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Forts. S. 71 Sp. 1 |
ÄRARIUM, der Ort, wo die Kasse einer Gemeinheit
aufbewahrt wird und diese Kasse selbst. Insbesondere heißt so der
Theil des Tempels des Saturnus, wo der öffentliche Schatz des
römischen Volkes, die Leges, Senatusconsulta und manches andere
aufbewahrt wurde; ferner dieser öffentliche Schatz selbst.♦ |
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Dieses Ärarium hatte gegen das Ende der Republik
eine dreifache Abtheilung. In das gewöhnliche flossen die
regelmäßigen Abgaben und aus ihm wurden die gewöhnlichen Ausgaben
bestritten; das Aerarium sanctius war aus der vicesima manumissionum
entstanden und für außerordentliche Fälle bestimmt; noch heiliger
wie diese zweite Abtheilung war eine dritte; dasjenige Ärarium, das
das aurum contra Gallos und einen großen Theil der Beute enthielt.
Diese Abtheilungen verschwanden, als während der bürgerlichen Kriege
erst das aerarium sanctius geplündert und dann von Cäsar das aurum
contra Gallos hinweg genommen wurde; dagegen entstand unter August
ein neues Ärarium, das militare, zuerst durch freiwillige Beiträge
gebildet, in der Folge auf die vicesima hereditatium, die vicesima
rerum venalium und andere Abgaben gegründet.♦ |
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Wesentlich verschieden von beiden Ärarien ist der
Fiscus, mit dem von Hegewisch und andern mit Unrecht das aerarium
militare verwechselt wird. Unter Fiscus versteht man diejenige
öffentliche Kasse, deren Verwaltung nicht dem Senate, wie die des
Ärarium, sondern dem princeps zustand. Mit zunehmender Gewalt der
Imperatoren wurden die Einkünfte des Ärariums immer unbedeutender,
die des Fiscus dagegen stärker, bis unter oder nach Caracalla das
ganze Vermögen des Staates von dem Regenten verwaltet wurde, von wo
an der Name Ärarium in dem bisher erläuterten engern Sinne ganz
verschwindet. Manutius ad Cic. epist. ad Atticum 7, 15.
Franckenstein de aerario populi romani. Heineccius ad L. Jul. et
Pap. Popp. lib. 3. c. I. *).
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(Löhr.) |
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- *) Vergl. Libitina, Lucina, und Kirchen-
Ärarium.
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