Grundherrlicher Hof

HIS-Data 1552

Daten

Grundherrlicher Hof
Daten

Status

 Landgut, zu dem leibeigene Bauern (Eigenhörige) gehörten , die ständige und nichtständige Abgaben und Dienste zu leisten hatten -

Gültigkeit

 bis zur Bauernbefreiung (in Preußen: 1816) -

Umfang

 
  • eigenbewirtschaftete Flächen
  • leibeigene Bauern (Eigenhörige)
-
Stand: 13. Juni 2004 © Hans-Walter Pries