-Schrifft vor
Westphalen hat man sonst auch den opusculis
variis de Westphalia, so
gelehrte
Männer
geschrieben, und Johannes Goas mit
Anmerckungen erläutert, 1668 zu Helmstädt in 4.
mit einverleibet. In dieser Sammlung kan man
zugleich auch finden, wie sich Lipsius hierauf
erkläret und entschuldiget hat.¶ |
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Niederlage des Qvinctilii Vari.¶ |
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In Westphalen ist in dem zwölften
Jahr nach
Christi Geburt die berühmte Niederlage des |
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{Sp. 961|S. 496} |
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Quinctilii Vari unter Anführung des Deutschen
Helden Arminii oder Hermanns geschehen, |
wovon Vellejus Paterculus,
Meldung thut.¶ |
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Bekehrung zum Christenthum.¶ |
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Um das Jahr 688 ist Westphalen zum
Christlichen
Glauben bekehret worden: Denn da
haben die beyden Evaldi bey ihnen gelehret,
welche beyde nicht weit von Bremen Märtyrer
worden. Hernach hat die Kirche Gottes immer mehr
und mehr zugenommen, bis endlich das gantze
Volck ist bekehret worden.¶ |
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Adel:¶ |
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Von den Adelichen
Familien
in Westphalen hat
Herr Johann von Bersword ein schönes Werck
hinterlassen, so die Domherren zu Hildesheim in
Verwahrung haben
sollen. Der verstorbene
berühmte Herr
D. Maibom zu Helmstädt schrieb
1698 den 1
Nov. an Herrn D. Behren
folgendes: |
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„Was M.H. Herrn Doctors Begehren betrifft
wegen des Johann von Bersword in Husten Libro
de familiis nobilibus Westphalicis, so gebe zur
Nachricht, daß solches Manuscript etliche Tage bey
mir gehabt, und daraus etwas excerpiret, es gehöret
aber einem Monacho Benedictino, welcher es wieder
abforderte. Es ist sehr curiös und fleißig ausgeführt,
ex tabulis antiquis colligirt und sehr weitläufftig. Die
Copey aber, die ich hatte, war nicht zum besten
geschrieben, daher ich muthmasse, daß in denen
nominibus propriiis und annorum notatione etwas
zuweilen mag geirret seyn. |
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Es allegiret dieses Manuscript auch
Ferdinandus Episc. Paderborn. in seinen
monumentis Paderbornensibus. Wenn M.H. Herr
das Buch bekommen könnte, würde es ihm sehr zu
statten kommen, oder er würde gar sein Vorhaben
de familiis Westphalicis materia jam exhausta
ändern, oder dieses mit wenigen Noten drucken
lassen.„ |
Fellers Monument. var. inedit.
…¶ |
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Von dem¶ |
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Westphälischen Frieden¶ |
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ist oben ein besonderer
Artickel zu finden. |
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Von dem Westphälischen heimlichen oder
Vehm-Gerichte, auch das¶ |
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Westphälische Blut-Gerichte,¶ |
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ingleichen der Freystuhl genannt, siehe man
den Artickel: Vehm-Recht, im XLVI
Bande, p. 966
u.ff. |
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So gehet auch von den¶ |
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Westphälischen Waaren¶ |
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ein Artickel vorher.¶ |
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Schrifften:¶ |
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- Nic. Schatenii Historia Westphaliae, Neuh.
1690 in
Fol.
- Werdenhag P. I. Rerum Hanseatic.
- Abels Sächsische Alterthümer II
Theil …
- Herm.
Stangefol. Annales Circuli Westphalici, II Theile,
Cölln 1656 in 4.
- Hübners vollständige Geographie III Theil …
- Uhsens Universal-Geographisch-
Historisches Lexicon.
- Hamelmanns opera
genealogico-historica de Westphalia et Saxonia
inferiore, cura Ernesti Casimiri Wasserbach, Lemgou 1711 in 4.
- Schramms Reise-Lexicon.
- Müllers klei-
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{Sp. 962} |
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- Rolewinck de Westphqal.
situ et moribus.
- Gres Opuscula de Westphalia.
- Neowald. de antiquis Westphaliae colon.
- Winckelm. not. vet. Sax. Westphaliae.
- Zeillers Itinerarium
Germaniae …
- Ebend. Beschreibung des
Westphälischen Kreises, mit Figuren.
- Kurtze
Nachricht von den Büchern in der Stollischen
Bibliothec …
- Einleitung in die Geographischen
Wissenschafften …
- Miri Lexicon Antiquitatum
Ecclesiasticarum …
- C.S. Memorabilia Germaniae …
- Baudrands Lexicon Geographicum …
- Corvini Fons Latinitatis …
- Webers Einleitung in die Historie
der Lateinischen Sprache …
- Triers
Wappenkunst.
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