Titel: |
AUTHENTICA HABITA; C. NE FILIUS PRO PATRE |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
Suppl. 2 Sp. 1049 |
Jahr: |
1751 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Suppl. 2 S. 530 |
Vorheriger Artikel: |
AUTHENTICAE FRIDERICI I. |
Folgender Artikel: |
Authepertus (Ambrosius) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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AUTHENTICA HABITA; C. NE FILIUS PRO PATRE, es ist bekannt, daß der
Kaiser
Friedrich I, vor das
Römische Recht
in Italien sehr eingenommen gewesen; damit er aber selbiges auch bey seinen
Landes-Leuten und
Unterthanen, den
Deutschen,
gleichfalls beliebt machen möchte, so ertheilte derselbe den
Studenten,
sonderlich in Ansehung und zum
Nutzen
der Fremden und Ausländer, im Jahr 1158 ein
Privilegium,
welches obige berühmte Authentica
ist, und führte dabey die Absicht, die
Deutschen hierdurch in Italien nach Bononien zu locken. |
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Mit der
Zeit erfolgte auch in der That die abgezielte Wirkung, allermassen
der Professor zu Bononien Azo, zu Ausgange des 12 Jahrhunderts 10000 Zuhörer
gehabt, die guten theils
Deutsche
gewesen sind. |
- Telgmanns Einleitung zu der Histor. der Römischen
Rechtsgelahrheit, p. 316.
- Hermanns Juristisch. Lex. Th. II.
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