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Zedler: Wirthschafft [9] HIS-Data
5028-57-1130-5-09
Titel: Wirthschafft [9]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 57 Sp. 1170
Jahr: 1748
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 57 S. 598
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Hinweise:
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II. Insonderheit muß man lernen: (Forts.)
 
Bet Special-Wirthschafft (Forts.)
 
II Privat-Wirthschafft (Forts.)
 
A Nach verschiedenen Ständen und Personen (Forts.)
* Land-Wirthschafft (Forts.)
 
I Haupt-Geschäffte der Land-Wirthschafft (Forts.)
 
Aleph Der Erden Bau (Forts.)
 
Über der Erde (Forts.)
 
D Die Wirthschafft des Wald- Forst- und Holtz-Wesens. Allwo
 
Aleph Die Sache, oder das Object, nehmlich wildes Holtz. Da denn
 
a die verschiedene Bedeutung des Wortes,
b die eigentliche Beschreibung einer Fläche der Erden, die mit wilden Holtz-Pflantzen angebauet, oder anzubauen
c der Unterschied. Es ist ein Holtz gesetzet angebauet, und entweder zu betrachten
 
α nach seinem Gehalt, und Bezirck.
 
1) Ein Wald,
2) Forst,
3) Holtz
4) Busch, entweder in dem Felde, oder in dem Walde,
5) eintzelne Feld-Bäume, Weiden-Flecke, Alleen, etc.
β Nach seinen Besitzern;
γ Nach seinem Holtze überhaupt, und insonderheit nach seinen Holtzpflantzen, als:
 
a Denen inländischen,
 
I Ober und hohes Holtz, so entweder
 
α Tangel- und Schwartz- oder
β Laub- oder
γ vermengetes Holtz. Und hier sind nun alle Arten unserer Bäume, und zwar in dem Schwartzen- und Laub-Holtz, sowohl das weiche, als harte, nach der Zeit des Wachsthums, ihren Saamen und Früchten, ihrem Boden und Veränderungen, zu zeigen. Eben dieses ist so zu halten, bei dem
II Unter- und Busch-Holtze.
1 Derer fremden und ungewöhnlichen, welche nach Gelegenheit anzubauen, oder doch anderswo aus der Land-Wirthschafft gewonnen, und zu uns, zu dem Behuff unserer wirthschafftlichen Geschäffte, unserer Manufacturen, der Artze-
  {Sp. 1771 [richtig: 1171]|S. 599}
 
 
 
 
 
 
 
 
  ney, etc.gebraucht, und wo nicht das Holtz, doch Rinden, Blätter, Blüthen und Wurtzeln gebrauchet werden. Daher auch dieses mit der Land- und Stadt-Wirthschafft nahe zusammen hänget.
2 Das anzubauende Holtz, wo die Sache ist
 
a der Boden und Holtz-Acker, und dessen
 
1 natürliche Geschicklichkeit,
2 dessen zu erlangende Geschicklichkeit überhaupt, und insonderheit nach Unterschied des Holtzes;
b Die wilde Baum-Schule;
c Die jungen Stämme, Schößlinge, Schnittlinge;
d Der Saame und neue Anflug, womit sich der Anbau des Holtzes beschäfftiget. Daher diese Dinge allerseits vorerst zu erkennen.
Bet Der Zweck und Nutzen, darauf die Geschäfte mit dieser Sache gehen. Der ist hier:
 
I Der nächste und eigne, nemlich mannigfaltige Holtz Nutzung, als
 
a Holtz, sowohl
 
α grünes, zu der Fortpflantzung und anderen Zwecken,
β trocknes, und zwar
 
1 Nutz- Bau- Schirr-Holtz, wo die macherley Bret- Schindel-Stämme, Blöcher, etc. nach dem Forst-Wesen zu erkennen.
2 Brenn-Holtz, wo von Scheiten, Wellen, Waasen, Schneitel- Schlag- Klaffter-Holtz, Stöcken, Affter-Schlag, Wind-Fällen, Lese-Holtze, ja auch die verschiedenen Maasse und Meß-Arten, wornach in dem Forst-Wesen das Holtz gerechnet wird.
b Laub, grünes und dürres, zu dem Füttern, zu der Düngung, zu der Streu, zu dem Brennen.
c Saamen und Früchte;
 
1 Zapffen des Tangel-Holtzes,
2 Eicheln und Buchen zu der Mast,
3 wildes Holtz- und Feld Obst,
4 Holz-Saamen, zu dem Holtz-Pflantzen.
II Der zufällige, ja auch bisweilen schädliche. Dahin gehören;
 
1 Die Nutzung des Waldes zu der Jagde;
2 Die Holtz-Kohlen;
3 Die Asche;
4 Der Kien-Ruß;
5 Hartz und Pech;
6 Gräserey, Holtz- und Wald-Trifft, und Weide, dafür Weide-Geld fällt;
7 Mooß und dessen Rechen, zu der Düngung und andern Sachen;
8 Schaale und Rinde zu der Gerberey, Färberey und andern Dingen;
9 Der Safft zu allerhand Liqueurs und Artzney, z.E. der Bircken-Safft;
  {Sp. 1772 [richtig: 1172]}
 
 
 
 
 
 
 
10 Körbeler- Spieß-Ruthen, Meyen- Besen-Holtz;
11 Glas-Hütten Nutzung;
12 Der wilde Bienen-Bau.
III Der entfernete, dahin der mannigfaltige Holtz Handel, unzählige Fabriquen und Manufacturen grosse Handelschafften, derer Berg- Schmeltz- Sied- u. Brenn-Wercke Anlegung und Unterhaltung, der Anbau der Häuser, Städte u. Dörffer, wo das Bau-Holtz wirthschafftlich zu betrachten. Es gehöret auch zu dem entferneten Nutzen überhaupt ein wichtiges Verhältniß des Wald-Wesens,
 
1 Zu dem Acker- Garten und Trifft Wesen, und zu der Viehzucht, kurtz, zu der Land-Wirthschafft,
2 zu der Stadt-Wirtschafft,
3 zu der gantzen Landes Wohlfarth, welches hier zu erwegen ist.
Gimel Die Geschäffte, welche
 
I an sich, und zwar
 
α überhaupt zu beschreiben, damit man von dem Forst-Wesen eine generale Idee habe;
β insonderheit zu betrachten;
 
A Die Geschäffte zu der Erlangung,
 
a eines Holtzes und Waldes an sich, und zwar
 
α eines angebaueten Waldes;
 
1 Durch Verleyhen, Miethen, Erben-Zins, Tausch, Theilung;
2 Durch den Kauff, wo zu untersuchen:
 
a die Sache, wie sie oben vorgestellet, nemlich das Holtz, Wald;
b Das Maaß;
c Die Art und Weise bißheriger pfleglicher Nutzung;
d Die vorhergehenden Wald- und Forst Rechnungen;
e Das Wald-Lager-Buch; Und also
f der Anschlag zu machen.
β Eines verbesserten Waldes, durch Hägen, Nachpflantzen, Anflugs-Beförderung, pflegliche und nachhaltige Nutzung.
γ Eines anzubauenden Holtzes; und hier ist alles, was zu dem Holtz-Anbau gehöret, zu lernen.
b Derer Nutzungen aus dem Holtze und Walde. Nehmlich:
 
I Des Holtzes, dazu
 
a das Holtz-Schlagen und Fällen,
 
α überhaupt, so verschiedentlich, Stammweise, in gehiebigen, durch Ausschneideln etc. nach Unterschied des Ortes, des Alters und der Jahre des Holtzes, in rechter Eintheilung, nach dem verschiedenen Wuchs, auf rechte, und nicht schädliche verschwenderische Art und Weise, geschehen muß.
  {Sp. 73 [richtig: 1173]|S. 600}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
β Insonderheit, von dem dazu gehörigen
 
1) Anweisen,
2) dem Wald-Hammer und Schlüssel,
3) Abposten, und vielen andern Dingen, die dabey vorkommen.
b Die Abführung des Holtzes, davon
 
1 überhaupt Regeln,
2 insonderheit aber viel zu lernen, von
 
α Holtz-Fuhren;
β Flössen, und dem gantzen Floß-Wesen, so hier mit hinein kommt;
γ Ausserordentlichen Mitteln, das Holtz abzutreiben;
δ Holtz-Märckten.
II Des Laubes, wo von Laub-Brechen, Streifeln etc.
III Des Saamens und der Früchte, wo
 
1 die Sammlung und Nutz-Anwendung des wilden Holtz-Obstes vor das Vieh, oder gewelcket;
2 Die gantze und halbe Eichel- und Buchen-Mast, in dem Hause, in dem Walde.
IV Derer zufälligen Nutzungen, wo von
 
a Kohlen, und Kohlen-Meilern,
b Äschern,
c Kienruß-Fangen,
d Pech, Hartz und Theer-Sieden,
e Der Holtz-Gräserey etc.
B Die Geschäffte der Bewahrung und Erhaltung der Wälder. Hierzu gehöret:
 
I Die Untersuchung dieses grossen Stücks des zeitlichen Vermögens. Darzu
 
1 Wald-, Forst- und Holtz-Inventarien, Forst- Fund- Wald- und Lager-Bücher, wie sie einzurichten, fortzusetzen, zu revidiren, ja hierher gehören die Forst-Häuser, die Erkänntniß der Wald-Vermessungen, der Wald-Ruthen und Grentzen.
2 Die Wald- und Forst-Rechnungen.
II Die würckliche Bewahrung, und zwar
 
a die natürliche,
 
1 der Höltzer, ihrer Grentzen, Grentz-Zeichen und Rechte; Hier ist das ganze Wald-Grentz-Wesen, Beziehen, Visitation, Wald-Bereiten etc. zu lernen.
2 Des Holtzes und der Bäume, durch
 
α Nach- und Anpflantzen, neuen Anbau, in dem Walde und ausser dem Walde, der Alleen an Strassen, derer Ufer an Flüssen, nichts nützender Äcker, lebendiger Zäune, Bepflantzung der Anger und Trifften;
β Beförderung des Anflugs;
γ Pflegliches Abtreiben;
δ Forstmäßiges Anweisen;
ε Eintheilung nach dem Wuchs;
ζ Der Gebrauch des Wald-Hammers;
η Vorsicht wider allerhand Wald- und Holtz-Verderber, Diebe, Feinde und Verderbnisse;
  {Sp. 1174}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ϑ Sparsame Holtz-Wirthschafft in dem Gebrauche des Holtzes, dazu alle Holtz-Spar-Kunst-Mittel gehören.
b Die moralische Bewahrung, dahin die Forst-Rügen-Gerichte, Schreib-Täge etc. gehören.
C Die Geschäffte der wirthschafftlichen Anwendung sind hier allerseits, nach dem Muster der bisher schon ausgeführten Wirthschafften, auszuführen.
II Von denen Werckzeugen zu diesen Geschäfften, wo sonderlich von Säge- Schneide- Loch-Mühlen zu handeln ist.
III Von denen beschäfftigten Personen, ihrem Amte, Bestallung, Instructionen, Kunst-Wörtern, Range, Ordnungen, Gesetzen, Gebräuchen, Privilegien, Unterschied, Besoldung, Macht, Fehlern, Malversationen, Lohn, Accidentien und Deputat. Allermassen mit diesen grossen Geschäfften ein eigenes Corpo besonders damit beschäfftigter Personen, wegen des darbey intereßirten gemeinen Wesens, verknüpffet ist, welches in einer grossen Menge hoher und niederer Forst- Wald- und Holtz-Bedienten bestehet, gleichwie es sich eben so mit der Jagd verhält.
D [!] Die Wirthschafft mit denen Sied- und Brenn-Wercken, als Saltz-Siederey, Salpeter-Siedereyen, Vitriol-Wercken, das gantze Ertzt- und Mineralien-Schmeltz-Wesen, wird zwar auch zu dem Erden-Bau, oder Geschäfften mit irdischen unbelebten Materien, und sonderlich zu der Erlangung roher oder nur zu der Verbesserung zubereiteter Dinge und Güter über der Erde, gerechnet; Allein diese sind von sehr grosser Weite, und werden meist mit dem Bergwercks-Wesen verknüpffet. Die auf dem Lande sonderlich gewöhnlichen und gemeinen Brenn-Wercke, sind:
 
1 Ziegel-Brennerey,
2 Kalck-Brennerey.
†† Der Erden-Bau unter der Erde. Dahin
 
A Die Wirthschafft mit dem Berg-Bau, so wohl dem eigentlichen, als dem geringen, dahin das Kohlen-Graben gehöret.
B Die Wirthschafft mit Saltz- Gesundheits- gemeinen Wasser-Brunnen.
C Die Wirthschafft mit denen gemeinen, und meistentheils zu dem Bau-Wesen, wie auch Manufacturen, gehörigen rohen unterirdischen Materien. Nemlich
 
1 Das köstliche und gute Erden- Kreide- Farben-Erden- Thon- Leim- und Turf-Graben;
2 Das Stein-Brechen von verschiedener Art, und zwar nach Unterschied der Steine.
 
   

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Stand: 25. Februar 2013 © Hans-Walter Pries